Hallo,
ich hoffe diese Fragen kann mir jemand beantworten...mein RA windet sich bisher leider,,,,
1. Mein Sohn ist nun in den KIGA gekommen ( von Morgens 9 bis ca 14 Uhr )....muss ich immer noch den vollen Unterhalt zahlen ? ??
( Meine Anwältin meinte ich muss...für mich aber unverständlich...meine EX könnte doch halbtags arbeiten...)
2.Wie lange muss Unterhalt gezahlt werden ? ??
(Es gibt Aussagen wie .." solange wie du verheiratet warst.....immer.......bis zum Schulpflichtigen Alter...) was ist Richtig ?
zur Info war 1 1/2 Jahre verheiratet und die Scheidung wird in ca. 2 Monaten eingereicht
Danke ..schon mal...tolles Forum übrigens 🙂
Mein Sohn ist nun in den KIGA gekommen ( von Morgens 9 bis ca 14 Uhr )....muss ich immer noch den vollen Unterhalt zahlen ?
Ja!
Wie lange muss Unterhalt gezahlt werden ? ??
Hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. KU bis max. zum Abschluss der ersten Ausbildung. EU wegen Kinderbetreuung bis zum vollendeten 16. Lj des jüngsten Kindes, ab ca. Ende der Grundschule kann ihr eine Teilzeittätigkeit und ab vollendetem 16.Lj. eine Vollzeittätigkeit zugemutet werden. Aufstockungsunterhalt ist aber m.M.nach immer zu zahlen, s sei denn, die Unterhaltsrechtsreform geht wie geplant durch.
Lebenslange Unterhaltszahlungen gibt es aufgrund einer Aneinanderkettung von "Ausnahme"tatbeständen (Kinderbetreuung, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter....)
Moin,
du bist ein geeigneter Kandidat für die sog. Kurzzeitehe. Such mal im Forum danach und bitte deine RAin, entsprechenden Antrag JETZT zu stellen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!