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Frage Berechnung Unterhalt

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(@worldrunner)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich heiße Sven und bin neu Hier im Forum, dahher erst einmal ein Hallo an alle!

nun zu meiner Frage ich bin unterhaltspflichtig für zwei Kinder, von 2 verschiedenen Müttern. Aus der ersten Beziehung habe ich eine Tochter (jetzt 11) aus der 2 Beziehung die jetzt in die Brüche gegangen ist einen Sohn (jetzt 8 Jahre). Nun war meine Ex beim Jugendamt und hat sich dort den Unterhalt für meinen Sohn ausrechnen lassen, nach dem üblichen Prozedere was ich schon kannte Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate zusenden kam nun die Berechnung.

Es wurde ein monatliches Durchschnittseinkommen von 1335 Euro zugrunde gelegt, somit abzüglich Selbstbehalt 950 Euro, eine Unterhaltszahlung von 385 Euro an beide Kinder sprich 193 Euro aufgerundet an jedes Kind.
Nun ist aber folgendes Problem ich habe vor 2 Monaten einen neuen Job angefangen dort verdiene ich weniger alss vorher und bekomme auch ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt (1 % Regelung), das heißt ich verdiene im Moment abzgl. Auto 1147 Euro netto und soll trotzdem so viel an Unterhalt zahlen, dass heißt mir würden 762 Euro zu meiner Verfügung bleiben. Meine Frage der Selbstbehalt von 950 Euro muss doch bleiben oder nicht? Desweiteren wurden mir die 5 % berufsbedingte Aufwendungen nicht annerkannt warum nicht? Vom Jugendamt bekomme ich dazu keine Auskunft!
Es geht hier nicht darum das ich nicht zahlen möchte ganz im Gegenteil für meine Tochter zahle ich seit 11 Jahren brav den Unterhalt, nein hier gehts darum das ich wenn alles so bleibt kurz davor stehe pleite zu gehen, ich könnte zwar so alles bezahlen hätte dann aber keinen Cent mehr für Essen, Sachen oder wenn mal was kaputtgeht, geschweige den Geld um mit meinen Kindern was zu unternehmen.

Für Ratschläge bin ich dankbar und bitte nicht nimm Dir einen Anwalt  :redhead: den kann ich auch nicht bezahlen und Prozesskostenhilfe muss auch nicht unbedingt sein!

LG

Sven

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2011 13:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo wordlrunner,

Nun ist aber folgendes Problem ich habe vor 2 Monaten einen neuen Job angefangen dort verdiene ich weniger alss vorher und bekomme auch ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt (1 % Regelung), das heißt ich verdiene im Moment abzgl. Auto 1147 Euro netto

Wie kam das mit dem neuen Job? Warst du vorher arbeitslos? Wenn du den Job einfach so gewechselt hast sehe ich keine Chance, das du noch weniger als bisher zahlen kannst. Du unterliegst der gesteigerten Erwerbsobliegenheit und mußt daher alles tun, um den Midnestunterhalt zu erwirtschaften.

Gibt es Titel?

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2011 14:01
(@worldrunner)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ja ich war vorher Arbeitslos ein paar Wochen und habe mir den Job selbst gesucht, da ich auch nicht gern Arbeitslos bin. Ich hatte vorher keinen Firmenwagen daher auch ein bischen mehr Bruttogehalt, jetzt habe ich einen und daher auch weniger Bruttogehalt, mit dem Fahrzeug habe ich mich schon erkundigt da kann man nix machen dies zählt als geldwerter Vorteil und wird voll mit einberechnet. Aussage Jugendamt Sie können ja das Auto abschaffen. Aussage Arbeitgeber "ja wie wollen Sie denn dann Ihren Außendienst machen? " heißt entweder es bleibt alles so bei meinem jetzigen Arbeitgeber oder er muss mich kündigen und das ist wohl nicht Sinn der Sache.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2011 14:08
(@worldrunner)
Schon was gesagt Registriert

ach ja für die Tochter 11 Jahre gibt es einen Titel, für den Sohn 8 Jahre noch nicht!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2011 14:09
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo Sven,

willkommen bei vatersein.de1

Nein, einen Rechtsanwalt brauchst Du zunächst nicht. Ich gehe davon aus, dass kein Titel
existiert, weil erst die Berechnung läuft oder gibt es ältere Titel?

Generell gilt, dass Du den Mindestunterhalt erwirtschaften musst. Dieser läge abzgl. Deines
Kindergeldanteils für beide Kinder bei 606 €. Mit dem reduzierten KU, den Du zahlst, kommst
Du also sehr gut weg. Hier nun zu argumentieren, dass Du nun weniger verdienst (einen Wechsel
in eine schlechter bezahlte Tätigkeit wird kein Richter honorieren) und bestimmte
Posten nicht berücksichtigt wurden, ist schwierig, solange der Mindestunterhalt nicht
gewahrt bleibt.    

Zwar gibt es den Selbstbehalt aber es gibt ebenso das fiktive Einkommen. Nach Richterlogk: Streng Dich mehr an,
ansonsten tun wir so, als hättest Du Dich angestrengt.

Innerhalb gewisser Grenzen ist das auch o.k., da ja beide Kinder versorgt werden müsssen. Vielleicht hat hier einer der Unterhaltsrechenkünstler noch ne Idee, aber ich finde eigentlich dass Du mit 385 € für zwei Kinder
ganz gut wegkommst.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2011 14:13
(@worldrunner)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Mux,

ja das sehe ich auch so, dass ich ganz gut wegkomme, es geht wie schon erwähnt auch nicht darum das ich nicht zahlen will, nein es ist viel eher so das ich mit meinen jetzigen Ausgaben (Miete, Strom, Telefon, Kredite für Möbel für die neue Wohnung usw) eben gerade so alles bezahlen könnte aber nichts für mich übrig bleibt. Der Firmenwagen zur Privaten Nutzung bricht mir im Moment einfach das Genick, aber zurückgeben ist nicht, weil mich mein Chef dann auch kündigen müsste (keine Chance Aussendienst zu erledigen) und das ist ja nicht Sinn der Sache, weil dann gar keiner was von hätte, außer ich noch mehr Schulden ans Jugendamt.

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2011 14:20
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

Du solltest prüfen, ob Du einen Anspruch auf Wohngeld hast, einfach mal berechnen und einen Antrag stellen. Wird der abgelehnt, prüfen ob ein Anspruch auf ergänzendes ALG 2 besteht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2011 14:22
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin worldrunner

Hast Du Dich mal mit Deinem Arbeitgeber unterhalten, ob bei Dir die Abrechnung nach Fahrtenbuch erfolgen kann?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2011 14:36
(@worldrunner)
Schon was gesagt Registriert

Hallo LBM,

dankeschön für deine Ratschläge, nach der Berechnung steht mir kein Wohngeld zu, leider. Ich wüßte auch nicht warum das Arbeitsamt unterstützend mir ALG 2 zahlen sollte ich habe ein Brutto von 1800 Euro + 215 Euro (1 % Regelung Auto) = 2015 Euro brutto = ca. 1362 Euro netto - 215 Euro fürs Auto ergibt Auszahlbetrag 1147 Euro damit sagt das Amt doch bestimmt das reicht doch für Sie oder nicht?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2011 14:41
(@worldrunner)
Schon was gesagt Registriert

Moin worldrunner

Hast Du Dich mal mit Deinem Arbeitgeber unterhalten, ob bei Dir die Abrechnung nach Fahrtenbuch erfolgen kann?

Gruss oldie

danke für den Ratschlag, habe ich noch nicht aber werde ich tun, nur was soll das bringen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2011 14:44




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

m. E. wäre zu prüfen, ob Du durch die Zahlung des KU selbst bedürftig wirst, da Dein SB ja unterschritten wird. Mit 700 und ein bißchen könnte es ja sein, dass Du tatsächlich noch ein paar Euro vom Amt bekommen könntest. Ich bin aber sozialrechtlich nicht genug bewandert, um das beurteilen zu können.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2011 14:44
(@worldrunner)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

m. E. wäre zu prüfen, ob Du durch die Zahlung des KU selbst bedürftig wirst, da Dein SB ja unterschritten wird. Mit 700 und ein bißchen könnte es ja sein, dass Du tatsächlich noch ein paar Euro vom Amt bekommen könntest. Ich bin aber sozialrechtlich nicht genug bewandert, um das beurteilen zu können.

LG LBM

ok danke habe ich gar nicht dran gedacht, werde auf jedenfall den Antrag stellen, mehr als ablehnen können Sie ihn ja nicht  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2011 14:47
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

ja mach das, Du brauchst aber meinem Wissen nach ERST eine Ablehnung beim Wohngeldantrag um ergänzend ALG2 beantragen zu können. Du kannst aber auch beide Anträge parallel einreichen und jeweils auf den Anderen verweisen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2011 14:49
(@worldrunner)
Schon was gesagt Registriert

ok also auf die Liste schreiben,

Wohngeldantrag stellen auf Ablehnung warten, zeitgleich ALG 2 Antrag fertigmachen und bei Ablehnung Wohngeld einreichen!

Danke LBM, ach ja in Deutschland gibts nur ein Verein RB Leipzig  😉 (auch ein Hobby was nun leider vorbei ist, weil Eintrittsgeld hab ich nun nicht mehr über)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2011 14:56
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

nur was soll das bringen?

Guckst Du >>hier<<. Falls nach Fahrtenbuch ein geringerer geldwerter Vorteil besteht kann es möglich sein, dass Dein Arbeitgeber von der 1%-Regelung abweicht und Dir mehr auszahlt. Allerdings ist das für ihn mit "Arbeitsaufwand" bei der Gehaltsabrechnung verbunden. Und falls Du das Fahrzeug überhaupt nicht privat nutzen tust, käme da einiges zusammen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2011 16:31
(@fruchteis)
Registriert

Hi wr,

wenn mich nicht alles täuscht, dann Du bist mit Deinem 3-Personen-Haushalt bedürftig und damit Aufstocker!
Nach SGB II kurz überschlagen könntest Du mit ca. 750 € ergänzendes ALG II rechnen, bei Zahlung vollen KUs und Standardumgang!

Wie hoch ist  Deine Kaltmiete, Betriebskosten?
Wie oft und wie lange sind die Kids bei Dir zu Besuch? Welche Entfernungen/Reisekosten?
In welcher Region spielt sich das ab, Mietspiegel am Ort für 75qm Wohnung?
Du lebst ansonsten allein?

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2011 17:17
(@worldrunner)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Wildlachs,

ich habe eine 2 Raum Wohnung 47 qm, lebe allein und meine Kinder sind aller 14 Tage übers WE bei mir. Ich bezahle 263 Euro Kaltmiete + 77 Euro Nebenkosten. Ich wohne im schönen Leipzig.

LG

der Runner

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2011 17:45
(@fruchteis)
Registriert

Hi wr,

für Deine Bedarfsgemeischaft hast Du uU Anspruch auf eine wesentlich größere Wohnung.
OK. Ich nehme mal die Werte, wie sie sind.

Die Aufstockung rechnet sich aus Bedarf - anrechenbares Einkommen.

Bedarf:
Regelleistungen für Dich(RL) + Sozialgeld der Kinder (2x 6 Tage Umgang/M) + Kosten der Unterkunft (KdU)
374 + 50,20 + 50,20 + 340 = 814 €

Einkommen, bereinigt (Brutto mit 1600 angenommen)
Grundfreibetrag mit 100 € angenommen, kann sich erheblich erhöhen!!!:
Netto - Freibeträge - KU
1142 - 330 - 544 = 268 €

Aufstockung:
Bedarf - Einkommen
814 - 268 = 546 €

Insgesamt hast du dann einen
Zufluß von 1688 €, aus dem Du dann alles bezahlen kannst bzw. mußt.

Ziehst Du Miete und KU ab, dann bleiben Dir und Deinen Kids
zum Leben 804 €.

Voraussetzung ist, daß KU irgendwie tituliert ist.

Das sieht doch gar nicht mal sooo schlecht aus. Oder?
Du hast mit diesem ganzen Unterhaltsmurks dann  nichts mehr zu tun, da Du den KU voll zahlst.
So sieht es das Gesetz vor!

Dein Weg sollte Dich noch morgen zum Jobcenter führen und Dich Antrag noch  für diesen Monat stellen lassen. Unbedingt!!!
Vielleicht wird das dann ein nachträgliches Weihnachtsgeschenk besonderer Art. 🙂

Aber Achtung: Die Jobcenter haben schon mal eine recht seltsame Rechtsauffassung und es gibt einige Punkte, die in der Sozialrechtsprechung noch nicht völlig gefestigt sind. Rechne mit Widerstand und halte ggf. Ausschau nach einem Fachanwalt für Sozialrecht.

(Rechtsgrundlage §§ 11 SGB II, neuste Fassung!)

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2011 18:42
(@worldrunner)
Schon was gesagt Registriert

Hallo W.

vielen Dank für deine Ausführung und deinen Ratschlag, werde ich definitiv ausprobieren. Nur ein kleiner Rechenfehler ist mir aufgefallen zum Thema Bruttoeinkommen, ich habe ein Bruttoeinkommen von 2015 Euro. 1800 Euro Grundgehalt + 215 Euro für den Firmenwagen ergibt brutto 2015 Euro = netto ca 1362 Euro netto - 215 Euro für das Auto ergibt 1147 Euro Auszahlbetrag, dass heißt aber mein Netto liegt bei 1362 Euro das Auto interessiert das Jugendamt nicht. Wie schon oben erwähnt JA sagt abschaffen geht nur nicht weil es ja der Firma gehört und ich dann meinen Job verlieren würde.

LG

der Runner

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2011 09:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Wie schon oben erwähnt JA sagt abschaffen geht nur nicht weil es ja der Firma gehört und ich dann meinen Job verlieren würde.

Mal ganz grundsätzlich:
Was das JA sagt, interessiert überhaupt nicht.
Die haben nichts zu bestimmen und das ist auch gut so.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2011 10:17




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