Frage: Kind noch ni...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Frage: Kind noch nicht 18 - Unterhalt nach Ausschulung

 
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin liebe Gemeinde,

lange Zeit hatte ich keine Frage, aber nun doch mal wieder:

ältester Sohn wird im Sommer mit 16 die mittlere Reife erlangen und dann wohl für 1 Jahr ein BBJ haben, bevor er dann eine Ausbildung beginnen wird. Die KM möchte nun keinen Unterhalt ab Juli 2017 mehr zahlen, obwohl er noch nicht 18 ist. Sie vertritt die Ansicht, dass die allgemeine Schulausbildung damit erfüllt sei.
Kann mir jemand sagen, wie die rechtliche Sicht ist? Ich habe beim JA einen Titel bis zum 18. Geb.tag des Jungen bestehen, dass klappt soweit bisher ganz gut. KU ist nie ein Thema gewesen.... bis jetzt.

Danke für eure Antworten und einen Gruß aus dem Norden

SteMa

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2017 14:01
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

prinzipiell schulden Eltern ihren Kindern bis zum ersten berufsbildenden Abschluss Unterhalt (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1610.html>§" 1610 BGB</a>).
Solange das Kind nach minderjährig ist, gilt eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Umgangselternteils. Der Titel ist nach wie vor gültig.

Sollte das Kind aber durch eine Ausbildung Einkommen erzielen, dann ist dieses Einkommen auf den Unterhalt anzurechnen, und zwar abzüglich 90 Euro (im Sinne von berufsbedingten Aufwendungen) und dann je zur Hälfte für die Eltern. Der Unterhaltsanspruch gegenüber der KM würde sich also nur 1/2(Einkommen minus 90 Euro) verringern.

Die Frage der allgemeinen Schulausbildung spielt nur bei volljährigen Kindern eine Rolle, wenn sie sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden, jünger als 21, bei den Eltern wohnen und nicht verheiratet sind, dann sind sie "privilegiert", d.h. es gelten die gleichen Regeln (außer, dass jetzt beide Eltern barunterhaltspflichtig sind und dem Volljährigen immer das volle KG zusteht und nicht nur die Hälfte und dadurch der Unterhaltsanspruch sich verringert) für den Unterhalt wie für Minderjährige.
Bei Deinem Kind geht es darum aber gar nicht.

Weiterhin sind auch Volljährige weiter unterhaltsberechtigt, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden und bedürftig sind. Allerdings müssen sich Volljährige immer selbst um ihren Unterhalt kümmern und es gilt ein erhöhter Sebstbehalt von 1300 Euro für die Eltern.

Also bis 18 ändert sich nur etwas, wenn das Kind Einkommen hat.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2017 14:39
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

BBJ = berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme?

Falls das gemeint ist, so handelt es sich weder um eine schulische Maßnahme noch um eine Berufsausbildung. Es dürfte sich eher um eine Berufsorientierung handeln. Oder bestehen Defizite?
Zwischen Schule und Ausbildung steht dem Jugendlichen eine Orientierungsphase zu. Das sieht inzwischen jedes Gericht so. Lediglich das Befinden bzgl. der Dauer variiert.

Vom OLG Hamm gibt es da einen ähnlich gelagerten Beschluss: AZ 2 WF 144/14 vom 03.12.2014. (Ungefähres Fazit: die Maßnahme ist vermutlich kürzer, und wegen Volljährigkeit fällt lediglich die gesteigerte UH-Pflicht weg, die generelle UH-Pflicht besteht weiterhin)

An Stelle der Mutter wäre ich auch nicht begeistert. Ist das BVJ denn notwendig/sinnvoll, oder will das Kind sich lediglich parken?

Gruss oldie

Edit: Hier der >>Link<< zu obigem Beschluss.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2017 17:15
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ihr Zwei,

BBJ ist eine Schulform, bei der der Schüler eine Fachorientierung je nach Branchenentscheidung erhält. Es stehen bis zu 6 Richtungen zur Auswahl. Im Rahmen dieses Jahres kann der Realabschluss weiterentwickelt werden, um den erweiterten SekII-Abschluss zu erhalten.

Ich meine also, dass somit der KU weiterlaufen müsste. Ein Einkommen besteht nicht und das Kind wohnt bei uns im Hause.

Mal gucken, ob ich noch weitere Infos rauskriege.

Danke erstmal.

Gruß SteMa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2017 00:10
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, es geht weiter wie bisher. Das Kind ist minderjährig und hat kein Einkommen. Mehr muss man dazu nicht wissen.

Ab 18 wird es dann anders.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2017 11:47
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin zusammen,

so, kleines Update:

habe mit der KM die Thematik erörtern können und sie will das "gerne" prüfen, ob das denn alles so stimmt mit dem KU bis 18 etc. . Ihrer Ansicht nach endet die allgemeine Schulpflicht mit Ende der 10ten Klasse und daher auch ihre "Zahlungsbereitschaft". Ich bat sie aus Sicht des gemeinsamen Kindes einen Blick auf die Situation zu werfen; das könnte für ihn ja auch emotional bedeutsam sein, da davon auszugehen ist, dass evtl. über den 18ten Geb.tag ein Anspruch gegenüber beiden Elternteilen bestehen wird. Dies war ihr so noch nicht möglich, aber das wird sicherlich noch was.

Ich habe ihr eine Kopie des  neuen Schulvertrages inkl. Anmeldung mitgegeben, um sich da einlesen zu können. Schließlich geht es um die nächste Entwicklungsstufe des gemeinsamen Kindes und da ist auch erneut ihre Meinung wichtig. Ihre Reaktion: mir ist das so was von egal, was er da machen will. Hauptsache er wird schnell finanziell selbstständig.  :knockout:

Mann, was war ich damals mit Blindheit geschlagen...  :redhead:

Grüße
SteMa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2017 18:50
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo SteMa,

es ist erst mal gut diese Angelegenheit mit der Mutter zu regeln.
Sollte dir das zuviel werden kannst du auch alles über eine Beistandschaft beim Jugendamt regeln lassen.

L.G.
Sturkopp

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2017 18:57
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Sturkop,

glaube mir, da habe ich sehr gute Erfahrungen im letzten Jahrzehnt gemacht... . 😉

Aber Danke für den Tipp.  :thumbup:

Gruß
SteMa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2017 21:36
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin zusammen, kleines Up-date:

KM will tatsächlich den Unterhalt nach der 10. Klasse stoppen und fordert per Anwalt Löschung des befristeten Titel zum 30.06.17. Kind wird 2019 volljährig. Sie hat tatsächlich einen Anwalt gefunden, der diesen Scheiß auch noch durchsetzen soll/will.

Glücklicherweise sieht die Schule das Vorgehen auf eine berufsbildene Schule zu gehen, um den Realschulabschluss innerhalb von 12 Monaten zu erlangen als genau richtig und empfiehlt dieses sogar schriftlich. Da Kind danach schon eine Ausbildungsstätte in Aussicht hat, reduziert sich der KU automatisch, sofern es gelingt, den Abschluss zu erzielen.

Kind wird durch diese 1-jährige Maßnahme als Person sicherlich weiter reifen und dadurch die in jüngeren Jahren (mittlerweile gut aufgearbeiteten seelischen Auswirkungen) durch KM erlittenen Missachtungen verdauen.

Ich habe dem Anwalt bereits geantwortet, dass die Fortführung KU unstrittig ist, da Kind 16 ist und weiter zur Schule geht. Das Jugendamt unterstützt mein Vorgehen.

Gruß
SteMa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2017 15:52
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie bereits gesagt endet die Unterhaltsverpflichtung der Eltern erst mit dem ersten beruflichen Abschluss. Minderjährige haben prinzipiell Anspruch auf Unterhalt. Wenn die KM das nicht einsieht geh zum JA und richte eine Beistandschaft ein. Das JA ist dazu verpflichtet das zu machen und die Rechte des Kindes zu vertreten.

Ansonsten musst Du mit gar nichts argumentieren, es besteht weiter Unterhaltspflicht seitens der KM. Selbst wenn das Kind eine Ausbildung macht, sind 90 Euro pauschal frei und vom verbleibenden Rest nur die Hälfte mit dem Unterhalt zu verrechnen. Erst mit 18 wird vieles anders.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2017 17:05




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wird ein höherer schulicher Abschluss angestrebt, möchte ich den Richter sehen, welcher einem Minderjährigem dies ausschlägt. Zumal dann, wenn es um den Realschulabschluss geht. Der gegn. RA sollte sich schämen, sich für solch Anliegen einspannen zu lassen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2017 21:59
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin, Madame macht wieder Ärger. Nach dem sie zähneknirschend weiterhin Unterhalt zählt, sich mal wieder um Nichts kümmern will, fordert sie nun neben der Schulbescheinigung noch den Praktikumsvertrag für das 6 monatägige Berufspraktikum. Muss ich das rausgeben??

Wozu braucht sie das?

Grüße
SteMa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2017 16:48
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich kann nur vermuten, sie möchte sehen, ob für das Praktikum irgendwas gezahlt wird.
Allgemein würde ich sagen, dass sie einen "Anspruch" auf diesen Praktikumsvertrag hat, genauso wie die Schulbescheinigung. Es entbindet sie aber nicht von der Pflicht zur Zahlung des KU. Es sind zwei verschiedene Paar Schuhe, die sie (gefühlt) miteinander vermengen möchte.
Vielleicht denkt sie, sollten 200 Euro bei rauskommen, dass sie dann den KU gegenrechnen kann. Aber auch hier ist sie auf einem Holzweg, da die Gegenrechnung nur sehr begrenzt möglich ist. Bekommt er denn was für das Praktikum?

Ich würde ihr den kopieren und zuschicken.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2017 17:23
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Unterhalt ist die eine Sache und da ist die Sachlage klar, bis 18 ist die Tochter minderjährig und es muss Unterhalt gezahlt werden.
Einkommen des Kindes wird, wie Kasper schon schrieb aber nur bedingt angerechnet.
Grob gesagt werden 90 Euro berufsbedingte Aufwendungen abgezogen (bleiben anrechnungsfrei) und nur die Hälfte des verbleibende Betrags mindern den Unterhalt.
Bsp. 200 Euro Entgeld. 200-90 = 110 Euro, davon die Hälfte 55 Euro wären anrechenbar.

Weiterhin hat die KM ein Anrecht auf Auskunft über die Lebensumstände ihrer Tochter und deshalb solltest Du ihr den Vetrag zukommen lassen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2017 23:03
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Muss ich das rausgeben??

Selbstverständlich. Die Frage irritiert mich.

Wozu braucht sie das?

Was kümmert's Dich?

Wieso reagierst Du so - na ja - gereizt auf ein Anliegen, was eigentlich als Auskunft zur Bedürftigkeit als völlig normal angesehen werden dürfte? Entschuldige, nur hatte ich als UH-Zahler auch mit solchen 'sinnfreien' Interpretationen meines Auskunftswunsches zu kämpfen. Sinnfrei deshalb, da der Verdacht auf Verschweigen einer veränderten Einkommenssitauation hier aufkommt. Und ja, mein damaliges Misstrauen war gerechtfertigt, wie ich später erfahren habe.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2017 01:06
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nur ein kleiner Einblick in meine Selbsterfahrung, zur Erklärung und ohne Vorwürfe ...

Entschuldige, nur hatte ich als UH-Zahler auch mit solchen 'sinnfreien' Interpretationen meines Auskunftswunsches zu kämpfen. Sinnfrei deshalb, da der Verdacht auf Verschweigen einer veränderten Einkommenssitauation hier aufkommt. Und ja, mein damaliges Misstrauen war gerechtfertigt, wie ich später erfahren habe.

Wenn man lange Jahre in so einer Auseinandersetzung steckt, dann sieht man sogar hinter selbstverstädnlichem und garnicht mal böse gemeinten Fragen irgendeine Hinterlist. Das muss man nicht entschuldigen, kann aber dazu führen, dass man manchmal dei eine oder andere Frage (und die Reaktion) hierzu versteht.

Bei mir ist es ähnlich ... die KM ist zeitweise recht freundlich und verständnisvoll (wenn ich denn mal mit ihr spreche), ich bin dann zugegebener Maßen irritiert, versuche mir aber nichts anmerken zu lassen. Allerdings, meist dauert es nicht lange, bis ein Vorwurf bzw. irgendeine Vorhaltung kommt. Da kann man noch so sachlich sein, es ärgert einen doch. Letztendlich hat man dann irgendwann keine Lust mehr sich mit ihr zu unterhalten ... das nennt man dann Kommunikationsstörung.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2017 14:04
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

ich habe mittlerweile die Kopie an Madame verschickt. Es gibt keinerlei Bezahlung für das Praktikum. Es dient während der ersten Schulhälfte als Orientierung, was später mal gelernt werden könnte.

eventuell kommt später mal Samstagsarbeit auf freiwilliger Basis hinzu, a la Zeitungsaustragen. Aber da wird es keine Reichtümer geben.
Grüßend SteMa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.08.2017 19:25
(@stema)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin nochmals,

@oldie: alles ok, ich kann nachempfinden, wie es Dir geht/ging und möchte Deine Irritation nicht ignorieren. Zum Verständnis: bevor Kind zu mir kam, war ich in der Situation, dass nichts an Infos zu mir kam. Später dann schrieb ich Entwicklungsberichte via JA an die KM. Das hatte ich im damaligen letzten Umgangsprozess so angeboten. KM sollte alle 3 Monate auf dem Laufenden gehalten werden, wie das Kind sich entwickelt. Das war einfach ein Impuls, da ich nicht in die gleiche Kerbe springen wollte wie die KM ehemals. KM hatte damals lautstark auf dem Amtsflur das Kind beschimpft und sich echt daneben benommen. So wollte ich mich andersherum nicht verhalten... . Naja, war jetzt mal wohl soweit...  :redhead:

Es ist zur Zeit einfach so zermürbend. Zuerst diese U-Nummer nach der 10.ten Klasse, dann kein Interesse Kind in den Ferien zu nehmen und zu guter Letzt nun dieses angebliche Interesse an dem Praktikumsplatz. Der Dame geht es tatsächlich echt nur um Kohle.

Zum Glück merkt Kind aktuell nichts davon. Fragen nach KM gibt es nicht, sie ist ausgeblendet beim Kind. Die Enttäuschungen/Kränkungen/Missachtungen waren einfach zu viel als das es im Moment anders gehen würde.

Gute Nacht
SteMa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2017 00:48
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Zum Glück merkt Kind aktuell nichts davon. Fragen nach KM gibt es nicht, sie ist ausgeblendet beim Kind. Die Enttäuschungen/Kränkungen/Missachtungen waren einfach zu viel als das es im Moment anders gehen würde.

Und genau deshalb hast Du auch nichts "zu verbergen". Gleiches mit Gleichem zu vergelten würde Dich auf die gleiche Stufe stellen. Und welche Du zu Recht beklagst.

M.E. wird gerne außer Acht gelassen, was als normal empfunden werden sollte. Dazu gehört Info über alles, was das Kind betrifft, seinen Werdegang.

Gruss oldie

Edit und PS:

Wenn man lange Jahre in so einer Auseinandersetzung steckt, dann sieht man sogar hinter selbstverstädnlichem und garnicht mal böse gemeinten Fragen irgendeine Hinterlist.

Oder, wenn man zu sehr der neuen Situation vertraut, und dann vorsätzlich getäuscht wird. Selbst nach vielen alten Jahren, und dann nach vielen neuen Jahren. Das hat damit nichts zu tun. Menschliche Eigenschaften sind zeitlos und losgelöst.  :exclam:

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2017 01:04