Hallo zusammen,
ich möchte folgenden Sachverhalt schildern.
Ich wohne zusammen mit meiner Freundin, wir erwarten ein Kind, wollen heiraten.
ich habe erhebliche Schulden. Ausgaben (nachweisbar) etc. und bin selbstständig.
Eine andere Frau will angeblich auch ein Kind von mir bekommen.
Sind Schulden abziehbar weil Sie vor der Zeugung/Geburt gemacht wurden? Es bestand keine Beziehung, nichts. (ONS)
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Servus MaxMax und willkommen im Forum!
Eine andere Frau will angeblich auch ein Kind von mir bekommen.
Hat diese vor, es zu tun oder ist sie bereits in anderen Umständen (ich vermute zweiteres)?
Solange Deine biologische Vaterschaft nicht zweifelsfrei feststeht, brauchst Du erst mal nichts zahlen.
Sprich: ab Geburt des neuen Erdenbürges müßtest Du erst mal die Vaterschaft feststellen lassen, im günstigetsn Fall mit KM´s Einverständnsi mit einem privaten Vaterschaftstest.
Steht Deine Vaterschaft fest, erkennst Du diese an, mit allen Rechten und Pflichten.
In wie weit deine Schulden bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens berücksichtigt werden, wird sich nach Art dieser herausstellen. Und im Fall von Berücksichtigung werden meist nur Zinsen, aber keine Tilgung oder dergl. anerkannt.
Soviel erst mal.
Grüßung
Marco
*Edit: Teppfihler :redhead:
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Marco,
naja wie es aussieht wurde es mir vorraussichtlich untergeschoben (Samenraub) klingt doof , ist aber so.
Wenn ich das richtig verstehe, bedeutet das, dass ich im schlimmsten Fall meine Schulden nicht mehr begleichen kann und somit Pleite gehe?
Wie siehts es mit anderen Titeln gegen mich aus? Haben diese vielleicht Vorrang?!
Servus MaxMax!
Wie siehts es mit anderen Titeln gegen mich aus? Haben diese vielleicht Vorrang?!
Nein, KU steht vor allem...da hilft auch keine Pleite!
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi Max,
naja wie es aussieht wurde es mir vorraussichtlich untergeschoben (Samenraub) klingt doof , ist aber so.
Also hat die Dame das benutzte Kondom geklaut und den Inhalt sich einverleibt?
Wie siehts es mit anderen Titeln gegen mich aus? Haben diese vielleicht Vorrang?!
Nein, Unterhalt geht immer vor allen anderen Schulden.
Wenn du 2 Kinder hast wirst du dich darauf eisntellen 225 € je Kind übrig haben zu müssen.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
ja ich denke so ist es gelaufen. Wobei ich immer noch nicht weiß, ob sie mich vera.... in punkto meiner neuen Beziehung und einerfach nur nicht will, dass ich mich mit einer anderen einlasse / eingelassen habe.
In wie weit werden denn dann Unterhaltspflichten für mein "gewolltes" Kind in meiner neuen richtigen Beziehung gewertet?
Kann es dann wirklich sein, dass ich wirklich wegen 250 Euro eine Insolvenz anmelden muss?
Gruß
Hi,
bei der Berechnung werden beide Kinder gleichberechtigt berücksichtigt.
Du wirst Bar an das nicht bei dir lebende Kind zahlen müssen, für das mit dir und deiner LG lebende Kind kannst du dann der LG das Geld überweisen oder es fließt einfach in die normalen Haushaltskossten eures Haushalts ein
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Max,
im Moment steht Deine zweite Vaterschaft ja noch gar nicht fest. Und wenn Du der ONS-Dame schon sowas wie "Samenraub" zutraust, sollte auch die Option "sie war noch mit jemand anderem im Bett" im Bereich des Vorstellbaren liegen; davon wird frau nämlich viel einfacher schwanger als von irgendwelchem Herumgehampel mit gebrauchten Kondomen und Injektionsspritzen. Und ja: Der Versuch, einen Mann mit den magischen drei Worten "wir sind schwanger" an sich zu binden ist so alt wie die Menschheit.
Was Du jetzt tun kannst und sollst: Warte in Ruhe die Geburt jenes Kindes ab. Möglicherweise hat die ONS-Dame bis dahin einen anderen Finanzier für ihr Leben gefunden und will gar nichts mehr von Dir. Falls nicht, gibt es die Möglichkeit eines privaten Vaterschaftstests (die Gebrauchsanweisung geben wir Dir, wenn es soweit ist). Kostet ca. 200 Ücken und sagt mit einiger Sicherheit "ja" oder "nein". Und wenn sich Deine Vaterschaft als zutreffend erweist (wie sie zustandekam, ist - glücklicherweise - ohne Belang), hast Du eben zwei nahezu gleichaltrige Kinder, für die Du unterhaltspflichtig bist und mit denen Du - hoffentlich - auch regelmässig Umgang hast. So ist das Leben.
By the way: Weiss Deine zukünftige Ehefrau denn von diesem Unfall? Oder hast Du da noch eine zusätzliche Baustelle, die nicht durch den monatlichen Abfluss von Geld an eine Unbekannte auffliegen soll?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin, danke für die Unterschützung.
Ja meine neue Partnerin, weiss das alles. Zu der "Betrügerin" habe ich keinen Kontakt mehr. Sie hat sich auch sehr komisch verhalten.
Erst schweigt sie 5 Monate, dann wo sie gehört hat, dass ich Papa werde, ist sie auch schwanger, schickt mit Ultraschallbilder, Fotos von Brust und Bauch (auf dem Bauch steht "fick dich"), aber einen handfesten Beweis für eine tatsächliche Schwangerschaft bringt sie nicht. Sie droht mir mit angeblichen SMS, mit Ihrer Schwester, mit so Sätzen wie"ich mach dich fix und fertig" naja ganz schlimm jedenfalls.
Ich weiss auch nicht wie sie mich so schnell finden will? Sie hat nichts von mir, außer eine veralteten Handynummer. Dazu ist sie noch Ausländerin, ob deutscher Pass oder nicht, weiss ich nicht.
Solange wirklich "nur" 225 Euro ca. zu zahlen wären, soll mir das schon fast egal sein. Eine Bindung zum Kind aufzubauen, hmm ich weiss nicht ob ich das kann und will, bei so einer Art Betrug/ Abzocke...
Hi,
wenn sie deinen Nachnamen nicht kennt und auch keine Adresse hat, dann hast du doch sicher diese veraltete Nummer auch nicht mehr.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Nachnamen kennt Sie, sonst nichts mehr.
Moin Max,
aber einen handfesten Beweis für eine tatsächliche Schwangerschaft bringt sie nicht.
das kann sie auch nicht, denn einen solchen Beweis gibt es derzeit nicht. Erst ein DNA-Test nach der Geburt kann Klarheit bringen.
Sie droht mir mit angeblichen SMS, mit Ihrer Schwester, mit so Sätzen wie"ich mach dich fix und fertig" naja ganz schlimm jedenfalls.
was ist daran jetzt "ganz schlimm"? Du hast Dich einer anderen Frau zugewendet, Ihr kriegt zusammen ein Kind, der Traum, sich selbst durch ein Kind wirtschaftlich zu sanieren, ist geplatzt - weibliche Eifersucht hat viele Facetten. Aber zumindest im Moment weiss sie ja nicht mal, wo sie Dich suchen soll - wo liegt jetzt die Bedrohung?
Ich weiss auch nicht wie sie mich so schnell finden will? Sie hat nichts von mir, außer eine veralteten Handynummer. Dazu ist sie noch Ausländerin, ob deutscher Pass oder nicht, weiss ich nicht.
das kommt darauf an, wie energisch sie die Suche betreibt. Bzw. die Ämter, von denen sie demnächst Geld für sich und das Kind haben will. Und das ist auch richtig so, denn ganz ehrlich: Es ist tatsächlich nicht die Aufgabe des Steuerzahlers, da für Dich einzuspringen. So ganz alt kann die Handy-Nummer ja nicht sein; Schwangerschaften dauern nicht jahrelang. Das lässt sich - vor allem mit Kenntnis des Nachnamens - durchaus noch rekonstruieren.
Solange wirklich "nur" 225 Euro ca. zu zahlen wären, soll mir das schon fast egal sein.
je nach Leistungsfähigkeit kommt auch noch Betreuungsunterhalt für die Mutter obendrauf.
Eine Bindung zum Kind aufzubauen, hmm ich weiss nicht ob ich das kann und will, bei so einer Art Betrug/ Abzocke...
für die Fehler seiner Mutter und die Umstände seiner Zeugung kann doch das Kind nichts - aber es hat genauso ein Recht auf Kenntnis seiner Wurzeln wie jedes andere auch.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ja das verstehe ich auch alles, aber man kann auch als Frau nicht hingehen und auf sehr hinterhältige Art den Vater selbst bestimmen und dann sich nicht mehr sprechen lassen, vorher aber noch drohen usw. und dann vielleicht Unterhalt fordern...
Das das schwer zu bweisen ist weiss ich auch.
Das Kind kann nichts dafür, aber das Kind ist verbunden mit der Mutter und mit der Mutter werde ich nie mehr reden können.
Servus Max!
Deswegen sagen wir ja: Geburt abwarten und danach den Vaterschaftstest machen. Weigert sich die Dame, diesen machen zu wollen, müsstest Du diesen bei Gericht beantragen.
Bis zur zweifelsfreien Feststellung Deiner Vaterschaft unterschreibst Du nix, aber rein gar nix, was auch nur im Entferntesten mit dem ungeborenen Kind zu tun haben könnte (sofern die Dir zugesandten Fotos überhaupt Bauch und Brust der Dir bekannten Dame sind).
By the way: Die "alte" Handynummer brauchst Du nun wirklich nicht mehr, oder?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
die Handynummer ist bereits geändert
Moin Max,
Ja das verstehe ich auch alles, aber man kann auch als Frau nicht hingehen und auf sehr hinterhältige Art den Vater selbst bestimmen und dann sich nicht mehr sprechen lassen, vorher aber noch drohen usw. und dann vielleicht Unterhalt fordern...
doch, das kann man; es gibt kein Gesetz, das das verbietet. Und zur Forderung nach Kindesunterhalt gegen den leiblichen Vater ist die sorgeberechtigte Mutter sogar verpflichtet; es ist nicht die Aufgabe des Steuerzahlers, hier für den biologischen Vater einzuspringen.
Was man an dieser Stelle diskutieren kann ist die Frage, ob es die feine englische Art ist. Nein, das ist es - natürlich - nicht, aber juristisch wird das auch nicht beurteilt. Ansonsten gäbe es in Deutschland vermutlich auf einen Schlag zehntausende von Kindern, die ihren Vätern gegen deren Willen und/oder ohne ihr Wissen "angehängt" worden wären.
Das das schwer zu bweisen ist weiss ich auch.
es muss überhaupt nicht bewiesen werden, denn es spielt keine Rolle.
Grüssles
Martin
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