Hallo,
mein "Problem" ist, dass ich jetzt einen neuen Job habe, bei dem ich statt wie bisher 3000€ jetzt 3600€ (beides brutto) im Monat verdiene. Das ist an sich ja positiv, ich frage mich jedoch, ob dann sich dadurch nicht die Dauer des nachehelichen Unterhalts verlängert, da mein Gehalt höher geworden ist, das sind dann ca. 300€ netto, insgesamt dann ca. 2150€ netto.
Aktuell sind wir noch im Trennungsjahr, die Ehe hat bis zum Beginn des Trennungsjahres ca. 3 Jahre und 4 Monate bestanden. Wir haben einen 3 jährigen Jungen, der in die Kita geht, aktuell noch 35, ab Sommer dann 45 Stunden. Meine Ex arbeitet halbtags und bringt etwa 1050€ netto nach Hause. Ich mache mir jetzt natürlich Gedanken, wie lange ich dann nach der Scheidung noch für die Ex zahlen muss und natürlich auch wie viel. Kann sie sich einfach hinstellen und sagen, sie will weiter nur Teilzeit arbeiten, obwohl sie mehr arbeiten könnte? Wie sind die Chancen in meiner Situation, dass ich nach dem Trennungsjahr aus dem Unterhalt für sie raus bin? Und wenn nicht direkt nach der Scheidung, wann dann? Sie könnte ja wieder Vollzeit arbeiten, dem stünde ja nix im Wege.
Hallo!
bei mir betrug die Ehedauer bis zur Trennung 5 Jahre und 8 Monate. Hier hat der Richter schon entschieden, das es sich nicht um eine lange Ehedauer handelt und so eine Befristung in Betracht kommt.
Er hat eine Befristung bis Ende 2014 zur Diskussion gestellt. Das wären dann ca. 4 Jahre Unterhaltszahlung (TU plus nachehel. Unterhalt.). Die Entscheidung steht noch aus, ich werde berichten.
Allerdings ist das mit Sicherheit einzelfallabhängig.
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Danke für deine Rückmeldung. Das bedeutet also auch, dass wenn man sich nicht untereinander über die Dauer einigen kann, dann muss das ein Richter übernehmen, korrekt? Hat sich bei dir die Höhe zwischen TU und nachehelichem Unterhalt geändert? Habt ihr Kinder, die betreut werden, so dass deine Ex arbeiten gehen kann?
Moin Klaus,
[...] ich frage mich jedoch, ob dann sich dadurch nicht die Dauer des nachehelichen Unterhalts verlängert, da mein Gehalt höher geworden ist, das sind dann ca. 300 netto
Die Höhe hat mit der Dauer zunächst einmal nichts zu tun.
Da der Gehaltssprung vor der Scheidung liegt, wird er allerdings bei der Bedarfsermitllung (auf Basis der eheprägenden Verhältnisse) Berücksichtigung finden (insofern er bekannt ist).
Wesentlicher Faktor bei der Beurteilung zu nachehelichem Unterhalt wird in der Tat sein, inwieweit DEF ihre Erwerbsobliegenheit erfüllt.
Kommt ein Richter zu dem Schluss, Halbtagstätigkeit ist genug, eine Prognose hinsichtlich Ausweitung der Tätigkeit kann nicht zuverlässig gegeben werden, kann unbefristeter Betreuungsunterhalt das Ergebnis sein.
Kommt er in seiner Beurteilung zu dem Ergebnis, sie könnte (und muss) Vollzeit arbeiten, kann es sein, dass kein Nachehelicher Unterhalt fällig wird (unter Berücksichtigung Eurer Einkommen und KU-Zahlungen).
Voraussagen lässt sich dieses nicht, da Richter sich gerne vor Entscheidungen drücken, könnte er beispielsweise mit 3/4-Stelle rechnen und das Ganze zeitlich befristen (eine richterlich häufig angewandte Faustformel bei fehlenden ehebedingten Nachteilen wäre, 1/3 der Ehedauer).
Besten Gruß
United
Danke für deine Rückmeldung. Das bedeutet also auch, dass wenn man sich nicht untereinander über die Dauer einigen kann, dann muss das ein Richter übernehmen, korrekt? Hat sich bei dir die Höhe zwischen TU und nachehelichem Unterhalt geändert? Habt ihr Kinder, die betreut werden, so dass deine Ex arbeiten gehen kann?
Klar, wenn man sich nicht einigt wird das durchgeurteilt! Was auch sonst. 😉
Da ich noch nicht geschieden bin, hat sich da nix geändert, wird es auch nicht, da die Berechnung die gleiche ist.
Kind ist 8 Jahre und wird ganztägig in der Schule betreut, so das die EX arbeiten gehen kann.
Auch hier wurde vom Richter gefordert, das Sie sich um einen ihrer Ausbildung entsprechenden Job bemüht, da sie prinzipiell für sich selbst verantwortlich ist.
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