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Frage zu nachehelichem Unterhalt

 
 azo
(@azo)
Schon was gesagt Registriert

Hi, meine Grundgeschichte habe ich gerade im Forum gepostet. Ich habe eine Frage zum nachehelichen Unterhalt:

Ich lebe noch nicht getrennt, werde mich aber in Kürze trennen und dann logischerweise mich (hoffentlich) nach einem Jahr scheiden lassen können.

Der Trennungsunterhalt ist mir soweit klar:
-Berechnung Kinderbetreuungsunterhalt (3/7, Eigenanteile, Differenzeinkommen des relevanten Einkommens)
-Berechnung Kindesunterhalt bei 2 Kindern im Wechselmodell (hoffe ich!!!) hebt sich zum Teil auf bezogen auf Differenzeinkommen

ABER der Nacheheliche U ist mir ein Rätsel. Ich habe gelesen und bekam das auch von meinem Anwalt so gesagt - Azo, du brauchst dir über einen NEU keine Sorgen machen. Die Kinder sind alt genug (also bei Scheidung >3), deine Frau hat eine gute Ausbildung, kann in der Region viele Jobs annehmen. Auch seid ihr erst seid 4 (inzwischen 5) Jahren verheiratet. Es wird keinen NEU geben. So hatte ich gelesen, dass es gewisse Punkte gibt, die dann doch NEU erfordern. Alter, Pflegebedürftigkeit usw. Aber das trifft formal gesehen nicht zu. Auch bin ich über die Erwerbsobliegenheit gestolpert, heißt meine Frau ist gesund, gut ausgebildet und intelligent - sie muss arbeiten.

Dennoch habe ich einige Beiträge gelesen, wo das ganz schnell und sehr intensiv relativiert worden ist. Und das irritiert mich doch ein wenig.

Wie ist es nun mit dem NEU?

Danke für eure Hilfe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2015 12:47
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Azo,

du schreibst, Du willst das Wechselmodell. In "Deine Geschichte" schreibst Du aber, dass Du 60-70h die Woche arbeitest und Deine Ex trotz Kitabetreuung der Kinder bis 15 Uhr nicht arbeitet.

Meine ketzerische Frage: Wie stellst Du Dir das vor? Dass Deine Ex mit der Aussicht eventuell keinen oder nur kurz nachehelichen Unterhalt zu bekommen ggf. wieder arbeitet, ist eine Möglichkeit. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie dem Wechselmodell nicht zustimmt und die besseren Karten hat, den bestehenden Zustand zu festigen, ist nicht sehr gering. Gleichzeitig stehst Du mit Deiner Arbeitszeit im off.

Daher: WIE willst DU das Wechselmodell installieren? Und jetzt sag mir bitte nicht, Deine neue Partnerin ist ja dann da und macht mit. Das Wechselmodell musst in erster Linie DU leben, eure Kinder sind noch sehr klein und die brauchen dann ihren PAPA und nicht seine Neue. Die ist Dekoration am Rande, darf sich natürlich einbringen und die Kinder mögen. Aber Wechselmodell heißt in erster Linie: MAMA und PAPA kümmern sich ebenbürtig.

Versteh mich nicht falsch, ich war zwischen dem dritten und zehnten Lebensjahr meines Sohnes Alleinerziehende mit 40h Regelarbeitszeit und häufigen Überstunden. Selbst das klappt nur durch externe Unterstützung. Bei 60-70h Arbeitszeit siehst Du Deine Kinder quasi selbst nicht mehr und müsstest ja vollkommen deligieren. Ich sage Dir voraus, dass Du mit Deinem Plan mit Schwung krachen gehst, wenn Du nicht vorweisen kannst, DICH SELBST um Deine Kinder nach der Kita zu kümmern. Und dass Deine Ex Dir einen Vogel zeigen wird, wenn Du in 1-2 Atemzügen erklärst, dass Du Dich trennst, das WM willst und Deine Neue dann "ihre Kinder" betreuen soll....

Deshalb: Überzeuge mich!  😉

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2015 13:20
 azo
(@azo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Lausebackesmama,

danke für deine Nachricht, ich versuche es dich zu überzeugen.

Oft gehört, oft gelesen und oft nicht selber daran geglaubt - Vorstellungen und Realität gehen auseinander.

Also:
Derzeit racker ich mir einen ab, da meine Frau nicht bereit ist den Familienlebensunterhalt mit zu bestreiten. Dafür ist sie gut darin viel Geld für nichts auszugeben. Seien es Mädelsabende (stehen ihr aber zu), sei es Kosmetikbesuche, Shopping und was weiß ich alles, muss ich derzeit grob geschätzt im Monat 1000 Euro nur für Ausgaben rein holen, die asu meiner Sicht nicht nötig wären. Die fallen weg nach Trennung. Auch werden einige Versicherungsbeiträge zu meiner  Belastung wegfallen, die sie selber dann tragen muss oder halt aufkündigt. up to her.

Ich kann durch meine Selbständigkeit meine Arbeit gut einteilen. Derzeit bringe ich die Kinder jeden Tag schon in die Kita. An 3 Tagen hole ich die Jungs auch ab. Ich sitze dann Nachts in der Regel von 21-24h im Büro (bei uns im Haus) und arbeite.

Meine auswärts Arbeitszeit werde ich mit wenigen Umorganisationen organisieren können. Ich kann auch relativ einfach auf krankes Kind muss aus Kita abgeholt werden reagieren, in dem ich Termine absage. Mein Job ist relativ zukunftssicher, ich kann mir relativ viele Dinge erlauben, die ein angestellter nicht könnte.

ABER

Wechselmodell - nehmen wir an, wir einigen uns auf 7 Tage KM und 7 Tage KV - dann könnte ich auch in der Zeit Kinder bei KM richtig gas geben und dafür in der Woche darauf mehr Zeit mit den Kindern dann bei mir verbringen.

UND

Völlig richtig - die neue darf keine Rolle spielen in der Planung. Sehe ich auch so. Sie ist da, kann mir helfen mit einkaufen, kochen und co. aber die Kinder sehe ich als meine Aufgabe. Sollten die Jungs sie akzeptieren und annehmen, dann kann das anders werden. Aber ich zähle erstmal nur auf mich selber.

LETZTER PUNKT

Es gibt aus meiner SIcht ja auch keine anderen Optionen. Ich kann nicht mich selber, meine Kinder und das Umfeld anlügen und bei der Frau bleiben. ALso muss ich gehen. Also muss ich versuchen, so wie es mein größter Wunsch ist, die Kinder so viel wie möglich zu haben. Deshalb WM. Meine Frau ist keine ehrliche und gute Mutter. Es geht ihr nur um das Aufarbeiten ihrer eigenen Vergangenheit und Kindheit, wo einiges schief lief. Ist aber ein anderes Thema.

Ich würde dich bitten mir zurück zu geben, wie du meine Einschätzung jetzt nach der "möglichen" Darstellung siehst. Ich finde deine Aufforderung "Überzeuge mich" sehr gut! Bin gespannt was du sagst.

Grüße

AZo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2015 13:34
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo AZo,

ich denke, dass Du ein bisschen zu schnell vorgehst. Auf der einen Seite weiss Deine Frau von nichts und jetzt willst Du weg ohne Verpflichtung.
Als erstes kommt nämlich der Trennungsunterhalt und darauf hat Deine DEF (Demnächst Exfrau) einen Anspruch neben dem KU.
Sicher wird sich Deine Frau eine Arbeit suchen müssen, ansonsten bleibt ihr nur H4 und viel Phantasie um nachehelichen Unterhalt einzuklagen.
Deshalb solltest Du Deine Frau bei der Arbeitssuche unterstützen.

Mit dem nachehelichen Unterhalt ist das so eine Sache, wird er ausgeurteilt ist er unbefristet. Rechtlich gesehen gibt es bis 3 einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt, danach nicht mehr. Das heisst aber nicht, dass ein Gericht nicht trotzdem Betreuungsunterhalt Deiner DEF zugesteht, z.B. weil es 2 Kinder sind und eben auch noch nicht so groß.

Deshalb wäre es sinnvoll darüber nachzudenken, ob Du nicht als Angebot einen befristeten nachehelichen Unterhalt, der stufenweise gegen Null geht anbieten willst.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2015 15:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Azo,

das ist eben ein Konzept, was ich "hören wollte". Wenn dieses Konzept den Tatsachen entspricht und Du das glaubhaft auch dem Gericht erklären kannst, hast Du EINEN Schritt gemacht. Die Frage ist - und das ist auch abhängig davon, wie modern/altmodisch Dein Gerichtsbezirk urteilt - ob das gegen eine "Mama zu Hause" Bestand hat.

Das Wechselmodell wird, egal wie gut Du das verkaufen kannst, nicht gegen ihren Willen ausgeurteilt. Du wirst damit rechnen müssen, Dich auf irgend eine Art und Weise freizukaufen. Das klingt hart, entspricht aber einfach den Erfahrungen der letzten Jahre. Ob das so aussieht, dass Du eben doch Kindesunterhalt zahlst oder wie Susi vorschlägt, abgespeckt Unterhalt für sie oder eine Mischung aus beidem, das ist egal.

Dein Problem ist, dass sie sich durchaus erst mal auf den Verdienst, der momentan da ist, berufen kann. Du hättest schlauerweise schon vor Monaten/Jahren runterfahren müssen. Jetzt ist das etwas spät, wenn auch nicht zu spät. Du bist momentan ein zu dicker Fisch und an dem kann man besser verdienen als ihn zur Betreuung einspannen.

Vielen Dank, dass Du Dich auf dieses "Überzeugen" eingelassen und das nicht als Angriff verstanden hast 😀

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2015 15:15
 azo
(@azo)
Schon was gesagt Registriert

Als erstes kommt nämlich der Trennungsunterhalt und darauf hat Deine DEF (Demnächst Exfrau) einen Anspruch neben dem KU.
Sicher wird sich Deine Frau eine Arbeit suchen müssen, ansonsten bleibt ihr nur H4 und viel Phantasie um nachehelichen Unterhalt einzuklagen.

Was Susi hier gesagt hat ist eineer der Kernpunkte meiner Frage. nach dem Trennungsjahr muss sie arbeiten. Wenn nicht einer der Tatbestände (ALter, Pflege, usw.) wie immer wieder aufgeführt bestehen und die Kinder 3 und älter sind, gibt es dann keinen NEU?
Ich habe gelesen - Dritter Geburtstag und ich habe mehrfach gelesen Vollendung des dritten Lebensjahres? Wäre also der Vierte Geburtstag nach meiner Rechnung? Oder wird das erste, also Nullte Lebensjahr mit gezählt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2015 17:28
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Vollendung des 3. Lebensjahres = 3. Geburtstag. (1. Lebensjahr 0 bis 1, ..., 3. 2 bis 3).
Trennungsunterhalt gilt bis zur Scheidung, allerdings muss sie nur im 1. Trennungsjahr nicht arbeiten.

Trotzdem ist die Frage nach nachehelichem Unterhalt nicht so simpel wie Du denkst.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2015 17:34
 azo
(@azo)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Rechnung. Jetzt hab ich es kapiert. Das Thema NEU ist nicht einfach - hab ich auch kapiert. Diese ganzen Begriffe "Billigkeit" usw. überfordern mich zwar, mein Anwalt meinte im Gespräch es gäbe keinen NEU und dann lese ich die ganze Zeit von Jahrelanger Verpflichtung usw. Das irritiert mich... leider

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2015 17:49
(@kitefan)
Zeigt sich öfters Registriert

Guten Morgen zusammen,

ich weiß nicht, wie Gerichte anderenorts urteilen, hier bei uns ist es mit dem Nachehelichen Unterhalt nicht ganz so einfach...

Mir wurde damals (2013) vom Anwalt gesagt, dass bei Kindern >3 aber <12, vor allem bei Frauen, die bislang aufgrund der "Kinderbetreuung" gar nicht gearbeitet haben, beinahe jeder Richter nur eine TZ-Beschäftigung für zumutbar hält, unabhängig von der Quali und tatsächlichen Beschäftigungsmöglichkeiten. Zudem wird, vor allem bei hohen Bildungsabschlüssen, dem Betreuungselternteil nicht zugemutet, eine Beschäftigung weit unterhalb der Quali anzunehmen. Heißt im Endeffekt, dass selbst bei der Anrechnung eines fiktiven Einkommens maximal die TZ-Beschäftigung herangezogen wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2015 11:52
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

mein Anwalt meinte im Gespräch es gäbe keinen NEU und dann lese ich die ganze Zeit von Jahrelanger Verpflichtung usw. Das irritiert mich...

Je besser dein Anwalt desto eher kommst du mit heiler Haut raus aus der Nummer. Spar hier blos nicht am falschen Ende! Ich zahl trotz WM den KU, aber keinen NEU.
Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2015 12:24