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Frage zu Sonderbedarf

 
(@verwaltungsbeamter)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Forengemeinde. Ich lese seit einiger Zeit mit, habe mich aber  erst jetzt tatsächlich angemeldet, weil ich eine Frage habe.

Und zwar fordert meine Ex von mir gewisse Posten als Sonderbedarf und ich bin mir nicht wirklich sicher wie dieser zu berechnen ist. Ich zahle Unterhalt nach 100% DDT für 2 Kinder, 6 und 9. Ein drittes Kind mit meiner neuen Frau ist unterwegs. Wenn jetzt meine Ex Sonderbedarf oder Mehrbedarf anmeldet muss dieser nach Quotelung gezahlt werden. Das Einkommen meiner Ex ist aber geringer als es sein könnte, da sie aus Überzeugung nur 75% arbeitet. Dass sie die Betreuung auch mit 100% hinbekäme zeige ich immer wieder. Die Kinder sind ca 40-45% der Zeit bei mir und ich bekomme die Vollzeitstelle wunderbar unter einen Hut mit der Betreuung.
Aber zurück zum Thema. Wie fließen Unterhaltszahlungen oder das dritte Kind in diese Berechnungen ein? Oder wird das alles völlig ignoriert und es wird das unbereinigte Bruttoeinkommen zur Berechnung herangezogen?

Tatsache ist, dass ein Mehr- bzw Sonderbedarf mich leicht unter den Selbstbehalt drücken würde. Wie sieht hier die Rechtslage aus?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2020 22:59
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Das dritte Kind zählt genau so mit.

Ab Geburt ist es sogar so, dass evtl. Eine Herabstufung des derzeit gezahlten kindesunterhalt vorzunehmen ist. Du bist dann nämlich nicht 2 sonder 4 Personen zum Unterhalt verpflichtet. Den drei Kindern und deiner Frau.

Die Bedürfnisse der Kinder müssen in Bezug auf Unterhalt erst gesichert sein und dann geht es um den Mehrbedarf.
Und nein, du kannst deine exfrau nicht zwingen mehr zu arbeiten.

Um welche mehr/Sonderbeauftragten geht es eigentlich?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2020 23:23
(@verwaltungsbeamter)
Schon was gesagt Registriert

Naja, zwingen mehr zu arbeiten ist klar. Aber ein entsprechendes fiktives Einkommen anrechnen lassen wäre gerecht. Ich kann nur deshalb nicht im Teilzeit, weil ich dann ein Mangelfall werde und das wäre auch nicht richtig.

Es geht um verschiedene Sachen wie Konfirmation medizinische Behandlung, die angeblich nicht übernommen werden usw.

Ich möchte vor allem aus einer gewissen Position argumentieren können,will wissen auf welche Rechtsprechung ich mich berufen kann usw. Weil wenn es nach ihr ginge müsste ich alles bezahlen, da ich ja "nur" den Mindestunterhalt zahle.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2020 09:32
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Frage zur Konfirmation ist leicht zu beantworten:

OLG Bremen, Az.: 4 UF 34/03, Urteil vom 28.11.2003

Leitsätze:

a) Sonderbedarf als unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf liegt nur dann vor, wenn der Bedarf nicht mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen war und deshalb bei der Bemessung der laufenden Unterhaltsrente nicht berücksichtigt werden konnte (Fortführung der Senatsurteile vom 11. November 1981 – IVb ZR 608/80 – FamRZ 1982, 145 und vom 11. April 2001 – XII ZR 152/99 – FamRZ 2001, 1603).

b) Die Kosten für eine Konfirmation sind spätestens mit Beginn des Konfirmandenunterrichts absehbar und deswegen nicht überraschend i.S. von § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB.

Deshalb ist die Konfirmation kein Sonderbedarf.

Hinsichtlich der medizinischen Behandlung wäre die frage worum es sich konkret handelt und ob Du dazu gefragt wurdest. Wenn Du nicht zugestimmt hast, dass dieses Dinge privat bezahlt werden, dann muss derjenige zahlen, der es bestellt hat. Bzw. derjenige sollte einen höheren Anteil übernehmen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2020 10:44
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Medizinische Sachen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden? Normalerweise wird alles Medizinisch notwendige  über die Krankenkassen finanziert.
Evtl. Geht es um andere Füllungen beim Zahnarzt oder andere brackets bei fehlstellungen der Zähne? Die normalen, von der Krankenkasse finanzierten sind grösser, als die, die privat gezahlt werden. Hier würde ich darauf verweisen,  dass du nicht eingebunden und deswegen nicht bereit bist diese privaten Vereinbarungen zu finanzieren.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2020 10:57
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Verwaltungsbeamter,

Weil wenn es nach ihr ginge müsste ich alles bezahlen, da ich ja "nur" den Mindestunterhalt zahle.

Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wenn du "nur" für den Mindestunterhalt leistungsfähig bist, dann bist du nach Zahlung dieses Mindestunterhalts kaum oder sogar überhaupt nicht mehr leistungsfähig für Mehr- und Sonderbedarf, weil sonst dein Selbstbehalt unterschritten wäre.

Wir können das mal überschlägig rechnen - du hattest geschrieben, "Ich zahle Unterhalt nach 100% DDT für 2 Kinder, 6 und 9", und wenn dabei alles korrekt gerechnet wurde, dann beträgt dein bereinigtes Nettoeinkommen maximal 1.900 Euro (denn ab 1.901 Euro wärest du bereits mit 105% DDT dabei). Angenommen, es wären exakt 1.900 Euro: abzüglich zweimal 322 Euro Unterhalt, bleiben noch 1.256 Euro übrig; wegen des Selbstbehalts von 1.160 Euro stehen also maximal noch 96 Euro zur Verfügung. Und wenn dein bereinigtes Netto 1.804 Euro oder weniger beträgt, dann bleibt analog dazu genau gar nichts für Mehr- und Sonderbedarf übrig.

Übrigens, bevor ich's vergesse: Alles Gute fürs dritte Kind!

Und je nachdem, wie gierig sich deine Ex in der näheren Zukunft wegen des Mehr- und Sonderbedarfs aufführt, würde ich mir an deiner Stelle durchaus überlegen, ein Fass namens "Mangelfallberechnung" aufzumachen, sobald der neue Bambino da ist. AnnaSophie hatte gestern auch schon kurz erwähnt, dass dann ggf. eine Herabstufung auf weniger als 100% Unterhalt erfolgen könnte - wobei das kein Selbstläufer ist, insbesondere die Einkommensbereinigung wird da üblicherweise mit sehr spitzem Bleistift gerechnet. Sind die 100% DDT für die beiden Großen durch einen Titel festgeschrieben, d.h. Jugendamtsurkunde, Gerichtsbeschluss o.ä.?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2020 18:14
(@verwaltungsbeamter)
Schon was gesagt Registriert

Vielen dank erstmal für die bisherigen Antworten.

@Sophie - es geht um so Sachen wie Vollnarkose, wo die Beihilfe sich quer stellt. Ohne diese möchte der Zahnarzt es dem Kind nicht zumuten. Wenn ich mich da völlig quer stelle, dann werde ich vor den Kindern schlecht geredet a la "der Papi will nicht, dass ihr die gute BehNdlung bekommt usw". Nachweisen geht da nichts aber es passiert leider trotzdem.

@Malachit - das mit der Mangelfallberechnung hatte ich auch mal gedacht. Aber genauso wie bei UVG (wo ich trotz fehlender Leistungsfähigkeit alles zurückzahlen musste) macht mir das Jugendamt hier das Leben schwer.
Ein Titel über 100% existiert für jedes Kind.
Wenn ich bei der Konfirmation jetzt sage "ich bin raus", dann weiß ich jetzt schon, dass die Feier sehr mickrig ausfällt und meine Familie nicht großartig eingeladen wird.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2020 19:46
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Verwaltungsbeamter,

Wenn ich bei der Konfirmation jetzt sage "ich bin raus", dann weiß ich jetzt schon, dass die Feier sehr mickrig ausfällt und meine Familie nicht großartig eingeladen wird.

Dann machst du halt am darauf folgenden Wochenende eine kleine Nachfeier mit deiner Familie.  :phantom:

das mit der Mangelfallberechnung hatte ich auch mal gedacht. Aber genauso wie bei UVG (wo ich trotz fehlender Leistungsfähigkeit alles zurückzahlen musste) macht mir das Jugendamt hier das Leben schwer.
Ein Titel über 100% existiert für jedes Kind.

Da der Unterhalt tituliert ist, geht der Weg entweder über einen Verzicht seitens deiner Ex (und das ist bei deinem Exemplar vermutlich ziemlich unwahrscheinlich); oder aber über das Familiengericht, d.h. per Abänderungsklage. Das Jugendamt hat damit dann so oder so allenfalls am Rande zu tun.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2020 20:10
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,
Warum will ein Zahnarzt eine Narkose? Wenn das Kind ein angstpatient ist, dass soll der Zahnarzt das begründen und sagen, dass er ohne Narkose die Behandlung nicht durchführt. Und dann kann die Beihilfe das entscheiden. Und ganz ehrlich, eine Narkose ist immer ein Eingriff, wir reden hier ja vermutlich nicht von einer Betäubungsspritze.

Was den Unterhalt angeht, da würde ich aber Zusehern, dass alle drei Kinder gleich behandelt werden, finanziell gesehen.

Und die Konfirmation, nun, zum einen weiß die Mutter das und zum anderen, hast du ein mitspracherecht wie und wo gefeiert werden soll? Damals bei uns lebten die Kids beim ex und er hat das alles ausgerichtet und finanziert. Er hat auch die Gästeliste gemeinsam mit den Kids bestimmt und das Lokal. Also war es ein sehr gutes, relativ hochpreisiges Lokal. Es gab zwei Hauptgerichte und zwei Nachspeisen, da er den Kids jeden Wunsch erfüllen wollte. Da wäre ich niemals mit einverstanden gewesen.
Die offizielle Einladung habe ich und meine Eltern damals 4 Wochen vor der Konfirmation bekommen. Da hätte ich mich dann auch geweigert irgendwas zu übernehmen.

Wenn du also etwas zusteuern möchtest, dann bitte nur, wenn du Einfluss auf Ort, kosten und Gäste hast.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2020 20:15
(@maxmustermann1234)
Registriert

Mich würde ja auch mal interessieren, was ein Zahnarzt bei einem 9 Jahre alten Kind machen will, das eine Narkose erfordert. Mein Großer wird im Mai 9, der geht jedes halbe Jahr. Bei ihm wurde noch nichts außer Versieglung und Kontrolle gemacht. Wenn eine Narkose gebraucht wird, muss es ein größerer Eingriff sein. Ich würde bei einem so kleinen Kind auch keine Narkose machen lassen, wenn es Alternativen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2020 11:56




(@verwaltungsbeamter)
Schon was gesagt Registriert

@MaxMustermann - es müssen mehrere Löcher gemacht und ein Zahn gezogen werden. Die Kleine hat mit 6 ziemlich miese Zähne und weil das wohl recht lange dauert und der Arzt das dem Kind nicht zumuten will meint er es braucht eine Narkose.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2020 18:20
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Sind das noch die Milchzähne?
Hat er schmerzen?

Damals bei meiner kleinen wurde das. Ist den Milchzähnen alle 3 Monate beobachtet und so mancher ist ausgefallen, ehe eine Behandlung nötig war.

Und was wird nun gemacht, damit die bleibenden Zähne nicht so betroffen sind?
Die Zahnärztin damals hat davon abgeraten die Zähne zu versiegeln, weil man nie genau weiß, ob da nicht schon Karies irgendwo ist.

Warum hat man nicht frühzeitig reagiert, so dass nun etliches gemacht werden muss?

Ich weiß, dass kannst du nicht beantworten, aber genau das würde ich an deiner Stelle die Mutter fragen.

Und wenn der Zahnarzt das für notwendig hält mit der Narkose, dass muss er das. Ist der Krankenkasse klären.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2020 19:48
(@verwaltungsbeamter)
Schon was gesagt Registriert

Es wurde schon ein Zahn entfernt. Schmerzen hat sie keine aber es soll verhindert werden, dass es auf die bleibenden Zähne überspringt.
Das Problem ist, dass es die hinteren Zähne sind, die planmäßig erst in einigen Jahren ausfallen.

Weshalb das so weit kommen durfte? Keine Ahnung, sie sind inzwischen regelmäßig beim Zahnarzt und es wird durchaus beobachtet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2020 21:39