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Frage zu Unterhaltsvorschuss

 
(@jackjones)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Forummitglieder,

bevor ich selbst aktiv werde und mich mit dem Sozialamt in Verbindung setze, würde ich mich freuen, wenn ich vorher ein paar Ratschläge von euch Experten bekommen könnte.

Es geht um folgende Sache:
lebe seit ungefähr 10 Jahren von meiner Ex-Partnerin getrennt und aus dieser Beziehung stammt unser Sohn, 13 Jahre, der seit ca. 7 Jahren bei mir wohnt.
Auf Wunsch des Kindes und ohne Hilfe von Ämtern oder Gerichtsbeschlüssen wurde dies mit absoluter Einverständnis der KM so geregelt, da sie leider schon jahrelang mit einem Alkoholsuchtproblem zu kämpfen hat und zu sehr von ihren eigenen Problemen überwältigt wird.
Dadurch, dass sie dieses Problem mit den Rückfällen hat, kommt das Problem hinzu, dass sie sich seit ungefähr 8 Jahren keinen festen Arbeitsplatz zugetraut hat.
Wenn sie zwischendurch mal eine neue Arbeit gefunden hatte, dauerte es nicht lange, bis der nächste Rückfall kam und sie dadurch ihren Arbeitsplatz wieder verloren hatte.
Als das Kind mit 6 Jahren zu mir zog konnte ich noch locker alles schaffen, sowohl erziehungstechnisch als auch finanziell. Meine Eltern waren und sind auch heute noch da und wohnen zwei Stockwerke tiefer im gleichen Wohnblock. Dadurch konnte ich normal weiter arbeiten gehen und hatte stets die Hilfe meiner Eltern.
Da ich mich damals auf eine friedliche Art und Weise von der KM getrennt hatte und wir auch heute noch einen recht guten Kontakt zueinander haben und weiterhin "gemeinsame Eltern" für unseren Sohn geblieben sind, sagte ich damals, dass ich auf jegliche Unterhaltungszahlungen von der KM verzichte und es alles schon so hinbekomme, wie es ist. Sie sollte sich also besser um ihre eigenen Probleme kümmern und ihre Sucht bekämpfen, anstatt sich um Unterhaltszahlungen für das Kind zu kümmern.
Als ich zufällig vor 2 Jahren mit einem Arbeitskollegen auf das Thema kam, sagte er zu mir, dass es dumm von mir sei, trotz der Probleme der KM, komplett auf die Unterhaltszahlungen zu verzichten. Er sagte, dass dieses Geld meinem Kind gesetzlich zustehe und dass ich mich an das Sozialamt wenden sollte, dass die mir dort einen Unterhaltsvorschuss leisten würden, gerade in solchen Fällen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlungsfähig ist.
Somit befolgte ich seinen Rat und die Zahlungen wurden auch genehmigt und ich merke auch, dass es eine wirklich große Hilfe ist, vor allem jetzt, wo unser Sohn 13 Jahre alt ist, sich Markenkleidung wünscht und alles im Allgemeinen teurer wird.

Nun aber zu meinem Problem:
die KM hat nun wieder einen neuen Arbeitsplatz und sie hat auch schon vor ein paar Wochen alle gewünschten Dokumente, wie z.B. Gehaltsabrechnung, beim Sozialamt eingereicht. Nun weiß sie, dass sie das gezahlte Geld an das Amt zurückzahlen muss.
Meine Frage an euch wäre, muss auch ich es dem Amt mitteilen, dass ich erfahren habe, dass die KM wieder arbeiten geht oder soll ich erstmal abwarten, bis Post von denen kommt?
Die Mutter rief mich neulich an und bat mich, ob ich beim Amt anrufen und sagen könnte, dass ich deren Hilfe nicht mehr brauche. Dass sie mir stattdessen monatlich 100 Euro überweisen könnte.

Einerseits freu ich mich, dass die KM endlich wieder arbeiten geht, andererseits bin ich aber erfahrungsgemäß ziemlich skeptisch, ob es dauerhaft so bleiben wird, denn erst vor einer Woche hatte sie wieder einen Rückfall und war 5 Tage lang zu Hause geblieben mit einer Krankmeldung.
So bekommt mein Sohn regelmäßige UV-Zahlungen vom Amt, aber was ist, wenn die KM nun doch bald wieder keine Arbeit mehr hat?

Ich wünsche der KM nichts böses, aber es geht hier ja nicht um Sympathie sondern um eine finanzielle Hilfe, die unserem Sohn monatlich zusteht

Einerseits wäre ich froh, dass die KM überhaupt etwas bereit ist zu zahlen, aber andererseits wären es dann ja doch um die 200 Euro weniger monatlich, die unserem Sohn lt. dem Unterhaltszahlungsgesetz zustehen.
Und dazu kommt eben noch die Frage, ob sie tatsächlich jeden Monat das Geld überweisen würde und könnte?

Ich weiß nun nicht was ich machen soll und bin die ganze Zeit am überlegen, ob ich direkt beim Sozialamt einen Beratungstermin vereinbaren sollte oder habt ihr eine andere bessere Lösung?

Viele Grüße an alle

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2020 11:55
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie Dir bereits gesagt wurde hat das Kind Anspruch auf den Unterhalt und die UHV-Kasse springt bei der Zahlung des Unterhalts ein.

Die KM sollte sich mit der UHV-Kasse in Verbindung sezten, da sie vor der Arbeitsaufnahme vermutlich leistungsunfähig war und dann der UHV auch nicht zurück gezahlt werden muss. Wenn Sie jetzt Arbeit hat wird die UHV-Kasse anhand des Einkommensnachweises prüfen für wieviel Unterhalt die KM leistungsfähig ist. Dabei kann die UHV-Kasse nicht mehr fordern als sie selbst zahlt, also weniger als den Mindestunterhalt.

Du musst aus meiner Sicht gar nichts machen sondern einfach auf die UHV-Kasse verweisen. Du wirst einen Bescheid über den UHV bekommen haben und da steht auch drin, was Du der UHV-Kasse zu melden hast. Nur das musst Du auch mitteilen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2020 12:06
(@jackjones)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi,

vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung.
Ich werde dann also erstmal abwarten bis der Bescheid da ist.

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2020 12:38
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo JackJones,

Ich werde dann also erstmal abwarten bis der Bescheid da ist.

Ich glaube, Susi wollte auf jenen Bescheid hinaus, den du vor ca. 2 Jahren bekommen haben müsstest. Also der Bescheid, wo drinsteht, dass du ab dann-und-dann so-und-soviel Unterhaltsvorschuss vom Amt bekommst. In genau diesem Bescheid müsste ja dringestanden haben, ob du irgendwelche Sachverhalte von dir aus ans Amt melden musst, bzw. welche Sachverhalte genau du melden musst.

Im übrigen ist es zwar lobenswert, dass deine Ex die Sache in Zukunft ohne das Amt regeln möchte, aber hey, die angebotenen 100 Euro sind ja nun doch ein paar Flocken weniger als der Unterhaltsvorschuss, nicht wahr? Du hast also auch von daher keinen Grund, auf den Handel einzusteigen.

Für deine Ex bleibt zu hoffen, dass das Amt seinerzeit ihre Leistungsunfähigkeit festgestellt hat, und dass daher keine Schulden aufgelaufen sind. Falls doch, ist das allerdings ihr Problem und nicht deines, und würde sich im übrigen auch nicht ändern, wenn ihr beide das Amt für die Zukunft rauskippt - das Amt würde so oder so versuchen, die Schulden aus der Vergangenheit einzutreiben. In ihrem Bescheid von vor zwei Jahren müsste ja nun dringestanden haben, dass das Amt den Unterhaltsvorschuss an dich auszahlt und daher bei ihr Schulden auflaufen, bzw. welche Dinge sie hätte nachweisen müssen, um diese Schulden abzuwenden.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2020 18:54
(@jackjones)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit,

ja, jetzt habe ich auch verstanden was Susi meint.
Habe mir den Bescheid durchgelesen und da steht tatsächlich nichts von einer Meldepflicht meinerseits, wenn z.B. die KM einen neuen Job hat.

Und ja, dass unser Sohn durch unsere neue Abmachung deutlich weniger Geld bekommen würde ist schon wahr,
aber irgendwie habe ich bei der Sache ein merkwürdig schlechtes Gewissen.
Dadurch, dass sie ja schon eine ganze Weile nicht arbeiten ging, hat sie vermutlich auch schon einen Berg an anderen Schulden und dann komme
ich und möchte mehr Geld von ihr haben.

Aber letztendlich hast du ja recht. Schließlich kann ich nichts für ihre Situation und mein Ziel ist, an erster Stelle, den Jungen großzuziehen.
Und andererseits stelle ich mir gerade die Frage wie die Sache aussehen würde, wenn alles umgekehrt wäre und der Junge bei ihr wohnen und ich der unterhaltspflichtige Elternteil wäre.
Höchstwahrscheinlich würde sie ohne Gnade und ohne Wenn-und-aber auf die Unterhaltszahlungen bestehen und es wäre ihr gleich, ob es mir sogar die Socken ausziehen würde, denn ich weiß noch wie es damals war, als wir getrennt waren und das Kind noch bei ihr lebte.
Zwei Tage vor jedem Monatsende ''erinnerte'' sie mich an meine Verpflichtung, damit ich ja nicht vergesse das Geld zu überweisen.

Aber wie gesagt, ich warte jetzt mal ab was kommen wird und dann habe ich ja immer noch Zeit um zu handeln und das Amt um Rat zu bitten.

Ich danke euch sehr. Susi für deine Hilfe und Malachit, weil du mir die Augen ein bisschen geöffnet hast.

Viele Grüße an euch

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2020 20:23
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo JackJones,

Und ja, dass unser Sohn durch unsere neue Abmachung deutlich weniger Geld bekommen würde ist schon wahr,
aber irgendwie habe ich bei der Sache ein merkwürdig schlechtes Gewissen.

Nur mal so zum Vergleich: Der reguläre Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle wäre für einen Dreizehnjährigen derzeit ein Zahlbetrag in Höhe von 395 Euro.

Dein schlechtes Gewissen darf sich in dieser Frage also gerne mal einen Erholungsurlaub gönnen 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2020 21:08