http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=3787
Hallo!
Hier noch mal der Link vom Ausgangsposting. Nun eine weiter Frage dazu: Wenn ich die UVG Leistungen in Anspruch nehme (wen die zwei Kleinen 6 Jahre alt sind) muß dann der KV das Geld was das JA drauflegt zurück bezahlen? Oder wird da der KV nicht belangt?
Vielen Dank für die Info! 🙂
Gruß Teufelchen
Moin Teufelchen7568,
das JA wird an den KV herantreten und er wird seine Einkünfte erklären müssen. Ist er nicht zahlungsfähig, muss er nix zurückzahlen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
komisch, daß auf vielen einschlägigen Seiten die sich mit diesem Vorschuss beschäftigen immer steht, daß es zurückgezahlt werden muss. Nur hier wird die Aussage getroffen, daß der Vorschuss nicht zurückgezahlt werden muss.
Mich betrifft es ja auch bald. Ich beginne bald zu studieren und werde somit nicht zahlungsfähig,obwohl zugleich natürlich willig, sein.
Nach dem Studium werde ich ja dann hoffentlich über ein gewisses Einkommen verfügen. Steht irgendwo niedergeschrieben, daß in so einem Fall das JA wirklich nicht auf einen zukommt und für die ca. 4 Jahre den Vorschuss zurückwill?
Hallo Socke,
als Student (wenn Erststudium) bist Du wohl kaum leistungsfähig. Und wer nicht leistungsfähig ist, braucht auch den Unterhaltsvorschuss nicht zurück zahlen. Zur Sicherheit solltest Du Dir die Leistungunfähigkeit vom JA bescheinigen lassen.
Wie alt bist Du denn und was hast Du bislang beruflich gemacht?
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo Sky,
ich bin jetzt 24. Hab 1997 meinen Realschulabschluss gemacht, danach eine Ausbildung zum Schlosser und danach hab ich 2 Jahre in einem völlig fremden Beruf gearbeitet. Danach war ich paar Monate arbeitslos um danach in einer Zeitarbeitsfirma zu arbeiten.
Da ich wenige Perspektive hatte und in meinem Lehrberuf nie arbeiten wollte, da die Lehre nur aus Zwang gemacht wurde da nix anderes verfügbar, hab ich jetzt 1 Jahr lang die Fachhochschulreife nachgeholt um eben jetzt im Oktober ein Studium beginnen zu können.
Ich kann nur schwer hoffen, dass keiner auf die Idee kommt zu sagen, Sie haben ja ne Ausbildung, also schmeissen Sie das Studium und gehen arbeiten oder so ähnlich. Denn die Fachhochschulreife hab ich ja lange vor dem Kind gemacht, und ausserdem ist sie ja auch erst im 2. Monat jetzt.
Hab schon recht viel gesucht, aber wie gesagt überall steht, daß der Vorschuss auf jeden Fall zurückzuzahlen ist.
Naja, mehr als abwarten werde ich sowieso nicht tun können, denk ich mal.
Hallo Socke,
Ich kann nur schwer hoffen, dass keiner auf die Idee kommt zu sagen, Sie haben ja ne Ausbildung, also schmeissen Sie das Studium und gehen arbeiten oder so ähnlich.
genau so ist es. Es trifft Dich die sogenannte gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Dir ist zuzumuten, das Studium abzubrechen und Dir eine Anstellung zu suchen.
Wenn Du weiter studieren möchtest, müsstest Du Dir einen Nebenjob zur Finanzierung des Unterhaltes suchen.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Wenn Du weiter studieren möchtest, müsstest Du Dir einen Nebenjob zur Finanzierung des Unterhaltes suchen.
Gruss
sky
Hallo,
das würde nicht viel Sinn machen, da Nebenbeschäftigungen auf das Bafög angerechnet werden. Ein Mehrverdienst ist also durch Nebenverdienst nicht möglich, je mehr ich durch Nebenjob verdienen würde, desto weniger Bafög würde gezahlt.
Ziemlich besch.. Angelegenheit 🙁
Und hier kommt niemand auf den Gedanken, daß sich aufgrund
des Studiums danach ganz andere Zukunftsperspektiven
hinsichtlich beruficher und damit finanzieller Möglichkeiten ergeben,
die ja später dann auch dem Kind zugute kommen ?
Es wäre ja noch verständlich, wenn das Jugendamt den KU
vorstrecken und beim Kindesvater, wenn er dann berufstätig ist,
zurückfordern würde. Ist zwar nicht lustig, dann alles zurückbezahlen
zu müssen, aber naja... danach fragt man viele andere auch nicht, ob
es ihnen gefällt.
Aber einem jungen Menschen und das ist man mit 24 Jahren, seine
Zukunft zu nehmen, das fände ich schon stark.
Gruß
Marina
hallo,
und was wenn der kv nachweisen kann in seinem ersten beruf geringere chancen auf dem arbeitsmarkt zu haben, als nach dem studium???
soweit ich mich erinnere, habe ich in einem anderem forum ( :schaem: ) mal ein solches urteil gelesen, daß dann der kv den unterhaltsvorschuß wegen §1603 BGB nicht zurückzahlen mußte.
gruß,
paulina
„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“ --- Dieter Nuhr
Hallo Socke,
m.W. bleibt ein bestimmter Betrag anrechnungsfrei. Vielleicht hilft diese Seite >HIER< weiter. Dort gibt es auch ein Forum.
Letztendlich geht es doch aber um die Frage, ob der Unterhaltsvorschuss zurück gezahlt werden muss. Dass das Studium bereits vor der Schwangerschaft begonnen wurde und Du in Deinem erlernten Beruf nicht wirklich gearbeitet hast, spricht m.E. eher für eine Stundung wegen Zahlungsunfähigkeit.
Aber was spricht gegen eine Rückzahlung, insbesondere dann, wenn durch das Studium eine wesentliche Besserstellung erwartet wird ?
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Weil ich Angst hab nach dem Studium gleich mit nem massigen Schuldenberg zu beginnen. (Bafög,Unterhalt) und wer weiss was sonst noch alles auf einen zukommt. Und ob man nach dem Studium gleich den super Job mit super Bezahlung erwischt ist auch mehr als fraglich.
Und der Gedanke nach dem Studium vielleicht mit dem SB auskommen zu müssen ist nicht unbedingt motivationsfördernd.