Besteht die Möglichkeit das ALG 2 aufstockend zu erhalten, wenn der Unterhalt nicht tituliert ist?
Besteht die Möglichkeit das ALG 2 aufstockend zu erhalten, wenn der Unterhalt nicht tituliert ist?
Unterhalt ist nachrangig. Wer bedürftig im Sinne des ALG II ist, bezahlt keinen Unterhalt.
Hallo,
ich weiss nur, dass titulierter Unterhalt berücksichtigt wird.
Das Problem ist, dass das JC ja selbst nachrechnen müsste ob die Unterhaltszahlungen gerechtfertigt sind, wenn sie nicht tituliert sind. Die Titulierung macht die Summe also erst einmal an sich notwendig.
Weiterhin kann nicht titulierter Unterhalt an die Realitäten ohne Umstände angepasst werden, warum soll dann die Allgemeinheit zahlen?
Deshalb glaube ich nicht, dass nicht titulierter Unterhalt berücksichtigt werden kann.
VG Susi
Mein Ziel: wenigstens 1 Euro Zuzahlung, damit man für das tolle Fernsehen nicht zahlen muss.