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Frage zum ALG 2 beim nicht titulierten Unterhalt

 
(@noxin)
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Besteht die Möglichkeit das ALG 2 aufstockend zu erhalten, wenn der Unterhalt nicht tituliert ist?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2020 22:39
(@pausbanderi)
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Besteht die Möglichkeit das ALG 2 aufstockend zu erhalten, wenn der Unterhalt nicht tituliert ist?

Unterhalt ist nachrangig. Wer bedürftig im Sinne des ALG II ist, bezahlt keinen Unterhalt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2020 00:03
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich weiss nur, dass titulierter Unterhalt berücksichtigt wird.
Das Problem ist, dass das JC ja selbst nachrechnen müsste ob die Unterhaltszahlungen gerechtfertigt sind, wenn sie nicht tituliert sind. Die Titulierung macht die Summe also erst einmal an sich notwendig.
Weiterhin kann nicht titulierter Unterhalt an die Realitäten ohne Umstände angepasst werden, warum soll dann die Allgemeinheit zahlen?

Deshalb glaube ich nicht, dass nicht titulierter Unterhalt berücksichtigt werden kann.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2020 09:49
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Mein Ziel: wenigstens 1 Euro Zuzahlung, damit man für das tolle Fernsehen nicht zahlen muss.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2020 23:43