Hallo liebes Forum,
wie bereits aus dem Titel ersichtlich habe ich Fragen rund zum Unterhalt.
Ich mach einfach mal eine kurze Zusammenfassung zur Situation:
Ein Kind (10 Jahre) für die ich bis 2020 immer brav Unterhalt gezahlt habe. Seit 2020 coronabedingt arbeitslos geworden und habe eine Umschulung begonnen. Bin dann dieses Jahr für eine Jobaussicht nach Bayern (Raum München) gezogen. Nächtige derzeit bei Bekannten weil der Wohnungsmarkt hart umkämpft und zum Teil unbezahlbar ist.
Gut, hat sich gelohnt. Ich beginne ab Juni meine neue Stelle und verdiene 3400 brutto bzw. ca. 2200 netto.
Jetzt ist es aber so, meine Ex-Frau ist mittlerweile sehr gut situiert. Soll heißen sie verdient das vierfache und verfügt über mehrere Immobilien. Laut Rechner soll ich nun künftig 360 € zahlen. Ich hatte auch bereits einen Anwalt kontaktiert, da es ja das Urteil gibt, dass man von den Unterhaltszahlungen befreit werden kann, wenn das finanzielle Ungleichgewicht zu hoch ist. Der meinte jedoch, dass das in meinem Fall aussichtslos wäre, da ich dennoch noch knapp 1900 netto hätte. Gibt es hierzu Erfahrungswerte?
Gibt es vielleicht auch Tipps und Tricks um den Unterhalt zu kürzen?
Wenn sie keinen Titel hat und Du ihr Einkommen nachweisen kannst, bzw. Dir über die Höhe ganz sicher bist (woher eigentlich?), dann würde ich die Zahlungen einstellen.
Wenn ein Titel besteht, würde ich mir einen anderen Anwalt suchen und eine Abänderungsklage einreichen. Die Erfolgsaussichten sind gut. Es wurde nämlich höchstrichterlich, also vom BGH, entschieden, dass der Betreuende Elternteil keinen Kindsunterhalt bekommt, wenn er/sie mehr als das DREIFACHE verdient als der Kindsunterhaltspflichtige. Eigentlich verwunderlich, dass das dieser Anwalt nicht weiß.
Im Grunde ist dieses BGH Urteil ein Schutzurteil der feministischen Gerichtsbarkeit. Also ein Urteil, dass Frauen davor schützen soll, Kindsunterhalt an gut verdienende betreuende Väter zahlen zu müssen. Aber in seltenen Einzelfällen, wie in Deinem Fall, profitieren auch Männer davon.
Beachten muss man allgemein aber das Alter des Kinds. Ist es jünger als 3 Jahre, dann muss sie (oder er) gar nicht arbeiten, und ein Gericht würde die Erwerbstätigkeit als überobligatorisch auffassen und das Einkommen nicht oder nur einen kleinen Teil davon berücksichtigen. Aber das ist für Dich irrelevant. Das Kind ist ja 10 Jahre alt.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Danke für Deine Antwort.
Nun, sie ist Geschäftsführerin zweier Unternehmen (laut eigener Aussage in ca. 3 Jahren im Ruhestand als Millionärin) und hat sich vor kurzem Eigentum in Nizza gegönnt. Ist ja auch alles ok. Nur sehe ich mich dann nicht in der Pflicht das auch noch mitzufinanzieren, da ich diesen Lebensstandard nie erreichen werde sondern bestenfalls eine 40 qm Mietwohnung im Raum München.
Genaue Zahlen habe ich natürlich nicht und die wird sie mir nicht ohne Zwang offenbaren. Die Frage ist, wie komme ich an die Zahlen?
Unterhalt verweigern bis sie klagt? Dann müssten ja die Zahlen auf den Tisch. Ein Titel liegt nicht vor. Habe mich bisher immer an der Düsseldorfer Tabelle orientiert
Unterhalt verweigern bis sie klagt?
Ja.
Dann müssten ja die Zahlen auf den Tisch
So sieht´s aus.
Ein Titel liegt nicht vor.
Sehr gut.
Eine Gefahr besteht allerdings. Wenn sie clever ist, dann lässt sie sich als GFin nur soviel Gehalt auszahlen, dass Du doch wieder ran musst, und der Rest läuft dann irgendwie schwarz. Aber darauf würde ich es ankommen lassen. Über diese kriminelle Energie muss sie ja auch erstmal verfügen.
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Ok, macht es Sinn schon im Vorfeld einen Anwalt mit ins Boot zu holen der dann im Fall der Fälle schon informiert ist?
Wenn du in deinem vor corona Job mehr verdienst hast könnte es anders aussehen mit der Rechnung.
Alternativ wäre ja auch die Möglichkeit einen Minimalbetrag zu zahlen. Wenn sie dann mehr wollte, müsste sie ja bei einer Klage ja auch ihre Zahlen offenbaren oder? Oder sie gibt sich halt mit dem von mir gezahlten Betrag zufrieden.
Wenn du freiwillig etwas zahlst zeigst du ja das du es kannst und willst. Falls möglich versuch dich mit ihr zu einigen. Zu einem neuen Anwalt würd ich erst gehen wenns nötig wird also wenns übers Gericht geht. Kostet nur unnötiges Geld. Und unter Zeitdruck arbeiten die auch etwas besser.
Alternativ wäre ja auch die Möglichkeit einen Minimalbetrag zu zahlen.
Würde ich nicht machen. Du stellst, wie gesagt, mit Hinweis auf ihr deutlich höheres Einkommen, die Zahlung einfach ein. Wenn sie Dich dann verklagt, nimmst Du Dir einen Anwalt. Der präsentiert dann die einschlägige Rechtsprechung zu dem Thema und das wars dann vermutlich.
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@slam Denke so werde ich das machen. Vielen Dank euch allen. Wenn noch jemand Erfahrungen hat diesbzgl. würde ich mich über Informationen freuen. Frohe Ostern @ll
Ein Kind (10 Jahre) für die ich bis 2020 immer brav Unterhalt gezahlt habe.
Seit dem Zeitpunkt also keinen Unterhalt mehr gezahlt? Sonst auch nichts weiter geschehen? Mama hat sich damit einfach so abgefunden? Hat sie keinen Unterhaltsvorschuss beantragt?
@tacheles nein, musste sie so hinnehmen da ich unter dem Selbstbehalt liege ( war selbstständig). Vorschuss konnte sie auch meines Wissens nach nicht beantragen, da sie zu dem Zeitpunkt wieder verheiratet war und noch ist. Wieso? Ändert das was?
Sobald man vom betreuenden Elternteil zur Auskunft aufgefordert wird, sollte diese brav (wahrheitsgemäß und vollständig) innerhalb einer gesetzten/angemessenen Frist erteilt werden. Aber sofort nach dem Auskunftsbegehren, also noch bevor man selbst Auskunft erteilt, fordert man den betreuenden Elternteil zu dessen Auskunft auf. Man wartet also nicht erst das Unterhaltsverfahren ab. Als Begründung für ein solches ungewöhnliches Auskunftsersuchen ist deutlich auf die entsprechende BGH-Rechtsprechung hinzuweisen und es müssen unbedingt Anhaltspunkte für das sehr hohe Einkommen genannt werden. Da betreuende Elternteile mit sehr guten Einkommensverhältnissen nur sehr ungern selbst Auskunft erteilen, ist von Anfang an eine korrekte - juristisch einwandfreie - Vorgehensweise dringend zu empfehlen (zur Vorbereitung auf ein sehr wahrscheinliches gerichtliches Auskunftsverfahren). Es läuft nämlich oft aufgrund verweigerter Auskunft auf eine gerichtliche Auskunftsklage gegen diese Elternteile hinaus. Und da bei einer solchen Auskunftsklage ohnehin Anwaltszwang besteht, sollten juristische Laien ihr direktes Auskunftsersuchen auch schon außergerichtlich mit fachanwaltlicher Unterstützung versenden.
@tacheles danke für die ausführliche Antwort. Nun, die Glaubhaftmachung ihrer Tätigkeit ist leicht durch die entsprechenden Firmenseiten im Internet. Millionärin ist ihre eigene Aussage. Ebenso die Immobilie in Nizza, da sie ankündigte in absehbarer Zeit das alleinige Sorgerecht zu beantragen um dort in ca. Drei bis vier Jahren ihren Hauptwohnsitz anzumelden. Ferner wolle sie erreichen, dass sich meine Tochter, sobald sie volljährig ist, sich von ihrem jetzigen Mann adoptieren lässt aus erbrechtlichen Gründen.
@tacheles Leider ist es nicht möglich den betreuenden Elternteil zur Einkommensauskunft aufzufordern. Es ist also wichtig Indizien zu haben, dass das Einkommen tatsächlich so hoch ist.
Der befragte Anwalt wird vermutlich nicht an die Regelung mit dem 3fachen Einkommen gedacht haben sondern stellt darauf ab, dass bei Leistungsunfähigkeit ein anderer zahlungsfähiger Verwandter einspringen muss. Deshalb die Aussage, dass genügend Einkommen für den Unterhalt vorhanden ist.
@Lucky13 Es ist wichtig, dass die Aussagen belegbar sind. Geschäftführerin 2er Unternehmen sagt erst einmal gar nichts und eigene Aussagen werden schwer nachweisbar sein.
Ich würde aber eine Möglichkeit sehen, dass man sich "intern" einigt. Die KM will offensichtlich mit dem Kind nach Nizza ziehen. Ich sehe hier keine reale Möglichkeit das zu verhindern. Du könntest der KM anbieten dem Umzug zuzustimmen, wenn im Gegenzug die Unterhaltsforderungen minimiert werden. Also ein Vertrag geschlossen wird, der beinhaltet, dass die KM mehr als das dreifache Einkommen hat und deshalb gemäß BGH-Rechtsprechung Du von Unterhaltszahlungen freigestellt wirst und Du auf der anderen Seite dem Umzug der KM wohin auch immer zustimmst.
Natürlich muss die KM dem nicht zustimmen. Die Andeutung der Erwachsenenadoption lässt darauf schliessen, dass man erst noch das Geld kassieren will. Auch bei einer Adoption durch den Ehemann der KM wärst Du natürlich von allen Unterhaltszahlungen befreit.
Die Sache an sich ist nicht einfach und auch nicht so einfach rechtlich abzusichern, aber vielleicht bekommst Du ja entsprechende Auskünfte, wenn Du auf der anderen Seite Zustimmung signalisierst.
VG Susi
@susi64 vielen Dank für deine Antwort Susi. Das heisst dann im Umkehrschluss aber auch, dass ich zahlen könnte was ich wollte denn Einsicht kann sie ebensowenig auf mein Gehalt verlangen oder? Ich meine es kann doch nicht sein, dass nur ich alles offenlegen muss und sie ihren Wohlstand verheimlichen kann.
Lass dich durch nichts und niemanden in Foren verunsichern. Vertraue in der Auskunftsfrage ganz deinem eigenen Rechtsempfinden, vor allem der dazu schon längst ergangenen Rechtsprechung, z.B.
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OLG Frankfurt, 04.04.2018 - 2 UF 135/17 |
Dem Elternteil, der gemeinsam mit dem anderen Elternteil jedenfalls zur Zahlung von Unterhalt an volljährige Kinder verpflichtet ist, steht ein entsprechender Auskunftsanspruch aus § 242 BGB zu. Gleiches gilt bei der Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern, wenn sich der Barunterhaltspflichtige vergewissern will, ob der Obhutselternteil seinerseits unterhaltspflichtig ist (vgl. Niepmann/Schwamb aaO, Rdn.684 m.w.N.). Auch zur Ermittlung einer möglichen vorrangigen Haftung nach § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB ist der barunterhaltspflichtige Elternteil gegenüber dem Obhutselternteil auf Auskünfte angewiesen, um die Frage klären zu können, ob eine vorrangige Haftung des Obhutselternteils in Betracht kommt. Letzterer kann die hierfür erforderliche Auskunft auch unschwer erteilen, sodass im Hinblick auf die besondere familienrechtliche Verbindung eine entsprechende Auskunft geschuldet ist.
@tacheles Leider ist es nicht möglich den betreuenden Elternteil zur Einkommensauskunft aufzufordern. Es ist also wichtig Indizien zu haben, dass das Einkommen tatsächlich so hoch ist
Das stimmt nicht. Meine Anwältin hat meine Ex zu dieser Auskunft aufgefordert. Und die Einkommensnachweise wurden von der Gegenseite anstandslos zugestellt. Und ich bin mir sicher, wenn sie das nicht hätte müssen, hätte sie und vor allem ihr Anwalt das nie im Leben getan.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Vielen Dank euch allen für eure Beiträge. Ich denke ich werde es tatsächlich über einen Anwalt eskalieren lassen. Wenn ihr noch Tipps und Hinweise habt würde ich mich freuen wenn ihr sie hier teilen könntet. Beste Grüße