Frage zum Unterhalt
 
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Frage zum Unterhalt

 
(@molchzar)
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Ich habe mal eine grundlegende Frage zum Unterhalt und ich hoffe, daß ihr hier mir weiterhelfen könnt.

Also kurz zu meiner Situation. Ich lebe von meiner Frau und Kindern ( 5 und 11 Jahre alt) seit Mitte letzten Jahres getrennt. Scheidungsverfahren läuft.
In der letzten Zeit sind einige Forderungen von der Anwältin meiner Frau gekommen . Mittlerweile wurden die Forderungen erst mal auf Eis gelegt, weil ich mich gerne mit meiner Frau so einigen möchte.

Nun würde mich sehr interessieren, wie sich die Situation unterhalttechnisch darstellt. Was könnte meine Frau an Forderungen stellen ?

Ich bin zurzeit arbeitslos und bekomme 1523 Euro Arbeitslosengeld und zahle 497 Unterhalt für die Kinder.
Ab July habe ich einen neuen job in Aussicht, bei dem ich in etwa 2000 Euro Netto verdienen werde.

Meine Frau hat folgende Einkünfte :
1000 Euro Gehalt (netto)
433 Euro Wohngeld
368 Euro Kindergeld
497 Euro Unterhalt von mir.

Interessant ist noch, dass meine Frau mit den Kindern in einer Wohnung wohnt, die ihrem Arbeitgeber gehört, und so wie es aussieht sie dafür keine Miete bezahlt. Mir ist nicht klar, was da momentan läuft.

Was mich jetzt interessieren würde : Kann man die ganzen Einkünfte meiner Frau auch alle zu ihrem Einkommen dazurechnen, oder fällt der eine oder andere Posten nicht darunter. So hat sie ja mehr Geld netto wie ich, dann müsste ich für sie dann aber keinen Unterhalt zahlen, oder ?

Die  Anwältin meiner Frau möchte, dass ich die Kosten für die Mittagsbetreuung übernehme. Im Vertrag über die Mittagsbetreuung ist aber nur die Rede von einem Mittagsessen, welches in Rechnung gestellt wird. Muß ich das bezahlen ?

Ich habe das jetzt alles mal aufgeschrieben, ich hoffe es ist verständlich, sonst einfach noch mal nachfragen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.03.2015 17:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sofern es um KU geht, spielt das Einkommen deiner Ex keine Rolle.

Und die Anwältin solltest du zur Nennung der Rechtsgrundlage für ihre Idee auffordern.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.03.2015 23:34
(@molchzar)
Schon was gesagt Registriert

@Beppo
Das mit dem KU ist mir klar, mir geht es eher um den Unterhalt, den meine Frau evtl. geltend machen könnte.
Und da wäre für mich halt interessant, ob alle Einkünfte meiner Frau auch als Einkünfte zu behandeln sind.

Und die Forderungen die die Anwältin meiner Frau gestellt hat sind auch sehr fragwürdig, da sie mit falschen Zahlen jongliert hat. Deswegen würde ich etwaige Forderungen mit meiner Frau am runden Tisch lösen, dafür wäre halt interessant zu wissen, wie die rechtliche Lage dazu ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2015 00:32
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Unterhalt und Kindergeld sind kein anrechenbares Einkommen Deiner DEF, das besteht nur aus dem bereinigtem Netto und dem Wohngeld.
Wohngeld setzt einen Meitvertrag/Miete voraus, deshalb sollte Deine DEF nicht mittfrei wohnen, sollte sie doch miefrei wohnen, dann ist eine Zuwendung Dritter und i. Allg. nicht anrechenbar.

Du kannst von Deinem Einkommen den KU abziehen, da dieser vorgeht. Bei ca. 1500 Einkommen bleibt danach nichts für Trennungsunterhalt übrig, da der Selbstbehalt (1200 Euro) unterschritten ist.
Bei 2000 Euro Netto sieht dass dann so aus, dass Du ca. 1500 Euro und deine DEF ca. 1430 Euro hat. Die Differnz Eurer beider Einkommen wäre 70 Euro, davon stehen Dir 4/7 = 40 Euro und Deiner DEF 3/7 = 30 Euro zu.
Hier könnte natürlich auch mehr oder weniger herauskommen, wenn man genauer rechnet. Insbesondere wäre sie anders, wenn es kein Wohngeld gibt und sie "nur" mietfrei wohnt.

Eine Hortbetreuung/Nachmittagsbetreuung/Mittagsbetreuung wäre Mehrbedarf und von Euch beiden nach Einkommen gequotelt zu tragen, dass Essengeld aber nicht.

Ansonsten wäre es sicher sinnvoll bei der Anwätin nach der Rechtsgrundlage für die Ansprüche zu fragen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2015 01:35
(@molchzar)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi64,
vielen dank für Deine Antwort.
Ja, damit kann ich was anfangen und weiß nun  in etwa woran ich bin.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2015 13:05
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Hallo molchzar,

Eine Hortbetreuung/Nachmittagsbetreuung/Mittagsbetreuung wäre Mehrbedarf und von Euch beiden nach Einkommen gequotelt zu tragen, dass Essengeld aber nicht.

Das ist nicht ganz richtig. Hortbetreuung/Nachmittagsbetreuung/Mittagsbetreuung ist in aller Regel keinMehrbedarf. Ausnahme ist nur, wenn es sich hier um eine besondere pädagogische Betreuung handelt. Das ist in der Regel aber bei den allgemein üblichen Betreuungsformen nicht der Fall. Essengeld ist in jedem Fall im normalen KU enthalten und deshalb keinesfalls Mehrbedarf.

Beste Grüße,
schultze

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2015 18:50
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo schultze,

Meine Frage, gilt nicht dies:
"Bei Zusatzbedarf (Verfahrenskostenvorschuss, Mehrbedarf, Sonderbedarf) gilt § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB (vgl. Nr.13.3).
Zum Mehrbedarf des Kindes zählen die Kosten für den Besuch einer Kindertagesstätte (Kinderkrippe, Kindergarten,
Schülerhort) abzüglich des ersparten Verpflegungsmehraufwandes. Schulpaket und
Bildungspaket ergeben keinen
Zusatzbedarf."

<a href="http://rechtsanwalt-straka.de/Informationen/Elternunterhalt/Unterhaltsgrundsatze-des-OLG-Ffm-ab-01.01.2015.pdf>" OLG Ffm, 2015, 12.4 </a>.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2015 19:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Mehrbedarf für den Kindergarten stützt sich auf ein Urteil des BGH, indem der pädagogische Wert des Kindergartens den Mehrbedarf rechtfertigen soll.

Der ist aber nur bei éntsprechend pädagogischer Betreuung gegeben.

Schulkinder haben daran keinen Bedarf mehr und die reine Hortverwahrung fallen nicht darunter.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2015 20:02
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wohngeld setzt einen Meitvertrag/Miete voraus, deshalb sollte Deine DEF nicht mittfrei wohnen, sollte sie doch miefrei wohnen, dann ist eine Zuwendung Dritter und i. Allg. nicht anrechenbar.

Letzteres halte ich für eine gewagte These, wenn es sich um eine Wohnung des Arbeitgebers handelt. Das dürfte Steuerrechtlich schon eine gewagte Nummer sein, aber auch im Unterhaltsrecht denke ich, dass diese nicht unberücksichtigt bleiben kann.
Allerdings, wenn Wohngeld gewährt wurde, dann muss ein Mietvertrag vorgelegt worden sein, aus dem die Mietzahlungen hervor gehen (glaub ich), denn ansonsten dürfte es sich um einen Sozialbetrug handeln.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2015 21:03
(@molchzar)
Schon was gesagt Registriert

@ Kasper
Ja, als eine gewagte nummer sehe ich das auch  , bin aber juristischer Laie und als Laie denkt und sieht man doch einige Dinge mit anderen Augen als der Experte.
Meine Frau hat vor 1,5 Jahren bei ihrem jetzigen Arbeitgeber zu arbeiten angefangen und der neue Arbeitgeber war wohl recht angetan von ihrer Arbeitsleistung. Seit März ist sie nun in die neue Wohnung vom Arbeitgeber gezogen und hat bis jetzt keinerlei Miete bezahlt. Ich habe den starken Verdacht, das der Arbeitgeber wohl eine fällige Lohnerhöhung mit  kostenlosen Wohnen  vergütet. Da würden ja beide von profitieren, der Arbeitgeber spart steuern, weil die Wohnung (offiziell ) nicht vermietet ist und meine Frau jede Menge an Steuern und Sozialabgaben.
Klar, so ganz legal ist es natürlich nicht, irgenwie stinkt die ganze Sache.

Kann ( und sollte) mein Anwalt Akteneinsicht beim Amt bekommen ? Ich habe meine Frau vor ein paar Tagen getroffen und habe sie mal nebenbei gefragt, ob sie denn Wohngeld bekommt, was sie mir verneint hat. Auch hat sie mir angeboten , das sie auf Unterhalt verzichtet. ich könnte mir vorstellen, wenn man die ganzen Einkommensverhältnisse meiner Frau mit einem spitzen Bleistift nachrechnet, das unterm Strich sie mir noch Unterhalt zahlen muß.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2015 01:36




(@Inselreif)

Kann ( und sollte) mein Anwalt Akteneinsicht beim Amt bekommen ?

Das gibt nichts.
Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass ein Anwalt irgend eine Akte mehr als Du selbst einsehen dürfte. Er hat lediglich einige Privilegien was die Mitnahme bzw. Übersendung betrifft, das war's dann aber schon.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2015 01:59