Frage zum unterhalt
 
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Frage zum unterhalt

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(@gargamel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

ich bin vater 2 Kinder, 10 und 8 jahre. ich konnte bis heute keinen unterhalt bezahlen. da ich mit dem Mindestlohn bezahlt wurde. und bis morgen arbeitslos bin, jetzt habe ich einen neuen Job gefunden, wo ich zwischen 1800 und 1900 euro netto verdiene.

die mutter bekommt zurzeit UV das der ab jetzt eingestellt wird ist klar. die frage ist, ob ich den UV von den ganzen jahren zurückzahlen muss, und wie hoch der unterhalt wäre was ich zahlen muss. ich habe in der Düsseldorfer Tabelle nachgesehen, und wenn ich jetzt schaue dann komme ich auf etwa 1000 euro . kann das richtg sein? das würde heißen das ich fast soviel behalten darf wie ein arvbeitsloser? und habe dann auch viel weniger zum leben??

das kann doch nicht stimmen oder??

Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2018 01:16
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Glückwunsch, dass Du eine vernünftige Arbeit gefunden hast.

Ob Du den UV zurückzahlen musst hängt davon ab, was mit der UHV-Kasse vereinbart war. Hat die UVK anerkannt, dass Du leistungsunfähig bist, dann musst Du nichts zurück zahlen. Ansonsten würde sich die UVK mit Dir in Verbindung setzen und die Rückzahlung diskutieren.

Bevor der KU berechnet wird ist Dein Einkommen (monatliches Einkommen plus ggf. Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Steuererstattung umgelegt auf 12 Monate)  zu bereinigen um berufsbedingte Aufwendungen (Weg zur Arbeit) und Altersvorsorge (z.B. Riester), damit ergibt sich das bereinigte Einkommen und davon geht die DDT aus.

Mit 1800 bis 1900 Euro bist Du nach der neuen DDT auch mit dem bereinigten Einkommen in der 1. Unterhaltsstufe, da Du 2 unterhaltsberechtigte Personen (Deine Kinder) hast, gibt es keine Höherstufung und mit der 2. Alterstufe (6-11) ergibt sich ein KU von 399 Euro abzüglich dem hälftigen Kindergeld = 302 Euro Zahlbetrag.

Du müsstest als 604 Euro für beide Kinder zahlen.

Sollte dabei der Selbstbehalt von 1080 Euro unterschritten werden, dann bist Du ein Mangelfall und es wird spitzer und komplizierter gerechnet.

Außerdem musst Du den KU auch unaufgefordert an jede Änderung der DDT (passiert fast jährlich) und die Altersstufe (ab dem Monat, in dem das Kind die nächste Altersstufe erreicht) anpassen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2018 10:45
(@gargamel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo susi danke für deinen beitrag

Also muss ich 604 euro unterhalt zahlen bei 1900 euro Einkommen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.06.2018 16:39
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Gargamel
Ja die Summe wirst Du zahlen müssen wenn die 1900 € bereinigt sind. Sind Sie es nicht dann muss Du das Einkommen noch bereinigen, das heißt die Kosten für den Weg zur Arbeit, Gewerkschaftsbeitrag, Arbeitskleidung etc. abziehen. Wenn Du dann nach Abzug des Kindesunterhalts unter Deinen Selbstbehalt von 1080 € kommst wird eine Mangelfallberechnung gemacht. Aber Susi64 hast das in Ihrem Beitrag sehr gut und treffend erklärt. Um was genaueres zu sagen wäre es sehr hilfreich wenn Du mal hier einstellen würdest ob Dein Netto so wie Du es angegeben hast schon bereinigt ist und wie weit z. B. der Arbeitsweg ist und ob obige Posten auch noch anfallen. Was das gezahlte Geld für den Unterhaltsvorschuss angeht, würde ich versuchen vom der Kasse die Bescheinigung zu erhalten das Du nicht leistungsfähig warst, denn dann kann dieses nicht zurück gefordert werden.

LG Hugoleser

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2018 17:30
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Hugoleser,

wenn die 1900 € bereinigt sind. Sind Sie es nicht dann muss Du das Einkommen noch bereinigen, das heißt die Kosten für den Weg zur Arbeit, Gewerkschaftsbeitrag, Arbeitskleidung etc. abziehen. Wenn Du dann nach Abzug des Kindesunterhalts unter Deinen Selbstbehalt von 1080 € kommst wird eine Mangelfallberechnung gemacht.
LG Hugoleser

Wo bitte in den Unterhaltsleitlinien finde ich, die von dir angegebenen, Bereinigungsposten?
Weg zur Arbeit ja, der Rest ? Wo steht es ?

LG
sturkopp

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2018 18:39
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die süddeutschen Leitlinien enthalten
"10.2  Berufsbedingte  Aufwendungen,  die  sich  von  den  privaten Lebenshaltungskosten nach  objektiven Merkmalen  eindeutig  abgrenzen  lassen,  sind  im  Rahmen  des  Angemessenen  vom  Nettoeinkommen  aus  unselbständiger Arbeit abzuziehen. "

Aus meiner Sicht fällt da Arbeitskleidung bzw. die Instandhaltung darunter, ebenso wie Arbeitsmittel.
Diese <a href="http://www.datentransfer24.de/unterhalt-freibetraege.html>Liste</a>" enthält noch mehr. Inwieweit das wirklich zutreffend ist kann ich nicht sagen. Allerdings bin ich mir auch sicher, dass im Mangelfall der Gewerschaftsbeitrag nicht berücksichtigt wird.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2018 19:23
(@inselreif)
Moderator

Allerdings bin ich mir auch sicher, dass im Mangelfall der Gewerschaftsbeitrag nicht berücksichtigt wird.

richtig, hat das OLG Düsseldorf schon so entschieden.

Ob ein Gewerkschaftsbeitrag wirklich zur Erzielung des Einkommens erforderlich ist, darüber kann man sich streiten. Aber so lange er steuerlich als Werbungskosten anerkannt wird (für mich in der heutigen Zeit völlig unverständlich), kann man im Regelfall auch von der Berücksichtigung bei der Unterhaltsbereinigung ausgehen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2018 20:13
(@gargamel)
Schon was gesagt Registriert

Was meint ihr mit bereinigt?

Seid ihr euch sicher das der selbstbehalt bei 1080 euro liegt?

Kann doch nicht sein das ich weniger habe als ein hartz4 Empfänger obwohl ich arbeiten gehe. Denn wenn ich die ganzen fixkoste. Wie miete, strom, telefon,handy, ticket,  von 1080 euro abziehe bleiben mir
357,5 euro im monat . Davon kann ich noch alle 14 tage 20 euro abziehen dafür das meine kinder zu mir kommen also die fahrkarte . Dann bin ich bei rund 300 euro dann wolle. Die kinder noch bespasst werden und essen wollen die auch noch .

Wie soll das funktionieren? 

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2018 23:21
(@nadda)
Registriert

Hi,

du kannst deine Zahlen hier einstellen, dann wird jemand genauer rechnen.
Umgangsberechnungen sind leider nicht wirklich einfach. Ganz genau kann man
es aber halt nur sagen, wenn man die genauen Zahlen kennt.

Abzugsfähige Posten sind vor allem deine Fahrtkosten zur Arbeit und eine Altersvorsorge.
Wobei da dann, je nach dem zuständigen OLG auch leicht unterschiedlich gerechnet wird.

Tatsache ist aber, das dir wirklich nicht viel Geld bleiben wird.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2018 07:21
(@inselreif)
Moderator

Kann doch nicht sein das ich weniger habe als ein hartz4 Empfänger obwohl ich arbeiten gehe.

Hartz IV hat nichts mit arbeiten gehen oder nicht arbeiten gehen zu tun.
Wenn Du nach Abzug des Unterhalts (objektiv) nicht genug zum Leben hast, kannst Du ebenfalls aufstockende Leistungen beantragen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2018 08:13




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es tut mir leid, aber der Selbstbehalt liegt bei 1080 Euro.
"Ein erwerbstätiger Unterhaltszahler mit schulpflichtigen Kindern bis 21 Jahren darf im Monat 1.080 Euro als Existenzminimum für sich behalten. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete beläuft sich das Existenzminimum auf 880 Euro monatlich. Darin sind bis 360 Euro für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten." (<a href="https://www.finanztip.de/duesseldorfer-tabelle/>DDT</a>)."

Wenn das Geld nicht reicht, musst Du Dich nach ergänzenden Möglichkeiten umsehen, das wäre z.B. <a href="https://www.wohngeld.org/antrag.html>Wohngeld</a>" zu beantragen, dabei werden Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt.

Für einen Mangelfall mache ich Dir wenig Hoffnung, man kann Dir ganz schnell ein fiktives Einkommen aus einer Nebentätigkeit anrechnen und schon bist Du leistungsfähig.

Eine Möglichkeit ist auch sich mit der Mutter der Kinder auf einen niedrigeren KU zu einigen. Das funktioniert aber nur, wenn die Mutter mitmacht und keine staatlichen Leistungen gezogen werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2018 11:58
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Da gibts ein Urteil, daß ein Unterhaltspflichtiger nicht bedürftig werden muß, weil die Unterhaltsverpflichtungen zu hoch sind...

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2018 14:55
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es gibt mehr Urteile, die Aufgrund einer fiktiven Nebentätigkeit klar formulieren, dass der Unterhaltsschuldner dann nicht bedürftig wird. Fair ist das nicht, wird aber so gemacht.

Denn es wird ja "nur so getan" als wenn er dieses Einkommen hat, ob sich der Verurteilte dann tatsächlich eine Nebentätigkeit besorgt, bleibt ja ihm selber überlassen.
Allerdings sorgt dieses Konstrukt auch dafür, dass viele dann zur ARGE gehen können und aufstocken. So werden Menschen in die Sozialsysteme gedrückt und diese dafür auch noch verantwortlich gemacht.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2018 15:01
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Gargarmel, Hallo Kaspar
Mit der Nebentätigkeit zum Erlangen der Leistungsfähigkeit ist das so eine Sache. Es kommt z.B. auf die Arbeitszeiten von Gargamel an, wenn er in Wechselschicht arbeitet ist es schon nicht möglich und er darf nicht mehr arbeiten als es das Arbeitszeitgesetz zu lässt.Wenn das Einkommen nach Abzug des Kindesunterhalts nicht mehr reicht kann Gargamel auch ergänzend ALG II beantragen und muss dann  den titulierten Unterhalt für die beiden Kinder nachweisen.Ebenso muss berücksichtigt werden wenn er eine höhere Miete hat und keine günstigere Wohnung bekommen  kann( was heut zu Tage schlicht unmöglich ist).

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2018 17:26
(@gargamel)
Schon was gesagt Registriert

hallo

danke für euere antworten.

meine ausgaben

430 euro miete ink. nebenkosten

150 euro Strom und Gas

80 euro fahrkarte ca

46,50 euro Internet und Telefon

40 euro Handy und Handy von Tochter

17 euro GEZ

150 euro Rate für dispo

dann kommt noch etwas spass hinzu das 50 euro für billardverein

sind ausgaben von 813,5 -1080 = 266,50

wenn ich volle stunden arbeite dann bekomme ich 2100 euro Netto habe es mir heute ausrechnen lassen, dann wäre ich bei 46 std die woche hinzu kommen schicht und sonn/feiertagszulagen. ich arbeite als Linienbusfahrer im ÖPVN

das heißt die mutter bekommt 1020 euro von mir? dafür kann sie sehr sehr gut leben

sie bekommt

lohn 1800 ( wenn das 3 kind in den kiga geht für unter 3 jährige)
1020 euro unterhalt.

schätze mal 360 euro kindergeld?
ist sie bei 3180 euro Netto

ich habe mit ihr unterhalten und sie sagte gestern, wenn sie das bekommt was ich vermute dann geht sie nur auf 400 euro arbeiten . ich sagte zu ihr wenn ich mit den kindern etwas unternehme dann gehen auch locker 100 euro drauf, und wie soll ichleben? sie sagte : das ist nicht mein problem. ich fragte ob wr uns auf 500 oder 600 euro einigen können, sie sagte : dann müsste ich doof sein, und wenn dein geld zu spät kommt dann gbt es ärger, das du auf stundenlohn arbeitest finde ich blöd weil dann wird der unterhalt immer neuberechnet, frag in deiner firma ob sie dir festlohn geben oder such dir einen job mit festlohn

ich habe mir eine nette kleine 3 zimmer wohnung gesucht habe meine beiden mädels ein zimmer eingerichtet wenn die beiden bei mir sind das die ihr eigenes reich haben, und jetzt muss ich evtl ausziehen? internet und telefon abschaffen? mein hobby aufgeben?? in was für einem land leben wir?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2018 19:59
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

nein! Der Selbstbehalt gibt an wieviel Geld Dir unbedingt bleiben muss.

Deine Ausgaben und das Einkommen der KM sind irrelevant.
Relevant ist Dein Netto plus ggf. Urlaubs- und Weihnachtsgeld und eine Steuererstattung, dass ergibt Dein Einkommen.

Dann kann das Einkommen bereinigt werden, dazu finde ich keine Angaben bei Dir. Hast Du in irgendeiner form Ausgaben für die Arbeit? Fahrtweg mit Auto oder Fahrkarte, die Du bezahlen musst? Arbeitskleidung, Reinigung der Arbeitskleidung?
Das wäre abzugsfähig.
Ja nachdem, was die zuständigen Unterhaltsleitlinien ist es möglich die berufsbedingten Auswendungen pauschaliert abzuziehen.
Deshalb wo wohnt das Kind? bzw. welches OLG ist zuständig?

Sollten die 2100 Euro das bereinigte Netto sein, dann geht es damit in die <a href="http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2018/Duesseldorfer-Tabelle-2018.pdf>Düsseldorfer" Tabelle</a> und ergibt Stufe 2.
Da Du 2 unterhaltsberechtigte Personen hast bleibt es bei Stufe 2.

Für ein Kind zwischen 6 und 11 ergibt sich ein Unterhalt von 419 Euro, davon ist das halbe Kindergeld = 97 Euro abzuziehen und ergibt einen Zahlbetrag von 322 Euro. Für beide Kinder sind also 644 Euro zu zahlen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2018 21:59
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Gargamel
Der Billard Club ist privat Vergnügen. Bei wechselndem Einkommen wird ein Durchschnitt gebildet. Das geht so 12 x der Nettolohn einschließlich Zulagen+ Steuererstattung+ Urlaubsgeld + Weihnachtsgeld und dann geteilt durch 12. Ich denke mal die Differenz zwischen den 360€ und Deinen tatsächlichen Wohnkosten werden anerkannt, aber dazu werden Dir andere hier im Forum wahrscheinlich mehr sagen können. Ich denke auch das man Dir durch die Wechselschichten keine Nebentätigkeit zumuten wird, ganz zu schweigen das das bei Deinem Arbeitgeber wahrscheinlich verboten ist. Musst Du Uniform tragen und die selber waschen? Diese Kosten kannst Du ebenfalls zur Bereinigung des Einkommens heranziehen. Wenn Deine NF Dir sagt das Sie einfach ihren Vollzeit Job nach der Scheidung aufgeben will, das kann Sie gerne machen, aber dann wird Sie Unterhalts technisch so gestellt als wenn Sie weiter Vollzeit arbeiten geht. Ich habe gerade festgestellt das Susi 64 schneller war wie ich. Frage Du erwähnst noch ein drittes Kind, ist das von Dir? Wenn ja dann geht es eine Stufe runter in der Tabelle.

LG Hugoleser

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Geschrieben : 19.06.2018 22:08
(@gargamel)
Schon was gesagt Registriert

Ja ich muss dienstkleidung tragen , wie soll ich das waschen in euro umrechnen können? 

Es wurde noch nicht bereinigt vom lohn deswegen weiß ich auch nicht was das bedeutet.  Also wenn ich euch richtig verstanden habe dann bekommt sie nicht alles was bis 1080 geht? Sondern nur dieses unterhalt von 644euro? Und knapp 1300 darf ich für mich behalten?  Plus sprit , dienstkleidung?  Wie sieht es aus wenn die gute dame vollzeit arbeiten geht? Ändert sich dann was am unterhalt? 

Das 3 kind ist von ihren neuen partner und nicht von mir

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Themenstarter Geschrieben : 19.06.2018 22:37
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen Gargamel
Das Bereinigen Deines Nettolohnes geht so: 2100 - 50 € Fahrkarte zur Arbeit - Kontoführungsgebühren( das brauchst Du für die Lohnzahlung) - 4 x / 60 Grad Buntwäsche pro kilo mit 0,76 € und 4 Trockner/Monat pro Kilo mit 0,55 €. Wenn Du noch wie früher die Busfahrer alle 2 Jahre die Kosten für die Gesundheitsprüfung beim TÜV hast, diese Kosten durch 24 teilen. Die sind auch vom Nettolohn abzuziehen da sie für den Beruf gebraucht werden. Die Kosten für die Reinigung der Arbeitskleidung kannst Du sehen wenn Du Dir ein Programm zum Lohnsteuer Jahresausgleich anschaust. Für die Untersuchung habe ich mal 100 € pro Jahr angenommen. Jetzt kommt die grobe Rechnung 2100 € -50 € -7 € - 15,20 € Reinigung -11 € Trockung Uniform - 8,33 € = 2008,47 € . Wie gesagt das ist nur eine grobe Berechnung, die korrekten Zahlen musst Du selber ermitteln. Wenn Du z.b. die Uniform kaufen gekauft hast, dann kannst Du diese Kosten auch abziehen. Ich habe gerade gelesen wenn Du Überstunden machst und die normalerweise nicht anfallen kannst Du dieses Geld rausrechnen, da es nicht angerechnet wird. Was ist mit dem dritten Kind welches Du erwähnt hast ? Bei drei Unterhaltsberechtigten bist Du in der Tabelle dann in Stufe eins, weil die Stufen immer nur für 2 Unterhaltsberechtigte gilt und bei dreien dann eine Stufe runtergestuft wirst.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2018 03:07
(@gargamel)
Schon was gesagt Registriert

Danke dir frosch

Das 3 kind ist nicht von mir damit hsbe ich nichts zu tun

Die letzte frage frage ist

Laut Düsseldorfer Tabelle  muss ich 644 euro zshlen .
2100 -644 = 1456 euro die ich behalten darf? Oder wird alles bis 1080 euro abgezogen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2018 09:42




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