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Frage zur Abänderungsklage

 
(@shakes)
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Hallo !!

Bin ziemlich neu und unerfahren in diesen Dingen.

Ich habe in einem Rechtsanwaltsforum etwas über eine "Abänderungklage" zum Kindesunterhalt gelesen.

Meine Fragen dazu:
Welche Bedingungen muss man erfüllen um einen solchen Antrag einzureichen..?
Wie weit kann man den aktuellen Kindesunterhalt mindern..?
Wo reiche ich den ein bzw. welche Formulare muss ich beschaffen und wo bekommen ich die..?
Brauche ich eine Rechtsberatung dafür..?

Kurz zu meiner Situation:
Ich habe seit 5 Monaten keinen Unterhalt zahlen können, weil keine Umsätze (Gewerbetreibender) mehr gemacht wurden. (Zahle) zur Zeit den Mindestsatz von € 204,- (0-5 Jahre). Aktuell überlege ich in die Privat-Insolvenz zu gehen.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruß
Shakes

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2006 12:36
 Uli
(@Uli)

Hallo Shakes,

  ich nehme mal an, dass Du bereits mit der KM gesprochen hast und sie mit einer Minderung des Unterhaltes nicht einverstanden ist?!

Antrag kann man stellen, wenn sich die Einkommenssituation um mehr als 10% geändert hat. Der Antrag wird beim zuständigen (Wohnsitz der Mutter/Kind) Amtsgericht-Familiengericht eingereicht. Anwaltszwang besteht glaube ich nicht.

Insgesamt sollte Dein Selbstbehalt von 890,-€ gewahrt bleiben.

Schwierig ist es natürlich, bei Selbständigen mit schwankenden Einkünften, ein Durchschnittseinkommen zu ermitteln. Ich könnte mir vorstellen, dass Du hier Deine Einkünfte für mindestens ein Jahr zurück offen legen müsstest. Wenn der Mindestunterhalt nicht geleistet werden kann, wird man Dich allerdings darauf festnageln, Dir eine abhängige Beschäftigung zu suchen, die Dir entsprechende Einkünfte sichert, zumindest den Mindestunterhalt zahlen zu können. Hier wirst Du wohl bereits entsprechende Bewerbungen vorlegen müssen.

Am besten, Du läßt Dich von einem Anwalt beraten.

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2006 13:34
(@shakes)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Uli !!

Vielen Dank für Deine Antwort.

Die Grundlegende Frage ist wohl erstmal ob ich zum REA gehe oder nicht. Das verursacht ja leider auch Kosten.

Entsprechende Anträge/Formulare finde ich dann beim Amtsgericht/Familiengericht..??

Das muss ich mir erstmal durch den Kopf gehen lassen, aber meine Situation zwingt mich leider zum handeln.

Die KM weiß davon nichts, da seit fast 1 Jahr kein Kontakt besteht. Sie erhält Unterhaltsvorschuss von der Stadt/Amt.

Gruß
Shakes

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2006 14:01
 Uli
(@Uli)

Entsprechende Anträge/Formulare finde ich dann beim Amtsgericht/Familiengericht..??

Dafür gibt es keine Formulare! Das muss korrekt und umfassend ausgeschrieben werden.  😉

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2006 14:03
(@shakes)
Schon was gesagt Registriert

Dann scheint ja der Gang zum REA unumgänglich...leider !!

Vielen Dank für Deine Infos.

Shakes

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2006 14:04
(@hpunkt)

hallo,
soweit mir bekannt werden bei selbstständigen die einkünfte der letzten 3 jahre verlangt.

gruß h.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2006 14:23