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Fragen bzgl. Unterhaltsberechnung

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(@thommy78)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag,

ich bin neu hier und habe Fragen bzgl. Unterhaltsberechnungen.

Ich bin seit Februar ’17 geschieden. Zahlte bisher 621 Eur Unterhalt für meine Töchter (21/17 Jahre). Nach Gruppe 2 der DDT, für meine Große abzgl. ihres Eigeneinkommen, für meine Kleine voll. Für meine Exfrau war wegen des Selbstbehaltes von 1200 Eur nichts mehr übrig.

Ab Dezember hat die Große nun eine Festanstellung (Ausbildung abgeschlossen). Jetzt teilte ich also meiner Ex mit, das ich ab nächsten Monat nur noch den Unterhalt für unsere Kleine leisten werde. Es folgte eine böse Antwort, das ich weiterhin das gleich zu zahlen hätte, da ihr ja nun Unterhalt zu stehen würde. Sobald ich das täte, würde sie vor Gericht ziehen und ihr Recht einfordern, das soll ich mir gut überlegen, denn dann hätte ich alle Kosten der Anwälte etc zu zahlen. Ok, das war mir nicht klar.

Ich denke das ihr Unterhalt tatsächlich zu stehen könnte. Unsere Kleine hat eine leichte Behinderung und benötigt nachmittags Therapien. Daher ist es für meine Exfrau nicht möglich mehr als einen 450 Eur Job anzunehmen.

Die Unterhaltsberechnungen wurden nur von Anwälten vorgenommen. Es gibt keinen Titel beim Jugendamt. Dabei wurden 4% vom brutto für meine Altersvorsorge/Lebensversicherung, sowie Abzüge für Gewerkschaft und VWL bedacht.

Jetzt lese ich im Internet überall was von 5% Aufwendungspauschale vom Nettogehalt? Gut, da sind dann Gewerkschaft und VWL mit drin. Aber selbst wenn ich die dann nicht mehr abziehen lasse, würde das 60 eur Unterschied ausmachen. Wann und wie darf man denn diese 5% abziehen?

Ich möchte meiner Exfrau nichts vorenthalten was ihr tatsächlich zusteht, würde mich aber natürlich auch freuen, wenn etwas mehr für mich selbst übrig bliebe. Meinen Kindern soll es deshalb aber an nichts fehlen. Irgendjemand Erfahrungen, Tipps, Ratschläge?

Gruß Thommy

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2017 15:59
(@psoidonuem)
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Ist irgendwie nicht schlüssig. Wieso kann sie nicht mehr als für 450€ arbeiten? Das Kind wird ja wohl nicht jeden Tag Therapie haben. Ich frag mal anders, was heißt "leichte Behinderung"? Und überhaupt, wie lange seid ihr schon auseinander und wie lange ist sie ohne Unterhalt ausgekommen? Da ist meiner Meinung nach die Anspruchskette unterbrochen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2017 16:33
(@thommy78)
Schon was gesagt Registriert

Danke der Nachfrage,

"Leichte Behinderung" weil ich da nicht so ausholen wollte. Sie ist zwar ein typischer Teeni, aber in allem eingeschränkt. Die Kleine hat 3x die Woche Therapien, 2x lange Schule. Sie braucht außerhalb der Schule eigentlich ständige Betreuung.
Da ist es stressig neben Haushalt und allem anderen zu arbeiten. Ich möchte ja auch nicht das mein Kind zu kurz kommt.

Vorher gab es keinen Unterhalt für meine Exfrau weil es wegen dem Unterhalt für die Kleine "und" Große, sowie meinem Selbstbehalt nicht möglich war.
Sie möchte das ich - auch wenn die Große jetzt raus ist - weiterhin das gleiche bezahle wie bisher und ich möchte bezahlen was ihr zusteht (nicht weniger aber auch nicht unbedingt mehr).

Wir sind 4 Jahre getrennt, seit diesem Jahr geschieden. 3 Jahre gab es auch Unterhalt für sie. Seit diesem Jahr wegen Steuerklassenwechsel nicht mehr.
Anspruchskette unterbrochen? Noch nicht gehört. Aber in dem Fall dann irrelevant, oder?

Ich bin auch bereit etwas mehr zu zahlen als nur den KU für die Kleine, allerdings gefiel mir der Ton nicht.
Da meine Befürchtung ist, dass wir vor Gericht landen, weil wir nicht mehr gut miteinander auskommen, wollte ich mich einfach mal schlau machen. Einfach mal wissen, wie ich Rechtlich da stehe.
Bin ich tatsächlich dazu "verpflichtet" ohne murren weiter zu zahlen, wäre ich vor Gericht der Dumme wenn ich einfach kürze? (Wir haben keinen Titel). Wäre ein freiwilliger Kompromiss in der Mitte eine Idee? Wenn ich zusätzlich die Aufwendungspauschale von 5 % berechnen könnte, würden wir da ungefähr landen. Dann könnte ich so notfalls auch vor Gericht argumentieren.

Gruß Thommy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2017 17:34
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es wird so gerechnet: Jahresnetto/12 - 5 % berufsbedingte Aufwendungen oder je nach OLG auch was anfällt und - 4 % vom Brutto für zus. Altersvorsorge, wenn sie angespart wird.
Und dann der Unterhalt für die Kleine.
Hat die Kleine einen Mehrbedarf? Der würde dem Ehegattenunterhalt vorgehen.

Wobei sich hier die Frage mit der gerissenen Unterhaltskette stellen würde.
D. h. sie ist ja seit der Scheidung ohne das Geld ausgekommen.

Und wie lange geht die Kleine noch zur Schule? Ab 18 sind beide Elternteile eigentlich unterhaltspflichtig.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2017 17:42
(@thommy78)
Schon was gesagt Registriert

und die berufsbedingten Aufwendungen kann man immer ansetzen? Warum haben die Anwälte das dann nicht schon gemacht?

Das Geld für die Große und Kleine ging bisher auch auf ihr Konto. Sie möchte also das ich den Dauerauftrag einfach so stehen lasse.
Somit hatte sie das Geld ja. Die Große wohnt auch noch zu Hause. Bisher kein Mehrbedarf, wurde aber angekündigt, sollte ich kürzen.

Die Kleine wird noch mindestens 1 Jahr zur Schule gehen. Wie soll meine Ex Unterhalt zahlen wenn sie kein Geld hat?
Wenn ich "ihr" Unterhalt zahlen muss, läuft doch eigentlich sowieso alles auf den gleichen Betrag für mich hinaus, oder? Halt bis zum Selbstbehalt, alles drüber geht an sie.

Vielen Dank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2017 18:04
(@psoidonuem)
Registriert

Nochmal: Sie kann bedeutend mehr als 450€ verdienen. Das ist also erstmal nicht Dein Problem.

Und es ist schade, dass man ein bisschen raten muss bei Dir. Wenn Du nix für KM übrig hattest verdienst Du höchstens 1200+621=1821, also Stufe 2. Deine Jüngere hat demnach Anspruch auf 483-96=387 also zahlst du für die Große 621-387=234 an Stelle von an sich 554-92= 462 - was bedeutet, dass Deine Große lediglich 462 - 234 + 90 = 318 Euro verdient. Ich kenne keinen Ausbildungsberuf der so räudig bezahlt wird. Liegen Dir eigentlich Nachweise über das Einkommen vor?

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2017 18:43
(@thommy78)
Schon was gesagt Registriert

Entschuldigung, aber fast genau richtig geraten.

Gehalt und Kleine stimmt genau.
Die Große 554-192=362 nach Abzug von 350 Eur Eigeneinkommen = 234 Eur.
War das falsch? Wäre jetzt aber egal, zu spät. Nachweise für das Einkommen lagen mir nicht vor.
Hat ja genau gepasst bis zum Selbstbehalt. 

Ich soll jetzt die 232 als Unterhalt für meine Exfrau laufen lassen.

Vielen Dank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.11.2017 19:20
(@nadda)
Registriert

Hi,

selbst wenn die Kleine nachmittags komplett betreut werden muss, was logischerweise anstrengend ist,
hat deine Ex durch die Schulzeit mit zwei Nachmittagen locker Zeit für einen 25 - 30 Stunden Job.
Mir ist klar, das ist mit Haushalt stressig, ich hab das mit 30 Stunden und zwei Kleinkindern durch.
Aber, sie ist eine erwachsene Frau und kann sich nicht drauf verlassen das du ihr immer das Leben
mitfinanzierst.

Eure Große bekommt nichts mehr, die "Kleine" ist auch nicht mehr so jung. Auch wenn eine Betreuung
notwendig ist, könnte die KM dafür sorgen das sie die nicht alleine übernehmen muss. Wenn die Große
bei ihr wohnt kann sie im Haushalt helfen und die Kleine mitbetreuen. Und auch ein Kind mit Behinderung
wird groß und muss ins Leben entlassen werden, in diesem Alter sollte man sich Gedanken über die Zukunft
machen - und die kann nicht bedeuten das KM den Rest ihres Lebens nur 450€ arbeiten geht um ein
erwachsenes Kind zu betreuen. Eine zukunftstragende Lösung bedeutet auch das euer Kind wie jedes andere
Kind irgendwann auszieht, z.B. in eine betreute WG.

Wie wäre es mit einer Mediation um hier die Ansichten zu klären?

Die Berechnung kannst du hier machen lassen, wenn du alle Zahlen offen legst, gegebenenfalls auch
in einem SSF, das nicht jeder mitlesen kann.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2017 07:33
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Frage ist doch auch, was passiert mit der Kleinen, wenn sie die Schule fertig hat? Kann sie allein und selbständig leben oder solltet ihr darüber sprechen, was der richtige Weg für sie ist?

Bzw. warum hat die KM keine staatlichen Hilfen in Anspruch genommen? Der Förderbedarf hätte in meinen Augen schon lange dokumentiert werden müssen, um entsprechende Hilfen in Anspruch nehmen zu können. Das hätte schon lange Entlastung bringen können.

Wenn du jetzt der KM nachehelichen Unterhalt zahlst, ohne Anspruchsgrundlage, könnte es sein, dass du dein Leben lang bis zum Selbstbehalt an die KM Unterhalt zahlen musst. Das würde ich nicht so einfach riskieren.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2017 09:08
(@psoidonuem)
Registriert

Gehalt und Kleine stimmt genau.
Die Große 554-192=362 nach Abzug von 350 Eur Eigeneinkommen = 234 Eur.
War das falsch? Wäre jetzt aber egal, zu spät. Nachweise für das Einkommen lagen mir nicht vor.

okay ich habe einen Rechenfehler drin, du aber auch. Es sind 96 abzuziehen, daher regulär 458. Das Eigeneinkommen der Tochter ist um 90€ zu bereinigen. 458-234+90=314. Wenn Deine Tochter also mehr als 314 verdient zahlst Du ohnehin schon zuviel.

Ansonsten schließe ich mich Nadda an und AnnaSophie. Die Unterhaltskette ist unterbrochen, deine Frau ist erwachsen, die beiden Kinder eigentlich auch, das ist ein Unding mit den 450€.

Lauf nicht in die Falle. Wenn Du in Erwägung ziehst deiner jüngeren Tochter mehr zu bezahlen, dann musst Du zumindest explizit auf die Überweisung schreiben das es Unterhalt Tochter2 ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2017 12:54




(@thommy78)
Schon was gesagt Registriert

ok, also bin ich nicht so ein Egoist wie mir eingeredet wurde?

Ihr würdet also tatsächlich ab sofort nur noch den KU für die Kleine von 387 Eur zahlen?
(Oder freiwillig 450-500 Eur mit dem Verweis auf Unterhalt Tochter2... )

Muss ich sie da nochmal extra drauf hinweisen?
Ich weiß genau dann landen wir vor Gericht. Aber in eine Falle tappen, oder ein Leben lang zahlen will ich natürlich auch nicht.

Vielen Dank an Alle!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2017 15:34
(@psoidonuem)
Registriert

Wie "leicht" behindert ist denn jemand, der "ständig" betreut werden muss? Bist Du sicher, dass Du hier keinen Bären aufgebunden bekommst? Hast Du Umgang ist dem Kind? Wie sieht der denn aus?

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2017 15:49
(@thommy78)
Schon was gesagt Registriert

Nein, nein. Ich habe ja bis vor 4 Jahren alles selbst mitbekommen.
Es muss schon ständig jemand da sein. Alleine lassen geht nicht.

Allerdings ist der Kontakt in den letzten 2 Jahren leider sehr sehr selten geworden.
Die Kleine möchte mich nur wenig sehen und die KM sie nicht dazu zwingen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2017 16:08
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Ansonsten schließe ich mich Nadda an und AnnaSophie. Die Unterhaltskette ist unterbrochen...

Vorsicht! Das ist so nicht zutreffend.

Die Unterhaltskette wird nicht schon dadurch gebrochen, dass kein Unterhalt fließt. Voraussetzung ist vielmehr, dass der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach entfallen ist.

Hier wäre der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach immer gegeben gewesen und würde nur aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit nicht bedient.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2017 19:31
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

mir würde sich die Frage stellen  wie sich ihr Unterhalt bis jetzt darstellt?

Wurde hier etwa KU missbraucht?
Sollte dies nicht der Fall sein und auch keine Sozialleistungen in Anspruch genommen worden sein, müsste die Unterhaltskette als gerissen betrachtet werden.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2017 20:11
(@thommy78)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, was versteht man unter KU missbraucht?

Sie lebt von dem was ich zahle, Kindergeld, Pflegegeld und ihrem Minijob.
Als ich damals auszog, zog ihre Mutter zu ihr und den Kindern. Diese beteiligt sich an der Miete.
Das Amt hat ihr deshalb keine Sozialleistungen zugestanden.

Vielen Dank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2017 20:27
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo thommy78,

naja, KU ist als Unterhalt für die Kinder einzusetzen.

Sie ist also mit dem was sie hat ausgekommen und hat keinen Unterhalt gefordert.
So würde die Unterhaltskette  seit  X Jahren nicht mehr bestehen.

(s. §1577 (1) Der geschiedene Ehegatte kann den Unterhalt nach den §§ 1570 bis 1573, 1575 und 1576 nicht verlangen, solange und soweit er sich aus seinen Einkünften und seinem Vermögen selbst unterhalten kann.)
das hat sie ja bis jetzt geschafft.

Bezgl. Kindesbetreuung gibt es auch immer die Möglichkeit der Fremdbetreuung und ihre Mutter ist ja auch noch da.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2017 21:30
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo

[...]
Ihr würdet also tatsächlich ab sofort nur noch den KU für die Kleine von 387 Eur zahlen?
(Oder freiwillig 450-500 Eur mit dem Verweis auf Unterhalt Tochter2... )
Muss ich sie da nochmal extra drauf hinweisen?
Ich weiß genau dann landen wir vor Gericht. Aber in eine Falle tappen, oder ein Leben lang zahlen will ich natürlich auch nicht.
Vielen Dank an Alle!!

mal so am Rande:
wie auch immer sich Deine Unterhaltsverpflichtungen entwickeln werden/ würden, ich würde für jede Person (z.B. Kind1/ Kind2/ KM) einen extra Dauerauftrag einrichten, wo als Zahlungsgrund
der Unterhaltsempfänger namentlich genannt und explizit die Unterhaltsart beschrieben ist.
Das ist eine kleine (mehr oder weniger einmalige) Mühe, die Dir viel Ungemach erspart. Vor allem in Bezug auf eventuelle (gerichtliche) Auseinandersetzungen hast Du dann immer einen personenbezogenen Nachweis über geleistete Zahlungen.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2017 21:41
(@psoidonuem)
Registriert

Pflegegeld

Sobald Deine Jüngere 18 wird, wird das dann übrigens beim Ehegattenunterhalt angerechnet. Das wäre dann die nächste Baustelle.

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Geschrieben : 20.11.2017 11:31
(@thommy78)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen! Tolles Forum hier!

Ich hab mir jetzt nochmal Gedanken gemacht und mir überlegt, den Dezember jetzt noch 1x wie bisher zu überweisen. Wegen Weihnachten und um unnötigen Stress davor zu vermeiden. Auf die Überweisung würde ich dann aber "KU / "Tochter2" schreiben.

Ab Januar überlege ich dann 450 Eur statt 387 Eur zu überweisen und es ebenfalls mit "KU / "Tochter2" zu benennen. Hier wäre wichtig zu wissen, ob man das so einfach kann, oder ob ich mich selbst damit verpflichte immer die 450 Eur KU zu leisten? Und sollte dies so sein und der KM wird dann doch noch nachehelicher- oder Betreuungsunterhalt zugesprochen, wie wird dann gerechnet?

Bisher: Tochter2 (387 Eur), Tochter1 (234 Eur) = 621 Eur KU (bei Selbstbehalt von 1200)

Welcher Fall tritt dann ein?
- Tochter2 450 Eur, KM 171 Eur = 621 Eur (Selbstbehalt 1200)
- Tochter2 450 Eur, KM 234 Eur = 684 Eur (Selbstbehalt 1137, weil selbst verpflichtet 63 Eur mehr zu zahlen)

oder dann doch wieder
- Tochter2 387 Eur, KM 234 Eur = 621 Eur (Selbstbehalt 1200)

Verständlich formuliert? Oder ist der Gedankengang völliger Quatsch?

Wenn du jetzt der KM nachehelichen Unterhalt zahlst, ohne Anspruchsgrundlage, könnte es sein, dass du dein Leben lang bis zum Selbstbehalt an die KM Unterhalt zahlen musst. Das würde ich nicht so einfach riskieren.

Sophie

Daraus verstehe ich, dass ich erstmal nichts an sie zahle, da ich ja sonst einer Anspruchsgrundlage zustimme? Also abwarten ob da was kommt und evtl. Gerichtskosten in Kauf nehmen.

Sobald Deine Jüngere 18 wird, wird das dann übrigens beim Ehegattenunterhalt angerechnet. Das wäre dann die nächste Baustelle.

Im April wird meine Kleine 18. Da kommt dann das Thema Grundsicherung / Betreuung / neue Stufe in DDT etc auf mich zu. Da muss ich dann wahrscheinlich doch zum Anwalt.

Bist du dir sicher mit dem Pflegegeld bei Betreuungsunterhalt? Ich habe irgendwo gelesen das darf nicht angerechnet werden, wenn die pflegende Person eine nahe Verwandte ist?

Sie ist also mit dem was sie hat ausgekommen und hat keinen Unterhalt gefordert.
So würde die Unterhaltskette  seit  X Jahren nicht mehr bestehen.

(s. §1577 (1) Der geschiedene Ehegatte kann den Unterhalt nach den §§ 1570 bis 1573, 1575 und 1576 nicht verlangen, solange und soweit er sich aus seinen Einkünften und seinem Vermögen selbst unterhalten kann.)
das hat sie ja bis jetzt geschafft.

Sie hatte ja bisher die 621 Eur im Monat. Wenn ich jetzt weniger zahle, fehlen ihr 234 Eur (oder bei freiwilliger Leistung von KU 450 dann die 171 Eur) Sie schimpfte das ganze letzte Jahr, dass ich zu wenig zahle und ich mir noch einen Nebenjob suchen solle. Also hat sie ja Unterhalt gefordert, nur war halt nichts mehr da.

Ist das alles ein Chaos. Nochmal Danke für eure Hilfe!!!  :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2017 14:00




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