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(@momschneider)
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Guten Morgen alle zusammen. Hier meine Frage, es kommt ja ab August eine neue Düsseldorfer Tabelle. Mein Freund hat drei Kinder 10,13 und 17. Die Älteste geht jetzt in ihre Lehre. Wird ihr Lehrgeld an seinen KU angerechnet. Und wieviel ungefähr müsste er an KU bezahlen. Er verdient im Schnitt im Jahr 2100 Euro und was kann noch angerechnet werden? Fahrkosten????????? Gruss Michaela.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2005 10:39
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Huhu,

die Änderung gilt schon seit 1.7.05!

Für Kind 10 Jahre 257 Euro, für die anderen beiden 316 Euro, wenn es dann 18 Jahre alt ist 429 Euro. Das Lehrgeld muss anteilig angerechnet werden, zunächst wird von der Summe ein Betrag i.H.v. 90 Euro abgezogen. Verdient das Kind also 300 Euro Lehrlingsgeld, wären anrechenbar 210 Euro, davon die Hälfte auf den Unterhalt. Die andere Hälfte entfällt auf die Mutter, ab Volljährigkeit ist sie auch zu Barunterhalt verpflichtet (kann sich mit dem Kind aber einigen)

Unterhaltsmindernd kann nichts weiter angerechnet werden, da er ja noch unter der 135% Grenze zahlt und auch die Anrechnung von Fahrkosten die Summe nicht ändert.
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php

LG Lausebackesmama

[Editiert am 18/7/2005 von Lausebackesmama]

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2005 10:54
(@momschneider)
Schon was gesagt Registriert

Guten morgen!!!!!!!!!!! Ich danke dir für die Auskunft. Wir wissen jetzt ungefähr was auf uns zukommt. Ich finde es gut, das ich diese Seite gefunden habe und auch über andere Schicksale was erfahren kann. Bis bald. Gruß Michaela.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2005 10:04