Hallo,
ich versuche mich mal, aufs Nötigste zu beschränken, um den thread nicht zu sprengen.
Tochter ist 12
Ich zahle KU nach Düsseldorfer Tabelle lt. Titel vom JA nach der ersten Einkommensstufe.
KM hatte damals für die Tochter schon Unterhaltsvorschuss bekommen, weil ich mir den KU nicht leisten konnte. Ich musste damals regelmäßig dem JA alles einreichen. Der damalige Anspruch auf Unterhaltsvorschuss war dann auch aufgebraucht. Dann konnte ich KU zahlen.
Ab 1.12. bin ich voraussichtlich arbeitslos und tu alles dafür, dass das nicht passiert.
Ich werde nach aktueller Berechnung 980 € AlG I bekommen und ich müsste wohl bei einem SB von 880 € nur 100 € KU zahlen. Nach meinen Recherchen hat sich das mit dem Unterhaltsvorschuss aber geändert und dann würde die KM bzw. die Tochter wieder Unterhaltsvorschuss vom JA bekommen und ich müsste den Teil des KUs nicht an die KM überweisen, sondern ans JA.
Ist das soweit korrekt?
Dann habe ich gehört, dass ich bei Zeiten ein Formular bekommen werde, in dem dann sämtliche Dinge wieder abgefragt werden (Ausgaben, Versicherungen ...) und wohl auch, wer mit mir zusammen wohnt und was diese Person verdient.
Ich bin inzwischen verheiratet. Ich müsste also meine Ehefrau angeben und auch, was sie verdient? Ist das rechtens? Wird sogar ihr Einkommen mit berücksichtigt?
Das wärs erst einmal.
Danke Euch.
Hallo,
Du wirst ab 1.12.19 wieder zum Mangelfall.
Dann wird der Unterhalt neu berechnet und es kommen die Besonderheiten des Unterhaltsrechts zum Tragen. Wenn Du verheiratet bist (oder mit einem leistungsfähigen Dritten zusammenlebend), dann kann Dir eine Haushaltsersparnis von ca. 12% des Einkommens angerechnet werden.
Damit bestimmt werden kann ob sich Deine Frau sich selbst unterhalten kann wird ihr Einkommen abgefragt. Das Einkommen selbst spielt also nur insoweit eine Rolle, dass es groß genug sein muss damit Dir eine Haushaltsersparnis angerechnet werden kann. Sollte das Einkommen Deiner Frau nicht angegeben werden, dann wird davon ausgegangen, dass sie genug verdient und die Haushaltsersparnis wird angerechnet.
VG Susi
Hallo,
man wird Deine Frau kaum einsperren können, wenn sie ihr Einkommen nicht angeben will. Das würde z.B. genügen als Grund es nicht anzugeben. Vermutlich wird man dann noch einmal nachfragen und letzlich wird es dann auf eine Haushaltsersparnis hinauslaufen.
Dann bist Du für 100 + 118 = 228 Euro leistungsfähig. Das ist unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Einkommens Deiner Frau, es muss nur über ca. 800 Euro liegen damit die Haushaltsersparnis angerechnet wird.
VG Susi
Ja, das hat Susi64 doch schon erklärt :
Sollte das Einkommen Deiner Frau nicht angegeben werden, dann wird davon ausgegangen, dass sie genug verdient und die Haushaltsersparnis wird angerechnet.
Dein Selbstbehalt wird aufgrund der (angenommenen) Haushaltsersparnis abgesenkt.
Aber meine Frau muss ich schon angeben, oder!?
Mal angenommen, meine Frau verdient nur 801 € und schon muss ich wegen der 12 % Haushaltsersparnis und wir haben 118 € weniger selbst zur Verfügung?
Ja, Deine Frau musst Du abgeben.
Und nein, der Selbstbehalt wird nicht schon um 12% abgesenkt, wenn Deine Frau 801€ verdient. Die 12% sind die obere Grenze für die Absenkung. Es heißt ja "bis zu 12%".
Aber wenn Ihr den Verdienst der Frau nicht angebt, dann wird davon ausgegangen, dass Du die maximale Ersparnis hast, und der SB wird um 12% abgesenkt.
Ja, Deine Frau musst Du abgeben.
:phantom:
😂 😂 😂