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Fragen Unterhaltsvorschuss

 
(@chuck)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich versuche mich mal, aufs Nötigste zu beschränken, um den thread nicht zu sprengen.

Tochter ist 12
Ich zahle KU nach Düsseldorfer Tabelle lt. Titel vom JA nach der ersten Einkommensstufe.
KM hatte damals für die Tochter schon Unterhaltsvorschuss bekommen, weil ich mir den KU nicht leisten konnte. Ich musste damals regelmäßig dem JA alles einreichen. Der damalige Anspruch auf Unterhaltsvorschuss war dann auch aufgebraucht. Dann konnte ich KU zahlen.

Ab 1.12. bin ich voraussichtlich arbeitslos und tu alles dafür, dass das nicht passiert.

Ich werde nach aktueller Berechnung 980 € AlG I bekommen und ich müsste wohl bei einem SB von 880 € nur 100 € KU zahlen. Nach meinen Recherchen hat sich das mit dem Unterhaltsvorschuss aber geändert und dann würde die KM bzw. die Tochter wieder Unterhaltsvorschuss vom JA bekommen und ich müsste den Teil des KUs nicht an die KM überweisen, sondern ans JA.

Ist das soweit korrekt?

Dann habe ich gehört, dass ich bei Zeiten ein Formular bekommen werde, in dem dann sämtliche Dinge  wieder abgefragt werden (Ausgaben, Versicherungen ...) und wohl auch, wer mit mir zusammen wohnt und was diese Person verdient.

Ich bin inzwischen verheiratet. Ich müsste also meine Ehefrau angeben und auch, was sie verdient? Ist das rechtens? Wird sogar ihr Einkommen mit berücksichtigt?

Das wärs erst einmal.

Danke Euch.

VG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2019 17:26
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du wirst ab 1.12.19 wieder zum Mangelfall.

Dann wird der Unterhalt neu berechnet und es kommen die Besonderheiten des Unterhaltsrechts zum Tragen. Wenn Du verheiratet bist (oder mit einem leistungsfähigen Dritten zusammenlebend), dann kann Dir eine Haushaltsersparnis von ca. 12% des Einkommens angerechnet werden.

Damit bestimmt werden kann ob sich Deine Frau sich selbst unterhalten kann wird ihr Einkommen abgefragt. Das Einkommen selbst spielt also nur insoweit eine Rolle, dass es groß genug sein muss damit Dir eine Haushaltsersparnis angerechnet werden kann. Sollte das Einkommen Deiner Frau nicht angegeben werden, dann wird davon ausgegangen, dass sie genug verdient und die Haushaltsersparnis wird angerechnet.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2019 18:13
(@chuck)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

schonmal danke.

Es ist also nicht verboten, das EK der Frau nicht anzugeben?

VG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2019 18:18
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

man wird Deine Frau kaum einsperren können, wenn sie ihr Einkommen nicht angeben will. Das würde z.B. genügen als Grund es nicht anzugeben. Vermutlich wird man dann noch einmal nachfragen und letzlich wird es dann auf eine Haushaltsersparnis hinauslaufen.
Dann bist Du für 100 + 118 = 228 Euro leistungsfähig. Das ist unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Einkommens Deiner Frau, es muss nur über ca. 800 Euro liegen damit die Haushaltsersparnis angerechnet wird.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2019 18:44
(@chuck)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich müsste dann mehr bezahlen? Aber dann liege ich doch unfer dem SB?

VG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2019 21:23
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja, das hat Susi64 doch schon erklärt :

Sollte das Einkommen Deiner Frau nicht angegeben werden, dann wird davon ausgegangen, dass sie genug verdient und die Haushaltsersparnis wird angerechnet.

Dein Selbstbehalt wird aufgrund der (angenommenen) Haushaltsersparnis abgesenkt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2019 00:19
(@chuck)
Schon was gesagt Registriert

Aber meine Frau muss ich schon angeben, oder!?

Mal angenommen, meine Frau verdient nur 801 € und schon muss ich wegen der 12 % Haushaltsersparnis und wir haben 118 € weniger selbst zur Verfügung?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2019 00:54
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja, Deine Frau musst Du abgeben.

Und nein, der Selbstbehalt wird nicht schon um 12%  abgesenkt, wenn Deine Frau 801€ verdient. Die 12% sind die obere Grenze für die Absenkung. Es heißt ja "bis zu 12%".

Aber wenn Ihr den Verdienst der Frau nicht angebt, dann wird davon ausgegangen, dass Du die maximale Ersparnis hast, und der SB wird um 12% abgesenkt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2019 08:30
(@inselreif)
Moderator

Ja, Deine Frau musst Du abgeben.

:phantom:

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2019 09:13
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

😂 😂 😂

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2019 09:35