Hallo,
meine Ex hat mich informiert, dass bei der Kita er städtische Beitrag wegfällt (beitragsfreies letztes Kitajahr, Kind ist gerade 5 geworden), zudem hat sie eine Nachzahlung bekommen, da sie es "versäumt" hat ihr höheres Gehalt anzugeben. Jetzt meinte sie (erstmal nur per Nachricht), dass wir uns da unterhalten müssten.
Aufgrund meines höheren Gehalts zahle ich den Mehrbedarf durch die Kita (da wird u.a. auch auf Englisch gesprochen) fast selbst. Jetzt ist meine Frage, ob sie aufgrund der Situation Geld von mir (nach)fordern kann.
Laut Düsseldorfer Tabelle habe ich immer den Kindesunterhalt korrekt gezahlt. Ist es nicht dann ihre Verantwortung zum einen ihr richtiges Gehalt anzugeben (ich wusste auch nicht, dass sie jetzt mehr verdient, das würde ja auch Auswirkungen darauf haben, dass sie dann einen höheren Anteil des Mehrbedarfs übernehmen müsste) und zum anderen ist doch mit meinem Kindesunterhalt alles abgegolten (+Mehrbedarf).
Sehe ich das irgendwie falsch und müsste sie die Nachzahlung und dann die höheren Kosten im letzten Jahr nicht alleine zahlen?
Hallo Klaus79,
Sehe ich das irgendwie falsch und müsste sie die Nachzahlung und dann die höheren Kosten im letzten Jahr nicht alleine zahlen?
Das wird man so pauschal nicht sagen können.
Es müsste mal durchgerechnet werden, welche neuen Werte sich anhand der Quotelung nach relevantem Einkommen (unter Berücksichtigung des angemessenen Selbstbehalts i. H. v. 1.300 €) aufgrund der neuen Zahlen (neues Einkommen Ex, neuer Kita-Beitrag) sich ergeben würde.
Ist der Mehrbedarf denn tituliert?
Grüße
Chili
Nein, bisher habe ich keinen Titel. Ich habe ihr gesagt, dass ich die Unterlagen erst mal mitnehme und mir das Ganze angucke, dann würde ich hier auch ein paar Zahlen hin schreiben, aber Danke schon mal für deine Antwort.
Moin Klaus,
KiTa-Beiträge sind Mehrbedarf. Der ist grundsätzlich planbar, weshalb keine rückwirkende Forderung möglich ist.
Ob KM einen Richter finden würde, der die KiTa-Nachzahlung nunmehr als nicht planbaren Sonderbedarf sieht ... aufgrund ihres Verschuldens, wage ich es zu bezweifeln.
Nichts desto trotz: Erst mal abwarten ... so es keine Forderung, sondern eine Bitte darstellt, kann man ja drüber reden (in Abhängigkeit der Höhe und korrekter Quotelung).
Gruß
United
Danke für die Info. Habe der KM gesagt, dass ich es mir mal anschaue, mehr nicht und mehr erwartet sie (aktuell) auch noch nicht. Meines Wissens beruht die Unterhaltsberechnung nach der ich Unterhalt zahle schon auf ihrem neuen Gehalt, das muss ich aber nochmal nachvollziehen und durchrechnen. Zahlen stelle ich hier mal in den nächsten Tagen rein, wenn ich alles beisammen habe.
So, ich habe jetzt alles soweit zusammen, aber das Rekonstruieren für die einzlenen Zeiträume mit damals noch unterschiedlichem Einkommen von Ex und mir macht die Sache recht schwierig, alles für jeden Zeitraum genau auszurechnen. Daher mal an aktuellen Zahlen für das Jahr 2014:
Ich verdiene 2295€, sie laut Steuerauszug von 2014 1336€ netto. Dazu kommen noch das Kindergeld i.H.v. 184€ und Unterhalt für das Kind i.H.v. 325€ (DD Tabelle+ 68€ für Mehrbedarf, wurde damals pi mal Daumen von zwei Anwälten ausgerechnet) + 50€ nachhelicher Unterhalt.
Die Kitakosten betragen da 116€ / Moant, 60€ die Kita, 56€ die Stadt, Essen ist ja im Kindesunterhalt mit drin. Wie würde hier die Berechnung aussehen? Was wird zu ihrem Einkommen (gilt nur das Nettoeinkommen vom Arbeitgeber) mit einberechnet?
Ach ja, die Nachforderungen der Stadt sind ca. 650€, habe das mal durchgerechnet, das sollte passen.
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
wie hoch ist der Betrag der Essenkosten?
Bei ihr Nettoeinkommen plus Unterhalt 1336+50 =1386
bei dir Nettoeinkommen= 2295-50 = 2245
sind die schon bereinigt?
116 - Essensgeld =
ohne Berücksichtigung mit Berücksichtigung
des Selbstbehaltes des Selbstbehaltes (1000)
Ihr Einkommen 1368 37,86 % 22,81 %
Dein Einkommen 2245 62,34 % 77,19
Gesamteinkomen 3613
Dieser entstehende Betrag wird geqoutelt, wobei du ja bereits Mehrbedarf in Höhe von 68 € gezahlt hast. Der ist abzuziehen.
Sophie
Hallo AnnaSophie ,
Danke schon mal für deine Antwort.
Das Essensgeld beträgt 55€.
Bereinigte Einkommen wären dann ja abzgl. 5% bei jedem Teil, korrekt?
Das ergäbe dann folgende Rechnung:
Nettoeinkommen sie: 1317€ (Netto+Unterhalt - 5%)
Nettoeinkommen ich: 2133€ (Netto-Unterhalt - 5%)
ohne Berücksichtigung mit Berücksichtigung
des Selbstbehaltes des Selbstbehaltes (1000)
Ihr Einkommen 1317 38,17 % 22,81 %
Dein Einkommen 2133 61,83 % 77,19
Hallo,
entsprechend der Rechnung wären es nur 116-55= 61 € Kitakosten. Richtig?
Oder sind die 116 die gesamten reinen Kitakosten und das Essen kommt noch on top?
Sophie
P.S. Meine Rechnung kann so nicht sitmmen, da du ja noch den Kindesunterhalt - zumindest in meinen Augen - vor Berechnung des Mehrbedarfs abziehen musst. Damit dürfte dein Anteil geringer ausfallen.
Hallo,
die Kitakosten betragen insgesamt 116€ (56€ Stadt+ 60€ Kita für zweisprachige Erziehung etc.). Die Essenskosten i.H.v. 55€ kämen extra.
Moment,
bei ihm müsste doch noch der KU abgezogen werden
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Nettoeinkommen sie: 1317€ (Netto+Unterhalt - 5%)
Nettoeinkommen ich: 1888,85 € (Netto-Unterhalt - 5%)
mit Berücksichtigung
des Selbstbehaltes
Ihr Einkommen 1317 26,29 % 85,50 - 68 = 17,51
Dein Einkommen 1888,85 73,71 % 30,49
Sophie
Hallo,
also die Kitakosten sind 116 Euro.
Außerdem wäre zu berücksichtigen, dass es um den angemessenen Selbstbehalt beim Mehrbedarf geht, 2014 waren das 1200 Euro, ab 2015 sind es 1300 Euro.
Deshalb für 2014: 1317-1200 = 117 Euro und 2133-1200-325 (KU) = 608 Euro, was Haftunganteile von ungefähr 16,14% zu 83,86% ergibt.
VG Susi
Hallo,
jetzt bin ich komplett verwirrt...? Müssten bei mir nicht insgesamt 375€ (Kindesunterhalt: 325€, Ex: 50€) abgezogen werden?
Ja. Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt müssen vorab abgezogen werden.
Deswegen hatte ich meine Rechnung korrigiert.
Sophie
Hallo Klaus,
ja, es müssen der KU und der nacheheliche Unterhalt bei Dir abgezogen werden und das Einkommen bereinigt werden, dann wird davon der angemessene Selbstbehalt (2014 sind das 1200 Euro und nicht nur 1000 Euro) abgezogen (aus meiner Sicht waren bei den 2133 der nacheheliche aber nicht der KU abgezogen, wenn das nicht stimmt müsste das korrigiert werden).
Bei Deiner Ex ist es einfacher, da wird nur der nacheheliche Unterhalt addiert und bereinigt, aber auch bei ihr werden die 1200 Euro (angemessener Selbstbehalt abgezogen).
VG Susi
Danke für eure Berechnungen. Evtl. kann es sein, dass ich hier eine Rechnung ihrer Anwältin prüfen lassen würde, das weiß ich aber erst Morgen, ob da was kommt.
Bisher stand eine Einigung ich 2/3 sie 1/3 im Raum (ich hatte in den Jahren vorher auch noch wesentlich mehr Trennungsunterhalt gezahlt), aber wie gesagt mal gucken, ob das durch die Anwältin wieder umgeworfen wird, wobei ich gar nicht weiß, ob sie ihre Anwältin hier involviert, bisher ist bis auf die Scheidung alles soweit ohne Anwälte abgelaufen.