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Fragen zu Titel, Unterhalt und Anwaltskosten

 
(@guenni)
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Hallo zusammen,

 

nach einer Weile Mitlesen ist das mein erster eigener Beitrag hier, denn ich habe inzwischen ein paar Fragen, die ich mir über die Forensuche oder Suchmaschinen so nicht beantworten kann.

 

Aber zunächst eine kurze Vorstellung meinerseits:

Ich bin seit März 2024 rechtskräftig geschieden und habe drei Kinder (5, 14 und 16), die bei der KM leben. Das Verhältnis mit der KM ist schon lange Zeit vollständig zerstört, es wird seit zwei Jahren kein Wort mehr miteinander gewechselt. Daran wird sich auf Grund der Vorgeschichte zur Scheidung und ihrem Verhalten auch gerade nach der Scheidung bis zum heutigen Tage von meiner Seite nichts mehr ändern – aber das ist eine andere Geschichte und dient nur der allgemeinen Einschätzung der Beziehung.

 

Nachdem Anfang November von der KM mein Anteil am gemeinsamen Haus an mich ausgezahlt wurde (hat sie aus der Portokasse bezahlt, bzw. von Ihren Eltern zahlen lassen, also es besteht wirklich kein Armutsrisiko) ist seither der von ihr an mich gezahlte Nutzungsausfall für das Haus natürlich entfallen. Dieser Nutzungsausfall war selbstverständlich auch unterhaltsrelevant und hätte bei einer Zahlung in einer angemessenen Höhe (sie hat sich bis zur Auszahlung meines Anteils geweigert eine ortsübliche Miete für die Berechnung der Höhe des Ausfalls anzusetzen) zu einer Höherstufung gemäß der Düsseldorfer Tabelle geführt. Am Ende gab es eine Vereinbarung zum Vermögensausgleich, der meine Ansprüche aus dem Nutzungsausfall (den sie und ihre Anwältin natürlich brutto in das unterhaltsrelevante Einkommen eingerechnet hatten) und ihre Ansprüche auf erhöhten Unterhalt ausgeschlossen haben.

 

Heute habe ich ein Schreiben ihrer Anwältin erhalten, dass sie weiterhin auf einer völlig überzogenen Unterhaltsforderung besteht, die weder den Wegfall des Nutzungausfalls, noch die von meiner Anwältin vorgelegte Berechnung des modifizierten unterhaltsrelevanten Einkommens berücksichtigt und mich auffordert

a) die (ihrer Ansicht nach seit November aufgelaufenen) zu wenig geleisteten Unterhaltszahlungen nachzuzahlen und

b) einen dynamischen Titel vom Jugendamt über 136% des Mindestunterhalts für jedes Kind zu errichten

 

Dass ich bei Aufforderung zur „Errichtung eines Unterhaltstitels“ verpflichtet bin, habe ich inzwischen herausgefunden. Allerdings habe ich eben genau dazu die erste Frage:

 

1. Ich habe meine Einkommensverhältnisse erst vor sieben vollständig Monaten offengelegt, woraufhin meine Anwältin Gruppe 5 nach der DDT inklusive des Nutzungsausfalls berechnet hat. Genauer ein unterhaltsrelevantes Einkommen in Höhe von 3.922,62 €, also Gruppe 6, Abstufung wegen drei Unterhaltsberechtigten auf Stufe 5. Nun ist der Nutzungsausfall weggefallen, was 300,54 € weniger an Einnahmen auf meiner Seite bedeutet. Damit liegt mein unterhaltsrelevantes Einkommen Stand November 2024 bei 3.622,08 €, also Stufe 5, abgestuft in Gruppe 4.

Meine Anwältin will nun (wohl auch um Umsatz zu generieren – meine Vermutung) eine neue Berechnung nach aktuellem Stand durchführen. Ich denke, dazu bin ich vor Ablauf der zwei-Jahresfrist nicht verpflichtet. Einfach von der letzten Berechnung den Nutzungsausfall abziehen und das sollte reichen. Ist das so korrekt oder wäre es tatsächlich angeraten, alle Unterlagen erneut zusammenzustellen und wirklich nochmal alles nach einem guten halben Jahr erneut berechnen zu lassen? Kostet halt wieder mehr.

 

Und nun meine zweite Frage bezüglich des dynamischen Titels:

 

2. Mit dem Jahreswechsel sind meine Ausgaben gestiegen (Stichworte Renten- und Pflegeversicherung und Beitragsbemessungsgrenze). Außerdem wird mein Jüngster im April sechs Jahre alt, bekommt dann also auch mehr Unterhalt. Darüber hinaus steigen die Kosten für meine private Altervorsorge jährlich im April um 5%. Kurzum: Jetzt einen Titel zu errichten, könnte mich (Vermutung) bereits im April schlechter als eigentlich angebracht stellen. Ich habe keine konkreten Zahlen gefunden, aber ist es überhaupt möglich/erfolgversprechend, einen Titel anpassen zu lassen, wenn man nach aktuellem Stand eine Gruppe zu hoch zahlt? Und wenn ja, lohnt sich das bei Anwalts- und Gerichtskosten wegen einer Gruppe weniger überhaupt?

 

Und zu guter Letzt:

 

3. Lässt sich die Gegenseite eigentlich dafür finanziell irgendwie belangen, dass sie mich in unsägliche Anwaltskosten treibt?

Konkret hat die KM in den bisherigen Verfahren im Zusammenhang mit der Scheidung, Unterhalt und Vermögensausgleich nun schon den dritten Anwalt. Jedes Mal sind die Anwälte durch meine Anwältin in die Vorgänge einzuweisen (viel Schriftverkehr) und dann werden gerne überzogene oder absurde Forderungen (Streitwert treiben) gestellt und Berechnungen, Schreiben und Fristen meiner Anwältin ignoriert und einfach nur unnötiger Aufwand produziert, den ich letzten Endes zahlen muss.

 

Mit fällt bestimmt noch einiges mehr ein, aber für’s erste ist das wohl eh schon genug Text und deshalb schon mal vielen Dank für’s Lesen.

 

Schöne Grüße

 

Günni

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2025 22:20
Schlagwörter für Thema
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Guenni,

Wurdest du von der Gegenseite aufgefordert erneut deine Unterlagen offenzulegen, nachdem diese bereits vor 7 Monaten überlassen wurden? Oder ist das eine Idee deiner Anwältin, zu deinem Vorteil?

Mir ist nicht bekannt, außer es gibt trifftige Gründe7Nachweise der Gegenseite, dass du nochmal offenlegen mußt in so kurzer Zeit. Wenn sich aber bei dir finanziell etwas geändert hat, dann macht es wohlmöglich Sinn dies der Gegenseite mittzuteilen, weil sich der Unterhalt möglicherweise nach unten verändert.
Hast du auch 'ordentlich' in deine Altersvorsorge investiert, wenn du es dir leisten kannst? Du darfst etwa bis zu 20% deines Gehalts > Beitragsbemessungsgrenze in Altervorsorge investieren.

Bis du die neuen finanziellen Fakten geklärt hast würde ich die Erstellung eines Unterhaltstitels aufschieben. Ist der Titel erstmal erstellt, dann scheitert eine Abänderung oft schon an der Herausgabe durch die KM und erst recht wenn es um eine Absenkung des Unterhalts geht.

Mein Tip: Ihr müßt nicht über jedes Stöckchen springen, das euch hingehalten wird und ich würde deiner Anwältin auch klar kommunizieren ob dieser oder jener Schritt wirklich notwendig ist. Den Unterhaltstitel würde ich - so habe ich es gemacht - bei einem Notar anfertigen lassen für kleines Geld. Habe keine 20€ für einen rechtssicheren Unterhaltstitel bezahlt. Wenn du einen guten Draht hast zum Jugendamt, dann könntest du diese auch dort angertigen lassen. Meine Titel sind befristet bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und es hat auch kein Hahn danach gefragt. Das Jgendamt wird dir sagen, dass deine Kinder Anspruch haben auf einen unbefristeten Titel, was wohl auch korrekt ist. Aber, so wie deine KM tickt, laut deinen Ausführungen, kannst du es ja erstmal mit einem befristeten Titel probieren. Das mußt du aber am Ende selbst entscheiden.

Alles Gute!

 

 

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2025 14:14
(@locutus)
Rege dabei Registriert

Für Arbeitnehmer sind bis zu 4% des Bruttogehalt für Altersvorsorge möglich. Die 20% gelten für Selbstständige.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2025 21:55
Brave reacted
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

@locutus, du irrst dich. Einfach nochmal nachlesen.

Wenn dein Bruttogehalt höher als die Beitragsbemessungrenze ist, so können von jedem € darüber zusätzlich ca. 20% in die ALV gesteckt werden. Das habe ich selbst genauso gemacht, als Arbeitnehmer, nachdem mir dies mein Anwalt damals mitgeteilt hat.

Bedingung: Man muß es sich leisten können.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2025 22:12
(@guenni)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

vielen Dank schon mal für die Antworten.

Eine Aufforderung zur erneuten Offenlegung wurde mir nicht zugestellt. Es wurde aber (erneut) bemängelt, dass ich weniger als den Unterhalt den die KM fordert zahle verbunden mit der Forderung der Erstellung eines unbefristeten Titels für jedes der drei Kinder. In der Berechnung der Anwältin der KM kommen diverse einkommensmindernde Beträge schlichtweg nicht vor und ihre Berechnung ist insgesamt nicht nachvollziehbar. Ich nehme mal an, dass hier einfach möglichst hoch eingestiegen wurde, um den Streitwert und damit das Honorar auch "auskömmlich" zu gestalten. Hintergrund der jetzigen Forderung ist, dass zu Anfang November '24 eine Vereinbarung zum Vermögensausgleich abgeschlossen wurde, in dem u.A. steht, dass keine Ausstände den Kindesunterhalt betreffend bestehen - was akzeptiert wurde, weil sich die KM ihrerseits fast zwei Jahre lang die Zahlung eines angemessenen Nutzungsausfalls für die gemeinsame Immobilie, in der sie mit den Kindern geblieben ist, gespart hat, die ich aber dauerhaft und nachweislich eingefordert habe. Wahrscheinlich hat man nur abgewartet, bis diese Vereinbarung durch ist, um anschließend wieder aus dem Vollen schöpfen zu können...

Tatsächlich ist es so, dass eine Neuberechnung jetzt zu meinem Nachteil wäre. Mein Gehalt ist gestiegen, so das ich eine Stufe höher zahlen müsste. Leider liege ich (knapp) unter der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, daher kann ich nur die 4 % an zusätzlichen Vorsorgeaufwendungen geltend machen, was ich bislang aber noch nicht ausgeschöpft habe.
Dabei kommt allerdings nicht viel rum, da ich bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer privaten Altersvorsorge (als Kombiprodukt grundsätzlich eine Fehlinvestition aber das ist eine andere Geschichte) betreibe, in die ich monatlich gut 200 € einzahle. Die 4 % belaufen sich nach dem Einkommen 2024 auf gut 300 € pro Monat. Die 100 € mehr reichen absehbar leider nicht, um wieder in die Stufe zu kommen, die ich bislang zahle. Da aber mein Gehalt weiter (ziemlich moderat) steigen wird, ist es vielleicht nicht verkehrt, jetzt noch einmal eine Neuberechnung zu machen und dann zwei Jahre Ruhe zu haben. Letztlich ist dann mein Ältester auch 18 und damit sinkt einerseits wegen Anrechnung des vollen Kindergeldes der Zahlbetrag und andererseits darf sich dann ggf. auch die KM an seinem Barunterhalt beteiligen.

Das mit der Erstellung eines Titels über einen Notar werde ich prüfen, das klingt nach einer guten Idee. Eine Befristung auf das 18. Lebensjahr des jeweiligen Kindes halte ich auch für sinnvoll - ganz besonders bei dieser KM - und soweit ich das nachgelesen habe, versuchen die Jugendämter immer unbefristete Titel zu erwirken. Insofern spräche das für den Weg über einen Notar. Das lasse ich prüfen. Mal sehen, was das kostet und ob ich das mit der Befristung einfach selbst festlegen darf.

Danke nochmal für Euren Input 🙂

Schöne Grüße

Günni

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Monaten 2 mal von Guenni
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2025 09:42
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @guenni

Das lasse ich prüfen.

Wie weit bist du denn mit deinen Recherchen zum Titel, also zur Beurkundung des Unterhalts für die 3 Kinder? Insbesondere interessiert mich, was deine eigene Anwältin dazu sagt/schreibt. 😎 

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2025 18:26