Guten morgen zusammen,
meine DEF hat beim Jugendamt um Beistand ersucht, die haben übernommen und
mich in die Düsseldorfer Tabelle eingestuft (6 und 7 dann runter auf 4 bzw 5) (Kompliziert? Ich weiß, ist hier aber nicht soo wichtig).
Das habe ich so dann aber nicht titulieren lassen (Nur Stufe 2), obwohl ich die Beträge wie oben monatlich überweise.
Ja, ihr hört richtig, ich gehe gegen den Titel an, obwohl ich die Beträge im Moment so bezahle.
Warum?
Weil, wenn ich vor Gericht kein Recht bekomme, haben die Kinder dadurch nicht monatelang auf Ihr Geld verzichten müssen.
Sollte ich Recht bekommen, muss ich versuchen die Kohle von DEF wiederzubekommen. (Überwiesen unter Vorbehalt)
Also lieber mit Ihr streiten als das Risiko eingehen, das die Kids ne zeitlang weniger bekommen als ihnen zusteht.
Auch würde sich nicht ein riesen Rückstand ansammeln, einzigste sonstige Lösung wäre es auf Seite zu legen.
Dann lieber gleich an die Kids.
Aber das nur so am Rande, zur Sache selber werde ich vielleicht später etwas schreiben.
Also zurück.
Es geht nun vor ein Amtsgericht. Das JA versucht die höhere Stufe per Gerichtsurteil durchzusetzen.
Nun kam ein Brief, in dem ich zu einem Verfahrenskostenhilfeantrag des JA Stellung nehmen soll.
Dazu also meine Fragen.
-Warum soll ich dazu Stellung nehmen? Ich kann garnicht die beigelegten Unterlagen einsehen.
Ergo kann ich nicht sagen ob DEF alles beigefügt hat. Soll ich einfach schreiben was ich so "denke" was berücksichtigt werden sollte?
Ich denke mir z.B., das DEF Ihr wirtschaftliches Einkommen als Grundstücksbesitzerin nicht angegeben hat.
Das will ich aber gerne für sie nachholen.
Ist z.B. soetwas damit gemeint. Soll ich deshalb zu deren Antrag Stellung nehmen?
-Oder hat die Stellungnahme etwas mit meinem eigenen Antrag zu tun, sofern ich einen stellen werde?
-Darf ich bereits Stellung zur Sache selber nehmen bzw wäre es schlau oder eher unnötig?
-Muss ich mir einen Anwalt dazu nehmen? Muss ich mir später einen Anwalt dazu nehmen? Oder darf ich alles alleine bestreiten? (Bin halt pleite)
Ich verstehe einfach nicht genau, warum "ich" zu einem Antrag der Gegenpartei ans Gericht, Stellung nehmen darf.
Hoffe ihr könnt mich etwas erleuchten,
Bis denne
Ne schöne Jroos
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Moin.
ich denke, du weißt schon, dass ich das für absoluten Blödsinn halte.
Falscher kann man eigentlich gar nicht vorgehen, als erstmal zuviel zu bezahlen, in der Hoffnung es irgendwann zurück zu bekommen.
Wenn du jetzt die Kohle im Überfluss hättest, könntest du natürlich verschenken soviel du möchtest aber mehr zu zahlen, mit dem Ziel dann weniger zahlen zu müssen ist einfach idiotisch. :knockout:
Das solltest du eigentlich schon begriffen haben.
Kinder verhungern auch nicht, wenn sie "nur" KU-1, also 274+184=458,-€ im Monat bekommen. Bei Stufe 2 erst recht nicht.
Solange du soviel zahlst, hat sie doch überhaupt keinen Grund arbeiten zu gehen.
Zum xten Male:
Zahle und tituliere Zeile 1 und fordere das gleiche von ihr.
Und ja, du kannst und sollst alles, was du über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mutter weißt angeben und das Gericht gleicht das dann mit ihren Angaben ab.
Und auch zur Sache kannst du Stellung nehmen, denn ggf. ist ihre Klage ja mutwillig.
Wenn du aber bisher keinen Titel erstellt hast, ist sie nicht mutwillig.
Auch nicht, wenn sie völlig überhöht ist.
Du musst also das genaue Gegenteil von dem machen, was du jetzt machst.
Statt ohne Titel, zuviel zu bezahlen, musst du mit Titel eher zuwenig als zuviel bezahlen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin P45,
das Wichtigste zuerst:
Hoffe, es geht Dir gesundheitlich gut !
Zahle und tituliere Zeile 1 und fordere das gleiche von ihr.
Ich fürchte, das ist zu spät ...
Das habe ich so dann aber nicht titulieren lassen (Nur Stufe 2), obwohl ich die Beträge wie oben monatlich überweise.
Bin halt pleite.
... durch das Zahlen eines höheren Betrags suggerierst Du zudem, dass dieses so nicht stimmt.
Warum soll ich dazu Stellung nehmen?
Das JA verlangt von Dir Titulierung Stufe 4 (oder 5?). Dass Du Stufe 2 hast titulieren lassen, hat wohl nen Grund und auch diesen solltest Du dem Amtsgericht nach meinem Verständnis nunmehr mitteilen ...
Besten Gruß
United
Moin ihr zwei,
@ United
-nein, mir geht es gesundheitlich ziemlich schlecht, aber danke der Nachfrage
-guter Input mit der Begründung für meine Stufe zwei, dank Dir nochmal
Man kann in der DDT ja Abstufungen machen wenn mehrere Bedürftig sind. Ich habe das glaube ich schonmal gefragt, aber
kann ich auch Naturalunterhalt abziehen? Soll heißen, im Moment wohnen zwei Kids bei ihr, zwei bei mir.
Ich zahle für zwei Barunterhalt und gebe für zwei Naturalunterhalt. Wären vier Bedürftige. Das geht oder? (besser neuer Thread?)
-ich suggeriere vielleicht viel Geld, habe aber x Darlehen in der Zwischenzeit aufgenommen und stehe im Minus. Muss wohl auch verkaufen.
@ Beppo
Auch Dir ein dickes Danke für die Antwort.
-ich verstehe auch dieses "mutwillig" nicht. Was heißt das? Im Ernst. Soll das heißen sie würde mich erpressen wollen?
-das mit dem Tip, doch schon zur Sache Stellung zu nehmen, werde ich schonmal beherzigen.
-was ist dann noch mit dem Anwalt? Besteht eine Pflicht?
-so neben her, sie hat einen Titel für die bei mir wohnenden Kinder, aber nach Mangelberechnung und mit der Auflage mehr
zu arbeiten bzw 5 Bewerbungen vorzulegen. Also ist Deine Aussage "sie hätte keinen Grund arbeiten gehen zu müssen" hinfällig.
Mit dem JA liege ich aber deshalb auch im Klinsch, da meine (nicht DEF´s) Sachbearbeiterin im Schwangerschaftsurlaub ist, und sich keiner,
trotz Beistandsschaft um "meine" Kids kümmert.
-Es gibt auch Ärger mit dem JA weil KM das Besuchsrecht verletzt, mit dem Finanzamt, mit Steuerberatern, mit Anwälten und und und.
Ich kämpfe gegen viele Windmühlen und muss mich immer wieder erklären.
Aber das gehört hier alles nicht hin.
Und ich schrieb, das ich Stufe zwei habe titulieren lassen. Also zahle ich nicht "ohne Titel" zuviel, sondern mit.
Ob das idiotisch ist? Mag sein, so bin ich halt.
Ich werde von Erwachsenen, das JA und DEF, aufgefordert Beträge X zu zahlen.
Dem komme ich unter Protest erstmal nach und "die" sollten alt (Manns) genug sein, das wenn "sie" im Unrecht waren,
die Kohle wieder zurück zu zahlen. Denn wenn die einen Fehler gemacht haben, dann müssen/sollten die dafür aufkommen.
Das JA ist ja schon ne ziemlich offizielle Stelle und wenn die Mist berechnen, dann sollen die dafür auch gerade stehen.
Ich bin deren Aufforderung ja auch nachgekommen. Ja ich fühlte mich eigentlich sogar dazu erpresst. Immer diese Drohungen,
wir gehen sonst vor Gericht und sie haben aber die Pflicht und was wir sagen ist Recht und und und.
Ich sehe es einfach nicht ein, das dann erstmal die Kinder dafür "zahlen" sollen.
Hat das JA Recht, dann hatten die Kinder (und nur im die geht es) keine Einbußen.
Und ja die wären auch so nicht verhungert, aber geht es darum??
Der Unterschied zwischen 2 und 5 sind pro Stufe ca 20€, also 60€ pro Monat, mal zwei Kinder = 120€ mal nun schon 10 oder mehr Monate = 1.200€
Bin ich deshalb ein Korinthen Kacker? Sehr wahrscheinlich, aber ich denke es sollten die dafür gerade stehen, die etwas verbocken.
Es muss/sollte denen weh tun und nicht anderen. Die sollen dann in die Taschen greifen.
Das ist ein Amt, das fordert mich zu etwas auf, dem komme ich erstmal nach. Liegen die falsch, dann sollten
die, ja vielleicht noch nicht mal DEF, sondern wirklich das Amt dafür aufkommen.
Werden die nicht freiwillig machen, ist mir schon klar das wir Menschen immer Ehrloser werden und ich einfach nur
blauäugig bin, aber ich zeige auch, das es mir um die Sache geht und nicht "nur" um die Kohle.
Werde ich Erfolg haben, wenn ich die eventuell zuviel gezahlte Kohle "zurück klage"? Keine Ahnung, schön wärs, aber
ich kann mir noch im Spiegel ins Gesicht sehen und viiieeel wichtiger den Kindern.
Teilweise sind die bereits Erwachsen und stellen expliziete Fragen. Ich haue DEF nicht direkt in die Pfanne, aber die Kids werden auch so
sehen, das ich mir meine Ehre erhalten habe indem ich alles für sie getan habe und es mir nicht um die Kohle ging, so wie halt bei KM.
Also ich habe meine Gründe, vielleicht bin ich zu weich, vielleicht denke ich zu lieb, vielleicht
lasse ich mich benutzen. Aber warum werde ich an den Pranger gestellt, statt der Menschen die mich be-/ausnutzen??
Bekomme ich also die Kohle nicht zurück dann ist das halt so.
Es geht halt nicht immer wieder nur um die Kohle. Wir dürfen einfach nicht ausser Augen lassen, wie unsere Kinder uns später beurteilen werden.
Das ist teilweise mein wichtigster Beweggrund für alles, mein Wahrheits- und Gerechtigkeitsmesser.
Puh, das war wieder ein langer Post, sorry dafür.
Jetzt seid Ihr wieder dran
Gruß
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Hallo !
Also mir werden deine Beweggründe zunehmend schleierhafter statt klarer.
Dir ist aber schon klar, das das Geld das du jetzt zuviel zahlt gleichzeitig den Kids die bei dir wohnen entziehst.
Von daher ist mir deine Logik absolut nicht nachvollziehbar.
Weiterhin: Das JA bzw. die Beistandschaft ist niemals und in keinem einzigen Fall für irgend etwas haftbar. Wenn die dir sagen "zahl jetzt mal mehr" und du tust das einfach, dann hast du halt Pech gehabt. Das Jugendämter sich sehr gerne verrechnen und das grundsätzlich zu Ungunsten des Zahlers ist hier auch kein Geheimniss, das sie damit mit der Obrigkeitshörigkeit vieler betroffener spielen, denn es ist ja ein 'Amt' und was vom 'Amt' kommt hat je seine Richtigkeit, genau so wenig. Offensichtlich funktioniert dies ja auch prächtig.
Die Korrektur von 'Falschzahlungen' beim Unterhalt ist grundsätzlich nur in Richtung des Empfängers möglich, d.h. hast du zu wenig gezahlt, dann zahlst du selbstverständlich nach - egal ob du das Geld hast oder aber nicht. Eine Überzahlung gilt grundsätzlich als 'verbraucht' und nicht mehr rückforderbar.
Dies gilt im Fall einer Änderungsklage sogar dann, wenn das Gericht einen Antrag auf Aussatzung der Vollstreckbarkeit abgelehnt hat, und die findige Unterhaltsempfängerin es geschafft hat den Prozess künstlich in die länge zu ziehen. Der Zahler hat dann schlicht Pech gehabt.
Ganz im allgemeinen legst du dir mit deiner Überzahlung wohl eher selber ein Ei als das es nützt. Besser kann man ja kaum dokumentieren das man a) Trotz zweier Kinder die noch zu versorgen sind leistungsfähig ist und b) den erstellten Titel selber für zu niedrig hält.
Moin P45,
Du rechnest ernsthaft damit, Geld zurückzubekommen, wenn Du (mit einem gigantischen Aufwand, der Deiner Gesundheit sicher nicht zuträglich ist) sowie ordentlich Kohle für Gerichts- und Anwaltskosten beweisen kannst, dass dort was falsch berechnet wurde? Vergiss das am besten mal ganz schnell wieder; diese Form von "Gerechtigkeit" wird nicht eintreten. Eine Behörde ist was anderes als der Einzelhandel, wo man seine Kohle zurückbekommt, wenn ein Produktversprechen nicht eingehalten werden kann.
Lies vielleicht auch mal >>>HIER<<<.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Jetzt kommen wir aber heftig vom Thema ab, aber egal.
@ Habakuk
Oberflächlich betrachtet magst Du Recht haben.
Aber ist es meine Aufgabe den Barunterhalt für die zwei hier sicher zu stellen? Nein!
Klar tun wir uns "hier" alle leichter, wenn ich etwas extra Geld im Beutel habe.
Aber es ist auch noch nicht entschieden, ob das so richtig ist. Vielleicht steht den zweien "drüben" das Geld
aber auch zu. Was dann? Dann hätten die zwei hier das "extra" ja gar nicht haben dürfen.
Also, wem steht das "extra Geld" wirklich zu?
Wie soll "ich" das wissen, es wird sogar gerade ein Gericht darum bemüht soetwas zu entschieden. Ich habe zwar eine Meinung dazu, aber ich halte
das Geld deshalb doch nicht eigenständig zurück.
Setze ich deshalb Geld in den Sand? Nö, weil irgendwelche Kinder so oder so davon profitieren.
Ist das blöd von mir? Ja, vielleicht, aber es ist nicht meine Schuld.
@ Brille
Nö, ernsthaft rechne ich nicht mit einer Rückzahlung, besonders nicht vom Amt.
Vielleicht von DEF, da ich ja unter Vorbehalt zahle? Vielleicht, vielleicht.
Und wenn ich laut genug klappere wird sie ja vielleicht nervös. Das liesse sich woanders ausschlachten.
Aber mit meinen "extra" Zahlungen bezwecke ich nicht irgendjemanden auf Rückzahlung zu verklagen.
Verpufft das Geld? Ja, mag sein.
Aber liebe Leute, es geht doch garnicht um diese "extra" Zahlungen.
Es geht darum, wie das JA mich eingestuft hat und in einem Nebenakt, wie es DEF einstuft.
Ich habe mich selber auf Stufe zwei berechnet (ich höre schon den Aufschrei) und dann titulieren lassen,
das JA will aber Stufe 4 bzw 5 (es geht um mehrere Kinder).
Als Beamter habe ich gelernt Stöckchen zu holen und nicht selber zu denken, heißt
ich komme der Aufforderung erstmal nach und wehre mich dann.
Es darf einfach nicht meine Schuld sein oder gar der Kinder, wenn ich quasi eine Anweisung befolge, die sich später als falsch heraus stellt.
Ausnahme ist natürlich blinder Gehorsam. Aber es geht hier nicht um die Verletzung der Menschenwürde, der Freiheit oder anderen Grundrechten.
Es geht hier um die Weisung eines Amtes der (normalerweise) Folge zu leisten ist.
Das Amt wird indirekt von mir bezahlt und ich erwarte das es anständig arbeitet.
Es geht hier nicht um einen Autohändler der überteuerte Autos verkauft. Da hätte ich Pech, wenn ich den bezahle.
Hier geht es um ein Amt. Wir sind doch nicht auf dem Bazar.
Sollten die also nicht richtig arbeiten, dann fühle ich mich in der Pflicht, das dem Amt nachzuweisen.
Bis dahin kann ich aber nicht einfach machen was ich für richtig halte.
Wenn die permanent falsch/schlecht arbeiten ist diese Instituion abzuschaffen oder zumindestens zu belehren / zu korrigieren.
Man bedenke, das die für das Volk da sind und nicht wir für die.
Sollte ich dem Amt nachweisen das es Unrecht hatte, dann haben die gefälligst dafür gerade zu stehen, quasi zu haften.
Vielleicht haben die falsche oder veraltete Anweisungen. Irgendjemand ist verantwortlich, aber nicht ich.
Wenn dann soll der betreffende oder der verantwortliche zahlen.
Mir ist auf Grund deren Weisung ein Schaden entstanden.
Man kann doch nicht einfach sagen :"...Eine Behörde ist was anderes als der Einzelhandel, wo man seine Kohle zurückbekommt, wenn ein Produktversprechen nicht eingehalten werden kann..."
Das soll ich einfach so hinnehmen? Vielleicht habe ich noch etwas Kampfgeist in mir, bevor ich ganz drauf gehe, aber ich finde das Sch****
Ist das blauäugig?
Immernoch..... Ja
Zurück zum Thema
Da sind noch ein paar Fragen offen, wo ich hoffe das mir noch jemand helfen kann.
Danke derweilen
Gruß
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Hallo !
Du hast recht: Dein Verständniss in Bezug auf das Jugendamt ist völlig falsch. Das Jugendamt hat nämlich nicht das Recht irgend etwas zu verfügen - auch wenn sich das Amt gerne selber anders darstellt. Das ist der graviedende Unterschied.
Eine Unterhalts-'Festlegung' vom Jugendamt hat die selbe Rechtskraft als käme sie vom Gewerbeaufsichtsamt, nämlich gar keine.
Wenn dir ein Beamter der Lebensmittelüberwachung jetzt einen Schrieb schickt und dir sagt du sollt deiner Ex jetzt monatlich pro Kind 1000 EUR überweisen - tust du das dann auch, denn es kommt ja von einem Amt ?
Zudem kann ein solcher "Bescheid" ohnehin nicht mit anderen Amtserlass verglichen werden. Mit wäre keine parallele bekannt bei der ein Amt verfügt das Privatperson A an Privatperson B monatlich eine bestimmte Summe zu zahlen hätte.
Das das Jugendamt in seiner bestehenden Form abgeschaft werden muss steht außer Frage, das hat sogar die EU erkannt.
Das fängt bei dem Problem an das es zum JA gar keine vorgesetzte Behörde gibt die irgendetwas wie eine Aufsicht führen könnte. Der JA-Leiter ist nur seinem fachfremden Vorgesetzten (z.B. dem Landrat) rechenschaftspflichtig, und dieser hat regelmäßig keinerlei Fachkompetenz auf dem Gebiet.
Hiermit hat sich der Petitionsausschuss der EU unter Anhörung von etlichen (ich meine > 100) Betroffenen befasst und ist in seinem offiziellen Abschlussbericht zu der Erkenntniss gekommen das das JA-Wesen in Deutschland so nicht tragbar ist. Die Reaktion der deutschen Politik:"Wir haben beschlossen den Bericht zu ignorieren".
Wie du vielleicht aus der Presse erfahren hast letztens aus selbem Grund eine EU-Delegation Deutschland besucht, das Ergebniss war wohl das selbe.
Das du die zwei Kinder die bei deiner Ex leben den beiden anderen bevorzugst ist natürlich deine private Sache. Du solltest allerdings auch die Illusion ablegen das das was du mehr an KU bezahlst bei den Kindern ankommt. Es kommt bei deiner Ex an. es wäre einer der sehr wenigen Fälle in denen das 'mehr' dann auch bei den Kindern ankommt.
Ich verstehe dann aber ganz grundsätzlich nicht was du eigentlich überhaupt willst und warum du jammerst.
Deine Welt schreibt vor das Ämter immer Recht haben. Dem folgst du. Also ist alles genau so wie du es haben willst.
Wo ist jetzt genau das Problem? Wozu überhaupt ein Prozess - das Amt wird das schon richtig machen.
Moin P45,
Ich zahle für zwei Barunterhalt und gebe für zwei Naturalunterhalt. Wären vier Bedürftige. Das geht oder? (besser neuer Thread?)
In jedem Falle solltest Du das so ansetzen.
Eine BGH-Entscheidung hierzu ist mir nicht bekannt, insofern m.E. Ermessenssache des Tatrichters ...
... und da Ex nicht den Mindest-KU zahlt, leistet Du ja neben Natural- auch Barunterhalt für die Zwei !
War da nicht noch ein volljähriger Fünfter ?
ich verstehe auch dieses "mutwillig" nicht. Was heißt das?
Wenn Du die Klage als "mutwillig" nachweisen kannst, gibt es keine VKH.
was ist dann noch mit dem Anwalt? Besteht eine Pflicht?
Für die Gerichtsverhandlung herrscht Anwaltspflicht. Ich vermute für die Stellungnahme zum VKH-Antrag noch nicht ...
Ferner solltest Du in Deiner Berechnung prüfen, ob nach Abzug aller Unterhaltsverpflichtungen (hierzu zählt auch der Barunterhaltsanteil für die bei Dir lebenden Kinder) der Bedarfskontrollbetrag noch gewahrt ist.
Für eine genauere Betrachtung müsstest Du Deine Berechnung dann allerdings mal einstellen ...
Besten Gruß
United
Hallo !
Wenn Du die Klage als "mutwillig" nachweisen kannst, gibt es keine VKH.
Ich glaube ihm ist gar nicht klar was 'mutwillig' in dem Zusammenhang denn bedeutet.
"Mutwillig" ist eine Klage dann wenn sie - zu dem jeweiligen Zeitpunkt - gar nicht nötig war.
Beispiel: Deine Ex hat die nie außergerichtlich zu Einkommensauskunft und Unterhaltszahlung aufgefordert sondern direkt geklagt.
Moin
Die Klage ist keinesfalls mutwillig, da die KM über das JA eine höhere Titulierung auf angemessenen Unterhalt fordert. Die DT ist für das Gericht der Maßstab, was angemessen bedeutet. Durch die freiwillige Entrichtung des geforderten KU wird die KM vor Gericht durch Papa4Five bestärkt in der Richtigkeit ihrer Annahme.
Papa4Five: Was soll diese Wankelmütigkeit? Wenn Du feilschen willst, dann handel einen (vernünftigen) Kompromiss/Vergleich aus. Nur geht es vor Gericht, kannst Du auf Vernunft nicht mehr zählen. Und ist eine Einigung nicht möglich, dann zählen nur noch Agrumente, wie sie in §§ stehen. Dabei beachte sämtliche Konjunktivformen, in welchen die Gesetzgebung ihre geistigen Ergüsse niedergeschrieben hat. Du wirst erkennen, dass unter den von Dir geschilderten Gegebenheiten alle gegen Dich sein werden. Du wirst einen guten RA brauchen, ob Du willst oder nicht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Sorry, das mit dem Titel nach DT2 hatte ich übersehen.
Richtig ist aber, dass zur Zählung der Unterhaltsberechtigten alle Kinder mitzählen.
Auch die, die bei dir leben, auch wenn sie KU bekommen würden. Auch der Volljährige, auch wenn für ihn kein Unterhalt mehr übrig bliebe.
Und ja, wichtige Grenze bei so vielen Berechtigten, relativ hohem "Roh-Netto" ist der Bedarfskontrollbetrag. Und zwar auch Berücksichtigung des von dir selbst geleisteten Barunterhalt an die bei dir lebenden Kinder.
Wenn das JA von Zeile ausgeht, nehmen die ein bereinigtes Netto zwischen 3.500,- und 3.900,-
Somit steht dir alleine nach Unterhalt an alle Kinder ein SB von 1.550,- zu.
Auch danach bleibt kaum mehr als Stufe 2 übrig.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Einen guten Tag zusammen,
und Dank an alle.
Ich möchte kurz 😉 nochmal auf das Thema "Amt" eingehen.
Grundsätzlich gebe ich allen hier Recht, auch wenn ich es diesmal etwas anders mache.
Beim Finanzamt, Ordnungsamt oder anderen Ämtern zahle auch
ich nicht sofort, wenn ich mit deren, sagen wir mal "Auflage", nicht einverstanden bin.
Erst Einspruch erheben, dann ...
Das "normale" Programm halt, da schwimme auch ich mit dem Strom.
Aber für mein Empfinden ist das eigentlich falsch, weil den Ämtern, bei einer Fehlentscheidung, dadurch kein Schaden entsteht.
Sie haben keine Konsquenzen für Ihre Entscheidung, ausser man klagt weiter, beschwert sich, macht und tut. Aber warum sollte das unsere Aufgabe sein?
Da muss doch automatisch etwas passieren? Und das tut es nur wenn ein Schaden entsteht, erst dann wird ein Schuldiger gesucht,
erst dann kommen die in Wallung, erst dann kommt es zu Veränderungen.
Auch bin ich so erzogen worden, erstmal das auszuführen was angeordnet wurde (es sei denn es verstößt gegen .....).
Wir kommen in Deutschland, oder sonst wo, nicht weiter, wenn erstmal rumdebattiert wird.
Die Anordnung wird erstmal ausgesetzt, dann wir ein Ausschuß mit Unterausschuß eingesetzt, man tagt, man wägt ab, man tut und tut, aber alles steht still.
Es wird gelabbert und gestritten und .... nix.
Deshalb gibt es auch soviele Manager, Vorsitzende, Leitende blablabla
Und weil keiner ohne die anderen etwas entscheidet, passiert auch nix. Erstens entstand denen kein Schaden, zweitens hatten die sich ja abgesichert.
Es wird alles zerlabbert.
Keiner trägt die Verantwortung.
Die entscheiden das ich etwas zahle,
dem komme ich erstmal nach.
Entsteht mir ein Schaden, stehen die dafür gerade.
So sollte es sein. Der Schuldige bekommt eins drüber und überlegt sich das nächstemal wieder so nen Mist zu machen.
Es kommt zu einem Lehrneffekt.
Mir ist schon klar das es eben nicht so ist. Aber warum zur Hölle soll ich mich damit abfinden?
Gibt es andere Wege? Natürlich.
Versteht Ihr?
Die können doch, und machen es ja auch, sonst mehr oder weniger schalten und walten, wie sie wollen.
Legt keiner gegen deren (falsche) Entscheidung Einspruch ein, passiert denen nüschts.
Legt man aber Einspruch ein, wird hin und her geprüft ggf geklagt, und wenn man gewinnt, hat man zwar Recht, aber denen passiert wieder nüschts,
weil vorher kein Schaden entstanden war.
Ich fände es besser wenn man erstmal der "amtlichen" Forderung nachkommt und wenn denen schlechte Arbeit oder was auch immer,
nachgewiesen wurde, die dafür haftbar gemacht werden können.
Somit würden die etwas vorsichtiger werden mit ihren Entscheidungen.
Soweit meine Traumwelt. Jaja, ich weiß.
Glaube ich im Ernst daran, mein Geld wieder zu bekommen? Zum x-mal, nein.
Glaube ich, das das Gericht entscheiden wird, das wenn ich schon die ganze Zeit zahle, es auch weiter tun muss? Nicht wirklich.
Glaube ich das das Gericht komisch kucken wird? Ja, aber zur Entscheidung werden andere Kriterien zugrunde gelegt.
Glaube ich, das das trotzdem ein Risiko ist? Ja, da stimme ich Euch zu. Vielleicht falle ich auf die Schnauze.
Aber ich habe wenigstens mal etwas anderes versucht.
Kampf gegen Windmühlen? Vielleicht.
Warum mache ich es dann? Aus Frakigkeit? Kotzt es mich an, das die ohne Konsequenezn entscheiden wie sie wollen?
Um einen Grund zu haben beim JA bzw DEF rumzustänkern?
Um DEF schlecht aussehen zu lassen, da Sie ja noch nicht mal den Mindestunterhalt zahlt?
Um meine Forderung bei Gericht leichter durchzubekommen, wenn ich mich zumindest am Anfang zahlungswillig zeige?
Um sonst überall auch ganz anders auftreten zu können?
Um DEF mit einer Rückzahlungsforderung drohen zu können (es vielleicht sogar zu versuchen)
Um vielleicht x Briefe an Chefs, Politiker oder wen auch immer zu senden und meinen Unmut kundzutun, Schadenersatz zu fordern? Sinnlos? Bestimmt.
Also, ausser dem eventuellen finanziellen Verlust, habe ich doch nur Vorteile.
Nochmals, ja das ist ein hohes Risiko.
Könnte man mit dem Geld was anderes machen? Jo.
Kommt das Geld bei den Jungs an? Zum größten Teil wohl nicht.
Verkompliziere ich Dinge? Vielleicht.
Ziehe ich Dinge in die Länge? Vielleicht, daher komme ich endlich zum Schluss und bin auf Euer Kopfschütteln gespannt 🙂
Gruß
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Auch wenn ich die Hoffnung ja fast aufgebe: Deine Denkweise hat halt nach wie vor einen Fehler:
Das JA hat keinerlei Befugniss etwas zu entscheiden oder festzulegen. Das JA kann lediglich Wünsche und Meinungen äußern, und mehr nicht.
Entsprechend gibt es das Rechtsmittel des Widerspruches gar nicht - und da das JA nichts entscheiden kann gibt es auch per Definition keine Fehlentscheidungen für die du jemanden in Haftung nehmen könntest. Für einen falschen Wunsch kann niemand in Haftung genommen werden.
In diesem Punkt passt dein Vergleich mit den Bescheiden anderer Ämter schlichtweg nicht - und dein Ansinnen gegen einen falschen vermeintlichen Beschluss vorgehen zu wollen um damit irgend eine Art von Zeichen zu setzen verläuft schon im Ansatz im Sande.
Aber für mein Empfinden ist das eigentlich falsch, weil den Ämtern, bei einer Fehlentscheidung, dadurch kein Schaden entsteht.
Sie haben keine Konsquenzen für Ihre Entscheidung, ausser man klagt weiter, beschwert sich, macht und tut. Aber warum sollte das unsere Aufgabe sein?
Da muss doch automatisch etwas passieren? Und das tut es nur wenn ein Schaden entsteht, erst dann wird ein Schuldiger gesucht,
erst dann kommen die in Wallung, erst dann kommt es zu Veränderungen.
Mit Sicherheit nicht.
Keiner trägt die Verantwortung.
Doch. Für das, was du tust, bist du - und nur du allein - verantwortlich.
Die entscheiden das ich etwas zahle,
dem komme ich erstmal nach.
das kannst du halten wie'n Dachdecker ..
Entsteht mir ein Schaden, stehen die dafür gerade.
Träum weiter!!!
So sollte es sein.
Sagt wer? Du? Wayne ...
Der Schuldige bekommt eins drüber und überlegt sich das nächstemal wieder so nen Mist zu machen.
Es gibt weder Verantwortliche noch Schuldige ... nur Gläubiger und Schuldner.
Wer zeigt, dass er zahlen kann, zahlt. Normative Kraft des Faktischen.
Wer gerichtsfest beweisen kann, dass er zahlungsunfähig ist, zahlt vielleicht weniger oder (vorerst) nichts.
Es kommt zu einem Lehrneffekt.
Den Lerneffekt vermisse ich bei dir.
Mir ist schon klar das es eben nicht so ist. Aber warum zur Hölle soll ich mich damit abfinden?
Um deine Kräfte für Angelegenheiten zu sparen, in denen dein Engagement sinnvoll und nützlich ist.
Gibt es andere Wege? Natürlich.
Ja, du spielst das Spiel nach deren Regeln.
Oder du spielst nicht mit.
Versteht Ihr?
Klar! Darf ich Kohlhaas zu dir sagen?
Die können doch, und machen es ja auch, sonst mehr oder weniger schalten und walten, wie sie wollen.
Ja.
Legt keiner gegen deren (falsche) Entscheidung Einspruch ein, passiert denen nüschts.
Legt man aber Einspruch ein, wird hin und her geprüft ggf geklagt, und wenn man gewinnt, hat man zwar Recht, aber denen passiert wieder nüschts,
weil vorher kein Schaden entstanden war.Ich fände es besser wenn man erstmal der "amtlichen" Forderung nachkommt und wenn denen schlechte Arbeit oder was auch immer,
nachgewiesen wurde, die dafür haftbar gemacht werden können.Somit würden die etwas vorsichtiger werden mit ihren Entscheidungen.
Soweit meine Traumwelt. Jaja, ich weiß.
Traumwelt stimmt.
Glaube ich im Ernst daran, mein Geld wieder zu bekommen? Zum x-mal, nein.
Glaube ich, das das Gericht entscheiden wird, das wenn ich schon die ganze Zeit zahle, es auch weiter tun muss? Nicht wirklich.
Das könnte sich als Irrglaube erweisen, der dir ganz, ganz böse auf die Füße fallen kann.
Glaube ich das das Gericht komisch kucken wird? Ja, aber zur Entscheidung werden andere Kriterien zugrunde gelegt.
Sagt wer? Du?? Wayne ...
Glaube ich, das das trotzdem ein Risiko ist? Ja, da stimme ich Euch zu. Vielleicht falle ich auf die Schnauze.
Aber ich habe wenigstens mal etwas anderes versucht.
Wenn du dir das leisten kannst ...
Kampf gegen Windmühlen? Vielleicht.
Für einen Quichote bist du nicht romantisch genug. Du weißt ja, dass da Windmühlen stehen.
Warum mache ich es dann?
Weißt du das selbst?
Gruß
P45
Gruß :yltype: Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Moin P45,
um die Aussagen von Biggi noch etwas komprimierter darzustellen: Ob und in wieweit Du irgendwelchen amtlichen Vorgaben nachkommst oder ob Du glauben willst, dass Deine Beamtenkollegen keine Fehler machen (und wenn doch, Dir dann umgehend das zuteil wird, was Du als "Dein Recht" betrachtest), ist allein Deine Entscheidung. Die Folgen trägst Du allein, niemand sonst. Es gibt im Familienrecht keine Gummipunkte für widerstandsloses Mitspielen und keinen Schadenersatz, wenn nicht das herauskommt, was hätte herauskommen können.
Am Ende gibt's einfach Urteile, Beschlüsse und Zahlbeträge. Und eine Anwalts- und Gerichtskostenrechnung - ohne Skonti und Rabatte. Diesbezüglich ist Familienrecht herrlich unkompliziert.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Wenn du vom JA zu einer einstweiligen Erschießung eingeladen wirst, nimmst du dann auch teil, um es denen mal so richtig zu zeigen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
einstweiligen
:rofl2: you made my day :schilddanke:
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Guten Morgen zusammen,
erstmal schade das ich zerpflückt werde.
Vergessen wir bitte nicht, das es eigentlich darum geht, das ich mich weigere Stufe 5 titulieren zu lassen.
Vergessen wir auch nicht, was in diesem Thread ursprünglich das Thema war.
Auch bin ich der Angeklagte und nicht der Kläger.
Nicht ich bin zum Gericht gerannt und heule nun, Sie mögen mir dummi doch bitte bitte mein Geld zurück geben.
Nicht ich habe Klage eingereicht (bzw Selbstjustiz begangen, von wegen Kohlhaas)
Ich erleichtere dem Ankäger vielleicht seine Arbeit. Den Vorwurf lasse ich zu, aber ansonsten?
Aber:
Ihr wollt mir sagen, das das JA nicht haftbar gemacht werden kann.
OK, warum nicht (in Unkenntnis fühle ich mich ganz schön erpreßt von denen) und warum geht man dagegen nicht an?
Das JA ist von DEF beauftragt worden, dann sollte halt sie haftbar sein.
OK, ist sie auch nicht, aber warum nicht und warum geht man dagegen nicht an?
Wäre schön wenn ihr einem "dummen" wie mir das erklären könntet.
Was würde in Deutschland passieren, wenn alle die es sich leisten können oder die nur einen "kleinen" Schaden erleiden würden,
anfangen würden auch auf Schadenersatz zu klagen?
Und Schadenersatz würde ich von denen erstreiten bis zum höchsten Gericht (wenn ich Geld, Lust und Zeit hätte)
Mal ehrlich.
Was wurde auf die andere Art erreicht?
Ihr habt im Einzelfall vielleicht gewonnen, schön.
Aber geändert hat sich nichts.
Ihr ratet mir das auch so zu machen. Ist OK, würde meine Erfolgsaussichten verbessern und dafür danke ich Euch auch, ehrlich, aber
ändern würde sich beim Amt wieder nix.
Aber liebe Leute, bleiben wir mal auf dem Teppich.
Besonders Du Biggi, solltest bei all Deiner sachlichen Kritik, bei der ein
und anderen Äusserung mal unter Netiquette nach schlagen und überlegen ob das wirklich sein musste.
@ Beppo
Wenn du vom JA zu einer einstweiligen Erschießung eingeladen wirst, nimmst du dann auch teil, um es denen mal so richtig zu zeigen?
Das tat weh.
Und ich weiß nicht wie ich Dir darauf genau antworten soll.
Wenn Du meinst, das ich am liebsten einen Märtyrer Tod sterben würde um eine Veränderung zu erreichen, dann würde ich sagen,
mmmh, ne bin ich zu feige für.
Aber es gibt wohl in der Geschichte Menschen die sich das getraut haben und die haben damit Veränderungen herbei geführt.
Wenn Du meinst ich würde mir etwas antun um dann über die Mitleidstour etwas zu erreichen, dann würde ich sagen, mmmh
könnte mich in Versuchung führen, aber mal ehrlich, das wäre doch quatsch.
Oder willst Du mir einfach sagen, das meine Sache sinnlos ist?
Dann wäre es schön wenn auch Du mich nicht dizzen würdest.
@ habakuk
Langsam verstehe ich wodrauf Du hinaus willst.
Und ich werde da mal drüber nachdenken.
Wieder Dank an Euch alle
Gruß
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Ich denke, du verstehst uns einfach falsch.
Wir rütteln nicht an dir um dir zu schaden oder dir weh zu tun, sondern um dich aufzuwecken.
Und da das in den bis jetzt schon vielen hundert Beiträgen noch nicht so recht gelungen sein scheint, wird es nun eben ein wenig deutlicher und plakativer.
Nach so langer Zeit noch so einen Klopfer, wie deine taktik, lieber erstmal zu viel zu bezahlen um dann das JA auf Schadensersatz verklagen zu können macht einen wirklich sprachlos.
Das Unterhaltsrecht ist wirklich engmaschig und man kommt da wirklich nur halbwegs lebendig raus, wenn man einem sehr engen Pfad folgt.
Spielraum für Fehler und Erziehungsmaßnahmen für Behörden gibt es da praktisch nicht und du hast in deiner Situation sicher wichtigeres zu tun.
Zahle das was du musst (DT2) und fordere das, was du kannst (Auskunft und Mindestunterhalt (DT1))
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.