Moin P45,
ich denke auch, dass Du die Hinweise hier ins falsche Halsloch bekommst ...
... niemand hier wünscht Dir etwas Schlechtes oder möchte Dir schaden, sondern das Gegenteil ist der Fall.
Du brauchst Dich auch nicht zu rechtfertigen, denn letzten Endes steht es jedem Menschen frei, das zu tun, was er für richtig hält, um sich ruhigen Gewissens sein Spiegelbild anzuschauen ...
Dass Du keinen Titel nach DDT 5 unterzeichnet hast, war richtig.
Dass Du nunmehr dennoch nach DDT 5 zahlst ... mmhh, nach Auffassung der meisten (incl. mir) nicht so schlau ... aber Deine Entscheidung.
Ich denke, der Appell an Dich - dieses einzustellen - ist angekommen.
Nunmehr geht es darum, zu verhindern, dass es zur Titulierung nach Stufe 5 kommt ... dafür hast Du einige Hinweise bekommen (und das Angebot hier Deine Berechnung ggf. nochmal gegenprüfen zu lassen).
Besten Gruß
United
Hi papa4five,
Aber:
Ihr wollt mir sagen, das das JA nicht haftbar gemacht werden kann.
OK, warum nicht (in Unkenntnis fühle ich mich ganz schön erpreßt von denen) und warum geht man dagegen nicht an?Das JA ist von DEF beauftragt worden, dann sollte halt sie haftbar sein.
OK, ist sie auch nicht, aber warum nicht und warum geht man dagegen nicht an?Wäre schön wenn ihr einem "dummen" wie mir das erklären könntet.
Nein, das JA kann für Forderungen, die es an Dich stellt, nicht haftbar gmeacht werden. Warum nicht?
Ganz einfach: Ein minderjähriges Kind hat ein Anrecht auf Kindesunterhalt. Die verschiedenen Aspekte
des Unterhaltes sind in § § 1601 - § 1615 BGB näher geregelt. Da die nicht bei Dir lebenden Kinder
minderjährig sind, vertritt diese die Mutter nach außen und kann von Dir den Unterhalt fordern. Sie kann
dazu aber auch einen Anwalt oder - damit es Mutti nicht so schwer hat - eine Beistandschaft beim JA ein-
richten.
Diese fordern dann anstelle der Mutter im Namen des KINDES den Unterhalt von Dir. Das JA tritt Dir gegenüber
als Anwalt des Kindes auf. Du kannst auch keinen Anwalt verklagen, weil er Dir gegenüber Foderungen erhebt und
Du diese erfüllst.
Es geht auch niemand dagegen an, weil es ausdrücklicher staatlicher Auftrag der Beistandschaft ist, den KU zu berechnen und
einzutreiben. Da sie im Namen des Kindes handeln, erfüllen sie ihren staatlichen Auftrag umso besser, je mehr Geld
sie fürs Kind rausschinden.
Ersetze einfach Behörde durch Anwalt und Dir wird hoffentlich vieles klarer.
Wie sehr Du denen Deine wirkliche Leistungsfähigkeit demonstrierst und was das für ein taktisches K.O. ist, habe Dir andere
schon erklärt.
Ich hoffe, Du kriegst den Kopf jetzt klar und konzentrierst Dich darauf, die Kuh vom Eis zu kriegen.
LG,
Mux
Guten Morgen zusammen,
Ersetze einfach Behörde durch Anwalt und Dir wird hoffentlich vieles klarer.
Aah, das macht einiges wirklich deutlicher. Deinen Erläuterungen konnte ich gut folgen, danke.
Lustig fand ich Deinen Satz...
erfüllen sie ihren staatlichen Auftrag umso besser, je mehr Geld sie fürs Kind rausschinden.
... Warum lache ich? Weil das gleiche JA den Auftrag von mir hat KU von DEF "einzutreiben" und zwar für zwei minderjährige Kinder, die bei mir wohnen.
Und DEF kam bisher mit einer Mangelberechnung davon. Komisch das man sich für Frauen mehr ins Zeug legt *duckundweg*
Dass Du keinen Titel nach DDT 5 unterzeichnet hast, war richtig.
Genau. Es sollte auch nur darum gehen.
Nicht darum wieviel ich gerade zahle, sondern wieviel ich nach dem Urteil zahlen werde.
Und ich habe bereits x-mal zugegeben, das ich es dem gegenerischen Anwalt zwar leichter mache, aber
ich dennoch hoffe, das z.B. die Unterhaltsleitlinie OLG Düsseldorf den Ausschlag geben und nicht was ich seid ein paar Monaten zahle.
Auch Dir Dank
@ Beppo
Irgendwie kommen wir beide in diesem Thread diesmal nicht zusammen, was schade ist.
"Plakativ?" Ok, kein Problem, aber bitte niveau voll. Hin und wieder den Kopf gewaschen zu bekommen ist
mit ein Grund warum ich überhaupt hier im Forum bin. (Danke Dir, Brille und co "auch dafür")
Aber ich werde mein bischen Gesundheit hier nicht dazu verschwenden mich
von dem ein oder anderen (z.B. Biggi) beleidigen zu lassen.
Auch weiß ich nicht was ...
...wie deine taktik, lieber erstmal zu viel zu bezahlen um dann das JA auf Schadensersatz verklagen zu können ...
...nun schon wieder bedeutet?
Du denkst wirklich, das ich an DEF
erstmal zu viel bezahle
mit dem Ziel (wirklich "um dann" ???? Das ist Deine Meinung??? Deshalb denkst Du zahle ich zuviel???)
das JA auf Schadensersatz verklagen zu können
Du denkst wirklich das dies eine/meine Taktik ist, Schadensersatz zu bekommen.
Freiwillig etwas zu zahlen, um dann zu klagen???
Denkst Du wirklich das es mein Ziel ist (In diesem Thread) das JA zu verklagen?
Da müssen wir beide aber heftig an einander vorbei geredet haben.
Auch musst Du in den Jahren schon eine sehr schlechte Meinung von mir bekommen haben bzw mich für sehr blöd halten.
Vielleicht sollte ich auch ans Ordnungsamt etwas zahlen, damit ich die auf Rückzahlung verklagen kann, das macht bestimmt auch Spaß.
Ich kann mich immer noch nicht beruhigen (das geht schon die ganze Nacht so)
Da denkst Du wirklich ich zahle ans JA um die verklagen zu können.
Puh, das muss ich erstmal verdauen, das macht einen wirklich fast sprachlos, da haste dann aber mit Recht.
So, mal kurz geschüttelt und abgehakt. Ich hoffe/denke jetzt mal, das war irgendwie anders gemeint.
Aber dann Beppo, sei bitte etwas gründlicher und vorsichtiger beim lesen bzw antworten.
Und dann
Erziehungsmaßnahmen für Behörden
Ok, auch das hatte ich mehrfach betont. Wenn ich Geld Zeit Lust und Laune hätte würde ich das gerne verfolgen, aber ..
du hast in deiner Situation sicher wichtigeres zu tun
stimmt genau, daher lasse ich es (LEIDER).
Aber es ist bestimmt nicht mein Ziel zuviel zu überweisen "um dann" das Amt zu erziehen.
Klar könnte man in einem Nebenverfahren das angehen, aber .... und auch das habe ich nun oft genug gesagt... darum geht es mir nicht.
Verliere ich dadurch Geld, dann ist das halt so. Sch*** Kohle, das macht uns Menschen noch kaputt.
Ich will Gerechtigkeit. Muss ich zahlen, dann mache ich es, zahle ich zuviel will ich es eigentlich zurück, da ja nicht meine Schuld,
bekomme ich es nicht, bin doch ich nicht der ehrlose.
"He alter, rück mal Kohle rüber, sonst....", "Ok, danke, bekommste nicht zurück, biste ja selbst schuld, hättest mal lieber nix gegeben"
Deshalb bin ich also der doofi, weil ich zahle.
So dachte ich bisher Ich dachte ein Amt kann das Anweisen mit Anspruch auf befolgen. Beim Finanzamt geht das ja auch. Aber wie Mux mir nun erklärt hat,
klappert das JA auch nur wie Anwälte.
Dennoch werde ich meine bisherige Handlung hier und da mit einfliessen lassen.
Zum Beispiel jetzt (wenn ich denn endlich dazu komme) bei der Beantwortung der Schreiben des Amtsgerichtes, wie am Anfang des Threads beschrieben. In einem Nebensatz dort könnte doch so etwas wie das folgende auftauchen.
"...als treuer Staatsbürger komme ich der bisherigen Weisung des JA, trotz des Drucks des in Verzugsetzens und den Drohungen gerichtlich gegen mich vorzugehen, bisher freiwillig, wenn auch unter Vorbehalt, nach. In Hoffnung das dies mir am Ende nicht zum Nachteil gereicht und in der Hoffnung, bei einer für mich positiven Entscheidung Ihrerseits, auf Rückerstattungsanweisung ....... bla bla bla"
So, das hab ich jetzt mal schnell aus dem Ärmel geschüttelt. Das kann man bestimmt besser formulieren, nur...
Ihr seht halt, irgendetwas in dieser Art. Vielleicht könnt ihr das besser ausschmücken (Bin grad etwas flau)
Also, bin gespannt auf Eure Antworten, bleibt hart aber bitte fair,
Gruß
p45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Moin P45,
das Ganze ist viel einfacher als Du es schilderst; die meisten Beamtenhirne denken nicht so kompliziert, denn Altruismus ist nicht vorgesehen: Wenn Du freiwillig und ohne dazu verpflichtet zu sein KU nach DT5 bezahlst, signalisierst Du damit einfach, dass Dein Einkommen entsprechend hoch ist und solche Zahlungen hergibt. Ob Du dafür Deinen Sparstrumpf verwendest, Deine Eltern anpumpst, Deinen SB unterschreitest oder die bei Dir lebenden Kinder nichts zu essen bekommen, spielt keine Rolle, da auch Du der Annahme unterliegst, dass niemand freiwillig zuviel bezahlt. Bei der gerichtlichen Festlegung dann plötzlich auf DT2 zurückrudern zu wollen kann schwierig werden; Du wirst dann leicht mit der Unterstellung einer mutwilligen Verminderung Deiner Leistungsfähigkeit konfrontiert.
Deine Ex macht das stringenter: Die stellt sich gleich auf den Standpunkt "bei mir ist nix zu holen".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
nun gut, abgesehen von Deinen unangemessenen Ton auf Antworten von Usern, die Dir helfen wollen,
wenn Dir alles so schön klar ist, ist mir allerdings unklar, warum Du dann solch himmelschreienden Unsinn von dir gibst??
Ich werde von Erwachsenen, das JA und DEF, aufgefordert Beträge X zu zahlen.
Dem komme ich unter Protest erstmal nach und "die" sollten alt (Manns) genug sein, das wenn "sie" im Unrecht waren,
die Kohle wieder zurück zu zahlen. Denn wenn die einen Fehler gemacht haben, dann müssen/sollten die dafür aufkommen.
Das JA ist ja schon ne ziemlich offizielle Stelle und wenn die Mist berechnen, dann sollen die dafür auch gerade stehen.
Es darf einfach nicht meine Schuld sein oder gar der Kinder, wenn ich quasi eine Anweisung befolge, die sich später als falsch heraus stellt.
[...]
Es geht hier um die Weisung eines Amtes der (normalerweise) Folge zu leisten ist.
Desweiteren hattest Du ja direkt gefragt, warum man das JA nicht belangen kann. Ich habe Dir lediglich meinen Wissensstand und Erfahrung mitgeteilt.
Ich habe Ende letzten Jahres den Tanz mit dem JA um KU durch (incl. Gerichtsverfahren) und bin aktuell mit einer neuen Bestandschaft konfrontiert. Du wirst Du
aber selbst erleben, wie es weitergeht. Deine Überlegungen zum angeblich richtigen oder falschen Verhalten der Beistandschaft bringen Dich keinen Schritt weiter.
Dennoch viel Glück,
Mux
P45, wenn ich dich falsch verstanden haben und deswegen was falsches geantwortet haben sollte, so tut mir das leid, allerdings scheine ich nicht der einzige zu sein, der dich da missverstanden hat.
Der Kern meiner Aussage, ohne jeden Nebenton ist lediglich:
Zahle nicht mehr als du musst.
Das mag irgendwoanders einen Sinn ergeben aber nicht im Unterhaltsrecht.
Und das ist eigentlich die Kernaussage seit du dich bei VS zum ersten mal gemeldet hast, und was du bisher beständig ignorierst.
(Wenn ich mich nicht irre)
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Nochmals Hi,
etwas hatte ich noch gar nicht erzählt. Komme grade erst drauf, da ich die ganze Zeit eigentlich woanders mit beschäftigt wurde 🙁
Also,
Jan10 und Feb 10 zahlte ich Null Unterhalt. Im ernst!! NEIN, ich bin nicht böse, ich hatte das nur mit dem anderen Unterhalt verrechnen wollen.
Drei unterhaltsberechtigte bei mir, zwei bei DEF. Ich verdiente mehr, ihre waren jünger, ergo Nullrunde.
DEF lief aber zum JA, die schrieben böse Briefe und ich sah mich genötigt für die zwei damals 8 jährigen zuerst mal je 180€ zu zahlen.
Wieder Briefe hin und her und ich zahlte den Mindestunterhalt, dann ging fünftes Kind in die USA, ich wurde per
in Verzug setzen genötigt und zahlte mehr. Mein Einkommen änderte sich ich zahlte weniger. JA drohte mit Gericht .... blablubb
Also einiges an hin und her. Jetzt steht es für ein Kind bei Stufe vier bei dem anderen bei Stufe fünf, ne quatsch beide bei Stufe fünf, aber doch unterschiedliche Beträge (Kind 3 bzw Kind 4)
So, das wollte ich nur kurz loswerden
Gruß
P45
Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
Du machst immer noch den Fehler, die Forderungen vom JA oder gegnerischen Anwälten für bare Münze zu nehmen und zu glauben, sie würden Gottes Wort verkünden und du hättest dem umgehend und vollständig Folge zu leisten sonst bricht eine neue Sintflut über die Menschheit oder zumindest dich herein.
Dem ist aber nicht so.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.