Hallo,
ich hätte da mal zwei Fragen zum Trennungsunterhalt:
1. Wenn der Unterhaltschuldner während der Trennungszeit stirbt, bekommt die hinterbliebene getrennt lebende Exfrau dann Witwenrente ? Welche Rolle spielt diesbezüglich die Zustellung des Scheidungsantrags bzw. die Zustimmung oder Ablehnung ?
2. Gemäß § 1586b BGB gehen Unterhaltverpflichtungen auf die Erben über. Dh, wenn der Unterhaltschuldner stirbt, müssen zB die Kinder den Unterhalt an seine Ex weiterzahlen (bis der Pflichtteil aufgebraucht ist). Gilt das eigentlich auch für den Trennungsunterhalt ? Eigentlich endet die Ehe gemäß BGB mit dem Tod. Damit endet dann auch der Trennungsunterhalt, oder? Also prima facie würde ich sagen, die Antwort lautet Nein. Bin mir aber nicht sicher.
Wenn wir schon dabei sind: Eine Geschiedene bekommt grundsätzlich keine Witwenrente. Korrekt ???
VG,
SL
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Eine Ehe ist erst dann beendet, wenn die Scheidung vollzogen wurde. Deshalb besteht auch bei Trennung ein Anspruch auf Witwenrente solange die Scheidung nicht durch ist.
Geschiedene können keine Witwenrente bekommen, es besteht aber die Möglichkeit einer Erziehungsrente, wenn Kinder des Expartners erzogen werden.
Eine bestehende Unterhaltspflicht, also nachehelicher Unterhalt, nicht Kindesunterhalt (der endet mit dem Tod) des Erblassers geht auf die Erben in genannter Weise über.
VG Susi
2. Gemäß § 1586b BGB gehen Unterhaltverpflichtungen auf die Erben über. Dh, wenn der Unterhaltschuldner stirbt, müssen zB die Kinder den Unterhalt an seine Ex weiterzahlen (bis der Pflichtteil aufgebraucht ist). Gilt das eigentlich auch für den Trennungsunterhalt ? Eigentlich endet die Ehe gemäß BGB mit dem Tod. Damit endet dann auch der Trennungsunterhalt, oder? Also prima facie würde ich sagen, die Antwort lautet Nein.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1933 Ausschluss des Ehegattenerbrechts
Inzwischen habe ich eine Anwältin befragt:
Zu 1.: Die Ehe endet mit der Scheidung. Also gibts bis zur Scheidung im Todesfall auch eine Witwenrente.
Zu 2.: Im Todesfall gilt die Ehe als aufgelöst und der Trennungsunterhalt endet. Einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, den uU die Kinder zahlen müssten, kann aus dem Trennungsunterhalt nicht abgeleitet werden.
Last but not least, eine geschiedene Frau ist keine Witwe und bekommt demzufolge auch keine Witwenrente.
Aber es bleibt spannend. Nachdem ich Unterhalt für eine Ex, zwei Kinder, meine Mutter (Heimkosten) abdrücken muss, kann es nun vielleicht sein, dass ich Unterhalt für eine mir völlig fremde Frau (2. Frau meines Vaters) zahlen muss. Wie das mit §1601 BGB vereinbar sein soll, ist mir schleierhaft:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1601.html
Unterhaltszahlesel SLAM, der sich immer mehr über das verrückte Unterhaltsrecht wundert 😮
PS: Leistung muss sich lohnen? Ja genau, damit man möglichst viel Unterhalt an möglichst viele andere abdrücken kann. Vielelicht sollte ich aufhören zu arbeiten und Bürgergeld beziehen? Aber ich befürchte, dass dann mein Vermögen für Unterhaltszahlungen verbraten wird, bis es weg ist.
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