Fragen zum Unterhal...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Fragen zum Unterhalt

 
(@billo)
Schon was gesagt Registriert

Hi!

Habe folgende Fragen und würde mich freuen, wenn Ihr mir antwortet...

1.) Wenn KV bereits 1999 in Verzug (von einem Anwalt) gesetzt wurde ( KV zahlte daraufhin nicht) aber erst 2004 geklagt wurde (mit Hilfe eines anderen Anwalts der bereits 2002 aufgesucht wurde) und dieser den KV nochmals in Verzug gesetzt hat- Welches "in Verzug setzen" gilt dann?

2.) Habt Ihr Erfahrung mit volljährigen Kindern ( 2 x Studenten- 1 x berufsbildene Schule) und Unterhalt?
Sachverhalt:
KV weigert sich für Studenten (nicht berufstätig/ bei Mutter lebend/ 25/23/19) zu zahlen--- Mahnungen und "In Verzug Setzungen" in der Vergangenheit fruchteten nicht ( s. o.). KV könnte zahlen, tuts aber nicht! (Nur für Kind an berufsbildender Schule zahlt er- KV wäre in der Lage, 1000 Euro Selbstbehalt berücksichtigt, noch ca. 500 Euro an die beiden anderen Kinder zu zahlen). KV muss für Ex--Frau nichts zahlen. Er müsste nur für die Kinder zahlen... KV hat nach Scheidung 1999 den Studenten-Kindern niemals etwas gezahlt, obwohl er durchweg hätte zahlen können. Studenten-Kindern reichte es endgültig und sie wollen seit 2002 klagen. (Hat sich aber bis 2004 gezogen, weil erst noch einmal versucht wurde, das Geld so vom KV zu bekommen, bis die Klage dann auch 2004 rausging)
KV sagt nun, er wolle nur für die zurückliegenden 12 Monate (wenn überhaupt!) bezahlen... Gericht hat für Januar einen "Gütetermin angesetzt... Sind Gütetermine bei Unterhaltsangelegenheiten üblich`? Studenten-Kinder haben eigentlich keine Lust darauf und halten den Termin für unnütz, da sie entweder mit einem Minus aus der Sache rausgehen ( es wird ihnen wahrscheinlich angeboten werden, evtl. für ein Jahr den Unterhalt rückwirkend zu erhalten aber nicht von 2002 an) oder eine Gütevereinbarung getroffen wird, welche der KV sowieso nicht einhalten wird ( sprich er wird evtl. ( eher aber nicht) 1- 2 Monate zahlen und danach die Zahlungen wieder einstellen...)

KV meint auch, die Studi- Kinder hätten BAföG beantragen müssen... ( Haben sie aber nicht, weil sie sich nicht verschulden wollten und weil die Unterhaltsangelegenheit die ganze Zeit über bei den Anwälten war...)
Ist doch richtig, dass KV, sofern er zahlen kann auch erst zahlen muss und die Kinder danach erst BaFöG beantragen müssen, oder?
( Auf den BaföG Seiten steht, BAföG Zahlungen sollen diejenigen unterstützen, denen sonst keine Mittel zur Verfügung stehen, um ihr Studium finanzieren zu können...) Unterhalt ( auch wenn es nur ca. 500 Euro wären---diese wären ausreichend, um die Studi- Leben zu finanzieren) hat doch Vorrang vor BaföG oder?
( I know, das das BaföG Amt den Studis auch den Unterhalt hätte vorstrecken können und dass sie dann für die Studis den Unterhalt beim KV hätten einklagen können---das wollten die Studis aber lieber selber machen---die Sache war die ganze Zeit auch schon in anwaltlicher Bearbeitung...)

Der Anwalt des KV will den Studi- Kindern nun daraus einen Strick drehen, dass sie kein BaföG beantragt haben....

Übrigens ( Die Studi- Kinder sind inzwischen fast fertig mit dem Studium...)
1 Studi- Kind hat wegen der Scheidung in den Anfangs- Semestern nicht ordentlich studieren können... nun hat es ein paar Semester mehr als üblich auf dem Buckel... was durch den KV negativ und als Bummelei ausgelegt wird.... Und nun?

Habt ihr Tips oder Kommentare für mich- bin einer der Studis (Der Bummler) :0) ---falls ihr´s noch nicht gemerkt habt.....

Habe keine Lust mehr mich weitere Jahre mit dem Unterhaltszeug zu befassen und muss mich mal langsam aufs Examen vorbeiten....

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2004 16:51
(@Melly)

Hallo Billo,

also so recht durchblicken tu ich da jetzt nicht.
Aber ich werd mal was erklären.

Wenn sich Eltern scheiden lassen, steht den Kindern der KU zu.
Der KU muß bis Abschluß einer Berufsausbildung oder bis zum 27 Lebensjahr gezahlt werden.

Das ist ne einfache Sache.
Man geht zu einem Anwalt und fordert den Vater auf, sein Einkommen offen zu legen.
Macht er das nicht, kann man eine Auskunftsklage zum Laufen bringen.
Der Unterhalt für alle Kinder wird dann errechnet.
Will der Vater trotzdem nicht zahlen, geht man vor Gericht und holt sich einen Titel für den KU.
Damit kann man dann fleißig das Konto des Vaters pfänden.

Wenn ich mir Deine Geschichte so durchlese, muß ich sagen, Ihr habt schlicht nen schlechten Anwalt gehabt.
Jetzt geht das Ganze ja vor Gericht und ich kann Dir auch sagen, daß der KV die Zahlungen rückwirkend leisten muß und das bis zum Zeitpunkt der Trennung der Eltern.
KU kann immer rückwirkend gefordert werden, das ist der Unterschied zum nachehelichen Unterhalt.
Da Ihr den Vater ja schon damals in Verzug gesetzt habt, ist ja eh schon das Datum der ersten Zahlung geregelt.
Abspeisen lassen muß sich keiner.
Aber natürlich frag ich mich auch, warum die Kinder kein Bafög beantragt haben.
Alleine dieser Antrag hätte doch die Sache schneller ins Rollen gebracht, da der Vater sein Einkommen offen legen hätte müssen.
Die Kinder hätten wohl eine Ablehnung bekommen.
Ich weiß ja nicht, wie Du Dich bei Bafög auskennst, aber meines Wissens ist Bafög nur zu 50% zurück zu zahlen.

Aber um wieder auf den Ausgangspunkt zurück zu kommen...der Vater ist gesetzlich dazu verpflichtet zu zahlen..Bafögantrag hin oder her.
Wird also bald ein Geldsegen auf Euch nieder prasseln.
Wenn denn was zu holen ist.
Den Unterhalt rückwirkend zu bekommen wird dann wohl nur über eine Ratenzahlung möglich sein, oder der Vater hat grad mal soviel Kohle auf der hohen Kante.

Ich hoffe ich konnte Dir weiter helfen.

Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2004 18:01
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo billo,

den korrekten Ausführungen von Melly füge ich meine ganz persönliche kritische Anmerkung hinzu:

Ich finde es schlicht dreist, staatliche Leistungen wegen Rückzahlungspflicht nicht in Anspruch zu nehmen. Es gehört auch zum Erwachsensein, diese Wege zu gehen. Es gehört auch zur innerfamiliären Verantwortung, die Eltern zu entlasten. Und dazu gehört eben auch, BaFöG zu beantragen.

Die Mentalität der angeführten Studenten regt mich auf.

Zudem: Irgendwie sind sie ja klargekommen, oder? Warum wollen sie jetzt noch den KU vom KV? Sind ihnen Schulden aus der Lebensführung und dem Studium entsatanden, die sie über die Zahlung des KU zu tilgen gedenken?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2004 18:41