Fragen zur Unterhal...
 
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Fragen zur Unterhaltsberechnung

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(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Hallo,

habe die Unterhaltsberechnung der Anwältin meiner Ex bekommen und dazu ein paaar Fragen, ob das alles soweit ok ist.
Wir sind seit September 2012 getrennt, ich bin im Oktober 2012 ausgezogen und wir haben ein Kind von 3 Jahren.

Einkommen ich: 2236€ netto bereinigt (mein Netto wurde um 121€ bei einfacher Fahrtstrecke zur Arbeit von 11 km bereinigt)
Einkommen DEX: 1175,64€ netto bereinigt (durch Urlaubs. und Weihnachtsgeld) (ihr Netto wurde um 143€ bereinigt bei 13 km)

1. Frage: passt das so, oder müsste bei mir durch Unterhaltszahlungen das Netto weiter bereinigt werden?

Unser Sohn geht in die Kita mit folgenden monatlichen Kosten: 60€ an den Träger, 55€ Essensgeld und 28,70€ an die Stadt. Daruas leitet die Anwältin einen Mehrbedarf von 68€ ab. Rechnung Unterhalt sieht wie folgt aus:

349€ (Düsseldorfer Tabelle) + 68€ (Mehrbedarf) = 417€ - 92€ (Kindergeld)  = 325€

2. Frage: Ist das korrekt und sollte ich das titulieren lassen?

Bei der Berechnung unserer bereinigten Einkommen ergibt sich ein Unterhalt an meine DEX von 325€.

Passt das so?

Die Anwältin hat mit den aktuellen Einkommen gerechnet, mein Anwalt hatte zur Berechung die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate hinzugezogen (verdiene erst seit Mai 2013 2236€, hatte vorher weniger). Welche Methode ist korrekt und warum?

Weitere Fragen zu den Ausführungen der Anwältin:

- In einem Absatz stehet geschrieben: "Der derzeitige Stand der Rechtsprechung sieht eine Befristung des nachehelichen Unterhaltsanspruches auf ca. 3-5 Jahre nach Rechtskraft der Ehescheidung vor." Ist das korrekt?

- In einem Absatz steht, dass für den nachehelichen Unterhalt zu berücksichtigen ist, wenn ein Ehegatte "ehebedingte Nachteile" erlitten hat, die ein berufliches Weiterkommen verhindern. Meine DEX hatte eine Fortbildung gemacht in ihrem Job, auf der Position Teamleiterin wollte sie jedoch aus freien Stücken nicht arbeiten, zudem hätte sie da nicht mehr verdinet als aktuell. Wie verhält sich an dieser Stelle die Situation?

Unser Plan ist, dass ich die Berechnung prüfe und wir uns dann zusammen an einen Tisch setzen, um alles in einer notariell beglaubigten Vereinbarung festzuhalten. Unser Sohn hat aktuell ein 45 Stunden Kitabetreuung, meine DEX arbeitet jedoch nur halbtags. Sie wollte ursprünglich mal aufstocken, dann wollte da ihr Arbeitgeber angeblich dann doch nicht mehr, obwohl das vorher immer ein Thema war. Wie hält man sowas dann genau fest und was wäre in diesem Fall ein fairer Vorschlag, wie lange und in welcher Höhe nachehelicher Unterhalt gezahlt werden soll? Dazu würden mich Meinungen und Erfahrungen interessieren.

So, das wars dann soweit fürs Erste. Freue mich über viele Antwort. Danke im Voraus. 🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2013 22:32
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Klaus,

1. Frage: passt das so, oder müsste bei mir durch Unterhaltszahlungen das Netto weiter bereinigt werden?

Durch welche UH-Zahlungen (hast Du noch andere Verpflichtungen) ?
Hört sich erstmal ok an.
Wie sieht es mit Altersvorsorge aus ?

2. Frage: Ist das korrekt und sollte ich das titulieren lassen?

In vorauseilendem Gehorsam irgendwelche Titel unterschreiben, halte ich für Blödsinn.
Einen Titel kann man unterschreiben, wenn man dazu aufgefordert wird (oder wenn Streit um die Höhe besteht, um den unstrittigen Teil aus dem Streitwert herauszuhalten).

Passt das so?

Hört sich nach 3/7 der Differenz an. Welcher OLG-Bezirk ?

In einem Absatz stehet geschrieben: "Der derzeitige Stand der Rechtsprechung sieht eine Befristung des nachehelichen Unterhaltsanspruches auf ca. 3-5 Jahre nach Rechtskraft der Ehescheidung vor." Ist das korrekt?

Wo sie die 3-5 Jahre her hat, weiß ich nicht.
Wenn sie den Unterhalt mit Betreuung begründet, gäbe es keine Befristung.
Wenn sie ausschließlich auf die finanziellen Gegebenheiten während der Ehe abzielt (Aufstockungsunterhalt), dann sieht die gängige Rechtsprechung ca. 1/3 der Ehedauer als Maßstab (d.h. 3 Jahre wären bei 3 Ehejahren schon ziemlich viel).

Nichts desto trotz:
Wenn am Ende 300 EUR befristet auf 3 Jahre rauskommen, dann erscheint mir das als ein vertretbarer Kompromiss.

Die Billigkeitsspielräume in Bezug auf Unterhalt für Betreuung (und ggf. andere ehebedingte Nachteile) sind zu groß, als dass man mit Gewissheit sagen könnte, vor Gericht kommt definitiv weniger raus.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2013 13:23
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Hi,

Danke für deine Antworten.  🙂

Ich dachte, beim Unterhaltszahlenden würde der Unterhalt abgezogen, um auf das bereinigte Netto zu kommen. Habe sonst keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen außer dem gemeinsamen Sohn. Altervorsorge z.Zt. nicht.

Ok, Titel erstmal nicht unterschreiben.

Bzg. 3/7 Regelung: wir wohnen beide in Köln. Ich glaube, hier wird nicht pauschal abgezogen, sondern auf die km gerechnet, das sollte dann passen, richtig?

Zum nachehelichen Unterhalt:

Eine Begründung steht dort nicht. Ich schätze aber, es soll darauf hinauslaufen, dass sie jetzt aufgrund der Kindesbetreuung nicht Vollzeit arbeiten kann. Aber: sie arbeitet halbtags, eine Kitabetreuung haben wir für 45 Stunden. Kann sie sich einfach darauf ausruhen, so weiterarbeiten und den Rest von mir einfordern? Das klingt für mich etwas merkwürdig, da sie ja locker mehr arbeiten könnte. Angeblich funktioniert das bei ihrer Firma aufgrund des Stundenmodelles nicht. Kann sie sich darauf einfach ausruhen oder kann verlangt werden, dass sie sich dann einen Job suchen muss, wo sie mehr arbeiten kann? Dank der Vollzeit Kinderbetreuung ist das definitiv möglich.

Demnächst kommt noch eine Berechnung des nachehelichen Unterhalts von ihrer Anwältin und ich habe das Gefühl, dass sie die Summe um die es gehen wird deutlich erhöhen will (s.o.), damit ich mich dann darauf einlasse, "nur" einen kleinen Teil davon zu zahlen. Wie kann ich da argumentativ gegen vorgehen? Wieso soll ich mehr zahlen, wenn DEX dies möglich wäre, da Kindbetreuung für Vollzeit gesichert ist?

Was genau meinst du mit: "Nichts desto trotz: Wenn am Ende 300 EUR befristet auf 3 Jahre rauskommen, dann erscheint mir das als ein vertretbarer Kompromiss."?
Beziehst du dich dabei darauf, dass ich 3 Jahre 300€ zahlen würde an die DEX (+natürlich den Kindsunterhalt) als nachehelichen Unterhalt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2013 15:09
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Eine Frage noch. Sollte ich meinem Anwalt auch die Berechnung der Anwältin und die Berechnung des nachehelichen Unterhalts zur Überprüfung zusenden, oder wäre das eigentlich nur Geldverschwendung? Beim Trennungsunterhalt halte ich das für recht überflüssig. Mein Anwalt hatte zwar anders gerechnet (siehe Eingangspost), hatte aber so ziemlich das Gleiche raus, das wird also nicht so das Problem.

Umfangreicher wird sicherlich die Berechnung des nachehelichen Unterhalts, da hier viel mehr Faktoren eine Rolle spielen. ich weiß, eine Einschätzung ist schwierig, aber wie schätzt ihr ein, dass ich als nachehelichen Unterhalt nicht allzu viel und allzu lange zahlen muss? Ehe dauerte nach Ablauf des Trennungsjahres etwas unter 4,5 Jahren, 45 Stunden Kita Betreuung ist vorhanden, DEX und Kind sind gesund.

Noch eine Frage: die Anwältin schreibt: "Ein Verfahren zur Ehescheidung dauert derzeit ca. 6 bis 9 Monate". Mein Anwalt sagte mir, dass man die Scheidung ca. 4-6 Wochen vor Ende des trennungsjahres schon einreichen und vollziehen kann, also max insegsamt dann 8 Wochen. Was meint die Anwältin der Ex damit? Dauert es doch länger? Bin verwirrt.  :question:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2013 15:36
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Klaus,

die Unterhaltsleitlinien des OLG Köln findest Du beispielsweise <hier>.

Ich dachte, beim Unterhaltszahlenden würde der Unterhalt abgezogen, um auf das bereinigte Netto zu kommen.

Erst EK-Bereinigung, darauf basierend Ermittlung KU.
Den KU-Abzug für nachehelichen UH hat RA vorgenommen:
2.236 EUR ./. 325 EUR = 1.911 EUR
1.911 EUR ./. 1.176 EUR = 735 EUR (EK-Differenz)
davon 3/7 = 315 EUR

(Wieso sie auf 68 EUR Mehrbedarf kommt, und nicht 88 EUR und wieso sie au 325 und nicht 315 EUR kommt, prüf bitte nochmal an den Basiszahlen)

Kann sie sich darauf einfach ausruhen oder kann verlangt werden, dass sie sich dann einen Job suchen muss, wo sie mehr arbeiten kann? Dank der Vollzeit Kinderbetreuung ist das definitiv möglich.

Du darfst alles verlangen, genauso wie sie das Gegenteil behaupten darf.
Fakt ist: Ihre Erwerbsobliegenheit liegt im Ermessen eines Richters.
Der kann auch sagen, durch Wäschewaschen, Klavierunterricht und Gerichtsverfahren ist Madame so ausgelastet, dass nicht mehr von ihr erwartet werden darf. Folge: Unbefristet Unterhalt aufgrund Betreuung.
Kann er das ? Antwort: Ja.
Kann er auch sagen, keine ehebedingten Nachteile, Madame hat Vollzeit zu arbeiten ? Antwort: Ja.
Glaskugelgucken kann hier keiner.

Demnächst kommt noch eine Berechnung des nachehelichen Unterhalts von ihrer Anwältin

Ich habe Deinen Eingangspost so verstanden, dass dieses KU und Nachehelichen UH betrifft.

Beziehst du dich dabei darauf, dass ich 3 Jahre 300€ zahlen würde an die DEX (+natürlich den Kindsunterhalt) als nachehelichen Unterhalt?

Ja, aber das ist (außergerichtlich) Verhandlungssache.
Ggf. kann man eine zeitliche Staffelung vorschlagen.

Mein Anwalt sagte mir, dass man die Scheidung ca. 4-6 Wochen vor Ende des trennungsjahres schon einreichen und vollziehen kann, also max insegsamt dann 8 Wochen.

Mit Scheidungsantrag wird auch die Ermittlung des Versorgungsausgleichs angeschubst.
6 Monate erscheinen mir realistischer als 8 Wochen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2013 15:55
(@Brainstormer)

Moin Klaus, moin United,

(Wieso sie auf 68 EUR Mehrbedarf kommt, und nicht 88 EUR und wieso sie au 325 und nicht 315 EUR kommt, prüf bitte nochmal an den Basiszahlen)

Der geminderte Mehrbedarfsbetrag könnte sich aufgrund des kassierten EU ergeben, da Madame damit leistungsfähig genug ist, um sich daran prozentual zu beteiligen.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2013 22:50
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen: nur nochmal als Info: die Berechnung ist nur für den Trennungsunterhalt. Die Berechnung des nachehelichen Unterhalts folgt (anscheinend?) noch. Wird diese viel anders aussehen?

Also die Zahlen für die Kita stimmen. Es sind insgesamt 143€ abzgl. des Essensgeldes ergibt 88€. Werden diese nicht auch nach der 3/7 Regelung verteilt? Dass ich mich an den Kitakosten beteiligen muss, weiß ich. Aber wieso soll/muss ich davon auch noch den größten Teil übernehmen?

Hier mal die gesamte Rechenmethode der Anwältin zum Ehegattenunterhalt. Kann mir dsa jemand erklären, ob das koreekt ist? Ich dachte immer: bereinigtes Netto mit 3/7 Regeln = Ergebnis, aber hier wurde scheinnbar etwas anders gerechnet.

Einkommen DEX: 1033€

Bedarf nach Additionsmethode:

Einkommen ich:                                                          2115€ (?wie kommt die auf diese Zahl?)
abzgl. Kindesunterhalt:                                                -325€

Bleibt:                                                                        1790€
abzgl. Erwerbsbonus (?was ist das?) -1790*1/7              -256€
Einkommen von DEX                                                  1033€
abzg. Erwerbsbonus - 1033€*1/7                                  -148€

Gesamtbedarf:                                                            2419€
Einzelbedarf 2419/2                                                    1210€

Unterhalt

Eigeneinkommen                                                        1033€
abzgl. Erwerbsbomus                                                  -148€
abzg. Einkommen                                                        -885€

Unterhalt:                                                                    325€

Wie bereits erwähnt, hat mein Anwalt andere Zahlen herangezogen, nämlich die beiden Einkommen des letzten Jahres. Welche methode ist denn nun korrekt, oder haben beide ihre Berechtigung? Mein Anwalt hatte zudem gesagt, dass die Scheidung nach Einreichung in ca. 4-6 Wochen durch ist. Hat mein Anwalt keine Ahnung und ich sollte mir einen neuen suchen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2013 11:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Klaus,

ich habe den Eindruck, Ihr versucht gerade die Quadratur des Kreises. Es gibt aber nun einmal nicht diesen einen, einfachen, einzig wahren und richtigen Rechenweg, wo man irgendwo ein paar Zahlen eintippt und ein garantiert richtiges Unterhaltsergebnis bekommt.

Eine gütliche Einigung und eine geräuschlose Scheidung beinhaltet das Angebot runder Beträge, die mit einer Null enden. Sie bedeutet gerade NICHT, dass der eine aus dem anderen jeden irgendwie möglichen Euro herausholt - und genauso wenig, dass dieser andere keinen Euro mehr Unterhalt, Zugewinn oder Versorgungsausgleich bezahlt als unbedingt nötig.

Vor kurzem hast Du HIER noch die Frage gestellt, wie man das am besten mit einem statt zwei Anwälten bewerkstelligt. Jetzt seid Ihr dagegen auf einem guten Weg, zur "Klärung" von ein paar Unterhaltsdollars und der Frage, ob, ab wann und in welchem Umfang Deine DEF arbeite "muss" (Hint: Niemand "muss" arbeiten) sehr viel Geld für Anwälte zu verbrennen - und sehr viel Lebenszeit und Restvertrauen. Vermutlich redet Ihr Euch beide sogar ein, dass es Euch dabei ja nur um "Gerechtigkeit" und "Fairness" ginge...

Am Ende wirst Du das (vermeintlich) "eingesparte" Geld nicht mal sehen können.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2013 11:39
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Das Problem ist, ich würde das gerne gütlich klären. Ich denke, dass DEX und ihre Anwältin das auch (noch) wollen. Sie empfiehlt die Einigung in einer SFV und dann die Scheidung mit einem Anwalt vor Gericht. Ich weiß allerdings nicht, was sie ihr alles einredet. DEX kommt mir dann manchmal mit auswendig gelernten Passagen ala "Frau kümmert sich um die Erzeiheung, Mann hat zu zahlen". (verkürzt ausgedrückt).

Ich weiß auch, dass wenn ich zu 4 unterschiedlichen Anwälten gehe, auch 4 unterschiedliche Unterhaltsberechnungen erhalte und die "Wahrheit" irgendwo in der Mitte liegt. Meine DEX glaubt, dass ihre Anwältin die einzige Wahrheit gepachtet hat. Ich werde bei dem klärenden Gespräch nochmal versuchen sie darauf hinzuweisen, keine Ahnung, ob das fruchtet. Ich habe gerade das Gefühl, dass es ihr darum geht auch den letzten € rauszuholen.

Es könnte nur sein, dass das Ganze dann vor Gericht geht und für diesen Fall möchte ich einfach vorbereitet sein. Ich möchte das nicht und verzichte im Zweifelsfall auf ein paar Hundert €. Ich habe nur noch keine Möglichkeit gefunden, dass DEX da mitzieht.

Mir ist noch aufgefallen, dass die Anwältin schreibt, dass sie meine Frau und mir für Rückfragen zur Verfügung steht. ("Gerne auch mit Ihrem Ehemann."). Wäre das evtl. eine Möglichkeit zu zeigen, dass ich mit ihr und ihrer Anwältin an einem Strang ziehe oder kann das nach hinten losgehen? Als wir uns auf einen gemeinsamen Anwalt geeinigt hatten, wollte meine DEX, dass ich diesen aussuche. Habe ihr gesagt, sie könne auch jemanden aussuchen. Als ich dann jemanden ausgesucht hatte, hat sie trotzdem ihre aktuelle Anwältin mit ins Boot geholt. Ich denke mal, wenn sie ausgesucht hätte, dann wäre ich incht noch extra zu einem Anwalt gegeangen.

Da ist bei mir natürlich auch etwas Vertrauen ihr gegenüber verloren gegangen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2013 11:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Klaus,

Das Problem ist, ich würde das gerne gütlich klären.

dann mach ihr doch endlich mal ein schriftliches Angebot, das aus einem Betrag besteht und nicht aus der Frage, ob der Erwerbstätigenbonus richtig berechnet und das Essensgeld vom Kindergarten nicht falsch abgezogen wurde.

DEX kommt mir dann manchmal mit auswendig gelernten Passagen ala "Frau kümmert sich um die Erzeiheung, Mann hat zu zahlen".

nun ja, sie wird nicht nur von einer Anwältin beraten, sondern auch von anderen Müttern, die damit zum Ausdruck bringen, mit welchen Argumenten sie eigene Unterhaltsforderungen begründen würden oder bereits begründet haben.

Andererseits: Man liest bei Dir auch immer nur von Geld; um die Frage, wie Du Dich mehr in die Betreuung Eures Kindes einbringen oder gar ein Wechselmodell installieren könntest, geht es zu keiner Zeit. Insofern ist die Vermutung Deiner DEF, dass der Löwenanteil der Kinderbetreuung auch künftig bei ihr liegen soll, ja nicht von der Hand zu weisen.

Ich weiß auch, dass wenn ich zu 4 unterschiedlichen Anwälten gehe, auch 4 unterschiedliche Unterhaltsberechnungen erhalte und die "Wahrheit" irgendwo in der Mitte liegt.

die Wahrheit gibt es nicht; nur Meinungen. Wenn Du zusätzlich die Bäckersfrau und den Postboten fragst, hast Du noch zwei Meinungen mehr.
Was am Ende zählt: Entweder habt Ihr Euch vorher auf einen Betrag geeinigt, den Ihr beide abnickt und in einer notariellen SFV festhaltet - oder Ihr trefft Euch mit unvereinbaren Vorstellungen vor Gericht und überlasst die Entscheidung jemandem, der Euch nicht kennt. Dann liegt die Bandbreite der Möglichkeiten zwischen "DEF kann sich selbst versorgen und kriegt nix" (unwahrscheinlich) und "Klaus liefert sein Einkommen bis auf den Selbstbehalt ab". Ob man das als "Wahrheit" bezeichnen möchte, ist jedem selbst überlassen; die Realität ist es dann aber auf jeden Fall.

Ich habe nur noch keine Möglichkeit gefunden, dass DEX da mitzieht.

Frag sie doch einfach mal, ob ihre Anwältin ihr schon mal in etwa einen Kostenvoranschlag für ihre Inanspruchnahme gemacht hat. Diese Frage gibt manchmal grosse Augen; manche Damen glauben auch heute noch, Anwälte seien Samariter, die ihnen kostenfrei (bzw. auf Kosten anderer) dabei helfen, das zu bekommen, was ihnen zusteht...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2013 12:26




(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Ich würde mich liebend gerne mehr in die Betreuung einbringen. Leider ist das aktuell nicht mit meinem Job zu vereinbaren. Bei einem Wechsel in einen anderen Job, wo das evtl. möglich wäre, wurde mir schon signalisiert, dass dann gefälligst mein höheres Gehalt, welches ich dann nicht mehr verdiene, zur Berechnung herangezogen würde.

Natürlich liegt der Löwenanteil bei ihr, das geht aufgrund meines Verdienstes in einer Großstadt wie Köln und zwei Haushalten auch gar nicht anders. Dennoch habe ich es möglich gemacht, dass ich den Kleinen zumindest alles zwei Wochen am WE bei mir habe und von Mittwoch auf Donnerstag und ihn morgens in die Kita bringe. Das wäre auch bei einem Job, bei dem ich viel unterwegs wäre nicht regelmäßig möglich. Ist also nicht so, dass ich mich überhaupt nicht einbringen würde.

Ich habe leider keine Ahnung, wie ein entsprechendes Angebot aussehen könnte, ohne dass DEX denkt, ich will sie über den Tisch ziehen. Wenn wir uns auf einen Trennungsunterhalt von 325€ für sie einigen würden und 325€ für den Kleinen, was ist denn dann ein realistischer Betrag für den nachehelichen Unterhalt? 300€ / Monat für sie für 3 Jahre? 400€ / Monat für 2 Jahre oder 500€ für sie und dann Absenkung? Mich würden auch hier Erfahrungswerte interessieren. Wie hast du das z.B. geregelt?

Auf der letzten Seite wurden ihr die Kosten der Anwältin aufgelistet. So naiv ist DEX auch nicht, sondern glaubt eher, dass ihre Anwältin die einzige Wahrheit hat. ich weiß leider nicht, ob sie ihr gesagt hat, dass es keine offizielle Wahrheit gibt, ihr Vorschlag zu einer außergerichtlichen Einigung legt dies aber zumindest nahe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2013 12:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Klaus,

Ich würde mich liebend gerne mehr in die Betreuung einbringen. Leider ist das aktuell nicht mit meinem Job zu vereinbaren. Bei einem Wechsel in einen anderen Job, wo das evtl. möglich wäre, wurde mir schon signalisiert, dass dann gefälligst mein höheres Gehalt, welches ich dann nicht mehr verdiene, zur Berechnung herangezogen würde.

naja, damit hat

"Frau kümmert sich um die Erzeiheung, Mann hat zu zahlen".

zumindest eine recht pragmatische Grundlage. Vor allem, wenn man eher auf das schaut, was (angeblich) nicht geht und weniger auf das, was man möglich machen könnte.

Wenn wir uns auf einen Trennungsunterhalt von 325€ für sie einigen würden und 325€ für den Kleinen, was ist denn dann ein realistischer Betrag für den nachehelichen Unterhalt? 300€ / Monat für sie für 3 Jahre? 400€ / Monat für 2 Jahre oder 500€ für sie und dann Absenkung?

der realistische Betrag ist der, auf den Ihr Euch aussergerichtlich einigt oder zu dem ein Gericht Dich verurteilt, denn der ist dann ganz real zu bezahlen.

Du kannst ja mal überschlagen: Ohne Unterhalt hast Du 2.236 minus 325 KU, also 1.911 für Dich allein zur Verfügung; Deine DEF 1.175. Die Differenz Eurer Einkommen beträgt also 736 EUR. Warum wäre ein "davon bezahle ich Dir bis zur Einschulung unseres Kindes die nächsten drei Jahre die Hälfte, nämlich 370 EUR" also kein faires Angebot?

Du kannst - sozusagen als Gegenrechnung - auch einmal überlegen, wieviel Babysitting Du auf dem freien Markt für 370 EUR bekommen würdest. Oder wieviele Überstunden Du selbst für diesen Betrag leisten würdest...

Mich würden auch hier Erfahrungswerte interessieren. Wie hast du das z.B. geregelt?

Bei mir war das sehr einfach: Meine Ex (zu allen Zeiten selbständig und ordentlich verdienend) wollte einen 4-stelligen Unterhaltsbetrag UND unser Haus. Zur Begründung der UH-Forderung versuchte sie, sich armzurechnen. Die Bank hätte sie damit aber nicht als Alleinschuldnerin für den den verbleibenden Kredit akzeptiert. Also hatte sie plötzlich wieder genügend Einkommen - und ich habe zeitlebens keinen Cent Unterhalt an sie bezahlt. Von den Kindern lebte nach der Trennung eines bei ihr und eines bei mir.

Wirklich hilfreich sind "Erfahrungswerte" aber nicht; zumindest solange Deine DEF nicht mit am Tisch sitzt. Und vor Gericht kannst Du Dir dafür sowieso nichts kaufen.

Auf der letzten Seite wurden ihr die Kosten der Anwältin aufgelistet. So naiv ist DEX auch nicht, sondern glaubt eher, dass ihre Anwältin die einzige Wahrheit hat.

sie muss vor allem glauben, dass sie selbst diese Kosten am Ende bezahlen muss - und nicht etwa Du oder der Steuerzahler. Das ist eine ziemlich einzigartige Wahrheit...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2013 13:34
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Klaus,

Ich habe leider keine Ahnung, wie ein entsprechendes Angebot aussehen könnte, ohne dass DEX denkt, ich will sie über den Tisch ziehen.

Du zerbrichst dir gerade den Kopf deiner Ex, und das ist weder nötig noch zielführend. Überlege dir, was DU ihr anbietest, und wenn das ein einigermaßen realistisches Angebot ist, dann kannst du das gerne verbinden mit der Ansage: "Ex-Schnucki, wir können uns gerne schnell und schmerzlos auf diesen Vorschlag einigen, oder wir können uns ewig und drei Tage damit vor Gericht zausen. Es könnte sein, dass du vor Gericht mehr zugesprochen bekommst; es könnte sein, dass du vor Gericht weniger zugesprochen bekommst. Wenn du also auf Risiko spielen willst, dann lass' es meinethalben den Richter entscheiden; aber dessen Entscheidung gilt dann halt insbesondere auch in dem Fall, dass dabei für dich weniger herauskommt als das, was ich dir jetzt freiwillig anbiete."

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2013 23:16
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Hallo Malachit,

Danke für diese Worte. ich glaube, ich mache mich echt gerade etwas verrückt. So ähnlich wollte ich das mit der Ex auch handhaben, getreu dem Motto: die einzige richtige Berechnung gibt es nicht, wir wollen uns auch weiterhin in die Augen gucken können (besonders wegen dem Kleinen) und das jemand über unsere gemeinsame Situation entscheidet, der uns nicht kennt, kann für beide Seiten nach hinten losgehen. Mal gucken, ob es fruchtet.

Wenn ich dabei nur auf Unverständnis und Gegenwind stoßen sollte, dann habe ich wenigstens alles probiert, um ein gesundes Verhältnis aufrecht zu erhalten. Die große Frage dabei ist halt, ob sie es geschnallt hat, dass bei dieser Situation ihre Anwältin nicht die Wahrheit gepachtet hat, sondern nur eine von vielen Möglichkeiten aufzeigt. Da dies bereits ihre zweite Anwältin ist, hoffe ich mal auf ihre "Erleuchtung".

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2013 18:48
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Klaus,

Die große Frage dabei ist halt, ob sie es geschnallt hat, dass bei dieser Situation ihre Anwältin nicht die Wahrheit gepachtet hat, sondern nur eine von vielen Möglichkeiten aufzeigt. Da dies bereits ihre zweite Anwältin ist, hoffe ich mal auf ihre "Erleuchtung".

Hat sie die Rechnung ihrer ersten Anwältin bereits erhalten und bezahlen müssen? Für viele solche Leute ist es eine überaus heilsame Lebenserfahrung, wenn sie feststellen, dass die anwaltliche "Wahrheit" in der Regel kostenpflichtig ist, und das nicht zu knapp 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2013 19:20
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Ja, hat sie. Die erste Anwältin hatte einen Unterhalt von insgesamt über 800€ berechnet, obwohl ich zu dem Zeitpunkt noch deutlich weniger verdient habe als jetzt.  :knockout:
Auf dieses Beispeil werde ich sie dann auch nochmal hinweisen, ebenso, dass ihr auch ein Prüfungspflicht der Berechnung unterliegt und es nicht damit getan ist zu sagen "Ob da stimmen kann was drin steht weiß ich nicht, ich bezahle die Anwältin dafür, also brauch ich das auch nicht.".

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2013 13:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Klaus,

was ein Anwalt berechnet, ist ja nicht allein deswegen richtig, weil der Berechner studiert hat oder seinem Mandanten für seine Berechnung anschliessend eine Rechnung schreibt. Auch wenn Mandanten von Anwälten das nur zu gerne glauben.

Ob es klug wäre, jetzt ein Angebot nachzuschieben wie in #11 vorgeschlagen, lasse ich jetzt mal dahingestellt; es könnte sein, dass das Gericht ansonsten bequemlichkeitshalber vorschlägt, sich doch vergleichsweise auf der Mitte zwischen 300 und 800 EUR zu treffen.

Ich an Deiner Stelle würde angesichts dieser 800 EUR jetzt vermutlich keine Angebote mehr machen, sondern eher lässig sagen "na gut, dann müssen wir das eben gerichtlich bei der Scheidung klären lassen". Dafür muss die Gegenanwältin zwar auch eine Berechnung vorlegen, aber da muss sie ihre Forderungen auch schlüssig auf der Basis des Unterhaltsrechts begründen. Ein "meine Mandantin hätte eben gerne..." wird dafür nicht reichen.

Nur: Von der ursprünglichen Idee, Euch friedlich, einvernehmlich und mit einem Anwalt zu trennen, seid Ihr damit weiter weg als die Erde vom Mond. Wenn Deine DEF diese 800 Ücken erst mal in der Birne hat, wird sie kaum mehr mit sich reden lassen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2013 15:22
(@klaus79)
Rege dabei Registriert

Die 800€ waren für EX und Kindunterhalt zusammen und diese Summe hat sie auch nicht mehr im Kopf. Sie hat jetzt die aktuelle Summe ihrer Anwältin im Kopf, und die passt auch soweit. Das Problem wird jetzt nur die Berechnung des nachehelichen Unterhalts. Dazu kommt noch eine Berechnung der Anwältin nach. Die will sie dfeinitiv noch abwarten, bevor man sich zusammensetzen kann.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2013 15:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Grrr - Du machst es einem aber auch nicht leicht. Wenn diese 800 EUR bereits inklusive Kindesunterhalt sind - warum schreibst Du das nicht dazu?

Wenn Du Dich ein bisschen mit den Begrifflichkeiten des Familienrechts befasst (und das sollte man nach einem halben Jahr im Forum erwarten können), müsstest Du den Unterschied zwischen Kindesunterhalt (mindestens bis zum 18. Geburtstag, also noch roundabout 15 Jahre) und Trennungs-/nachehelichem Unterhalt kennen - und wissen, dass man beides besser nicht vermischt; vor allem, wenn das zweite befristet werden soll. Du schmeisst ja auch nicht "Einkommensteuer" und "Tankrechnungen" in einen Topf mit der Begründung, dass Du beides mit Euros bezahlen musst.

Wieder überschlägig: Bei einem Netto von 2.236 bleiben Dir für Dich allein bei 800 EUR Unterhaltsbelastung ein Haushaltseinkommen von 1.436 EUR. Deine DEF hätte 1.175 eigenes EK plus 800 Unterhalt für Kind und sich plus Kindergeld von 184 EUR. Macht ein Haushaltseinkommen von 2.159 EUR.

Klingt nicht ganz unfair und könnte tatsächlich auch eine Hausnummer dessen sein, was ein Gericht ausurteilt und was Du der Gegenseite anbieten könntest. Dabei würde ich dann allerdings weniger Augenmerk auf den EU-Betrag legen, sondern auf die Zahlungsdauer, also beispielsweise "325 EUR KU plus 400 EUR EU bis zur Einschulung des Kindes; danach finito".

Grüssles
Martin

PS: Bevor Du fragst: Nein, es gibt dabei wirklich keine "teilbaren" Kosten mehr; höchstens die Notarrechnung für die Scheidungsfolgenvereinbarung, aber die wird nicht hoch sein.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2013 15:58
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Klaus,

in der Tat finde auch ich, dass Du Dich ziemlich im Kreis drehst (und Dich dabei selbst verwirrst).

Als Ausgangsbasis für Eure Verhandlungen kannst Du die TU-Berechnung der Anwältin nehmen (325 EUR Trennungsunterhalt + 325 EUR Kindesunterhalt = 650 EUR).

Da Du zu dieser einige Fragen hattest, seien diese nochmal auf Basis der Berechnung beantwortet (Erläuterungen fett):

Einkommen DEX: 1033
-> 1176 abzgl. 143 (1175,64€ netto bereinigt (durch Urlaubs. und Weihnachtsgeld) (ihr Netto wurde um 143€ bereinigt bei 13 km))

Bedarf nach Additionsmethode:

Einkommen ich:                                                          2115€ (?wie kommt die auf diese Zahl?)
-> 2.236 abzgl. 121 (2236€ netto bereinigt (mein Netto wurde um 121€ bei einfacher Fahrtstrecke zur Arbeit von 11 km bereinigt))

abzgl. Kindesunterhalt:                                                -325

Bleibt:                                                                        1790€
abzgl. Erwerbsbonus (?was ist das?) -1790*1/7              -256€
Einkommen von DEX                                                  1033€
abzg. Erwerbsbonus - 1033€*1/7                                  -148€

Gesamtbedarf:                                                            2419€
Einzelbedarf 2419/2                                                    1210€

Unterhalt

Eigeneinkommen                                                        1033€
abzgl. Erwerbsbomus                                                  -148€
abzg. Einkommen                                                        -885€

Unterhalt:                                                                    325

-> der 1/7-Abzug ergibt nichts anderes als die 3/7-Methode: 1.790 - 1.033 = 757 *3/7 = 325 EUR

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2013 16:24




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