Fragen zur Unterhal...
 
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Fragen zur Unterhaltsberechnung

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(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich habe heute vom Jugendamt (Beistandschaft) eine Unterhaltsberechnung bekommen.

Beim mtl Durchschnittslohn wurde nur der Durchschnittslohn der letzten 6 Monate herangezogen.
Sind nicht 12 Monate maßgeblich? Muss dazu sagen, dass ich vor diesen 6 Monaten wesentlich weniger verdient habe.

Es wurde ein durchschnittlicher Monatslohn von
1354,09 Euro errechnet
- 61,80 Kosten für öffentliche Verkehrsmittel
=1292,29 Euro anrechenbares Einkommen.

Meine Frage nun, warum ziehen die "nur" 61,80 Euro Kosten (Monatskarte Bus) ab? Ich fahre gar nicht mit dem Bus auf Arbeit, dies ist gar nicht möglich (Bus/Bahn fährt gar nicht, gibt keine sinnvolle Verbindung, bzw. ich habe Arbeitszeiten wo kein Bus/Bahn fährt)

Werden nicht 5 % vom monatl. Durchschnittslohn als berufsbedingte Aufwendungen abgezogen? das wären 67,70 €, bzw. die tatsächlich nachgewiesenen Kosten?

Noch eine andere Frage bzw. der Sachverhalt, vielleicht ein der ein oder andere eine Meinung dazu oder Tipps:
Meine Exfrau hat insgesamt 3 Kinder, 2 sind von mir (Alter 9 & 12)
Das 3. Kind ist 4 Monate und von einen anderen Mann, offiziell ist sie mit dem Mann nicht zusammen, er ist aber fast immer da und schläft auch da.
Ich weis geht mich nix an. Aber warum hat er einen Unterhaltstitel und zahlt Unterhalt?

In der Unterhaltsberechnung werden insgesamt für beide Kinder 212 Euro Unterhalt geltend gemacht für Februar.

Da die Kindsmutter ALG2 erhält, haben meine Kinder nicht mal etwas vom Unterhalt, da das Jobcenter ja Unterhalt und Kindergeld voll anrechnen.

Bedarfsatz je Kind 267 Euro
Mein Sohn erhält 184 Euro Kindergeld +117 Euro Unterhalt = 301 Euro Einkommen
Meine Tochter erhält 184 Euro Kindergeld + 95 Euro Unterhalt = 279 Euro Einkommen

Somit hat mein Sohn 34 Euro und meine Tochter 12 Euro mehr Einkommen als sie bei ALG 2 haben dürfen, daher werden 46 Euro bei meiner Exfrau angerechnet und somit freut sich das Jobcenter, das ich ein Teil Ihres ALG2's übernehme.

Ich muss auch zusätzlich noch sagen, dass ich eine sehr gute Beziehung zu meinen Kindern habe und sie sehen kann wann ich will und die Kinder auch öfter bei mir sind als gerichtlich vereinbart. Offiziell sind die Kinder jedoch nur alle 2 WE's und in den Ferien hälftig bei mir. Weil sonnst würde ja das Jobcenter der Mutter mehr Geld abziehen.
Was aber keiner beachtet, dass ich auch Kosten habe, eigentlich müsste ich ja sogar 2 Kinderzimmer/bzw. ein etwas größeres vorhalten können, denn ich habe 2 Kinder die regelmäßig bei mir sind. Ich habe dadurch ja auch freiwillig, höhere Kosten. Ich bezahle Unfall und Haftpflichtversicherung für meine Kinder. Alles gerne.
Kosten des Umgangs sind ja auch meine Sache.

Tut leider schon weh, wenn man 212 Euro monatlich Unterhalt überweisen soll, aber nicht weis was die Mutter mit dem Geld mach.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2015 16:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

das ist eine Mangelberechnung.

Dabei werden eben die günstigsten Fahrtkosten angenommen. Wenn du mehr berücksichtig haben willst, dann musst du klar nachweisen, warum dir das Benutzen der öffentlichen Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Ausgang allerdings ungewiss.

Die Unterhaltsberechnung ist immer auf die Zukunft gerichtet. Wenn sich abzeichnet, dass du durch Jobwechsel oder Beföderung, Lohngruppenerhöhung o.ä. eben dauerhaft ein höheres Gehalt haben wirst, dann darf auch ein kürzerer Zeitraum zur Berechnung genutzt werden ,der das künftige Einkommen besser abbildet.

Wenn der Neu-KV nicht offiziell mit der KM zusammenlebt, dann ist er nunmal verpflichtet KU zu zahlen. Vor allem dann, wenn die KM Sozialleistungen bezieht (würden sie zusammenleben, würde er ja auch an den Kosten beteiligt)

Tut leider schon weh, wenn man 212 Euro monatlich Unterhalt überweisen soll, aber nicht weis was die Mutter mit dem Geld mach.

Was soll sie denn deiner Meinung nach mit dem Geld machen? Wahrscheinlich gibt sie es für die Kinder in Form von Lebenmitteln, Kleidung, Schulbedarf, Duschgel, Zahnpasta, evtl Tascheneld etc. aus

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2015 17:11
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Erst mal danke für deine Antwort Midnightwish.

Hi,

das ist eine Mangelberechnung.

Dabei werden eben die günstigsten Fahrtkosten angenommen. Wenn du mehr berücksichtig haben willst, dann musst du klar nachweisen, warum dir das Benutzen der öffentlichen Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Ausgang allerdings ungewiss.

Das es eine Mangelberechnung ist, ist mir klar.
Laut BGB und Leitlinien des Brandenburgischen OLG, können Fahrtkosten zu Arbeit mit 30 cent pro Kilometer angerechnet werden. Rechnet man hier einfache Strecke oder Hin und zurück x die 30 cent x Arbeitstage im Monat?

Die Unterhaltsberechnung ist immer auf die Zukunft gerichtet. Wenn sich abzeichnet, dass du durch Jobwechsel oder Beföderung, Lohngruppenerhöhung o.ä. eben dauerhaft ein höheres Gehalt haben wirst, dann darf auch ein kürzerer Zeitraum zur Berechnung genutzt werden ,der das künftige Einkommen besser abbildet.

Was ist wenn ich schlagartig Arbeitslos werden sollte? Kann und vorallem wie schnell kann der Titel geändert werden?
Oder unterschreibe ich mit dem Unterhaltstitel gleich die Einverständnisserklärung, dass sofort gepfändet werden kann, wenn ich einmal nicht zahlen kann? (Arbeitslosigkeit, etc.)

Wenn der Neu-KV nicht offiziell mit der KM zusammenlebt, dann ist er nunmal verpflichtet KU zu zahlen. Vor allem dann, wenn die KM Sozialleistungen bezieht (würden sie zusammenleben, würde er ja auch an den Kosten beteiligt)

Ist ja richtig, letztendlich aber Betrug gegenüber den Ämtern. Sie wohnen ja nur nicht offiziell zusammen, da dass Jobcenter ihn dann zur Bedarfsgemeinschaft zählen würde und sie aufgrund seines Einkommens dann kein ALG 2 mehr bekommen würde.

Was soll sie denn deiner Meinung nach mit dem Geld machen? Wahrscheinlich gibt sie es für die Kinder in Form von Lebenmitteln, Kleidung, Schulbedarf, Duschgel, Zahnpasta, evtl Tascheneld etc. aus

Ja alles ok, ich bin Unterhaltsverpflichtet, dass ist auch nicht mein Problem. Letztendlich ist mein Problem, dass so lange die Kindsmutter im ALG 2 Bezug ist, und dass wird sich die nächsten Jahre nicht ändern, alles an ihrem ALG 2 angerechnet wird. Sie hat nie mehr Geld zur Verfügung als die Miete bezahlt vom Amt und ihr Regelsatz und von den 3 Kindern. Alles was die Kinder zu viel Einkommen (Kindergeld + Unterhalt) haben, wird ihr gegengerechnet.
Ich könnte also auch, wenn ich so viel verdienen würde, lt. Düsseldorfer Tabelle 606 Euro für beide Kinder zahlen und sie hätte nix davon, weil das Jobcenter alles gegenrechnet.

Bisher hatte die Mutter auf Unterhalt verzichtet, bzw. ich war nicht Zahlungsfähig. Sie hatte das selbe Geld nur halt alles vom Staat. Und ich habe mit meinen Kindern Kleidung und Schulmaterial gekauft und ich habe mich an den Kosten der Kinder (Schulessen, Klassenfahrten, Ausflüge, etc) beteiligt bzw. es ganz bezahlt. Dass wird in Zukunft auch weiter so sein, ich muss halt nur meine Freizeitaktivitäten mit den Kindern aufgrund des weniger zur Verfügung habenden Geldes ein wenig einschränken.

Ich hoffe mich versteht keiner falsch, aber ich glaube ich konnte schildern, was meine Bedenken und meine Probleme sind.

Ich bin ja meiner Exfrau (bzw. meinen Kindern) gegenüber auskunftsverpflichtet was mein Einkommen angeht.
Sie hat ja nun Beistand durchs Jugendamt, muss ich nun meiner Exfrau regelmäßig mein Gehalt nachweisen, oder dem Jugendamt?
Ich finde mein Einkommen, also meine Lohnzettel unterliegen ja irgendwo dem Datenschutz. Ich habe kein Problem mein Einkommen irgendwelchen Ämtern darzulegen, aber meiner Ex?!?

Gibt' es denn eigentlich außer Anwälte irgendwelche Intuitionen die mich als Unterhaltsverpflichteten beraten? So etwas wie einen Beistand?

Und vor allem was steht im Titel und auf was muss ich achten?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2015 17:45
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Beim mtl Durchschnittslohn wurde nur der Durchschnittslohn der letzten 6 Monate herangezogen.
Sind nicht 12 Monate maßgeblich? Muss dazu sagen, dass ich vor diesen 6 Monaten wesentlich weniger verdient habe.

Es geht um Dein Einkommen, wenn Du jedes Jahr dieses Schwankungen hast, dann sollten 12 Monate herangezogen werden, ist aber klar, dass Du in Zukunft auch das höhere Einkommen hast, dann ist die Berechnung richtig. Die 12 Monats-Regelung soll Schwankungen im Einkommen ausgleichen, die üblicherweise vorkommen, eine Einkommenssteigerung ist keine Schwankung.

Meine Frage nun, warum ziehen die "nur" 61,80 Euro Kosten (Monatskarte Bus) ab? Ich fahre gar nicht mit dem Bus auf Arbeit, dies ist gar nicht möglich (Bus/Bahn fährt gar nicht, gibt keine sinnvolle Verbindung, bzw. ich habe Arbeitszeiten wo kein Bus/Bahn fährt)

Werden nicht 5 % vom monatl. Durchschnittslohn als berufsbedingte Aufwendungen abgezogen? das wären 67,70 €, bzw. die tatsächlich nachgewiesenen Kosten?

In einem Mangelfall, der vorliegt, wird nur die kostengünstigste Variante berücksichtigt, in Deinem Fall ist das die Monatskarte. Nur wenn Du den Mindestunterhalt zahlen kannst, dann käme die Pauschale bzw. die Fahrtkosten zum Zuge.
Wenn Du dem wiedersprechen willst, dann musst Du Gründe angeben, warum es Dir unmöglich ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren.

Meine Exfrau hat insgesamt 3 Kinder, 2 sind von mir (Alter 9 & 12)
Das 3. Kind ist 4 Monate und von einen anderen Mann, offiziell ist sie mit dem Mann nicht zusammen, er ist aber fast immer da und schläft auch da.
.... Aber warum hat er einen Unterhaltstitel und zahlt Unterhalt?

Er zahlt für das 3. Kind und ggf. Betreuungsunterhalt für die KM wegen des 3. Kindes, Du zahlst nur für Deine Kinder Unterhalt.

Was ist wenn ich schlagartig Arbeitslos werden sollte? Kann und vorallem wie schnell kann der Titel geändert werden?
Oder unterschreibe ich mit dem Unterhaltstitel gleich die Einverständnisserklärung, dass sofort gepfändet werden kann, wenn ich einmal nicht zahlen kann? (Arbeitslosigkeit, etc.)

Bis zu 6 Monate Krankheit, Arbeitslosigkeit, ..., gelten als vorübergehende Ereignisse, d.h. der Unterhalt ist voll fällig erst danach ist eine Abänderung möglich. eine Abänderung ist möglich, wenn das JA damit einverstanden ist, d.h. wenn klar ist, dass Du zu nicht mehr leistungsfähig bist (nach den 6 Monaten). In vielen Fällen wird es aber auf eine Abänderungklage hinauslaufen.

Das Kind hat einen Anspruch auf den Titel, deshalb wirst Du nicht darum herum kommen.
Worauf Du achten solltest ist, dass er statisch ist, also die Geldsumme drin steht, da Du ein Mangelfall bist. Außerdem solltest Du den Titel auf den 18. Geburtstag des jeweiligen Kindes begrenzen. Insbesondere sollten also 2 Titel, für jedes Kind einer erstellt werden.

Ich bin ja meiner Exfrau (bzw. meinen Kindern) gegenüber auskunftsverpflichtet was mein Einkommen angeht.
Sie hat ja nun Beistand durchs Jugendamt, muss ich nun meiner Exfrau regelmäßig mein Gehalt nachweisen, oder dem Jugendamt?
Ich finde mein Einkommen, also meine Lohnzettel unterliegen ja irgendwo dem Datenschutz. Ich habe kein Problem mein Einkommen irgendwelchen Ämtern darzulegen, aber meiner Ex?!?

Auskunftspflichtig bist Du Deiner Ex, wenn es eine Beistandschaft beim JA gibt, dann wird das JA in der Regel auch fragen, aber sie dürfen selbstverständlich Deine Unterlagen an Deine Ex in dieser Frage weiterleiten.

Ist ja richtig, letztendlich aber Betrug gegenüber den Ämtern. Sie wohnen ja nur nicht offiziell zusammen, da dass Jobcenter ihn dann zur Bedarfsgemeinschaft zählen würde und sie aufgrund seines Einkommens dann kein ALG 2 mehr bekommen würde.

Was absolut nichts an Deiner Zahlungspflicht gegenüber Deinen Kindern ändert, nur darum geht es. Auch wenn sie zusammen wohnen würden oder verheiratet wären ändert das an Deiner Unterhaltspflicht Deinen Kindern gegenüber nichts.

Beratungen offizieller Art gibt es nur bei Anwälten, aber sicher beraten Dich auch Vätervereine bzw. diverse Foren.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2015 18:28
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke Susi64 für deine Antworten

Bis zu 6 Monate Krankheit, Arbeitslosigkeit, ..., gelten als vorübergehende Ereignisse, d.h. der Unterhalt ist voll fällig erst danach ist eine Abänderung möglich. eine Abänderung ist möglich, wenn das JA damit einverstanden ist, d.h. wenn klar ist, dass Du zu nicht mehr leistungsfähig bist (nach den 6 Monaten). In vielen Fällen wird es aber auf eine Abänderungklage hinauslaufen.

Heist auf gut Deutsch, wenn ich arbeitslos werden sollte, laufen 6 Monate Unterhalt auf, die ich ggf. nicht voll zahlen kann?

Abänderungsklage heist ich muss zum Anwalt, und das ganze geht nur gerichtlich zuändern? Eine relativ schnelle Änderung des Titels über des Jugendamt ist nicht möglich, im falle einer gravierenden Einkommensänderung (Arbeitslosigkeit etc.) ?

Wir sind seid 6 Jahren geschieden und ich bin kurz davor alle Schulden aus der Ehezeit loszusein.
Ein sogenannter Unterhaltstitel ist doch in vielen Fällen, die Unterschrift in die Schuldenfalle.
Ich bin Unterhaltsverpflichtet, aber nicht verpflichtet mich zu ruinieren?!
Was mich insbesondere interessiert, da ich eine zeitlang Arbeitsunfähig war (krankheitsbedingt). Was ist wenn dieser Fall wieder eintritt. Was ist bei Erwerbsunfähigkeit?
Ich sehe für mich und am Ende auch für meine Kinder da ein riesen Risiko mich auf 95 Euro bzw. 117 Euro Unterhalt fest zu titeln.

Letztendlich, ist es meiner Ex egal ob und wieviel Kohle sie von mir bekommt. Habe ja schon weiter oben geschildert, dass Unterhalt ihr voll ins ALG2 gerechnet werden.
Warum denn dann ein Unterhaltstitel? Ich kann ihr auch so die 212 Euro überweisen und sollte sich an meinem Einkommen welches durch Schichtzulagen (mal 150 Euro mehr mal 150 Euro weniger extrem schwangt) etwas  ändern, kann man einfacher den Unterhalt erhöhen oder senken. Halt anpassen.

n einem Mangelfall, der vorliegt, wird nur die kostengünstigste Variante berücksichtigt, in Deinem Fall ist das die Monatskarte. Nur wenn Du den Mindestunterhalt zahlen kannst, dann käme die Pauschale bzw. die Fahrtkosten zum Zuge.
Wenn Du dem wiedersprechen willst, dann musst Du Gründe angeben, warum es Dir unmöglich ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren.

Ich arbeite in Schichten, habe 12 Kilometer einfache Strecke Arbeitsweg. Mit dem Auto bin ich dank Schnellstraße innerhalb 12 - 15 Minuten auf Arbeit.
Busse fahren bei Spätschicht nicht.Kürzeste Busverbindung ist 30 Minuten, der Bus fährt aber nur alle 2 Stunden, andere Verbindung mit umsteigen 55 Minuten. Mit Zug: Bahnhof ist 4 Kilometer weg von zu Hause und auf Arbeit würde ich vom Bahnhof auch noch mal 3 Kilometer laufen.

Also werde ich versuchen, dass die mir die Spritkosten anerkennen.
Rechne ich richtig?
12 Kilometer einfache Strecke x 2 (Hin und Rückfahrt) + 5 Arbeitstage die Woche + 4 Wochen im Monat x 0,30 cent/Kilometer = 144 Euro?

Noch eine andere Frage, ich las irgendwo was das 380 Euro für Miete in dem Selbstbehalt sind.
Was ist wenn die Miete höher? Meine Kinder sind regelmäßig bei mir jedes 2. WE + Ferien hälftig. Außerdem schlafen sie 1 bis 2 mal unter der Woche bei mir.
Deswegen habe ich eine 3 Raum Wohnung (also meine Kinder haben bei mir ein gemeinsames Kinderzimmer) Meine Miete ist daher 435 Euro warm. (Was ja für eine 3 Raumwohnung nicht überteuert ist. (Quadratmeter Mietpreis ist jedenfalls im Rahmen des Mietspiegels unseres Kreises)
Auf was ich hinaus will, ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass höhere Mietkosten auch anerkannt werden können.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2015 19:09
(@psoidonuem)
Registriert

Vergiss das alles. Du zahlst nicht mal den Mindestunterhalt. Weniger zu zahlen wird Dir nur schwerlich bis gar nicht gelingen.

Und der Titel ist das Recht der Kinder.

Deine einzige Chance hier was zu verbessern ist auf der Einnahmenseite.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2015 19:35
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für deine Antwort psoidonuem

Vergiss das alles. Du zahlst nicht mal den Mindestunterhalt. Weniger zu zahlen wird Dir nur schwerlich bis gar nicht gelingen.

Und der Titel ist das Recht der Kinder.

Deine einzige Chance hier was zu verbessern ist auf der Einnahmenseite.

Und wenn ich die 606 Euro Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlen könnte, was hätte mein Exfrau und meine Kinder davon?
Nichts, absolut nichts. Denn der Unterhalt wird bei der Mutter im ALG2 gegengerechnet.

Es ist leider so, je weniger Unterhalt ich zahle, umso mehr haben die Kinder davon. Denn umso mehr Geld habe ich zur Verfügung um den Kindern Schulsachen, Kleidung etc. zu kaufen. Denn der Regelsatz ALG 2 eines Kindes (267 Euro) wo Unterhalt + Kindergeld voll reingerechnet werden, bzw. wenn Kindergeld und Unterhalt mehr, dann wirds bei der Mutter reingerechnet. 267 Euro sind nicht arg viel zum leben. Aber die Regelsatzdebatte möchte ich hier nicht anstoßen!

Letztendlich, wird dadurch die Summe X die die Kindsmutter und die Kinder haben nicht mehr. Und mein verfügbares Einkommen was bleibt und ich ja auch trotzdem auch für die Kinder einsetze gesenkt. Der Mutter meiner Kinder und meinen Kindern geht es durch den Unterhalt nicht besser. Im Gegenteil meinen Kindern wenn sie bei mir sind (Umgang, Freizeitgestaltung Urlaub) gehts dadurch finanziell schlechter und wenn sie bei der Mutter sind gehts denen auch nicht besser.

Ja sicher haben meine Kinder einen Anspruch auf Unterhalt, aber ist es nicht total sinnfrei, wenn die leidtragenden letztendlich die Kinder sind?
Wäre es denn da nicht besser, Unterhalt wäre Anrechnungsfrei bei ALG 2 Bezug oder ich würde die Kohle der Kindsmutter schwarz rüber schieben?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2015 19:59
(@psoidonuem)
Registriert

Du kannst aber deinen Spezialfall nicht auf die Allgemeinheit umlegen wollen. Sieh es mal anders herum: Warum sollen wir denn dafür aufkommen, dass Du leider wenig verdienst, Deine Ex es nicht für nötig hält, arbeiten zu gehen, aber drei Kinder in die Welt setzen muss?

Im Übrigen stimmt das auch so gar nicht: Der Vater des dritten Kindes muss deiner Ex das Existenzminimum zahlen, eigentlich ist sie gar nicht auf Hartz. Es sei denn, sie hat sich zielsicher einen ausgesucht, der sich weder Frau noch Kind leisten kann.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2015 20:12
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Du kannst aber deinen Spezialfall nicht auf die Allgemeinheit umlegen wollen. Sieh es mal anders herum: Warum sollen wir denn dafür aufkommen, dass Du leider wenig verdienst, Deine Ex es nicht für nötig hält, arbeiten zu gehen, aber drei Kinder in die Welt setzen muss?

Im Übrigen stimmt das auch so gar nicht: Der Vater des dritten Kindes muss deiner Ex das Existenzminimum zahlen, eigentlich ist sie gar nicht auf Hartz. Es sei denn, sie hat sich zielsicher einen ausgesucht, der sich weder Frau noch Kind leisten kann.

Natürlich kann ich meinen Spezialfall nicht auf die Allgemeinheit umlegen. Und ich gebe dir auch in den Punkt recht, warum soll die Allgemeinheit dafür aufkommen, dass ich zu wenig verdiene. Wobei mein Nettoeinkommen und im Falle dass die Kinder bei mir leben würden, wir 3, 1900 Euro zum leben hätten (Kindergeld eingerechnet). Wir also ohne ALG 2 leben würden. Also sag ich mal ich verdiene nur laut Düsseldorfer Tabelle zu wenig.

Ich stimme dir vollends zu, dass meine Ex es nicht für nötig hält arbeiten zu gehen. Bevor sie ihr 3. Kind im Oktober 14 bekam, war sie auch nie arbeiten, nicht mal Stundenweise. Obwohl beide Kinder in der KiTa bzw. Schule waren.

Der Vater des 3. Kinder zahlt 194 Euro Unterhalt, dafür keine Mietausgaben, da er offiziell im Haus der Mutter gemeldet ist.
Auch wenn der Regelsatz der Mutter komplett verrechnet ist, wird weiter an der Miete verrechnet, also bekommt sie immernoch n paar Euro Mietzuschuss vom Jobcenter

Letztendlich geht es denke ich mal vielen Unterhaltsverpflichteten so.
Find nur irgendwie n bissel merkwürdig, dass einem 9 jährigen Kind 364 Euro und einem 12 jährigem Kind 426 Euro laut Düsseldorfer Tabelle zustehen, aber laut SGB 2 (ALG2) nur 267 Euro.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2015 20:55
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zum SGB 2 kommt ja noch das anteilige Wohngeld.

Dieser Anteil ist im KU schon mit drin

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2015 21:02




(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Und wenn ich die 606 Euro Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlen könnte, was hätte mein Exfrau und meine Kinder davon?
Nichts, absolut nichts. Denn der Unterhalt wird bei der Mutter im ALG2 gegengerechnet.

Es ist leider so, je weniger Unterhalt ich zahle, umso mehr haben die Kinder davon. Denn umso mehr Geld habe ich zur Verfügung um den Kindern Schulsachen, Kleidung etc. zu kaufen.

So, Meister, jetzt muss ich mich kurz vorm pennen doch nochmal aufregen?
Weil Du Deinen Kindern mehr bieten willst sollen ich und der Rest der Allgemeinheit weiter für Deine Ex und die Kurzen zahlen?
Was stimmt mit Leuten wie Dir nicht? Nein, Deine Ex hat nicht mehr Geld, wenn Du mehr zahlst, aber wenigstens sorgst DU für Deine hausgemachten Probleme, genau wie ich für meine!

Denk auch mal darüber nach!

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2015 23:51
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Moin,

auch wenn mir meine eigene "Brutto-/(reale) Netto-Quote" regelmäßig Tränen in die Augen treibt getrieben hat, habe ich kein Problem damit, einem armen Hansel gemeinschaftlich unter die Arme zu greifen, der durch die Rechenkünste unserer Volksvertreter unter seinen Selbstbehalt gedrückt werden soll.

Die wahren Sozialschmarotzer sitzen ganz woanders - vornehmlich einige Etagen höher.

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2015 01:45
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

So, Meister, jetzt muss ich mich kurz vorm pennen doch nochmal aufregen?
Weil Du Deinen Kindern mehr bieten willst sollen ich und der Rest der Allgemeinheit weiter für Deine Ex und die Kurzen zahlen?
Was stimmt mit Leuten wie Dir nicht? Nein, Deine Ex hat nicht mehr Geld, wenn Du mehr zahlst, aber wenigstens sorgst DU für Deine hausgemachten Probleme, genau wie ich für meine!

Denk auch mal darüber nach!

Bei mir stimmt alles! Weiß gar nicht was du dich so aufregst.
Es ist ganz einfach so: Dass ich ich mich vorher ein wenig informieren möchte bevor ich für die nächsten 9 Jahre, oder mehr so ein Titel unterschreibe!

Ich werde heut nachmittag zum Jugendamt gehen und mal schauen was die mir dort erzählen. Übrigens wohne ich in einem der wenigen Landkreise wo man pro Titel (Beurkundung) 30 Euro hinlegt beim Jugendamt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2015 07:52
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Codex,

wenn die 30 €/titel nehmen, dann kannst du auch zum Notar gehen und den Titel exakt so erstellen lassen wie du willst.
Woher nimmt das Jugendamt die Berechtigung für die Erstellung des Titels eine Gebühr zu verlangen? Welche Grundlage?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2015 10:05
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Codex,

Find nur irgendwie n bissel merkwürdig, dass einem 9 jährigen Kind 364 Euro und einem 12 jährigem Kind 426 Euro laut Düsseldorfer Tabelle zustehen, aber laut SGB 2 (ALG2) nur 267 Euro.

Die wesentlichen Unterschiede zwischen sozialrechtlichem und familienrechtlichen Unterhaltsbedarf für Kinder sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
1. Die Altersgrenzen.
2. Die pauschale Berücksichtigung von "Kosten der Unterkunft" im Familienrecht (bereits von @Tina erwähnt)
3. Die Erhöhung des Kindesbedarfs in Ableitung vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen
4. Die Anrechnung des vollen Kindergeldes zur Bedarfsdeckung (im Familienrecht bekommt die Mutter das hälftige Kindergeld als Betreuungsbonus, wird aber nicht zur Deckung ihres Bedarfs berücksichtigt)
5. Die Berücksichtigung von titulierten Unterhaltsleistungen sowie Kosten des Umgangs (und ggf. temporäre Bedarfsgemeinschaft) beim Bedarf des Pflichtigen (familienrechtlich darfst Du die Umgangskosten mit dem nicht an Dich gezahlten hälftigen Kindergeld begleichen)

Ob es gerecht oder ungerecht ist, ist eine Frage der Perspektive. Inkonsistent ist es allemal.

... und weil sich das Sozialrecht der Goodies aus dem Familienrecht bedient, halte ich es durchaus für legitim zu prüfen, ob Du als familienrechtlich Gebeutelter durch die Unterhaltspflichten und Kosten des Umgangs nicht selbst bedürftig wirst (und Anspruch auf aufstockende HartzIV-Leistungen hast).

Somit hat mein Sohn 34 Euro und meine Tochter 12 Euro mehr Einkommen als sie bei ALG 2 haben dürfen, daher werden 46 Euro bei meiner Exfrau angerechnet und somit freut sich das Jobcenter, das ich ein Teil Ihres ALG2's übernehme.

In Deinem Fall, deckst Du damit noch nicht den Bedarf der KM, sondern anteilig quasi die "Kosten der Unterkunft" für die Kinder.

Also werde ich versuchen, dass die mir die Spritkosten anerkennen.

Kannst Du versuchen, allerdings findet der Verweis auf günstigere, öffentliche Verkehrsmittel regelmäßig Anwendung.

Deswegen habe ich eine 3 Raum Wohnung (also meine Kinder haben bei mir ein gemeinsames Kinderzimmer) Meine Miete ist daher 435 Euro warm. (Was ja für eine 3 Raumwohnung nicht überteuert ist.

Theoretisch ist eine Erhöhung des Selbstbehalts möglich, praktisch aber die Ausnahme.

Es ist ganz einfach so: Dass ich ich mich vorher ein wenig informieren möchte bevor ich für die nächsten 9 Jahre, oder mehr so ein Titel unterschreibe!

Das ist vollkommen legitim. Viel zu oft landen hier Fälle, die trotz fehlender Leistungsfähigkeit etwas unterschreiben, was sie gar nicht zahlen können ...
... einen Titel weg zu bekommen ist tendenziell deutlich schwieriger als die Erstellung.

Der Vollständigkeit halber schließe ich mich dieser Aussage ...

habe ich kein Problem damit, einem armen Hansel gemeinschaftlich unter die Arme zu greifen, der durch die Rechenkünste unserer Volksvertreter unter seinen Selbstbehalt gedrückt werden soll.

... vor diesem Hintergrund ...

Bisher hatte die Mutter auf Unterhalt verzichtet, bzw. ich war nicht Zahlungsfähig.

.... vollumfänglich an.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2015 10:20
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Codex,

wenn die 30 €/titel nehmen, dann kannst du auch zum Notar gehen und den Titel exakt so erstellen lassen wie du willst.
Woher nimmt das Jugendamt die Berechtigung für die Erstellung des Titels eine Gebühr zu verlangen? Welche Grundlage?

Sophie

Zitat Information Jugendamt: "Mit dem Jahreswechsel tritt für Beurkundungsleistungen des Jugendamtes eine entsprechende Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in Kraft: Ab sofort fallen für Beurkundungen - wie etwa in den Bereichen Unterhalt, Vaterschaft und Sorgerecht - für Bürgerinnen und Bürger Gebühren in Höhe von 30 Euro pro Urkunde an."
Also Verwaltungsgebührensatzung. Bei 2 Kinder, also 2 Urkunden werden mal eben 60 Euro fällig. Gibts das in anderen Landkreisen auch?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2015 11:16
(@psoidonuem)
Registriert

Der Vater des 3. Kinder zahlt 194 Euro Unterhalt, dafür keine Mietausgaben, da er offiziell im Haus der Mutter gemeldet ist.
Auch wenn der Regelsatz der Mutter komplett verrechnet ist, wird weiter an der Miete verrechnet, also bekommt sie immernoch n paar Euro Mietzuschuss vom Jobcenter

Aber er muss ihr doch außerdem Betreuungsunterhalt zahlen???

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2015 11:45
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Aber er muss ihr doch außerdem Betreuungsunterhalt zahlen???

Das weiß ich nicht, er zahl 192 Euro für das Kind, glaube Betreuungsunterhalt zahlt er nicht. Denke mal auch Mangelfallberechnung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2015 11:49
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Codex,

bei der Beurkundung handelt es sich um eine Leistung nach dem Achten SGB (§ 59) ...

... dort heißt es (§ 97c):

§ 97c Erhebung von Gebühren und Auslagen.
Landesrecht kann abweichend von § 64 des Zehnten Buches die Erhebung von Gebühren und Auslagen regeln.

War mir neu, daß Jugendämter sich für die Unterwerfung bezahlen lassen ... aber es soll ja auch Männer geben, die für Unterwerfung anderweitig freiwillig deutlich mehr für bezahlen.

Gruß
United
PS: Ich kann´s mir nicht verkneifen: Betrachte Dein JA einfach mal als ein "SM-Studio für arme Leute".

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2015 12:35
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

War mir neu, daß Jugendämter sich für die Unterwerfung bezahlen lassen ... aber es soll ja auch Männer geben, die für Unterwerfung anderweitig freiwillig deutlich mehr für bezahlen.
PS: Ich kann´s mir nicht verkneifen: Betrachte Dein JA einfach mal als ein "SM-Studio für arme Leute".

Ja läuft wohl seid 1.1.15 dass die sich bezahlen lassen.  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2015 13:31




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