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Fragen zur Unterhaltsberechnung

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(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich war gestern nachmittag beim Jugendamt, wegen der Unterhaltsberechnung.
Das Jugendamt hat ja 212 Euro berechnet gehabt.
Und ein Busmonatstiket in höhe von 61 Euro abgerechnet.

Ich habe dargelegt, dass ich aufgrund von Schichten, nicht mit den Bus fahren könnte.

Da es aber eine Mangelfallberechnung ist, könnte man aber nicht die Fahrtkosten nicht in voller Höhe (150 Euro) anrechnen.

Da die Jugendamtsmitarbeiterin sehr nett ist, und auch meinte sie müsse ja noch ein paar Jahre mit mir auskommen und ich mit ihr, kommt sie mir entgegen. Es wurden 20 Euro mehr Fahrtkosten angerechnet, da ich wirklich nicht mit Bus fahren kann.
Also zahle ich monatlich 192 Euro Unterhalt.

Sie meinte auch, ich solle nicht Schulranzen und Schulzeug für die Kinder kaufen, die Mutter bekommt Unterhalt, Kindergeld, ALG 2 und kann beim Jobcenter extra Unterstützung beantragen. Es sei die Aufgabe der Mutter.

Fand ich schon hart, und ich beteilige mich natürlich auch an Kosten und Ausgaben, die die Kinder haben.
Im großen und ganzen extrem nett die Frau vom Jugendamt, sie hat mich 45 Minuten beraten und ich konnte über alles mit Ihr reden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2015 09:26
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

über das Teilhabe-Paket beim Hartz4-Amt können Schulsachen beantragt werden. Das sollte dann auch in Anspruch genommen werden, da es die Kasse von dir und der KM entlastet und du dadurch die Möglichkeit hast, mit den Kindern etwas schönes zu unternehmen.

Nun ja, weil sie nett ist hast du den Titel unterschrieben?
Du hättest auch auf die Fahrtkosten bestehen können, das Jugendamt ist kein Gericht, evtl. hätte ein Gerichtsverfahren dir die Fahrtkosten gelassen. Oder aber das Jugendamt hätte eingelenkt, weil sie wegen einem geringen Betrag hätten klagen müssen und das Risiko nicht überschaubar gewesen wäre.

Sind die Titel dynamisch oder statisch und enden sie mit dem 18. Geburtstag des Kindes?

Sophie

P.S. Gib mal deine Einkommensdaten und die Fahrtkosten sowie die Unterhaltstitel in einen Hartz4-Rechner ein und schau mal ob du Anspruch auf aufstockendes Hartz4 oder aber auf Wohngeld hast.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2015 09:41
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

über das Teilhabe-Paket beim Hartz4-Amt können Schulsachen beantragt werden. Das sollte dann auch in Anspruch genommen werden, da es die Kasse von dir und der KM entlastet und du dadurch die Möglichkeit hast, mit den Kindern etwas schönes zu unternehmen.

Nun ja, weil sie nett ist hast du den Titel unterschrieben?
Du hättest auch auf die Fahrtkosten bestehen können, das Jugendamt ist kein Gericht, evtl. hätte ein Gerichtsverfahren dir die Fahrtkosten gelassen. Oder aber das Jugendamt hätte eingelenkt, weil sie wegen einem geringen Betrag hätten klagen müssen und das Risiko nicht überschaubar gewesen wäre.

Sind die Titel dynamisch oder statisch und enden sie mit dem 18. Geburtstag des Kindes?

Sophie

Ja ich kenne das Teilhabepaket des Jobcenters, meine Ex nutzt dies nur nicht. Ich kann sie ja leider nicht zwingen. Das JA wird die Mutter jedoch nocheinmal auf diese Möglichkeit hinweisen. Die Titel enden mit 18. Geburtstag, wenn die Kinder jedoch mit 16 eine Lehre anfangen und Geld verdienen erfolgt eine Neuberechnung, darauf habe ich anspruch und mit 18 sind ja beide Elternteile Unterhaltsverpflichtet.
Im ganzen bin ich mit den 192 Euro ganz zufrieden, denn bei dem Durchschnittseinkommen hat sie schon sehr gut zu meinem Vorteil gerechnet.
Ahso Titel sind dynamisch, also der Betrag ist fest. Wobei dieses Jugendamt, regelmäßig das Einkommen prüft.

Ich zahle auch erst ab 01.04. den Unterhalt an die Kindsmutter. Februar und März sind mir 6 Monate gestundet für Februar und März, brauch ich erst in 6 Monaten ans JA zahlen und dann auch gern in Raten. Sinn dahinter ist, dass die Kindsmutter nicht ans Jobcenter zurückzahlt.
Sollte ich arbeitslos, erwerbsunfähig werden oder weniger verdienen, soll ich sofort zum JA kommen.
Die Bearbeiterin tut keinen Vater mit Zahlungswillen und vor allem guten Kontakt zu seinen Kindern verschulden.

Sie hat mich in meinen Augen gut beraten und vor allem mich auf meine Rechte hingewiesen. Ganz ehrlich, ich kann mit den 192 Euro Unterhaltszahlung gut leben.

P.S. Gib mal deine Einkommensdaten und die Fahrtkosten sowie die Unterhaltstitel in einen Hartz4-Rechner ein und schau mal ob du Anspruch auf aufstockendes Hartz4 oder aber auf Wohngeld hast.

Ich bekomme bereits aufstockendes ALG 2 für die Kinder wenn sie bei mir sind, die Zeiträume werden dann der Kindsmutter abgezogen.
Durch die Unterhaltszahlung, wird wohl mein aufstockendes ALG 2 höher.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2015 10:34
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Codex,

Ich bekomme bereits aufstockendes ALG 2 für die Kinder wenn sie bei mir sind, die Zeiträume werden dann der Kindsmutter abgezogen.
Durch die Unterhaltszahlung, wird wohl mein aufstockendes ALG 2 höher.

Dann verstehe ich Deine anfängliche Aufregung nicht ...
... weder haben die Kinder was davon, noch müssen sie darunter leiden.

Lediglich die Sozialleistung wird von A nach B verschoben (was den bürokratie-erzeugenden Blödsinn der Unterschiede Familien- zu Sozialrecht mal wieder unterstreicht).
... und ja: Nicht die Sozialleistung an sich halte ich für steuerzahlerunfreundlich, sondern vielmehr den Bürokratiewahnsinn (und die mit diesem Blödsinn verbundenen Streitigkeiten vor Sozial- und/oder Familiengericht ... ebenfalls zu Lasten des Steuerzahlers).
q.e.d.

Ahso Titel sind dynamisch, also der Betrag ist fest.

Nur so am Rande: Dann sind die Titel statisch.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2015 12:20
(@codex)
Nicht wegzudenken Registriert

Nur so am Rande: Dann sind die Titel statisch.

Ja meinte ich. Wobei ja das JA regelmäßig mein Einkommen prüfen kann, ob mehr gezahlt werden kann.
Bzw. ich ja auch auf den Beistand zugehen kann, wenn es meinerseits Probleme gibt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2015 13:16
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