Frau ist abgehauen....
 
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Frau ist abgehauen...Unterhaltsanspruch?

 
(@romyh)
Registriert

Hallo,

heute eine Anfrage für einen Bekannten. Seine Frau ist abgehauen, letzte Woche. Sie ist unbekannt verzogen, aber in derselben Stadt. Sie sind 25 Jahre verheiratet, ein Sohn, jetzt 21, studiert...sie weigert sich eine Adresse rauszurücken, Kommunikation nur über Bekannte.

Sie arbeitet, er weiß nicht wieviel sie verdient, da wurde nie drüber gesprochen, LstKl 3. Er arbeitet als Aushilfsfahrer mit eigenem PKW 650 brutto, ca 420 netto. Er hat Benzinkosten i.H. v. 100 € im Monat wegen der Fahrerei.

Sein Sohn lebt bei ihm, er bekommt kein Bafög.

Die Wohnung kostet 650 € warm, in Berlin.
Sind Erstbezug 1977.

Sie ist abgehauen, er kann die Wohnung nicht zahlen. Der Sohn erhält das KiGe selbst, sonst hat er kein Geld da Vollzeit studierend.

Mein Bekannter ist 60 Jahre alt, seine Noch-Frau 15 Jahre jünger. Er war bis vor 3 Jahren selbständig im Gastgewerbe, dann ging alles fulminös den Bach runter. Keine Rücklagen, kein Anspruch auf ALG I, keine bzw nur sehr geringe Ansprüche auf Rente.

Kan er H4 benatragen? Wenn ja, wieviel wird es etwa sein? Wird seine Ex zahlen müssen? Wenn ja, wie lautet die gesetzliche Grundlage? Wie sieht es mit den Stuerklassen aus? Derzeit Sie 3, er 5.
Wie wird sein Sohn berechnet, da Student?

Er ist momentan sehr überfordert, weiß nicht was er machen soll....

Bitte um schnelle Hilfe...

Vielen Dank eure Romy

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2010 17:40
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

er soll schnellstens zum RA und sich einen Antrag auf ALG-2 besorgen. Die Prüfung, ob er einen Anspruch hat, wird das Amt übernehmen. Ich halte seine Chancen in Unkenntnis der Einkünfte der Ex für durchaus gegeben.

Und er soll seine Steuerklasse umgehend auf 2 ändern.

Der Sohn muss seinen Unterhaltsanspruch selbst geltend machen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2010 19:44
(@romyh)
Registriert

hallo,

lstkl auf 2 auch wenn der sohn schon 21 ist?

vielen dank erstmal. er schämt sich zum amt zu gehen. und seine frau will er eigentlich auch nicht belangen.

naja, mal schauen was wird.

gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2010 20:37
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Romy

Richtig, StKl.2 geht ja nur bei AE's. Da er verheiratet ist wäre die StKl.4 die richtige.

Aber sowohl Sohn als auch KV sollten umgehend UH-Ansprüche geltend machen, eine KU-Pflicht besteht m.E. definitiv. Doch das muss Sohn wie bereits gesagt selber tun. Ebenso noch mal Bafög wegen der neuen Umstände prüfen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2010 20:45
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

genau, Stkl. 2 geht erst ab 2011.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2010 21:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

darf ich mal zwischenfragen, worauf sich ein TU- oder EU-Anspruch begründen sollte? Der Sohn ist 21 (mithin nicht mehr betreuungsbedürftig), und wenn sich eine Tätigkeit wirtschaftlich nicht rechnet, muss man sie eben aufgeben oder etwas anderes suchen. Übergangsweise ggf. auch ergänzendes H4.

Würde hier für eine Frau in vergleichbarer Situation gefragt, würden die Antworten wohl mehrheitlich lauten "die Dame hat doch Arme und Beine; warum kann sie für ihren Unterhalt nicht selbst sorgen?" Aber das Postulat von der "gesteigerten Eigenverantwortung" ist geschlechter-unspezifisch.

Dass der Sohn einen eigenständigen UH-Anspruch hat, der von seiner Mutter zu bedienen ist, steht ausser Frage. Aber darum muss der Sohn sich selbst kümmern; notfalls mit VKH und über Anwalt, falls keine zustellfähige Adresse der UH-pflichtigen Mutter vorliegt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2010 22:30
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ein TU-Anspruch (völlig geschlechtsneutral) sollte sich aus der Gesamtsituation ergeben.
- BU-Rente (sowas erfolgt erst nach gründlicher Prüfung) = i.d.R. gesundheitliche Einschränkungen
- lange Ehe = eheprägende Verhältnisse(eheliche und sehr wahrscheinlich auch nacheheliche Solidarität greift hier)
- 60 Jahre alt (geringe Möglichkeit auf einen neuen/besseren Arbeitsplatz)
- Änderung der Situation von einem Tag auf dem anderen bei nicht vorhandener eigener Versorgung

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2010 22:44
(@romyh)
Registriert

Hallo,

er versucht seine Ehe zu retten, das steht außer Frage. Er liebt seine Frau, gibt aber auch offen zu viele Fehler gemacht zu haben in der letzten Zeit. Er versucht mit aller Kraft wieder in die Selbständigkeit zu kommen, leider bislang mit vielen Rückschlägen. Das hat er sehr an ihr ausgelassen, er konnte Beruf und Privatleben nicht wirklich trennen. Sie hat das auch viele Jahre mitgemacht, muss man mal ehrlich sagen. Hart im Nehmen. Aber dann kam der Punkt wo sie nicht mehr konnte, und das kann ich auch wieder verstehen.
Dennoch kann er die eheliche Wohnung nicht halten. Das ist im Moment leider so. Und der Kühlschrank füllt sich auch nicht von nichts allein. Er will keinen UH von ihr, aber wenn er H4 beantragen muss, werden die wahrscheinlich zwangsläufig auf sie zukommen. Der Sohn wird seine Mutter nicht auf KU verklagen, das hat er schon angekündigt, und das möchte mein Bekannter auch nicht.

Ich hoffe immer noch, dass das wieder wird. Er ist ganz schön geläutert und erkennt nun ENDLICH was er an seiner Frau hat(te). Ich hoffe sie gibt ihm die Chance zu beweisen, dass er auch anders kann. Er ist mächtig durch den Wind. Steht total neben sich.

Ich halte euch auf dem laufenden, wenn es euch interessiert. Vielen Dank für Eure Hilfe soweit.

LG Romy

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2010 00:38