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Frau möchte auf nachehelichemunterhalt versichten

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(@papa777)
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Hallo an alle

Ich versuche es kurtz zu machen

Habe meine frau vor 7 Jahren kennengelehrnt, sie hatte ein kind wo der Kindesvater unbekannt ist!

Wir kammen zusammen und sie wurde Schwanger von mir vor 6 Jahren!

Wie das so ist haben wir auch vor 3 Jahren gehaeiratet!

und jetzt kommt auch schon die Scheidung weil wir uns nicht verstehen und nicht mehr Lieben!!!

Lebe Seit anfang des Jahres getrent von ihr!

Wärend unsere Ehe hat sie als Tagesmutter gearbeit und so netto 1150€ verdient!

Mein einkommen lang letztes Jahr bei 1600€ mit Lohnsteuerkalsse 3 Netto

Seit anfang des Jahres Verdiene ich 1750€ mit Lohnsteuerkalsse 1 Netto

Kindesunterhalt ist keine frage den bezahle ich ihr von anfang an 300€ jeden Monat

Meine Frau ist bereit auf den nachehelichemunterhalt zuverzichten

Sie verdient immer noch 1150€ Netto

ihr einkommen

Gehalt              1100€

2x Kindergeld      368€

Kindesunterhalt
von mir                300€

alles zusammen
sind                    1768€

Das Geld reicht ihr nartürlich nicht aus um über die runden zukommen!

Kann sie für ihr erstes Kind von Amt Geld beantragen oder muss sie ganzen alleine für ihr Kind aufkommen?

Und reicht es für das Gericht aus das ich kein nachehelichemunterhalt zahlen muss?

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar .

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2011 12:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Solange ihr Kind noch nicht 12 ist und sie nicht mehr mit dir zusammen wohnt, kann sie tatsächlich Unterhaltssvorschuß vom JA bekommen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2011 12:38
(@papa777)
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sie hatte schon von JA Geld beokommen bis er 6 Jahre alt war!

Ihr Kind wird jetzt 10 Jahre alt!

Was passiert wenn es 12 Jahre alt ist?
Muss ich dann was bezahlen?

oder wen sie Arbeitlos oder weniger Geld auf einmal Verdient ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2011 12:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

sie hatte schon von JA Geld bekommen bis er 6 Jahre alt war!

Dann bekommt sie jetzt nichts mehr für ihr Kind.
Wenn sie arbeitslos wird, bekommt sie ja erstmal ALG1.

Und ob sie danach noch was von dir bekommen kann ist fraglich.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2011 13:37
(@papa777)
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wenn sie nichts mehr bekommt kann sie von mir den nachehelichen unterhalt verzichten?

oder muss ich für ihr Kind Bezahlen?

( Sie bezahlt für ihr Kind von ihrem gehalt und ist so mit auf mein Gehalt angewiesen?
oder müssen ihre verwanten dar für aufkommen?)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2011 13:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Für ihr Kind musst du nicht bezahlen.
Eher schon ihre Eltern.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2011 13:49
(@papa777)
Schon was gesagt Registriert

Wären die Eltern von meine Frau ab dem 6 Lebensjahr Unterhaltfilichtig für ihre Kind ohne Vater?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2011 11:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das könnte zumindest so sein.

Wenn beide Eltern nicht zahlen können, sind als nächstes die Großeltern dran.
Allerdings zu weniger scharfen Bedingungen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 26.06.2011 11:47
(@papa777)
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Auch dann wo sie mit mir verheratet war?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2011 11:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auch dann wo sie mit mir verheiratet war?

Für die Vergangenheit kann kein Unterhalt gefordert werden.

Und von dir nicht, da du mit dem Kind nicht verwandt bist.

Indirekt hat es sich aber schon eingebürgert, Lasten auch auf Leute wie dich abzuwälzen, damit der Staat seine  Versprechungen nicht selbst wahr machen muss.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2011 11:59




(@papa777)
Schon was gesagt Registriert

Danke dir Beppo bist mir eine große Hilfe bei der sache!

Ich bezahle viel Geld für mein Kind an meine  Frau aber sehe es wird nicht für ihr bedarf genutz.

In meinen Augen Wäre es besser das meine Leibliche Tochter bei Leben würde, ich Könnte für sie Finazel viel besser für sie Sorgen.

Wie sehen die Chancen für mich das sie bei mir Leben kann zum Wohle meines Kindes?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2011 12:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ohne nähere Angaben kann das niemand sagen aber pauschal kann man sagen, dass das fast nie gelingt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2011 12:27
(@papa777)
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Was ist mit Ehe Unterhaltsverzicht von meine Frau über ein Nortar was für eine gültigkeit hat das? 

Wann kann es an gefechtet werden nachhinein, oder ist man damit auf der sicheren seite?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2011 12:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin P777,

ein Unterhaltsverzicht funktioniert dann, wenn Deine Frau tatsächlich mit ihrem Einkommen über die Runden kommt. Wenn sie aber in irgendwelche Sozialtöpfe fassen muss, bist Du wieder im Boot; dann gilt ein Unterhaltsverzicht als sittenwidrig. Auch eine notarielle Vereinbarung hilft dagegen nichts. Was ja auch irgendwie richtig ist: Sonst würden Ex-Ehepaare haufenweise Unterhaltsverzicht vereinbaren und anschliessend den Steuerzahler den Unterhalt bezahlen lassen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 26.06.2011 13:56
(@papa777)
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Die finanzielle situation war vor der Ehe auch nicht besser als jetzt!

Und wie sieht es aus bei krankheitsbedingt situation wer zahlt da bei einem unterhaltsverzicht?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2011 14:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin P777,

Die finanzielle situation war vor der Ehe auch nicht besser als jetzt!

es zählt nicht der Zustand VOR der Ehe, sondern der WÄHREND derselben. Wenn Du für EU leistungsfähig bist (und das ist der Fall), ist der Steuerzahler nicht für den Unterhalt Deiner Ex zuständig.

Und wie sieht es aus bei krankheitsbedingt situation wer zahlt da bei einem unterhaltsverzicht?

das lässt sich pauschal nicht beantworten; da spielen viel Faktoren eine Rolle; beispielsweise, ob die Krankheit ehebedingt ist und zu welchem Zeitpunkt sie zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit führt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 26.06.2011 14:25
(@papa777)
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Bei was für  ein satz liegt der Existenzminimum bei meine Frau?

Sie ist 30 Jahre alt und ihr Sohn 10 und unsere gemeinsamme Tochter 5 Jahre?

Kaltmiete 550,- + 250 Nebenkosten

möchte das der Ehe unterhaltsverzicht den wir über ein Nortar machen auch vor Gericht durch geht!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2011 14:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin P777,

der Unterhaltsanspruch bemisst sich nicht nach dem Existenzminimum, sondern nach den ehelichen Verhältnissen. Du kannst Dir nicht die Zahlen heraussuchen, die Dir am besten passen. Die Höhe der Miete spielt keine Rolle, solange jemand sie bezahlen kann.

Natürlich könnt Ihr vereinbaren, was Ihr wollt; sobald Deine Ex aber zu einem Amt geht und Sozialleistungen beantragt, bist Du mit EU im Boot.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 26.06.2011 14:58
(@papa777)
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Nein meine Frage war wegen dem Gericht die müssen es doch auch anerkennen!

Das kann ich mir nicht vorstellen wen meine Ex Frau mal 2000,- verdient und ich mal 5000,-
und sie geht zum Amt mit eien Unterhaltsverzicht und sagt das sie mehr Geld bracht! Muss ich dann immer noch Zahlen?

Es muss doch ein Existenzminimum geben wor man sagen kann das sie auf Ehe Unterhlat verzichten kann, so dass das Amt oder Gericht sagen kann das es ausreicht?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2011 15:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nein meine Frage war wegen dem Gericht die müssen es doch auch anerkennen!

Warum müssen sie das?

Es muss doch ein Existenzminimum geben

warum muss es das geben? EU bemisst sich nach Einkommensdifferenzen und nicht nach "Existenzminimum".

Das kann ich mir nicht vorstellen wen meine Ex Frau mal 2000,- verdient und ich mal 5000,-

diese Einkommen wären ja nicht eheprägend und deshalb irrelevant. Du wirst Dich schon mit den Gegebenheiten des Unterhaltsrechts befassen müssen; Spekulationen darüber, was andere "müssen", werden Deine Probleme nicht lösen.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2011 15:55




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