Hallo Väter
Habe mir jetzt einen eigenen Anwaltin zugelegt, werde Sie glaub ich irgend wann mal auch nach der Scheigung brauchen!
Es ist doch nicht zu einfach wie ich es gedacht habe dass meine Frau einen Unterhaltverzicht unterschreibet und ich auf der sicheren seite bin! Bin voll fasungslos was ich gelessen und hehört habe, dass man nach einer Verzichterklerung irgend wann doch rangezogen werden kann!
Meine Frau Verdient genug Geld, hatt aber noch ein Sohn wo sie kein KU bekommt, ist so mit auf sich allein gestellt und wenn sie irgend wann doch mal zum Amt gehen muss weil das Geld zu knapp ist, würde ich wieder im Boot sitzen!
Meine Anweltin meit wenn wir nach der Scheidung den Unterhaltverzicht haben, sind wir dauerhaft auf der sicherenseite. für mich würde das allerdings heissen das ich nicht mehr als verdienen dürfte!
Hi,
natürlich sind Notarverträge zum Unterhaltsverzicht möglich. Dafür bedarf es aber erstens:
- intensive Vorarbeit und Beratung mit dem Anwalt
- sehr gute Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Notar
Du wirst danach aber immer noch Passagen im Notarvertrag finden, die Euch darauf hinweisen, dass ein solcher Verzicht nicht zu Lasten der Sozialträger geschlossen werden darf und er sonst ungültig sein kann. Persönlich sinnvoller finde ich eine Befristung des Unterhalts mit anschließendem Verzicht zum Datum X. So hat jeder Partner Zeit, sich seine Selbständigkeit wieder aufzubauen.
Gruß Ingo