das stimmt so nicht: Diese Freistellung greift nur dann, wenn Die KM erstens keine öffentlichen Leistungen bezieht UND zweitens keinen KU von Dir verlangt: Auf diesen KANN gar nicht rechtswirksam verzichtet werden; die KM kann lediglich darauf verzichten, eine diesbezügliche Forderung geltend zu machen.
Ja sorry das mit dem öffentlichen Leistungen habe ich mit ihrer Erwerbstätigkeit gemeint (entspr. Einkommen). Aber da die KM strikt gegen meine Unterhaltszahlung ist und selber für das Kind aufkommen will, wird die Freistellung wieder greifen.
Ja, nur kann sie dann keine öffentlichen Gelder kassieren.
Sie ist dafür nämlich verpflichtet alle möglichen Einkommensquellen auszuschöpfen.
Dazu gehörst auch du.
Wenn sie das nicht tut, gibts eben nichts.
Dann bist du auch wieder raus aus dem Joch.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.