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Frischling braucht Rat - leider gegen Unterhaltsverpflichteten

 
(@don-quichottin)
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Hallo Forum,

zuerst möchte ich mich hier als Frischling outen. Ich bitte Euch also, mich darauf hinzuweisen, wenn ich gegen Foren-Regeln verstoße.

Ich ringe schon einige Zeit mit mir, ein Forum um Rat zu fragen. Doch ich denke, dass ich hier am richtigen Ort bin. Mir gefällt Euer repektvoller Umgang miteinander und natürlich die geballte Kompetenz. Ein ganz großes Lob an Euch.

Ich stelle mich mal kurz und mein Problem "etwas" ausführlicher vor:

Ich bin die Mutter eines fast neunjährigen Sohnes. Die Trennung von dem Vater des Kindes war vor 6 Jahren. Die Scheidung war ein Jahr später. Das Sorgerecht ist geteilt, Sohn lebt bei mir. Er hat sehr regelmäßigen Umgang zum Vater. Der Kontakt von Vater zu Sohn ist super. Der Kontakt von Vater zu mir ist sehr frostig, was aber auch mit nachfolgenden Hintergrund kein Wunder ist.

Probleme gibt es mit den Unterhaltszahlungen für das Kind:

Bis vor ca. zwei Jahren verlief alles reibungslos. Der Vater war selbstständig und bezahlte, mehr oder weniger pünktlich, den Mindestunterhalt (272€).

Dann verliefen die Unterhaltszahlungen sehr schleppend. Meist wurde 2 - 3 Monate kein KU gezahlt, dann die "geschuldeten" Zahlungen auf einmal. Gemäß KV hatte meist die Bank einen Fehler gemacht, oder er hatte es mal vergessen. Komisch dabei war eben nur, dass eine Dauerauftrag eingerichtet war, wie ja auf dem Überweisungsbeleg ersichtlich ist, sofern die Zahlungen auf den Termin erfolgten.

Im März 2013 wurde mir bekannt, dass Ex Darlehenszahlungen nicht mehr bedient (wen es unbedingt interessiert, warum ich das weiß, kann fragen). Mir wurde bewußt, dass er sich in einer finanziellen Notlage befand. Die Selbstständigkeit hatte er einen Monat später aufgegeben, begann aber unverzüglich in einem Angestelltenverhältnis zu arbeiten.

Im Sommer letzten Jahres entschied ich mich, über das Jugendamt eine Titulierung des KU zu erreichen. Das Jugendamt, mit permanent wechselnden Sachbearbeitern, schrieb Ex wegen Einreichung von Unterlagen an. Mehrmals. Es passierte über ein halbes Jahr nichts.

Kurz vor Weihnachten fand ich das Haus (Darlehen!, zur Info: 3-Familienhaus, 2 Wohnungen vermietet) im Internet zum Verkauf, besser gesagt zum Insolvenzverkauf. Im Januar infomierte ich das Jugendamt. Das JA schrieb mir freundlicherweise zurück und legte die Insolvenzbekannmachung von Ex bei. Die Insolvenz war bereits im Sommer zuvor eröffnet worden. Das JA schrieb ebenfalls Ex an und bat ihn eine "Unterhaltsverpflichtungserklärung" zu unterschreiben.

Gleichzeitig erfolgten keine KU-Zahlungen mehr. Die letzte Zahlung erfolgte zum 1. Januar 2014, die schuldete er aber noch aus dem Dezember 2013.

Mich bat das JA um Ausfüllung der Anträge für die Prozeßkostenhilfe. Ich informierte mich über dieses Thema, mit dem ich mich zuvor noch nie befassen mußte. (Auch dieses Forum half mir dabei sehr!!!) Mir wurde klar, dass ich im Prinzip die kompletten Prozeßkosten selbst zahlen mußte, wenn auch über Jahre verteilt, da ich eben "genug" verdiene. Ich entschied mich daher im März dazu, einen eigenen Anwalt zu nehmen, meine Ersparnisse zu opfern und den Titel einzuklagen.

Die Anwältin schrieb Ex an, ohne Erfolg. Die Anwältin schrieb Insolvenzverwalter an, mit dem Erfolg, dass Insolvenzverwalter für sowas nicht zuständig sind. Ex bekommt, gemäß IV, den KU den er zu zahlen hat nicht gepfändet. Ich entschied mich, gemeinsam mit dem RA, für den "gechillten" Rechtsweg. Klage einreichen auf Einreichung von Unterlagen. Nichts passiert. Bis Oktober.

Vom Gericht bekomme ich: Beschluss - Teil-Entscheidung aufgrund eines Versäumnisses

Ex wird verurteilt Auskunft zu erteilen über sämtliche Einküfte.

Zum November wird er gekündigt.

So - dies sind die Fakten.

Nun meine Fragen:
1. Da ich mittlerweile davon ausgehen muß, dass Ex einfach keine Post mehr öffnet: Was passiert, wenn er dem nicht nachkommt, wie in den vergangenen 1 1/2 Jahren ja auch?

2. Hat jemand eine Ahnung, was dieses Verhalten im Rahmen des Insolvenzverfahrens zur Folge haben kann?

3. Hat es überhaupt noch Sinn, die Klage weiter zu verfolgen? Da er ja arbeitslos ist, gleichzeitig im Insolvenzverfahren, Haus wird wohl versteigert werden, wird wohl kaum mit großartigen Einkünften zu rechnen sein.

Ich möchte hier gerne einige Sachen klarzustellen:

Ich gehe einer geregelten Arbeit nach. Da ich als Frau in einer Männer-Domaine arbeite, habe ich das große Glück mit einer 25 Std.-Stelle über ein Einkommen von 1300 € netto zu verfügen. Zusammen mit dem Kindergeld, läßt es sich gesichert, und Dank meiner Einstellungen, auch angenehm leben. Große Sprünge sind nicht drin. Rücklagen für Reparaturen können gerade noch so erfüllt werden. Auch spare ich für meinen Sohn jeden Monat 40 € (seit er 6 Jahre ist und diesen Betrag mehr als KU bekam, bzw. hätte bekommen müssen). Die Titulierung war anfangs nur aus Gründen der finanziellen Sicherheit für Notfälle meinerseits und somit der des Kindes gedacht (abgesehen von der: "Das ist das Recht des Kindes" - Nummer, die ja nicht unrelevant ist). Ich war eigentlich der Ansicht, dass der Unterhalt wieder gezahlt wir, sozusagen durch das Insolvenzverfahren sogar eher gesichert ist. Da ich aus meinem Job weiß, wie negativ sich eine Lohnpfändung auswirkt, hätte ich wahrscheinlich auch nicht zu diesem Mittel gegriffen. Wenn ich am Hungertuch nage, gehe ich mehr arbeiten, gar kein Thema. In meinem (Männer)-Job heißt das dann: mind. 10 Stunden, bei "kindgerechten" Ganztags-Jobs komme ich auf kaum mehr Netto-Gehalt, jedenfalls für die nächsten 2-3 Jahre. Unterhaltsvorschuss habe ich nicht beantragt. Und das aus zweierlei Gründen: Sozialleistungen sollen nur die beziehen die sie WIRKLICH brauchen. Und: Angst vor den Folgen für Ex im Rahmen des Insolvenzverfahrens.

Es enttäuscht mich, dass der KV, obwohl er wirkliches Interesse an dem Kind hat, sich in finanzieller Hinsicht so erbärmlich benimmt. Keine der oben genannten Fakten hat er mir persönlich mitgeteilt. Das Thema wird strikt gemieden.

Könnt Ihr mir dazu irgendetwas sagen?

Danke fürs Lesen.

Don Quichottin,

die sich eben fühlt als kämpfe sie gegen Windmühlen
und deren Nick-Name sich fast anhört wie "Heilige Idiotin"

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2014 21:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Windmühlenkämpferin.

Das was du bisher über deinen Ex raus gefunden hast, lässt nicht auf all zuviel Erfolg hoffen.

Zumindest, wenn du unter Erfolg mehr als nur ein schönes Stück verstehst auf dem steht, was er eurem Kind alles schuldet.

Dafür ist es sogar ohne belang ob er tatsächlich pleite ist, oder in Wirklichkeit seine Fantastilliarden auf den Cayman Inseln gebunkert hat.
Die staatliche Satfpresse funktioniert nur, wenn das Geld auch greifbar ist.
Und wenn bereits ein Insolvenzverfahren läuft, heißt das eben, entweder nichts da ist oder eben zu wenig.

Dein Vorteil ist, dass du die Kosten des Verfahrens auch dem JA überlassen kannst, die zum Einen die Aufgabe habe, euch bis zu 6 Jahre lang mit Unterhaltsvorschuss zu versorgen und zum Anderen, sich um das Eintreiben des Geldes zu kümmern.

Eine weitere Chance könnte sich ergeben, wenn du tatsächlich einen Titel erwirken kannst und er zumindest ein kleines Einkommen hat, dass von diesem kleinen Einkommen den titulierten Unterhalt bezahlt und wenn er dadurch bedürftig werden sollte, vom Jobcenter diese Lücke mit aufstockendem Hartz4 auffüllen lassen könnte. Dann hat er von der Unterhaltszahlung keinen weiteren Nachteil.

Vielleicht kannst du ihm das ja mal stecken oder ihn hier vorbei schicken, dann erklären wir ihm das, falls er dir das nicht glaubt.
Für ihn hätte das nicht nur den Vorteil des guten Gefühls selbst für sein Kind zu bezahlen, sondern, dass sich nicht noch mehr Schulden aufhäufen.

Klingt doch wie eine Lösung oder?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2014 22:15
(@don-quichottin)
Schon was gesagt Registriert

Danke Beppo für die schnelle Antwort. Du kannst wohl zwischen den Zeilen lesen. Es stimmt, dass ich mit dem Gedanken spielle, diesen Titel nur zu Erlangen, um ihn meinem Sohn irgendwann unter die Nase halten zu können. Dies hat mit sonstigen Verhalten, das der KV in letzter Zeit an den Tag legt, zu tun. Aber das ist eine andere Baustelle, und ich überlege eben, ob mir das mein Geld Wert ist.

Nun, so gering war sein Verdienst nicht. In den letzten 1 1/2 Jahren hat er so 3.200 - 3.500 € brutto verdient (Auskunft Insolvenzverwalter).

Was passiert, wenn er der Klage des Gerichtes nicht nachkommt?

Stimmt die Auskunft des IV, dass der zu zahlende KU nicht gepfändet wird? Das wäre dann ja so was wie eine Unterschlagung.

So, jetzt gehe ich mal unsere Brötchen verdienen.

DQ

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2014 09:43
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

eigentlich hätte er die Unterhaltsverpflichtung für ein Kind angeben müssen. Soweit ich weiss wird die Anzahl der Kinder abgefragt bei einer Privatinsolvenz. Dann würde sich der Selbstbehalt den er hat um den Kindesunterhalt der ersten Zeile der Düsseldorfer Tabelle erhöhen und nur der Rest für die Gläubiger zur Verfügung stehen. KU gemäß Einkommen würde er also nicht zahlen, aber eben den Mindestunterhalt.

Was konkret passiert ist, weiss ich nicht, aber vielleicht kann ja Dein Anwalt Einsicht in die Insovenzunterlagen beim Amtsgericht beantragen.
Auf Unterhalt verklagen kannst Du ihn immer, Du erhälst dann einen Titel, der 30 Jahre lang einklagbar ist. Ob das wirklich etwas bringt ist eine andere Frage. Verdient er nicht mehr als den Selbstbehalt und kommt er einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit nach (Nebentätigkeit) ist zu prüfen ob er überhaupt leistungsfähig ist. Ist er nicht leistungsfähig, wird es auch nichts mit dem Titel.

Der Weg, den Beppo vorgeschlagen hat, ist nur möglich, wenn der Unterhalt tituliert ist, außerdem wäre zu prüfen wie das alles mit der Privatinsolvenz zusammen geht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2014 14:25
(@don-quichottin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Wenn ich Euch richtig verstanden habe, ist es für BET  UND  UET nur dann möglich aufstockende Sozialleistungen zu bekommen, wenn ein Titel vorliegt. Ich dachte das wäre nur für BET so.

@Susi
Ja, von diesen "eigentlich" gibt es eben viele. Leistungfähig ist er voll, es sei denn, es fällt ihm irgendetwas tolles ein. Selbst ALG1 würde noch ausreichen um Mindestsatz KU zu Zahlen, ohne dass er bedürftig wird.

Weis irgendjemand, was passiert, wenn er auf die Klage des Gerichtes nicht reagiert. Passiert dann einfach weiter nichts und das Gericht setzt ein "fiktives Einkommen" an oder bekommt er eine Geldstrafe oder sogar weitere Strafen?

Wird er den erhöhten ALG1 Satz (67%) bekommen, weil er ein Kind hat (auch wenn das Kind nicht in seinem Haushalt lebt)?

DQ

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2014 09:46
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn er auf die Klage des Gerichts nicht reagiert dürfte ein Versäumnisurteil gefällt werden. Damit hättest du sozusagen einen Titel. Diesen würde ich dann dem KV und dessen Insolvenzverwalter zur Kenntnis schicken. Bei einer Privatinsolvenz dürfen meines Wissens nämlich keine neuen Schulden gemacht werden, ansonsten könnte die Restschuldbefreiung daran scheitern.

Aber das müsste Inselreif besser wissen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2014 11:03
(@don-quichottin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

bei dem Schreiben an den KV von Gericht steht als Überschrift: "Teil-Entscheidung aufgrund eines Versäumnisses". Ist das ein Versäumnisurteil?
KV wird in diesem Schreiben jedoch lediglich aufgefordert, Auskunft über Einkommen zu erteilen.

Soll ich dieses Schreiben auch schon an IV senden?

Das Thema PI - neue Schulden - Restschuldbefreiung würde mich auch interessieren. Ich befürchte Ex ist sich den Folgen seines Handelns, bzw. Nicht-Handelns nicht bewusst.

DQ

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2014 11:23
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Don Quichottin,

ob Dein Sancho Pansa aktuell im "Ist-mir-doch-egal-" oder "Ich-fahre-erstmal-alles-gegen-die-Wand-" oder "Ich-höre-nix-ich-sehe-nix"-Modus  oder einem Misch-Masch aus allem fährt, ist schwer ersichtlich.
Schlau ist das jedenfalls nicht.

Ich befürchte Ex ist sich den Folgen seines Handelns, bzw. Nicht-Handelns nicht bewusst.

Aber ... Dein Problem ist es auch nicht.

Soll heissen: Außer einem deutlichen "Wach-auf" (welches spätestens mit dem Brief vom Gericht zur Auskunftserteilung kommen sollte) in seine Richtung, solltest Du keine weiteren Aktionen in seine Richtung starten (ob und wie sich die Bedarfsrechnung in Bezug auf HartzIV-Aufstockung und Pfändungsgrenzen im Insolvenzrecht unterscheiden, ist vielleicht interessant, aber m.E. zu komplex als dass DU Dich damit beschäftigen müsstest).

Insgesamt bewegt er sich (mittelbar oder unmittelbar) in drei unterschiedlichen Rechtsgebieten (Familienrecht, Sozialrecht, Insolvenzrecht).
... Du solltest Dich dabei lediglich auf das erste konzentrieren:
Dabei ist mir nicht ganz klar, wieso Du die UHV-Möglichkeit nicht ernsthaft in Betracht ziehst.

Wenn Dein Ex tatsächlich über ausreichend EK für Mindestunterhalt verfügt, dann kann es m.E. dem Steuerzahler egal sein, ob er Dir Deinen Anwalt bezahlt, oder ob er Dir die Beistandschaft bzw. die Dienstleistung der UHV-Kasse bezahlt und Deinem Ex das Geld vorschießt.

Nur ein Randthema:

Wenn ich Euch richtig verstanden habe, ist es für BET  UND  UET nur dann möglich aufstockende Sozialleistungen zu bekommen, wenn ein Titel vorliegt.

Aufstockungsleistungen sind weder auf den BET noch den UET beschränkt.
Beim UET werden titulierte Unterhaltsleistungen, die geleistet werden, im Bedarf berücksichtigt.
Beim BET wird geleisteter Unterhalt (egal ob tituliert oder nicht) als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft gewertet.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2014 13:13
(@kitty)
Schon was gesagt Registriert

Moin Don Quichottin,

mal in eine ganz andere Richtung gedacht: Habt ihr in den Jahren ernsthaft das Thema Wechselmodell erwogen?
Mit einer 50 / 50 - Regelung ohne gegenseitige finanzielle Erwartungen?
Vielleicht entfrostet sich dadurch euer Verhältnis, und Sohnemann und Papi bauen ihr Ding noch weiter aus?

Einen wunderbaren Tag wünscht Kitty.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2014 14:13
(@don-quichottin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

@united
UHV will ich nicht beantragen, weil ich eben nicht weis, wie sich das in der PI verhält (hat Sophie ja auch schon kurz angeschnittten). Ich wünsche Ex nicht die finanzielle Hölle. Nützt mir nichts und dem Kind schon mal gar nicht, im Gegenteil.

Es ist mir klar, dass er sich in mehreren Rechtgebieten bewegt und darum das Ganze so unüberschaubar wird, aber ich würde es trotzdem gerne verstehen.

@kitty
WM war hier kein Thema, wie denn auch, dann hätten wir uns ja austauschen müssen. Und genau darum würde es nicht funktionieren. Ich hatte zwischenzeitlich darüber nachgedacht. Meine Überlegung war, ob es mir dadurch finanziel besser geht. Aber wie vor ein paar Tagen schon geschrieben, mein Arbeitstag wäre lang. Ex arbeitete zu der Zeit angestellt. Zeitlich hätte es da auch nicht hingehauen. Wir hätten zwar beide schön verdient, Sohn wäre jedoch auch sehr lange am Tag fremdbetreut.

Für die nächste Zeit kommt WM für mich auch nicht in Frage. Haus wird wohl versteigert. Wo Ex dann wohnen wird ist nicht abzusehen (Freundin von Ex wohnt einige hundert km entfernt).

Und außerdem: wer zahlt denn bei wm Kleider etc.? Konto anlegen, jeder Zahlt einen Betrag und davon wird gekauft. Ja klar, das klappt dann mit Ex?!?!

Nein, WM zurzeit lieber nicht.

Vielleicht gehören Diskussionen über dieses Thema nicht in dieses Unterforum.

Aber Kitty hat erkannt, dass meine Überlegungen auch in andere Richtungen gehen, was die Betreuung von Sohn betrifft um die finanzielle Situation zu entschärfen. Verhaltensweisen, die Ex zurzeit an den Tag legt, erleichtern mir die Entscheidung.

Oder, was meint Ihr?

DQ

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.11.2014 20:12




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo DQ,

ich verstehe nicht ganz was Du eigentlich willst.

Willst Du verständlicherweise KU bekommen, dann ist es der einfachste Weg Unterhaltsvorschuss zu beantragen, Du bekommst dann weniger als den Mindesunterhalt und das nur bis zu Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes. Selbstverständlich wird sich die UVK die Verhältnisse des KV prüfen und u.U. das Geld zurückfordern.

Wenn Du den KV erziehen willst, dass er doch bitte zahlen möge, halte ich dass für vergebene Liebesmüh'. Du wirst kein Geld sehen, jetzt ist er arbeitslos, PI läuft, nach einem Jahr ist es Hartz4 und ich gehe davon aus, dass ihm das alles egal ist. Seine Schulden werden wieder wachsen und es wird ihm auch egal sein. Ist der Ruf erst ruiniert, dann lebt es sich ganz ungeniert.

Warum willst Du das Urteil an den Insolvenzverwalter schicken? Steht da drin, dass Du Geld zu bekommen hast?
Es gab hier schon mal ein Topic, wo jemand der Meinung war, dass der Insolvenzverwalter den KU doch bitte zu überweisen habe. Dem ist aber nicht so. Dein Ansprechpartner ist Dein Ex und niemand anders, wenn er sich nicht bewegt passiert erst einmal gar nichts.

Das einzige, was Du vor Gericht erreichen kannst, ist ein Titel, den Du 30 Jahre einfordern kannst, so der KV jemals wieder zu Geld kommt. Das ist alles.

Du lebst in einer geordneten Welt, wo man keine Schulden hat, sich um Arbeit bemüht. Alles das scheint Dein Ex hinter sich gelassen zu haben, er hat Schulden, so hoch, dass er sie nie abtragen kann. Er hat gearbeitet und bekommt dafür fast nichts, wegen der PI, wozu also arbeiten? Seine Welt hat sich von Deiner total entfernt.

VG Susi

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2014 22:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das sehe ich genauso wie Susi.

Du willst, das Geld vom Himmel fällt, aber niemand soll dafür bezahlen müssen.

Da bleibt mir eigentlich nur der Rat mal einen (Geld-)Regentanz aufzuführen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2014 22:16
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich schließe mich den Vorschreibern an: Du musst schon tätig werden, wenn Du KU sehen willst. Für die Erziehung des KV und dessen finanziellen Situation bist Du nicht mehr zuständig (wenn dass denn jemals so gewesen ist). Das Du Rücksicht auf ihn nehmen willst, ehrt Dich! Und wenn Du es Dir leisten kannst (und eben willst) halte ich den Ansatz auch nicht für verkehrt.  :thumbup:

Allerdings halte ich die Art und Weise wie Du gg ein WM entschieden hast, für nicht akzeptabel. Vorweg: Ich glaube auch - so wie Du den KV und die ganze Situation schilderst - dass ein WM nicht durchsetzbar, vernünftig lebbar ist, vielleicht sogar gar nicht gewollt vom KV.

Aber so wie Du es zumindestens hier ausdrückst, hast DU die Entscheidung getroffen, DU möchtest das nicht, DU siehst die Probleme. Das dokumentiert leider - hier wird es zur Grundsatzdiskussion - das ewig junge Ungleichgewicht von Trennungseltern, wenn es um das zukünftige Betreuungsmodell geht. Dabei sollte es im Übrigen nicht um Geld (ja, ein WM ist tendenziell in Summe teurer) oder persönliche Befindlichkeiten ("mein Kind", "der andere ET kann nicht richtig erziehen"), sondern um das Wohl des Kindes und die Chance, beide Eltern gleichberechtigt und in annähernd gleichem Umfang erleben zu dürfen.

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2014 10:33
(@don-quichottin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

@Susi
Nun, ich wollte Antworten auf die Fragen meines ersten Beitrages. Diese ganze Angelegenheit belastet mich und meine Überlegungen gehen in die Richtung, dass ich lieber auf das ganze Prozedere verzichte, Sohnemann komplett selber finanziere um damit Ex vor weiteren Schulden zu bewahren. Das wäre der einfachste Weg. Leider gehe ich davon aus, dass das aber keine Lösung für das Problem ist, dass zukünftig eine vernünftige Konversation (was die Belange des Kindes betrifft) mit Ex möglich sein wird. (Seitens des KV kommt nämlich mittlerweile GAR nichts mehr an Infos rüber)

Und nein, es hätte keine Folgen für den Umgang mit dem Vater. Außer vielleicht der, dass ich mir permanent auf die Zunge beißen muss, wenn Sohn erzählt, welche Urlaube, Autokäufe und Geschenke vorgesehen sind (und nie realisiert werden).

@Beppo
Dir muss ich widersprechen: Ich erwarte nicht, dass Geld vom Himmel fällt. Wenn ich mehr Geld benötige, gehe ich mehr arbeiten.

Und da kommen die Überlegungen mit dem Betreuungsmodel ins Spiel.

@TotoHH
Ich lehne WM NICHT grundsätzlich ab. Ich lehne es zur Zeit ab, solange, bis der zukünftige "Lebensmittelpunkt" von KV geklärt ist. Ich lehne WM auch dann ab, wenn zwar die finanzielle Situation für beide Seiten akzeptabel ist, das Kind dadurch aber überwiegend fremdbetreut wird, weil die Arbeitszeiten beider Eltern nicht mit Schulzeiten (einschl. Nachmittagsbetreuung) zu vereinbaren sind.

Und, ich gestehe, ich möchte nicht, das Sohn in einer Umgebung aufwächst, in der ihm vorgelebt wird, dass man auch ohne zu arbeiten überleben kann.

Nun, mir bleibt wohl nichts anderes übrig, als die Füße ruhig zu halten und abzuwarten was in den nächsten Wochen passiert. Vielleicht fällt es mir dann leichter, Entscheidungen über meine berufliche Zukunft (und die daraus resultierenden Folgen) zu treffen.

Schönen Tag noch

DQ

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2014 13:08
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Hallo Don Quichottin,
wäre es nicht eine Idee, den Vater zu bitten sich zeitlich mehr um den Sohn zu kümmern, wenn er schon nicht zahlen kann?
Sagen wir eine 50/50 Aufteilung?
Dann könntest Du Deine Arbeitszeit auf eine Vollzeitstelle aufstocken.
So wie es aussieht hast Du ja Insolvenzbedingt finanziell nicht viel von Ihm zu erwarten.
Und dem Kind wird ein häufigerer Umgang mit seinem Vater gut tun.
Nur weil er mit seiner Firma gescheitert ist, muss er ja kein schlechter Vater sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2014 18:17