FSJ und Unterhalt (...
 
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FSJ und Unterhalt (Freiwill.soz.Jahr)

 
(@franzilll)
Schon was gesagt Registriert

Kann meine Ex den Unterhalt für das bei mir lebende Kind einstellen?
-Die volljährige Tochter beginnt nach dem Abi das freiwillige soziale Jahr
-WICHTIG:sie will Heilpädagogik später studieren und leistet das FSJ in
  einer Schule für Behinderte Kinder ab.
-Sie wird ca 300 Euro Taschengeld dort erhalten
-bei ihrem 3er Abischnitt kann sie eh nicht sofort studieren

Google suche ergab:strittiges Thema-das FSJ müßte fürs Studium notwendig sein,
  das Taschengeld kann abgezogen werden...

Mein Anwalt ist lange im Urlaub-daher hoffe ich hier auf Infos-DANKE

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2014 19:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auf Basis deiner, weiterhin extrem spärlichen Angaben, kann man eigentlich nur antworten:

"Das kommt darauf an!"

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2014 19:27
(@franzilll)
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Habe zur Zeit 3 Themen laufen und wollte nicht ständig die Rahmenbedingungen wiederholen...
Der Kernpunkt wird wohl sein:Ist das FSJ für das angestrebte Studium notwendig?
Zwingend natürlich nicht aber im weiteren Sinne?? Es hängt wohl auch vom Bundesland ab??
Hier NRW.

OK-weitere Details:1 Jahr geschieden,Bd arbeiten,bd 1 jetzt vollj.Kind,noch 5 Jahre Unterhalt
Da ich viel mehr verdiene zahle ich hohen Betrag an Ex,der durch das FSJ der bei mir lebenden Tochter
wohl noch höher wird?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2014 19:48
(@franzilll)
Schon was gesagt Registriert

Zusatz:OK-der Trennungsunterhalt an Ex wird nicht steigen,da aber bisher davon der Kindsunterhalt für das bei mir lebende Kind abgezogen wurde,wird der reelle Überweisungbetrag höher...(Das bei meiner Frau lebende Kind
wird studieren,so das sich bei meinem Kindsunterhalt nichts ändern wird)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2014 20:09
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Franz,

ich denke, dass der Unterhalt auch im FSJ gezahlt werden wird, allerdings wird selbstverständlich das Taschengeld angerechnet, was den Unterhaltsanspruch verringert.
Wie alt ist die Tochter? Wenn Sie 18 ist wird sowieso anders gerechnet und sie hat sich zu kümmern.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2014 20:16
(@franzilll)
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Alter des Kindes 18,5 Jahre/volljährig.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2014 20:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann wird der KU von beiden Eltern anteilig aufgebracht werden müssen.

Wenn sie die Schule abgeschlossen hat ist sie zudem nicht mehr priveligiert und es gehen andere Unterhaltsberechtigte vor und die SB-Höhe des Pflichtigen ist höher. Es kann also durchaus sein, dass die KM keinen weiteren KU mehr leisten muss, wenn der Bedarf des Kindes mit Kindergeld und FSJ-"Einkommen" gedeckt wäre oder ihr SB nicht gewährleistet wäre.

Einen Anhaltspunkt bekommst du, wenn du dein ber. Einkommen und das deiner Ex addierst und in der DDT die Stufe ermittelst, dann das KG und pi*Daumen die Hälfte der 300 Euro Tschengeld der Tochter abziehst. Der Restbetrag würde dann auch euch Eltern Anteilsmäßig dem Einkommen nach verteilt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2014 20:26
(@franzilll)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Infos-alles scheint komplizierter als gedacht...

Wenn die Tochter neben dem FSJ/freiw.soz Jahr noch z.B.in Archälogie eingeschrieben wäre (Studium ohne NC),
wäre die KM dann wieder voll unterhaltspflichtig ??(zu kurzfristig gedacht?weil dann beim Wechsel zum eigentlich gewünschtem Studium der Heilpädagogik wieder Probleme vorpgrammiert sind ?!(KM
braucht nicht 2.Studium zu bezahlen?!)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2014 22:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Öhm,

falls es noch nicht angekommen ist. Für ein volljähriges Kind sind immer beide Elternteil Barunterhaltspflichtig. Nur die Haftungsquote ist halt je nach Einkommen unterschiedlich hoch.

Das volljährige Kind hat allerdings u.a. die Pflicht eine Ausbildung zügig zu absolvieren und die beiden Unterhaltspflichtigen möglichst zu entlasten. Das bedeutet, dass sie vorrangig erstmal Bafög beantragen muss und wenn dieses zusammen mit dem KG den Bedarf von 670 € (falls sie während des Studiums nicht zuhause lebt) nicht deckt wären eben wieder beide Elternteile mit im Boot.

Sie muss auch nachweisen, wie ernsthaft sie ihrer Ausbildung nachgeht und entsprechende Nachweise führen. Dazu reicht die Imma-Bescheinigung nicht aus. Es müssen auch Leistungsnachweise vorgezeigt werden. Von einem Gemauschel ala "ich studiere pro forma und mache meinen BFD, verdiene 300 € und kassiere bei Mama und Papa ab" rate ich ab. Das könnte im schlimmsten Fall sogar den verständigsten Richter auf die Palme bringen. Zumal du ja sicher auch ncihtwillst, dass dein Sohn dass, wenn er soweit ist, bei dir abzieht 😉

Die Richter gehen inzwischen davon aus, dass man dem Kind 1 Wechsel der Ausbildung durchaus zugestehen müsste und urteilen oft auch für einen kompletten Wechsel des Studium oder der Ausbildung noch Unterhalt aus.

Tina

P.S.: Nur nochmal zur Erinnerung. Ab 18 muss sich Töchting alleine um ihre Unterhaltszahlungen kümmern. Du hast da keine Karten mehr drin. DU kannst sie zwar beraten, die Schritte muss sie aber gehen und letztendlich auch verantworten. Was du in Verbindung mit BFD und Studium vorschlägst würden die nicht gut gesonnene Menschen als Anstiftung zu einem Betrug werten

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2014 23:06
(@franzilll)
Schon was gesagt Registriert

Die Bd Kinder sind erst kurze Zeit volljährig.(Zwillinge).Bisher war der Wohnort entscheidend(wie von den Kids gewünscht
Lebte 1 Kind bei der Mutter-sie studiert bald und ein Kind bei mir-beginnt BFD)
Wenn ich die Antwort richtig verstehe spielt der Wohnort keine Rolle mehr-Bd Elternteile teilen sich den
Unterhalt.
Zur Zeit verlangt die Ex den BFD-Vertrag !
Sie wird natürlich das Taschengeld vom Unterhalt abziehen oder wg BFD den Unterhaltsanspruch ablehnen.
Im Gegenzug müsste sie sich jetzt anteilig auch am Unterhalt der bei ihr lebenden Tochter beteiligen?!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2014 14:20




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was sind denn Bd Kinder?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2014 14:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

am wichtigsten wäre, sich klar zu machen, dass beide Kinder eigenständige Personen mit eigenständigen Unterhaltsansprüchen sind. Das bedeutet, wenn die Kinder volljährig sind, müssen sie ihre Bedürftigkeit belegen und dann müssen beide Eltern, unabhängig davon wo die Kinder wohnen, deren Anspruch nach der Quote ihrer Einkommen decken, sofern das Kind bedürftig und die Elternteile leistungsfähig sind.

Wenn also Kind A nach der Schule eine kurze Übergangszeit (bspw. vom Abi im Juli bis Studium im Oktober) nichts tut, dann studiert, dann hat es einen durchgängigen Unterhaltsanspruch an beide Elternteile.

Wenn Kind B nach der Schule nichts tut, im Oktober ein FSJ beginnt, aber völlig unklar ist, ob das zur Beschäftigung oder Berufsvorbereitung dient, dann endet der Unterhaltsanspruch des Kindes m. E. nach dem Abitur, sofern eben der Zusammenhang FSJ und Studium nicht eindeutig gegeben ist.

Es gibt m. W. zum Bufdi keine aktuelle Rechtsprechung, weshalb - so habe ich das bisher dem Netz entnehmen können - zunächst die Rechtsprechung die FSJ betreffend herangezogen werden muss.

Ich verstehe aber auch ehrlich gesagt nicht, warum die Tochter das TG von 300 Euro nicht zum Bestreiten ihrer Unterhaltspflicht heranziehen soll. Sie darüber hinaus FREIWILLIG zu unterstützen, ist ja in Ordnung. Vielleicht sieht das auch die Mutter entspannter, wenn die Tochter das mit ihr unter 4 Augen klärt, als wenn Du im Hintergrund die Fäden ziehst.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2014 14:54
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was sind denn Bd Kinder?

"Beide Kinder" vermutlich

Wenn ich die Antwort richtig verstehe spielt der Wohnort keine Rolle mehr-Bd Elternteile teilen sich den
Unterhalt.

ImPrinzip, genauso so. "Teilen" entsprechend der Einkommensverhältnisse, bei Berücksichtigung eines Selbstbehalts. Das kann dazu führen, dass ein ET nichts zahlen muss. Kümmern um die Unterlagen muss sich das jew. betreffende Kind. Hinzu kommt dann bei Deinen, das eines sich vermutlich Bafög besorgen kann, während das andere sich das BFD-Taschengeld anrechnen lassen muss. Aber hier sollten mal die Experten was zu sagen. und zwar schön getrennt nach beiden Kids..

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2014 14:56
(@franzilll)
Schon was gesagt Registriert

Danke jetzt seh ichs klarer!!!!
Wie gesagt mein Anwalt hat noch 3 Wo Urlaub-so das ich nach Infos dürstete...
Nur noch ein Aspekt:Wenn die Tochter erstmals im BFD Geld verdient ,werde ich es nicht über Herz
bringen, ihr etwas davon abzunehmen...aber das ist mein Manko...Sie soll das Geld dann fürs Auto
sparen...was sie fürs Studium brauchen wird weil wir sehr abgelegen wohnen.
Nochmals Danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2014 15:34
(@franzilll)
Schon was gesagt Registriert

Bd = beide-schreibe erst kurze Zeit mit Android.. hier wird automatisch/nachträglich schon mal der 1.Buchstabe
In Großschreibung verändert...nicht nur am Zeilenanfang .

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2014 15:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin franzill,

ob und in welchem Umfang das FSJ im konkreten Fall Deiner Tochter unterhaltsrelevant ist, kann hier niemand sagen. Was immer wir hier schreiben oder was Google ausspuckt, muss Deine Ex nicht die Bohne interessieren. Wenn man es rechtssicher wissen wollte, käme man um eine Gerichtsverhandlung nicht herum; eine schlichte "Wenn-Dann"-Analogie, die auch Deiner Ex zwingend einleuchten müsste, gibt es nicht. Als ziemlich sicher würde ich aber in jedem Fall annehmen, dass das dort bezahlte Taschengeld nichts ist, was anrechnungsfrei noch auf den "normalen" Unterhalt obendrauf kommt.

Entscheidend ist vor allem - andere Schreiber erwähnten es bereits - dass Du selbst gar keine Aktien (mehr) hast, UH zu verlangen; das müssen Eure Twins seit ihrer Volljährigkeit schon selbst tun. Ob sie mit ihrer Mutter deswegen Stress anfangen wollen, entscheiden sie allein; Du kannst höchstens sagen "von mir bekommt Ihr X EUR; den Rest müsst Ihr Euch bei Muddi holen."

Um Dir wenigstens mal eine Hausnummer nennen zu können, wäre es allerdings hilfreich, Dein Netto sowie das Deiner Ex zu kennen. Möglicherweise regst Du Dich ja vollkommen zu Unrecht auf, weil mit oder ohne FSJ nicht viel bei ihr zu holen ist.

Beim studierenden Kind wäre ausserdem zu prüfen, ob ein BAFöG-Anspruch besteht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2014 15:42
(@franzilll)
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Eine 2. Forumrunde brachte die Erleuchtung.Der Ehegattenunterhalt wurde im Vergleich festgelegt,und auf dem Papier
wurden mir die beiden Kindsunterhalte zugeordnet.Ein Vergleich ohne entsprechende Ausstiegsklausen bedeuten
das meine Ex eh den gleichen Unterhalt kriegen wird auch wenn sie eine Kindsunterhaltspflicht im FSJ nicht sieht
bzw das TG abgezogen haben will.Warum ist sie nur so scharf auf eine FSJ-Vertragskopie? :redhead:
Warum ist diese Welt so komplex?
Danke für eure geopferte Zeit!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2014 23:02