Hallo und guten Morgen ,
es geht hier zwar nicht um Unterhalt , aber ich "fühle" mich hier einigermaßen richtig...
Zur Sache
Kind 17 macht Führerschein - Kontakt zum Barunterhaltspflichtifen ET normal - gut
Es gibt ein Telefonat , wo beide ET sagen, das der Führerschein aus dem Sparvermögen des Kindes beglichen wird
Nun begleicht ein ET die Rechnungen vom Guthaben des Kindes , weil er ein Sparkonto vom Kind verwaltet
Könnte im Streitfall das begleichen dieser Rechnungen zum Nachteil angerechnet werden.?
Meine Frage ziehlt deshalb daraufhin , das mir ein Bänker gesagt hat wenn man Vermögen von Eltern auf ein Konto eines Kindes anlegt steht es rechtlich dem Kind zu . Ohne schriftliche Zustimmung sollte man dieses nicht machen, es könnte dann zu Lasten desjenigen gehen, der das veranläßt.
Würde das hier auch zutreffen?
Ich frage nur deshalb , weil mir aufgefallen ist das die Rechnungen die ich ( im telefonischen Gespräch einvernehmlich)beglichen habe verhältnismäßig niedrig sind
Der Führerschein hätte demnach unter 1000€ gekostet. Das kann wohl nicht sein .
Ich hoffe nicht das hier ein böses Spiel gespielt wird.
Danke für hilfreiche Auskunft
Also ich habe vor vielen Jahren im Alter von 17 weitgehend selbst über mein Sparbuch verfügt und davon den Führerschein bezahlt. Will sagen: Sollte das Kind das nicht selbst bestimmen? Was wollt ihre als Eltern einem (fast) Erwachsenen denn noch alles abnehmen?
Gruß. Toto
Hallo Sukram,
(...) das die Rechnungen die ich ( im telefonischen Gespräch einvernehmlich)beglichen habe (...)
Ähm, dann sollte aus den Kontoauszügen doch glasklar hervorgehen:
- Am 1. April hast du 345,67 Euro vom Sukram-Juniors Sparbuch abgehoben.
- Am 2. April hast du 345,67 Euro überwiesen zugunsten von Fahrschule Sowieso für Rechnung Nr. 4711 wegen Führerschein von Sukram-Junior.
Wo soll da irgendein Zweifel bestehen, wofür das Geld verwendet wurde? Der Junior wird ja wohl kaum behaupten wollen, man habe ihn seinerzeit gefesselt und in Handschelllen in die Fahrschule verbracht ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Und warum hebt Bubi das Geld nicht einfach selbst vom Konto ab un trägt es zur Fahrschule?
Einem jungen Mann, der das nicht selber kann, möchte ich nicht im Auto begegnen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
...das sehe ich genauso....
Klar ist ersichtlich aus dem Kontoauszug, das das Geld für seinen Führerschein verwendet wurde....
..leider ist der andere ET nicht immer so " Ehrlich" gewesen was mündliche Zusagen anging ...zu deutsch : es besteht kein Vertrauensverhältnis zum anderen ET . Zum Kind : im großen und ganzen ja !
Dann wäre ja eigentlich alles soweit o.k.
Danke für eure Antworten
Servus!
Und warum hebt Bubi das Geld nicht einfach selbst vom Konto ab un trägt es zur Fahrschule?
Bei manchen Banken ist das erst ab Volljährigkeit möglich; hier könnte man aber ein Girokonto mit entsprechender EC-Karte einrichten, auf welches das Geld überwiesen wird.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!