Hallo!
Vorweg; bin ich hier in diesem Thread richtig?
Mein Sohn geht ab nächstes Jahr in die Grundschule. Soweit so gut. Meine Ex und ich versuchen jetzt irgendwie auf einen Nenner zu kommen.
Dummerweise kosten Ganztagsbetreuungsschulen Geld.
Ich bin ab 1.1. wieder in Lohn und Brot, meine Ex hat seit Geburt an nichts anderes gemacht als studiert und kassiert noch bis mitte 2011 von mir Ehegattenunterhalt von 560 Euro dann nur noch KU.
Ich weiss, dass die Verpflegung des Kindes im KU enthalten ist, aber wie regel ich das mit den Kosten die sich ja am Einkommen bemessen. Ich bekomme im ersten halbjahr 33 TSD im Jahr und dann wohl so 38 TSD im Jahr. Meine Ex.. gute Frage, ob sie je einen Job antreten wird.
Unser Kind soll eine gute Ausbildung erhalten und auch Ganztagsbetreut werden, nur da ich am neuen Job pendeln muss und doppelte Mietbelastung habe (habe eine Whg mit meiner Lebensgefährtin) habe ich am Ende des Monats gerade mal 150 Euro und damit ist der Kühlschrank noch nicht gefüllt und der Sprit nicht bezahlt mit dem ich meinen Sohn sehen will.
Mich würde interessieren wie ihr dieses Bezahlproblematik mit euren Expartnern gelöst habt? Ist es möglich sich irgendwie zu einigen? Ich kann einfach nicht die kompletten Kosten (ca. 150 Euro) alleine zahlen. Meine Ex meinte zwar, sie würde sich beteiligen und ich könnte ja etwas unterschreiben, was mich dann ausen vorlässt, damit die Stadt nicht an mich rantreten kann.. aber das ist ja wohl nur Wunschdenken. Ich als Vater bin natürlich in der Pflicht.
Sollte man sich irgendwie notariell einigen? Nur per Handschlag?
Wäre dankbar für eure Ratschläge.
Gruß Charlie
Hallo Charlie,
normalerweise bemisst sich der Kostensatz nicht am Einkommen der Eltern, sondern am Haushaltseinkommen des Elternteils, bei dem das Kind lebt. Bist Du Dir ganz sicher, dass Dein Einkommen berücksichtigt wird?
Guck Dir bitte zuvor die Satzung genau an.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
danke für den Hinweis.
So separiert habe ich gar nicht gedacht
In den Satzungen für Bonn habe ich folgendes gefunden, für Köln wird dies dann ähnlich sein.
"Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so tritt dieser an die Stelle der
Eltern. Wird bei Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII den Pflegeeltern ein
Kinderfreibetrag nach § 32 Einkommensteuergesetz gewährt oder Kindergeld
gezahlt, treten die Personen, die diese Leistungen erhalten, an die Stelle der Eltern.
Nun wie so oft steht in den Satzungen nichts von geschiedenen Eltern.
"
Bin ich dann tatsächlich "fein" raus? Ich bin gewohnt, dass die Sache einen Hacken hat.
Gruß Charlie
Moin,
das gilt es herauszufinden. Ich würde beim Träger oder der Stadt direkt nachfragen. Im Normalfall müssen solche Kosten vom KU gedeckt sein. Die normalen Hortkosten fallen auch in die Pflicht des Betreuungselternteils. Das Kita-Urteil greift dort explizit nicht, weil es hier nur um Betreuungsleistung gilt. Das ist bei der Ganztagsschule m. E. nicht anders.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Charlie,
kleine zusätzliche Argumentationshilfe: Deine Ex erhält nachehelichen Unterhalt von Dir nicht als Wiedergutmachung für eine gescheiterte Ehe, sondern vor allem wegen der Betreuung Eures Kindes. Gleiches gilt zumindest für Teile des Kindesunterhalts: Du erbringst den Bar-, sie den Betreuungsunterhalt. Wenn sie Teile dieser Betreuung an eine Ganztagsschule delegiert (was nicht verkehrt sein muss) passiert dasselbe wie bei einem Bauunternehmer, der sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer holt: Er muss diese "Erfüllungsgehilfen" bezahlen...
Falls Deiner Dauerstudentin das alles zuviel ist: Biete ihr doch an, dass Du Euren Sohn künftig betreust...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
danke für die Auskunft. Ich werde mal am Montag telefonieren. Und auserdem meine Ex mal drauf hinweisen, wie es dann (wahrscheinlich) mit den Kosten ist.
Meinen Sohn würde ich gerne betreuen, aber das ist wohl eher wunschdenken. Und da ich jetzt einen Job habe der 400 km von hier weg ist, ist das kaum machbar.
Aber danke Martin für die Argumentationshilfe. Ich werds angehen und dann weitersehen.
Ich geb Rückmeldung.
Gruß
Charlie
Hi
Aber danke Martin für die Argumentationshilfe. Ich werds angehen und dann weitersehen.
Und warum zahlst Du dann 560€ Ehegatten-UH bei gerade mal 33T€ im Jahr? Da kann doch was nicht stimmen. Wenn Du magst, schlüssel das mal auf.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
Wird bei euch die Ganztageschule nicht vom Kultus bzw. Schulamt getragen, bei uns ist die Ganztagesschule kostenlos, Bundesland Bayern. Diese Schulform wird je nach dem ob offene oder gebundene Klassen mit staatlichen Geldern gefördert. Lediglich das Essen muß selbst gezahlt werden, selbst dieses kann je nach einkommen bezuschußt weden.
Andrea
Hi,
zu Oldie;
letzte Woche kam das Scheidungsurteil, dass ich bis 06/2011 noch 560 Euro zu zahlen hätte. Danach wäre Schluss. Ich bekomme zur Zeit knapp 1900 ALG. Ab 1.1. hab ich wieder Arbeit mit 33TSD pro Jahr.
Wenn ich den EU neu berechnen lasse, kostet mich das wieder Geld und ich hab einfach keinen Bock mehr drauf. Auserdem müsste, dann das Urteil geändert werden etc. Am Ende glaubt meine Ex, dass bei mir doch noch irgendwie was zu holen wäre. Mein Anwalt meinte, dass eine Neuberechnung wohl 80 Euro weniger bringen würde, aber etwas mehr KU und es würde halt Anwaltskosten geben. Ich will nur dieses halbe Jahr noch durchstehen, dann kann meine Exe kucken wo sie bleibt! :gunman:
Zu Andrea: In NRW / bzw. Köln, habe ich gelesen das alle OGTS Geld kosten, gerichtet am Gehalt desjenigen wo das Kind lebt. Wäre bei meiner Ex ja nix. Und gebundene GTS habe ich in Köln nicht gefunden zumindest nicht für Grundschule.
Viel schlimmer ist, dass meine Ex wohl unser Kind an eine Waldorfschule anmelden will, was ich partou nicht möchte. Ich krieg ne Mail in der steht; "ich melde ihn dann da und da an, okay?"
Gruß Charlie
Viel schlimmer ist, dass meine Ex wohl unser Kind an eine Waldorfschule anmelden will, was ich partou nicht möchte. Ich krieg ne Mail in der steht; "ich melde ihn dann da und da an, okay?"
nun ja, als Mitsorgeberechtigter sagst Du "nein, nicht ok", und damit hat sich das erledigt. Genauso wie ggf. mit der Ganztagsschule.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.