Guten Abend, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Lebe von der Kindsmutter getrennt (seit 3 Jahren), Sorgerecht hat nur die KM.
Unterhalt für meine Tochter wird von mir natürlich immer gezahlt, nun wechselt unsere Tochter den Kindergarten (andere Landkreis),
passt besser weil wir beide Berufstätig sind.
Die KM musste schon Verdienstbescheinigungen einreichen zwecks Kindergartenkosten.
Nun wurde ich auch von der Samtgemeinde angeschrieben & Aufgefordert meine Verdienstbescheinigungen vorzulegen.
Nun die Frage, muss ich das überhaupt ?
Danke und viele Grüße
Hi Bob,
da das Sache der zuständigen Kommune / Kreis ist, würde ich mir mal die Kita-Satzung der Stadt vornehmen und durchsehen.
Ich kenne es sogar komplett anders - Nur die KM, bei der das Kind lebt, wird angeschrieben und diese gibt auch nur allein ihre Angaben ab (unabhängig von der Anmeldung im Kiga, die ja beide unterschreiben). Also mal nachfragen bei der Stadt. Gruß Ingo
Hallo Ingo,
danke für die Antwort, also in der KIGA Satzung steht leider nichts, der Brief wurde auch noch an die Adresse der Kindsmutter geschickt(an meinen Namen), unter der Adresse haben wir ja vor 4 Jahren zusammen gelebt.
Nun weiß ich nicht genau was ich der Gemeinde schreiben soll.
Grüße
Moin.
Nachdem der BGH die Kindergartenkosten zum Mehrbedarf des Kindes erklärt hat und damit als zusätzlich zum KU zahlbar, habe ich eigentlich damit gerechnet, dass die Kindergärten daraufhin sofort ihre Gebührenordnung an diese neue Situation anpassen und grundsätzlich das Einkommen beider Eltern zu Grunde legen. So wie es bei nicht getrennten ja auch die Regel ist.
Du bist dennoch der Erste, bei dem ich davon höre.
Wundert mich eigentlich.
Einen Weg, sich dagegen zu wehren kenne ich nicht.
Das Einzige, worauf ich achten würde ist, dass evtl. EU von deinem Einkommen abgezogen wird.
Das ist Einkommen der Mutter.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin
Steht denn in der KiGa-Satzung keine Gebührenordnung drinne, so richtig schön mit §§? Falls nicht, so gibt es vermutlich eine Übergeordnete des Landkreises bzw. der Stadt. Auch ich kenne es nur so, wie von Ingo30 geschildert.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin, nein da steht nichts leider, nur eine Tabelle mit Nettolohn von-bis & daneben die Gebühren.
Komisch schon das Sie mich auch an unserer alten Adresse angeschrieben haben, ich meine da bin ich ja seit 2 Jahren nicht mehr gemeldet.
Mir geht es ja auch darum, ich zahle Unterhalt usw. Und wenn jetzt noch Kindergartenkosten in Höhe von 200 Euro drauf kommen für mich, finde ich das ziemlich viel. Ich kann die Gemeinde anschreiben & denen mitteilen das ich seit 2 Jahren schon nicht mehr dort lebe und das Sorgerecht bei der KM liegt , weiß halt nur nicht ob das was bringt.
Danke & Grüße
Wenn du da nicht mehr wohnst, hast du doch auch seit 2 -Jahren keine Post mehr von da bekommen oder?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Bob,
da stimmt irgendwas nicht. Normalerweise stehen in der Kiga-Satzung schon zu Beginn, auf wen sie überhaupt zutrifft. Dort steht z.B. das Betroffener nur der ist, bei dem das Kind auch lebt (also in vielen Fällen nur die KM, die dann auch nur zur Berechnung herangezogen wird). Ruf doch einfach mal den zuständigen Sachbearbeiter für die Kigas bei Euch in der Stadt / Kreis an. Dort wirst Du sicher mehr Informationen erhalten. Gruß Ingo