Gegenseitiger Kinde...
 
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Gegenseitiger Kindesunterhalt

 
(@psoidonuem)
Registriert

Hallo, ich habe gerade Denkblockade.

Wenn ich den TU ausrechne, ziehe ich ja erstmal den KU ab. Dann ergibt sich nach 1/7 und Teilung des Rests der TU. Soweit so gut.

Wenn jetzt ein Kind bei mir und zwei bei der Mutter leben, ziehe ich bei mir die zwei Kinder ab und bei ihr ein Kind. Dann wird der TU viel stärker höher als ich über den KU wieder reinhole. Was vor allem daran liegt, dass ja der TU nicht als Einkommen drin ist. Aber den weiß ich ja erst, wenn ich das Kind abgezogen habe. Aber erst dann weiß ich ja, in welche Stufe der DT ich lande. Ein Teufelskreis. Oder was denke ich falsch?

Und nein, eine Aufhebung des Unterhalts zweier Kinder gegeneinander führt auch nur dazu, dass sich der TU erhöht und bringt mich nicht weiter.

Ist es tatsächlich so, dass ich, solange ich TU zahle und deutlich besser verdiene als meine Ex, besser fahre, wenn ich keinen KU fordere?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2014 17:01
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Psoidonuem,

da ich Deine textuelle Darstellung (vielleicht ebenfalls aufgrund einer Denkblockade) nicht schnalle:

Fiktives vereinfachtes Beispiel:
EK DU 3.000 EUR
EK KM 1.400 EUR
KU 3 x 300 EUR

Kein KU KM an Dich:
DU (bereinigt): 2.100 EUR (2 x KU-Zahlung, 1 x Deckung Betreuungs- und Barbedarf durch Dich)
KM: 1.400 EUR
TU = 700 * 3 / 7 = 300 EUR

KU KM an Dich:
DU (bereinigt): 2.400 EUR
KM (bereinigt): 1.100 EUR
TU = 1.300 * 3 / 7 = 557 EUR
Nettozahllast: 557 - 300 = 257 EUR

Ferner: Zahlung von TU/NU Steuervorteil durch Realsplitting.

Insofern fährst Du mit einer KU-Forderung (theoretisch) besser, praktisch ist das Delta so marginal, dass man sich den Stress auch schenken kann (zumindest solange es auch um TU/NU geht).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2014 18:03
(@psoidonuem)
Registriert

Ja United, danke, soweit habe ich es ja.

Das Problem ist aber, dass sie ja ein paar Stufen unter mir in der DT landet, so dass die 43 € plus in Deiner Rechnung bei mir leider in 35 € minus umschlagen.

Das zweite Problem ist, warum ist denn der TU/EU kein Einkommen bei der KM? In dem Fall würde es nicht mehr um einen marginalen Betrag gehen. Blöderweise hinge dann aber der TU vom KU und der KU vom TU ab.

Aber ich habe anderswo einen Denkfehler gemacht. Wenn ich den KU der beiden Kinder aufhebe, steigt zwar der TU aber nur in Höhe von 3/7 der Summe des Unterhalts beider Kinder, folglich spare ich 1/7 des Unterhalts eines Kindes. Ist den Ärger nicht wert. Hebe ich mir als letzte Option auf.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2014 18:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin psoidonuem,

Düsseldorfer Tabelle, Drei-Siebtel-Regelung, Erwerbsanreiz etc. sind ja alles nur Hilfskonstrukte, die man benutzen kann - aber keinesfalls muss. Was spricht dagegen, der Ex einen Betrag für KU und einen für EU (Letzteren mit Befristung) anzubieten mit dem kleinen Zusatz "ich finde mein Angebot angemessen, aber es gilt nur ausergerichtlich; wenn Du vor Gericht zocken willst und das Gericht den Kopf schüttelt, werden meine Zahlungen auch schlagartig enden! Und über den KU für Kind 2 werden wir dort dann auch reden müssen."

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2014 21:26
(@psoidonuem)
Registriert

Ich habe ihr ein solches Angebot gemacht. Ach was rede ich, eins. Zu jedem erdenklichen Thema, Unterhalt, Umgang, Zugewinn, Hausrat. Ich erwarte aber keine Antwort. Du kannst mit einem Menschen in diesem psychischen Denkgefängnis nichts aushandeln.

Und sie ist gestört, das ist nicht meine Laienbefund, das ist amtlich, strafprozessual beguachtet. Nicht umsonst wird die Gutachterin für eine alleiniges ABR zu meinen Gunsten plädieren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2014 12:45