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Gegnerische Anwaltskosten / In-Verzug-Setzung ohne Vaterschaft

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(@niko28)
Schon was gesagt Registriert

Ich glaube, das meiste ist dann Auslegungssache vor Gericht!

Vielleicht hängts sogar auch mehr oder weniger stark davon ab, was für einen Eindruck die/der Richter/in so von den Leuten hat...

Ich habe mich heute - sowie gestern und die ganze letzte Woche auch - jedenfalls den ganzen Tag darüber geärgert!

Also: Die Gegnerische Rechtsvertretung will ihr Honorar von mir zurück:

In meinem letzten Brief an die Rechtsvertretung der Kindsmutter hab ich den tollen Text, den mir ein Anwalt diktiert hat (für läppische € 200) geschrieben:

...ich verwahre mich gegen die Zahlung von Anwaltskosten.  Ich habe die Zahlung von Unterhalt niemals streitig gestellt. Die Aufforderung Unterhalt zu zahlen hätte die KM auch ohne Hinzuziehung eines Anwalts schriftlich an mich richten können.

Die Rechtsvertretung ist darauf nicht eingegangen. Im aktuellen Brief der Rechtsvertretung steht auf der ersten Seite sowas wie:

Meine Mandantin hat das Recht, im Hinblick auf die Geltendmachung ihrer rechtlichen Ansprüche eine Anwältin aufzusuchen, da sie in diesem Bereich Laie ist, blablab... weil sie selbst nicht in der Lage war, ihre Ansprüche zu ermitteln...

Und dann kommt eben:

Sie befanden sich insoweit auch in Verzug. Erst nach meiner Auswertung und der verschiedenen Berechnungen haben Sie die entsprechenden Beiträge geleistet. Es ist daher in der Rechtsprechung anerkannt, dass selbstverständlich insoweit die Anwaltskosten geltend gemacht werden können. Die KM ist hiermit nicht zu belasten.

Dann droht sie damit gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen (wovon sie natürlich gerne absehen möchte).

1. Da sie nicht auf "hätte die KM auch ohne Hinzuziehung eines Anwalts schriftlich an mich richten können" eingegangen ist, hat es eine schriftliche Inverzugsetzung durch die Kindsmutter vorher wohl eher nicht gegeben.

Nochmal hier, ganz oben von MUX:

Die gegnerische Anwältin hat entweder keine Ahnung oder will Dich übefahren. Dein Anwalt hat recht. Die KM selbst oder eben ein Vertreter wie z.B. Beistandschaft JA oder ein
Anwalt hätte Dich in Verzug setzen müssen. Du bist jetzt allerdings durch das erste Schreiben der Anwältin seit September in Verzug gesetzt, sollte sie hier Unterhalt gefordert und
zwecks Berechnung Nachweise von Dir verlangt haben.

2. Ich habe mich in Verzug befunden, weil ich nicht bei der ersten Frist durch die Rechtsvertretung gezahlt habe. Wir waren uns jedoch noch über die Höhe der Beträge nicht einig, das war der Grund. Ich habe meinen Willen zu zahlen nicht in Frage gestellt und glaube deshalb nicht dass ich deswegen jetzt die Anwaltskosten der KM tragen muss! Außerdem befand sich die KM auch nicht in finanziellen Nöten.

3. Die Rechtsvertretung der KM vrrscht mich sowieso die ganze Zeit schon mit ihren völlig überhöhten Forderungen, die Steuerrückerstattung wegen meines Fernstudiums als zusätzliches Einkommen werten, meine Weiterbildungskosten nicht anerkennen, Düsseldorfer Tabelle mal zwei Stufen höher und so...

Ich lasse es einfach mal drauf ankommen. Die Gerichtsverhandlung würde nicht soviel kosten... Ich glaube, ich werde von der Rechtsvertretung die ganze Zeit vrrscht!

Ich werde schreiben, dass die KM mir bestätigt hat, dass die Rechtsvertretung ihr Honorar bereits erhalten hat, und das dies Teil unserer Einigung ist. (Die KM hat mir erzählt, dass es einbehalten wurde.)
Das ist nicht so mutig, ich weiß! Das ist nicht "drauf ankommen lassen". Ich will aber, dass die KM zu unserer Abmachung steht.
Schade ist halt, dass ich so - falls nichts mehr kommt - niemals wissen werde, obs ist weil die KM zu ihrem Wort steht, oder obs ist weil die Rechtsvertretung aufgegeben hat.

Ich ahne, dass doch noch was kommt. Ich werde dann schreiben, was!

Vielen Dank erst mal! Hat geholfen verschiedene neue Aspekte zu sehen!  :thumbup:
Leider ist so viel Auslegungssache dabei...

(Geil wär übrigens das hier gewesen: https://www.youtube.com/watch?v=4y6npuKXonE - sowas in der Art hätte sie mir auch schreiben können  :wink:)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2015 23:03
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Niko,

so viel Auslegungssache sehe ich hier nicht.

Ich werde schreiben, dass die KM mir bestätigt hat, dass die Rechtsvertretung ihr Honorar bereits erhalten hat, und das dies Teil unserer Einigung ist.

Diese Antwort halte ich gelinde gesagt für Müll.
Du bestreitest mit dieser Antwort nicht, dass die Forderung an sich unberechtigt ist, sondern behauptest lediglich, dass diese bereits beglichen sei.

Wenn Du überhaupt antworten möchtest (was Du m.E. nach nicht musst), dann eher:
Sehr geehrte Rechtsverdreherin,
da die Vaterschaft erst im Dezember wirksam wurde, kann ich mich im September nicht in Verzug befunden haben.
Ihre anderslautende Rechtsauffassung dürfen Sie mir gerne näher erläutern.

Da ich selbst ebenfalls ein Laie bin, gestehen Sie sicherlich auch mir das Recht zu, mich hinsichtlich unrechtmäßiger Forderungen anwaltlich beraten zu lassen.
Insofern übersende ich Ihnen beigefügt die Kostennote für ein Beratungsgespräch und fordere Sie auf, mir diese Kosten bis zum 20.02. zu erstatten.

Lieben Gruß
Niko

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2015 10:22
(@Inselreif)

Hi Niko,

was regst Du Dich eigentlich so auf? Die Rechtslage ist recht klar.
Ich würde da gar nichts mehr schreiben, wieso auch? Du bist entweder gewillt zu zahlen oder nicht. Wenn Du zahlen willst, dann kannst Du es sofort tun. Wenn nicht, kommt es nur noch darauf an, ob die Frau gewillt ist, das Geld einzuklagen oder nicht. Jedes Stück Papier in der Sache ist eines zu viel und wird weder Dich noch die Frau überzeugen - im Gegenteil, es wird ihr zusätzliche Munition liefern.

Der Vorschlag von United ist auch gut, wenn Du unbedingt das letzte Wort haben musst.

Über welchen Betrag reden wir hier eigentlich?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2015 11:23
(@niko28)
Schon was gesagt Registriert

Die KM hat mir im Februar unterschrieben, dass sie ihre Anwaltsgebühren selbst zahlt. Sie hat auch unterschrieben, dass sie ihrer Anwältin das Mandat kündigt. Wir haben diesen Brief zusammen an die RA geschickt.

Mittlerweile habe ich der KM geholfen, eine Wohnung zu finden. Sie ist sauer auf mich, weil sie keine bekommen hat und ich mich geweigert habe, ihr eine anzumieten.

Komischerweise war mein Sohn immer krank, wenn ich wollte, dass er bei mir übernachtet.

Jetzt habe ich böser Gewaltmensch die KM angeblich attackiert. Selbe Anwältin, neues Mandat, neuer Rechtsstreit hier:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-29646-start-msg346588.html#msg346588
(Betreuungsunterhalt nach 3 Jahren und mit notarieller Urkunde)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2015 16:28
(@niko28)
Schon was gesagt Registriert

Die KM hat mir übrigens gesagt, dass die RA ihr 1.500,- berechnet hat.
Von mir wollte die RA 2.000,- für ihre Berechnungen, Briefwechsel und weil sie auch Telefoniert hat, während der Arbeit.

Wie kann sowas sein, da sie den Streitwert frei erfunden, äääh angesetzt hat?!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2015 16:58
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