Hallo Forum
folgende Infos zum Fall. Vater ist für ein Kind wohnhaft bei seiner Ex unterhaltspflichtig. Er hat mit der neuen Partnerin ein 2 Jähriges Kind. Nun kommt wieder ein Schreiben vom Amt wegen Gehaltsauskunft, wo schon im Vorgriff steht das das 1 Kind ja 12 Jahre alt wird und sich der Zahlbetrag um 153 Euro erhöhen soll. 😫 Termin zur Abgabe soll bis zum 15.10.2022 sein. Soweit so gut. Die jetzig Partnerin ist Schwanger und der Geburtstermin liegt Anfang Dezember. Kann man irgendwie einen Aufschub erwirken ?? Es wäre ja Kontraproduktiv wenn ab November der Unterhalt erhöht wird, und man dann darum Kämpfen muß das er wieder runtergesetzt wird da ja ein weiteres Kind dazugekommen ist. Verdienst liegt so um die 1800 Euro Netto.
Viele Grüße
Hallo,
wieviele Kinder sind es denn? 1 Kind 12 Jahre und ein Kind, was bald geboren wird? Oder sind es 3 Kinder (0, 2 und 12)? Ich gehe mal von 2 Kindern (0 wird erst noch geboren und 12 Jahre alt) aus.
Der offizielle, unkritische Weg wäre die Wahrheit zu schreiben und dann zu warten, was passiert. Ab 6 Wochen vor der Geburt hat die Mutter des zu erwartenden Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB und es sind damit ab Oktober/November 2 unterhaltsberechtigte Personen und zwar unabhängig davon, ob auch tatsächlich Betreuungsunterhalt an die KM des neuen Kindes gezahlt wird. Der Anspruch besteht dem Grunde nach. BU müsste gefordert werden. Anspruch auf BU besteht bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes.
Das bedeutet, dass keine Hochstufung wie bisher erfolgt möglich ist, da die DDT für 2 unterhaltsberechtigte Personen ausgelegt ist. Mit Geburt des Kindes sind es dann 3 unterhaltsberechtigte Personen und es sollte in der DDT eine Stufe herunter gestuft werden, es kann aber nicht unter Mindestunterhalt gehen.
Das JA möge entsprechende Rechungen anstellen.
Bei ca. 1800 Euro Netto und berufsbedingten Aufwendungen sowie 2 unterhaltsberechtigten Personen sollte es bei der 1. Stufe verbleiben und damit wäre der Mindestunterhalt für ein 12jähriges Kind (z.Z. 423,50 Euro) zu zahlen. Daran würde auch das weitere Kind nichts ändern, da es nicht unter Mindestunterhalt gehen kann.
Bei 2 unterhaltsberechtigten Kindern von 0 bzw. 12 Jahren wären aber schon 286,50 Euro + 423,50 Euro = 710 Euro fällig, was vermutlich einen Mangelfall ergibt, da nach Abzug dieses Mindestunterhalts weniger als der Selbstbehalt von 1160 Euro verbleiben könnte. Leider sind Mangelfallberechung immer so, dass die Daumenschrauben angezogen werden. Es könnte eine Haushaltsersparnis angerechnet werden (sollte abgewehrt werden können, da die Mutter des neuen Kindes selbst unterhaltsberechtigt ist, auch wenn für ihren Unterhalt kein Geld da ist), man könnte einen fiktiven Nebenjob anrechnen. Hier müsste man tatsächlich sehen wie eine konkrete Berechnung aussieht. Sollte anerkannt werden, dass keine Leistungsfähigkeit für den vollen KU besteht, dann muss das beim KU für beide Kinder berücksichtigt werden.
Gibt es einen Titel über KU? Dieser müsste vermutlich auch an die neuen Gegebenheiten angepasst werden.
VG Susi
Hallo es sind im Moment 2 Kinder mit 12 jahren und 2 Jahren. Im Dezember dann Nummer 3. Es geht halt nur darum die neue Berechnung etwas zu verzögern bis das dritte Kind gebohren ist. Wenn erst mehr gezahlt werden soll , stelle ich es mir schwer vor da vom Zahlbetrag wieder runterzukommen. es ist jetzt schon ein Mangelfall.
@kasawumbu Sicher kann man die Einkommensauskunft etwas hinauszögern. Aber, die Inverzugsetzung beginnt mit der Aufforderung zur Einkommensauskunft und ab dann ist der neue Unterhalt fällig. Hinauszögern hilft hier an sich erst einmal nicht.
Viel wichtiger ist eigentlich, dass ab Dezember richtig gerechnet wird, also ein Mangelfall mit 3 unterhaltsberechtigten Kindern. Für Oktober und November kann es einen höheren KU geben. Der Unterhalt wird auch für 2023 neu zu berechnen sein (da andere Zahlen gelten).
Es sollte die Einkommensauskunft erteilt werden und auf den Familienzuwachs im Dezember hingewiesen werden. Dem gemäß müsste dann auch das JA rechnen.
VG Susi
Hallo Leute
neue Infos. Jetzt kommt auf einmal nach 12 Jahren der Unterhaltsvorschuß ins Spiel, obwohl immer der festgelegte Unterhalt pünklich bezahlt wurde. Geht das einfach so.
Viele Grüße
Hallo Kasawumbo,
wußtest Du das die Ex UVG bezieht? Wenn nicht ( oder auch wenn) würde ich erst einmal die Einrede der Verjährung einlegen ( Wiederspruch) und zusätzlich beleghaft ( Kopie des jeweiligung Untrhaltstitesl und der Unterhaltszahlungen) nachweisen das DU korrekt gezahlt hast und mich somit auf § 7 des UVG bezehen.
LG der Frosch
Unterhaltsvorschuss darf von dir nur dann zurück gefordert werden, wenn du leistungsfähig warst, aber nicht entsprechend gezahlt hast und deshalb Unterhaltsvorschuss gewährt wurde.
Auf welcher Basis hast du denn im Zeitraum der UHV-Zahlungen Unterhalt gezahlt?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
der Unterhaltsvorschuß gilt als Einkommen des Kindes und wird auf H4 in dem Monat angerechnet, wo er ausbezahlt wird. Für die KM und das Kind ist es Nullsummenspiel. Allerdings ist UHV vorrangig vor dem Bürgergeld, so dass die KM verpflichtet ist UHV zu beantragen (Mitwirkungspflicht).
Wenn das Kind aber bereits 12 ist, dann ist dem nicht mehr so, dann erhält das Kind vorrangig Bürgergeld. Verdient der alleinerziehende Elternteil mindestens 600 EUR brutto im Monat, besteht immer ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss – ob im Bürgergeld-Bezug oder nicht.
VG Susi
Hallo kasawumbu,
die Rechnung beim Bürgergeld geht so: von 6 - 13 Jahren ist der Anspruch 348 € plus die hälfte der Warmmiete außer Strom, das ergibt den Bedarf des Kindes. Hiervon werden bis zur Vollendung des 12 Lebensjahres ( danach gibt es kein UVG mehr wenn im Bürgergeldbezug) 252€ , 250 € Kindergeld und der Unterhalt den Du zahlst abgezogen. Das heißt Deine Tochter kann wahrscheinlich mit dem Unterhalt und dem UVG den Größten Teil ihres Bedarfes selber tragen und der Teil des Kindergeldes den sie nicht selbst verbraucht wird bei der KM am Bürgergeld angerechnet, so das eure Tochter ihre Mutter mit finanziert.
LG der Frosch