Gehaltserhöhung. Vo...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Gehaltserhöhung. Von alleine mehr zahlen oder abwarten?

 
(@mrpapa)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo allerseits,
ich bezahle momentan Kindesunterhalt für 2 Kinder (13 und 11).
Stufe 110% in der Düsseldorfertabelle.
Für beide existiert ein Titel.

Die letzten Aufforderungen für einen Gehaltsnachweiss waren:
07/2014 von der RA meiner Ex, für die Bestimmung des Kindes- und nachehelichen Unterhalts.
10/2014 vom Gericht für die Berechnung des nachehelichen Unterhalts
03/2015 vom JC für die Berechnung des Kindes- und nachehelichen Unterhalts. Seit 06/2015 bezieht Ex keine Aufstockung mehr.

Die letzte Berechnung des KU erfolgte von der RA meiner Ex Frau im 07/2014 auf der Grundlage meines Gehaltes der letzen 12 Monate.

Zu erwähnen ist, dass ich von meinem Arbeitgeber einen Bonus jedes Quartal bekomme, der Abhängig vom Umsatz des Unternehmens ist.
Dieser Bonus wurde in meinem unterhaltsrelevanten Einkommen hinzugerechnet.

Der Umsatz fing aber ab dem 04/2015 nicht mehr so gut zu sein, so dass ich bis 07/2016 fast keinen Bonus mehr erhielt.
Zum Glück im 07/2015 bekam ich eine Gehaltserhöhung, so dass ich wieder in der gleichen Stuffe der Düsseldorfertabelle
ankam. Ab jetzt verdiente ich 2430€ Netto (unbereinigt). Dafür dass ich noch einen alten Kredit aus Ehezeiten tilge, entkomme ich knapp die Höherstufung.

Den Kindesunterhalt habe ich eigenständig nach beiden Änderungen der Düsseldorfertabelle (2015 und 2016) angepasst.

Und jetzt kommt alles auf einmal:
1. Im 07.2016 bekomme ich wieder Bonus
2. Im 09.2016 bekomme ich
    a) einen einmaligen Bonus für ein Projekt
    b) einen extra Projekt-Bonus, der für ein paar Monate laufen wird. Ich weiß nicht wie lange...
    c) eine Gehaltserhöhung

Wenn ich alles hochrechne für dieses Jahr und ich davon ausgehe, dass ich keinen Bonus mehr erhalte, komme ich auf einem Monatsgehalt von ungefähr 2680€ unbereinigt und ungefähr 2550€ bereinigt.

Somit bin ich ab 07/2016 eine Stuffe höher in der Düsseldorfertabelle.
Dazu kommt, dass ich ab dem 08/2016 laut Gerichtsbeschluss keinen nachehelichen Unterhalt zu zahlen habe.
Ich muss dazu sagen, dass ich prinzipiell keinen nachehelichen Unterhalt seit 05/2016 mehr bezahle, da die Ex einen Vollzeitjob hat.

Und jetzt zu meinen Fragen:
a) Dafür, dass ich keinen nachehelichen Unterhalt bezahle, werde ich automatisch eine Stuffe höher gestellt? Ich bin dann nur noch für die beide Kinder unterhaltspflichtig.
b) Wenn ich doch eine Stuffe höher zahlen musste, bin ich dann mit der letzten Gehaltserhöhung sogar 2 Stuffen höher?

c) Ob eine oder zwei Stuffen, soll ich bereits den Kindesunterhalt selbst erhöhen? Oder lieber abwarten?
d) Könnte passieren, dass ich rückwirkend aufgefordert werde, Kindesunterhalt zu bezahlen?

Versteht mich nicht falsch, Kindesunterhalt stand bei mir nie zur Debatte.
Aber mein genauer Gehalt basiert viel an Bonuses. Die sind heute da und morgen vielleicht wieder nicht.
Einen neuen Titel möchte ich deswegen vermeiden...
Ich überlege deswegen ob es sinnvoll ist, jetzt eigenständig den KU zu erhöhen und falls später notwendig ihn wieder zu erniedrigen.

Dazu kommt, dass ich aus gesundheitlichen Gründen, mir ein Auto anschaffen muss, um auf Arbeit zu fahren.
Somit müsste ich jeden Tag 25Km hin und 25Km zurück fahren. Also etwa 50€ pro Tag.
Das würde bedeuten, dass ich die 5% Pauschale mit 50Km/Tag Autofahrt ersetzen könnte, was viel mehr von meinem Nettoeinkommen abziehen könnte.

Das Auto ist aber erstmals für die nächste wenige Monate Zukunftsmusik, da ich zuerst mit der Gehaltserhöhung meine Finanzen wieder in Ordnung bringen möchte. 2015 war ein teureres Jahr. Gericht, RA-Kosten, Nachzahlungen usw...

Was meint ihr?

Danke für Eure Antworten

lg
MrPapa

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2016 19:01
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

grundsätzlich kann nur alle zwei Jahre Auskunft verlangt werden, es sei denn es wird belegt bzw. glaubhaft gemacht, dass du 10 % mehr verdienst als vorher.

Zum zweiten hätte eine Abstufung in der Düsseldorfer Tabelle erfolgen müssen, solange die zwei Kinder und die KM Unterhalt erhalten haben. Die Düsseldorfer Tabelle geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus. Das müsste sich aus dem Berechnungsschreiben des Jugendamtes ergeben bzw. ersichtlich sein. Ist eine Runterstufung nicht erfolgt bleibt der Betrag für die Kinder gleich.

Und du musst nur ab Aufforderung mehr bezahlen. Die nächste reguläre Auskunft dürfte erst zum Februar/März 2017 erfolgen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2016 22:41
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.
Die rechtliche Seite, wann Du Auskunft geben musst und das Du nicht von Dir aus eigenständig mehr zahlen musst ist eins. Aber genau so wie ich die Attitüde "ich will nur das was. ihr zusteht" kritisiere, kann ich auch mit der pauschalen Einstellung "ich zahle keinen Cent mehr als ich muss" etwas anfangen.

Deshalb solltest Du einmal, nur für Dich, sauber ausrechnen was die rechtliche Basis ist.

Dann aber ist Deine Einschätzung der Reaktion der KM gefragt.

Wird sie eine Erhöhung Deines Gehalts, insb. aufgrund des Bonus, dazu nutzen, dies in Titelform festschreiben zu wollen, von dem Du auch in bonusärmeren Zeiten nicht wieder runter kommst, dann würde ich eigenständig das höhere Netto nicht anzeigen. Lieber Geld auf die Seite legen, wenn bei der nä. offiziellen Auskunft eben mehr rauskommt, obwohl der Bonus dann schon nicht mehr so üppig ist. Und wenn Du magst, kannst Du den Kindern ja auch direkt etwas zukommen lassen (Klamotten, Spielzeugs, irgendwelche Wünsche erfüllen).

Wenn KM aber so verständig sein könnte, dass sie um Dein schwankendes Netto weiß und Dich auch nicht auf das außergew. gute Jahr festnageln will, dann würde ich sie und die Kinder schon unmittelbar an der Erhöhung partizipieren lassen. In dem gemeinsames Verständnis, dass es auch wieder schlechtere Bonus-Zeiten gibt.

Erstes ist mE der sicherere Weg für Dich. Letzteres der fairerer für beide Seite.

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2016 09:55
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich denke auch, dass die rechtliche Seite das eine ist und da ist es nicht mehr ganz eindeutig, weil Du verpflichtet bist wesentliche Einkommenerhöhungen (ca. 10%) anzugeben.

Wenn es aber ein halbwegs funktionierendes Verhältnis zwischen Dir und Deiner Ex gibt, dann würde ich gemäß dem Wegfall des Unterhaltsf ür die Frau eine Stufe höher KU zahlen und dies auch so begründen.
Das zeigt zum einen, dass Du sie nicht über den Löffel balbieren willst und zum anderen bleibt Dir immer noch Handlungsspielraum.

Was passiert wenn es hart auf hart kommt ist ein Titel und jede Menge Ärger.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2016 15:53
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Der UH-Pflichtige ist mitnichten verpflichtet, wesentliche EK-Erhöhungen von sich aus mitzuteilen, zumal wenn er 110% des Regelbetrages leistet. Wo kommt das her?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2016 17:01
(@mrpapa)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,
wie ich es verstanden habe, war ich immer eine Stufe höher in der DT, da ich bis vor kurzem 3 Personen unterhaltspflichtig war.
Die DT gilt für 2 Personen.
Insofern der Wegfall des nachehelichen Unterhalts, wenn ich es richtig verstanden habe, bringt an sich keine Erhöhung der DT Stufe.

@TotoHH
Genau das ist mein Problem.
Bis jetzt hat sie aber immer nach dem Motto "ich will nur das was mir zusteht" gehandelt.
Und jeden Cent mit ihrer RA ausgerechnet.

Ich tue extra vieles für die Kinder.
Klamotten und andere Sachen, die sie brauchen, Spiele, Kinobesuche, Museen, jedes Jahr 3 Wochen Urlaub an meinem Heimatsort (Südeuropa), damit sie Opa, Oma, alte Schulfreunde, Cousinen und Cousins besuchen können usw...
Ich habe kein Problem damit.
Auch nicht in Zeiten, wo ich mit jeden Cent rechnen musste.
Trotzdem kam mir keiner nicht mal um einen Cent entgegen.

Das nervt irgendwo..
Immer versuchen für die Kinder korrekt, fair und verhandlungsfähig zu sein und andersrum für jeden Cent Androhungen mit Jugendamt und Gericht zu hören. Und am Ende dann immer bezahlen, auch in Situationen, wo ich nicht unbedingt gesetzlich verpflichtet war. Die RA und Gerichtskosten stünden zu keinem Verhältnis zueinander.

Ich denke doch den KU um eine Stufe zu erhöhen, weil ich das so den Kindern gegenüber fair sehe.
Ich vermute, dass das ganze zur einem neuen Titel führen wird.

Lg
MrPapa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2016 17:22
(@mrpapa)
Zeigt sich öfters Registriert

Der UH-Pflichtige ist mitnichten verpflichtet, wesentliche EK-Erhöhungen von sich aus mitzuteilen, zumal wenn er 110% des Regelbetrages leistet.

So kenne ich es auch

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2016 17:24
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ok es gibt keine Pflicht eine Einkommensänderung freiwillig abzugeben.  :redhead:
Eine Abänderung ist bei 10% Veränderung des Unterhalts per Klage möglich.  Man könnte höchstens den §242 BGB hernehmen:
"Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern."

Also die DDT ist für 2 unterhaltsberechtigte Personen ausgelegt, wenn Du 3 unterhaltsberechtigte Personen hast ( 2 Kinder + Ex) kannst Du eine Stufe tiefer eingeordnet werden. Das ist offensichtlich erfolgt? Hast Du nur noch 2 unterhaltsberechtigte Personen, dann gilt die Stufe der DDT gemäß Einkommen. Damit müsstest Du aber eine Stufe höher als bisher eingestuft werden, da der Grund für die Teiferstufung nicht mehr gegeben ist.

Es erschliesst sich mir nicht wieso Du bei 3 unterhaltsberechtigten Personen höher gestuft wurdest (= mehr KU)??

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2016 17:50
(@mrpapa)
Zeigt sich öfters Registriert

Es erschliesst sich mir nicht wieso Du bei 3 unterhaltsberechtigten Personen höher gestuft wurdest (= mehr KU)??

Ja mehr KU, dafür weniger Unterhalt für die Ex.
Am Ende kommt es mehr oder weniger auf das gleiche raus.
Da ich lieber KU bezahlt habe, war ich damals mit dieser Berechnung der RA meiner Ex einverstanden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2016 18:04
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ok, dann müsstest Du jetzt weniger KU zahlen, da Du nur noch 2 unterhaltsberechtigte Personen hast, halte ich aber für praktisch schwer durchsetzbar.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2016 18:43




(@mrpapa)
Zeigt sich öfters Registriert

ok, dann müsstest Du jetzt weniger KU zahlen, da Du nur noch 2 unterhaltsberechtigte Personen hast, halte ich aber für praktisch schwer durchsetzbar.

Nee, mein Gehalt hat sich ja erhöht.
Statt also 2 Stufen höher, muss ich nur eine, da ich bereits eine in der Vergangenheit höher war.
Also ich muss die Stufe bezahlen, die sich genau aus meinem bereinigten Einkommen ergibt.
So habe ich es zumindest verstanden.

lg
MrPapa

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2016 18:51
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also ich muss die Stufe bezahlen, die sich genau aus meinem bereinigten Einkommen ergibt.

JA, aber nur nach Aufforderung und im Moment bist Du weder zur Auskunft verpflichtet, noch musst Du es freiwillig angeben. Wenn Du willst kannst Du natürlich mehr zahlen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2016 19:26
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Man könnte höchstens den §242 BGB hernehmen:
"Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern."

Selbst der funzt hier nicht. Oder kennst Du auch nur einen Fall, wo hierrüber KU (nachträglich) beschlossen/ausgeurteilt wurde? Denn die Verkehrssitte erfordert nicht, dass jemand bei Ableistung einer befundenen Schuld freiwillig mehr zahlt. Im Gegenteil, genau das ist Verkehrssitte - Planungssicherheit. Als Ausgleich gibt es auf Seiten des Gläubigers den Auskunftsanspruch (mit seinen Fristen und Ausnahmen) - sogar bei zig-jährig konstantem Einkommen des Gläubigers Pflichtigen.

Falls ein Einkommensverlust auf Seiten des Pflichtigen eintritt - da möcht ich jetzt lieber nichts zu sagen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2016 20:03