Gehaltsnachweise .....
 
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Gehaltsnachweise ... aber welcher Zeitraum?

 
(@pseudo)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag die Damen, Mahlzeit die Herren,

als neuer hier erlaube ich mich hiermit einzureihen und gleich eine erste Frage zu stellen.

Es geht um den Nachweis meines Einkommens.

Ex verlangt die Einkommensnachweise zweck KU Überprüfung.

Ich habe ihr nun meine Belege von Januar bis Dezember 08 brav gegeben.

Sie hätte nun gerne die Beleg von Sept. 07 bis Aug 08....

ist das so Korrekt?  (Ich war der Meinung es wird immer ein komplettes Jahr Zeitraum Jan bis Dez. herangezogen.)
Wo gibts die regelung zum nachlesen?

Letzte Berechnung fand 2006 anlässlich der Scheidung statt.
Hierzu wurden die Belege von Jan bis Dez. 2005 zur Berechnung heran gezogen.

Vielen Dank im voraus für Hilfe und feedback,

pseudo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2008 19:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo und herzlich willkommen,

zur Berechnung werden immer die letzten 12 Abrechnungen herangezogen. Also, wenn sie dich im August 08 auffordert sind die Belege Sep 07 bis aug 08 vorzulegen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2008 19:47
(@pseudo)
Schon was gesagt Registriert

Tach Tina,

gibt es das irgendwo nachzulesen?

ich mein ja nur :nagelaufkopf:

thx,

pseudo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.09.2008 19:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

O weia,

da erwischt du mich auf dem falschen Fuß. Ich denke das es eher aus Urteilen hervorgeht. Es ist immerdie Rede von den aktuellen Gehaltsbescheinigungen der letzten 12 Monate.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2008 20:31
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
nicht zu vergessen Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld Urlaubsgeld usw. und den letzten Steuerbescheid.

LG Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2008 00:34
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin pseudo,

Letzte Berechnung fand 2006 anlässlich der Scheidung statt.
Hierzu wurden die Belege von Jan bis Dez. 2005 zur Berechnung heran gezogen.

Alle zwei Jahre kann Auskunft verlangt werden. Dann zählen die Belege für ein rückwirkendes Jahr, also nicht von Jan. bis Dez., sondern ab Antrag der Auskunft.

BTW: woher hast du die Belege für den Rest des Jahres 2008?  :puzz:

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2008 01:31
(@pseudo)
Schon was gesagt Registriert

BTW: woher hast du die Belege für den Rest des Jahres 2008?

ups, ich meinte natürlich die Belege von Jan bis Dez [glow=red,2,300]2007 [/glow]  :winkewinke:

greetz,

pseudo

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Themenstarter Geschrieben : 18.09.2008 10:17