Geht das Haben aus ...
 
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Geht das Haben aus einem Lohnsteuerjahresausgleich an die Ex?

 
(@andree74)
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Hallo alle zusammen!

Ich stelle diese Frage bereits zum 2. Mal, weil ich mir nicht sicher bin, ob ich nun einen LSJA machen soll oder nicht?  :question:

Ich suche speziell Antworten, die es am eigenen Leib erlebt haben. Hier liegen die Meinungen nämlich so ein bißchen auseinander!  :note:

Meine ganz konkreten Fragen:

1. Kann die Ex bzw. ihre RA/Jobcenter von mir einen LSJA verlangen?
2. Dürften sie bzw. das Gericht einen fiktiv/vorab einkalkulierten LSJA-Gewinn in die Unterhaltsrechnung einrechnen?
3. Wenn die Unterhaltsberechnung für KU und BU abgeschlossen ist (steht kurz bevor) und ich einen LSJA mache, würde ich dann meinen evtl. Gewinn komplett an die KM abgeben müssen?

Über Antworten würde ich mich freuen!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2008 13:56
(@tri-city-maniac)
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Vielleicht hilft dir das auch ein bißchen weiter ...

http://www.vatersein.de/Forum-topic-12082.html

Scheint wie alles hier in diesem Lande eine von Fall zu Fall Entscheidung zu sein.

Leider konnte mir aber noch niemand sagen, ob denn nun eine einmalige Steuerrückerstattung auch für die Berechnung in der Zukunft herangezogen wird. Soll heißen, wenn ich dieses Jahr 1000 Flocken bekäme, wird dieser Betrag unter Umständen zur Berechnung des Unterhalts mit einbezogen und anscheinend auch für die Zukunft, da manche Richter das laut ein paar Aussagen, dann als "regelmäßig" betrachten (auch wenn man dann zum Beispiel in den folgenden Jahren nichts zurückerstattet bekäme). So wurde mir das hier jedenfalls gesagt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2008 14:33
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Siehe auch dein >erstes Topic< in dieser Sache. Bleibe bitte in deinen Topics.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2008 14:47