Scheidungskinder: Regierung will Unterhalt neu regeln
"Wenn das Kind teuer wird, lässt das Jugendamt einen im Stich"
von Panja Schollbach
Nach der Trennung zahlen Väter oft keinen Unterhalt für ihre Kinder. Dann springt das Jugendamt ein, in Deutschland für eine halbe Million Kinder. Die Regierung will nun das Gesetz reformieren. Noch nicht in Kraft, sorgt es schon für Aufregung.
...Dafür soll künftig das Amt das Vermögen des unterhaltspflichtigen Elternteils beim Finanzamt einsehen dürfen - im Zweifelsfall durch Kontenabrufe...
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Das sind die üblichen Medien-Schmiereien, die suggerieren, daß pflichtige Väter nicht zahlen, obwohl sie könnten, die prallen Konten dieser miesen Drückeberger nur besser kontrolliert werden müßten .
Unerwähnt bleibt mal wieder, daß die meisten Pflichtigen gar nicht zahlen können, zur Titulierung verpflichtet sind und jederzeit -egal wie und wo- kahlgepfändet werden können. Selbst die Rückholquoten sollen unter Einsatz schärfster Mittel eher gering sein. Die uU gewaltigen Umgangskosten, die ebenfalls mit dem Alter der Kinder steigen können, zahlen die Väter schon immer selbst.
Die Altersgrenze, wenn auch nicht in dieser Starrheit, hat insofern eine gewisse Berechtigung, als sich auch Mütter irgendwann auf die neue Situation der Familien durch eigenes Einkommen einstellen können sollten. Insbesondere diejenigen, die die Trennung der Eltern forcierten.
Derzeit werden Einkommen von Unterhaltsvorschuß-Beziehern grundsätzlich NICHT geprüft. Ein Wegfall des Vorschusses ist auch insofern nicht darmatisch, als bei nachgewieserner Bedürftigkeit der gesetzliche Bedarf dann nach SGB aufgefüllt werden kann.
W.
Fast noch abstruser ist der Videobeitrag, der unten verlinkt ist.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1398158/Kindesunterhalt%253F-Nein%252C-danke%2521
Einen so schlecht recherchierten Blödsinn hatte ich dem ZDF bisher gar nicht zugetraut.
Interessant finde ich aber die Anrechnungsmöglichkeit von sonstigen Zahlungen des Vaters.
Damit bauen sie noch mehr Schnörkel an ihr Kartenhaus.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
"Wenn das Kind teuer wird, lässt das Jugendamt einen im Stich"
Stimmt ja auch. Und zufälligerweise ist das just um das Alter herum, in dem viele Kinder zu ihren Vätern ziehen. Die dann üblicherweise weder von der KM, und leiderleider halt auch nicht vom Staat Unterhalt bekommen.
Die Altersgrenze gehört also in der Tat abgeschafft. Die Standardbegründung, dafür sei kein Geld da, überzeugt natürlich nicht angesichts von aberhunderten Milliarden an Umverteilungen zugunsten der Finanzindustrie, fremder Länder, Solarzellenhersteller und hastenichtgesehen.
Die anderen Vorschläge in dem Geschreibsel sind die üblichen Hirnrisse derer, die Väter noch mehr auspressen wollen, selbst wenn da nun mal nix da ist - welches Vermögen, hä? Wäre Vermögen da, könnte Mann auch KU leisten.
/elwu
Warum gibt es den Unterhaltsvorschuss überhaupt?
Soll damit verhindert werden, dass Kinder Armut aufwachsen?
Wohl nicht, denn dann müsste man die H4-Sätze für Kinder erhöhen und das ganze bis 18 bezahlen.
Und warum gibt es das dann nur für getrennt lebende?
Auch ergibt es dann keinen Sinn das ganze unabhängig vom Einkommen des betreuenden Elternteils zu bezahlen.
Oder ist es ein Notbehelf, bis der Unterhalt vom Pflichtigen eingetrieben werden kann oder der Betreuende sich selbst einen Job suchen kann?
Dann wird es mit 6 Jahren, bis zum 12. Jahr schon viel zu lange bezahlt.
Denn weder braucht man 6 Jahre um Unterhalt zu bekommen, noch ist es unzumutbar mit einem 11 jährigen Kind zu arbeiten.
Oder was ist es sonst?
Kann mir das jemand erklären?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Morgen Beppo,
nö, ich habe da auch keine Antwort, aber eine weitere Frage:
Warum wird der Vorschuß nicht gezahlt, wenn die KM mit einem Mann, der nicht leiblicher Vater ist, verheiratet ist?
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
also ich habe für meine Söhne Unterhaltsvorschuss bekommen, und das über einen Zeitraum von insgesamt ca 2,5 Jahren. Immer wenn mal "spntan" Geld kam durfte ich den Unterhaltsvorschuss brav davon zurückzahlen, weshalb ich aktuell gar nicht wirklich den Überblick über die Summe habe, da müsste ich mal über einen Zeitraum von fast 4 Jahren die Kontoauszüge und die Schreiben des JA kontrollieren. Es war ein einziges Hin und Her mit Zahlungen vom JA, oder Zahlungen in Höhe von UVG doch vom Vater, Winzbeträgen durch den Vater, oder Pfändung seiner Steuerrückerstattung usw.
Und ja, obwohl ich arbeiten gegangen bin (30Stunden mit kleinen Kindern) hat das Geld hinten und vorne nicht gereicht, da war ich total froh um den Unterhaltsvorschuß. Und Leistungen nach Harz hätte ich nicht so ohne weiteres bekommen, immerhin hätte es da geheißen meine Eltern können mit einspringen. Das sind die beiden aber schon in Form von unzähligen Stunden Kinderbetreuung damit ich bei meinen sehr spannenden Arbeitszeiten überhaupt arbeiten konnte.
Meiner Meinung nach hat UVG also durchaus einen Sinn. Es hat mir ermöglicht arbeiten zu gehen und mit meinen Kindern ein normales Leben zu führen. Der Herr KV hat sich in unserem Fall einfach aus der Finanzverantwortung genommen. Die Begründung: "du wolltest Kinder, jetzt hast du sie und dann kannst du auch allein dafür sorgen".
Natürlich ist es schwierig wenn jemand meint das er UVG bis in die Unendlichkeit bekommen kann, dafür sollte es in meinen Augen auch nicht sein. Auch wenn der Betreuende Elternteil so gut verdient das er mit den Kindern gut auskommen kann braucht er nicht unbedingt UVG. Aber ihr wisst doch alle wie komplizert diese Geldangelegenheiten in unserem Land gehandhabt werden. UVG war relativ einfach zu bekommen, ich musste mir nicht komplett in die Karten sehen lassen, habe aber für den Zeitraum für den ich es gebraucht habe einfach etwas finanziellen Spielraum gehabt.
Jetzt gibts keines mehr, weil jemand verrückt genug war mich zu heiraten und somit auch die finanziellen Verpflichtungen meines Exmannes wohl mitübernommen hat. Zumindest wenns nach meinem Ex geht ist mein neuer Mann jetzt zuständig und er für den Rest seines Lebens aus dem Schneider. Die Realität ist ja auch so.
Diese Anrechenbarkeit von irgendwelchen Sonderzahlungen wird die wenigsten Fälle betreffen, und ja ich finde es Quatsch. Allerdings ist es ja nichts wirklich neues, sobald unser KV mal 20 € auf unserem Konto abgegeben hatte musste ich melden und zurückzahlen. Fand KV dann auch teilweise witzig mir wegen so kleinen Beträgen arbeit zu machen. Er hat dann immer brav seine Zahlung dem JA gemeldet und dann ging die Bürokratie los.
LG
Nadda
Warum wird der Vorschuß nicht gezahlt, wenn die KM mit einem Mann, der nicht leiblicher Vater ist, verheiratet ist?
Richtig. Die eigenen Millionen zählen nicht aber die Heirat mit einem geringverdienenden Habenichts führt zum Wegfall. :knockout:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Äh wie nadda,
ihr habt schon geheiratet? Na dann herzlichen Glückwunsch euch beiden.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Nadda, dass diejenigen, die dieses Geld bekommen, sich darüber freuen und manche von ihnen dieses auch gut gebrauchen können ist sicher richtig nur kann das alleine noch kein Grund für einen solchen Zuschuss sein, denn dann sollte man es an jeden auszahlen.
Dann kann sich auch jeder freuen.
Nur kann sich dann in Wirklichkeit natürlich keiner mehr freuen, da er es ja auch selbst finanzieren muss.
Ohne eine klare Zielsetzung, wofür das denn eigentlich sein soll ist es nur wieder die übliche Geldverlagerung von der linken in die rechte Tasche, abzüglich der Verwaltungskosten.
So wie es jetzt ist, könnte man auch sagen, alle die Montags geboren sind bekommen einen Zuschuss, alle die Dienstags sind bekommen ihn nicht und alle die Mittwochs geboren sind müssen ihn bezahlen.
In Wirklichkeit ist es doch nur das Ergebnis des regelmäßigen Lobbyistengeschrei, dass Alleinerziehende arm dran und pauschal unterstützt werden müssen.
Unabhängig vom Bedarf und koste es was es wolle.
Und klar ist auch, der VamV krakeelt immer, dass alles zu wenig ist.
Am Anfang müssen vor Allem die Mütter kleiner Kinder gefördert werden, weil die Mutter dann nicht arbeiten kann. Danach müssen vor Allem die Mütter älterer Kinder gefördert werden, weil diese besonders teuer seien, dann müssen die Mütter mittlerer Kinder gefördert werden, weil diese auch schon teuer und die Mütter nicht arbeiten können und dann dürfen wieder die Mütter der kleinen Kinder nicht gegenüber den Müttern der mittleren Kinder benachteiligt werden und das ganze Spiel geht wieder von vorne los.
Da sind die seit Jahrzehnten wirklich erstaunlich erfolgreich, was ja auch mit dem Bundesverdienstkreuz honoriert wurde.
Ich möchte auch mal einen Orden für das kassieren kriegen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo,
alle die Montags geboren sind bekommen einen Zuschuss
:thumbup: Beppo for President!
Im Ernst. Ich fände es durchaus logisch im Sinne des bestehenden Systems, wenn ausbleibende oder zu geringe Unterhaltszahlungen durch staatliche Leistungen unkompliziert bis zum halben Mindestunterhalt (also Existenzminimum wie heute UVG-Satz) aufgefüllt würden. Wahrscheinlich käme das den Staat auch günstiger als wenn in all diesen Fällen Mindestunterhalt tituliert und anschliessend wieder aufgestockt wird, wie hier ja schon ausreichend diskutiert. Dass dieses ganze Unterhaltssystem voll daneben ist, ist eine andere Sache.
aber die Heirat mit einem geringverdienenden Habenichts führt zum Wegfall.
Das siehst Du jetzt aber völlig falsch. Schau Dir das Einkommen doch einfach aus der Perspektive der Exe dieses geringverdienenden Habenichts an, dann wächst es auf ein Vielfaches und reicht locker für alle...
Gruss von der Insel
Schau Dir das Einkommen doch einfach aus der Perspektive der Exe dieses geringverdienenden Habenichts an, dann wächst es auf ein Vielfaches und reicht locker für alle...
Danke.
Du verstehst mich. :thumbup:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Der Gesetzentwurf liegt vor (>hier<, pdf).
Interessant ist, dass die Vormonatsregelung wegfällt. Ein klares Einsparpotenzial.
Weiter ist, wie bereits geplant, der Auskunftsdurchgriff auf Finanzämter und Banken genehmigt. Hierzu reicht es schon aus, wenn die von Unterhaltsverpflichteten gegebenen Auskünfte als nicht erfolgversprechend empfunden werden.
Seite 11 im Entwurf
"Die zuständigen Stellen dürfen das Bundeszentralamt für Steuern ersuchen, bei den Kreditinstituten die in § 93b Ab- satz 1 der Abgabenordnung bezeichneten Daten nach § 24c Absatz 1 des Kreditwesengesetzes abzurufen, soweit die Durchführung des Rückgriffs nach § 7 UVG dies erfordert und ein vorheriges Auskunftsersuchen an den möglicher- weise unterhaltspflichtigen Elternteil nicht zum Ziel geführt hat oder keinen Erfolg verspricht."
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Durch den Wegfall der rückwirkenden Beantragung (§ 4 UVG – neu) verringert sich der Aufwand für die Antragstellerinnen und Antragsteller um 5 Minuten je Fall, in dem bisher eine rückwirkende Beantragung erfolgt; dies ist bisher in 10 Prozent der jährlichen Neuanträge der Fall, also in 18 500 Fällen, so dass sich auf die Gesamtzahl der jährlichen Neuanträge eine Verringerung der Belastung von 92 500 Minuten ergibt.
Das ist ja ein doller Vorteil für alle allein erziehenden:
Durch die Kürzung des Anspruchs verringert sich der Aufwand für das ausfüllen des Antrags um 5 Minuten.
Ich höre schon den Jubel und die Begeisterung des Publikums durch die Hallen tosen, wie bei der Sportpalastrede nach der Niederlage von Stalingrad 1943.
Wieviel größer müsste die Einsparung und somit die Begeisterung sein, wenn man den Anspruch und damit den Antragsaufwand nicht nur kürzen, sondern ganz streichen würde.
Dann hätten die Betroffenen gar keinen Aufwand mehr! :laola:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
[...]so dass sich auf die Gesamtzahl der jährlichen Neuanträge eine Verringerung der Belastung von 92 500 Minuten ergibt.
Das ist ja ein doller Vorteil für alle allein erziehenden
Und für zwei Zahlemänner! Weil, 92500 Minuten sind 1540 Stunden sind 385 Halbarbeitstage. Würde man das auf zwei Frauen übertragen, könnten die also pro Jahr 190 Halbarbeitstage á 4 Stunden, die Stunde zu 11€ (hey, das zahl' ich meiner Putzfrau NETTO) erbringen und also 8360€ erwirtschaften. Die dann Betreuungsunterhaltsmindernd.... jaja, ich hör' ja schon auf *g*
/elwu