Hallo Zusammen!
Ich habe eine Frage zu Gerichtskosten in einem Prozess, in dem es um Betreuungsunterhalt geht. Nach dem Amtsgericht bin ich jetzt in der 2. Instanz: OLG. Bis jetzt hat mein Anwalt die Berufungsbegründung eingeschickt sonst ist noch nichts passiert: noch keine Antwort der Gegenseite, noch kein Termin beim OLG. Und nun bekomme ich von OLG die Kostenrechnung für das Berufungsverfahren: Streitwert 13.957,00 € -> Gerichtskosten 968,00€
Laut Prozesskostenrechner stimmt der Betrag auch. Aber wie kann es sein, dass ich den vollen Betrag zu zahlen habe, bevor der Prozess überhaupt abgeschlossen ist und klar ist wer und wie gewonnen/verloren hat? Hat jemand Erfahrung damit?
Ist es nich so, dass in familienrechtlichen Verfahren werden die Kosten üblicherweise gegeneinander aufgehoben, das heißt, jeder zahlt seinen Anwalt und die Gerichtskosten werden hälftig geteilt?
Vielen Dank für eure Antworten!
evgesh
Moin,
Gerichtskosten sind vor Verfahrenseröffnung zu zahlen und vom dem vorzustrecken, der das Gericht anruft. Ob und wenn ja, wie die Gerichtskosten später verteilt werden, steht erst mit dem greisen Spruch der Unrechtsprecher fest.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought,
Danke für schnelle Antwort.
Heisst das, dass ich den Betrag jetzt zahlen muss, und dann diesen Betrag oder einen Teilbetrag (jenachdem wie der Prozess ausgeht) eventuell vom Gericht zurückerstattet bekomme?
Gruß
evgesh
Ok, die Frage hat sich geklärt. Danke!
Wie ist es aber mit Anwaltskosten in familienrechtlichen Verfahren? Jeder zahlt seinen Anwalt? Wie ist es geregelt?
Vielen Dank für eure Antworten!
evgesh