So, ich noch einmal und wieder zu meinem Bruder.
Titel über 266€ vorhanden, JA errechnet MU 100%. 2.Kind im Anmarsch.
Er arbeitet als Produktionshelfer, hat aber Gartenlandschaftsbau gelernt. Bekommt durchschnittlich 1400€.
Kann man von ihm verlangen einen anderen Job anzunehmen, wo er mehr verdient? Oder gar einen Nebenjob?? Um MU für beide Kinder leisten zu können??? Er arbeitet schon jahrelang in dem Betrieb und möchte nicht wirklich wechseln. Bequemlichkeit spielt da auch eine Rolle. Hier gibt es zwar auch besser bezahlte Job (z.b. bei der Post oder auch woanders als Produktionshelfer) aber der Fahrtweg wäre auch weiter (keinen Führerschein, alles mit den Öffis). Könnte man ihm dies auferlegen?
Lg
Natürlich kann man das, denn es geht schließlich um den MINDESTunterhalt für sein Kind. Wer ein Kind in die Welt setzt, muss halt auch mit den Konsequenzen leben.
Hallo,
wie alt ist denn das erste Kind? Ich gehe von einem Alter zwischen 6 und 11 aus.
Auferlegen wird man ihm gar nichts. Im Mangelfall wird es auch schwierig berufsbedingte Aufwendungen geltend zu machen. Wenn das JA jetzt vom Mindestunterhalt ausgeht, dann nehme ich an, dass da auch mit den 1400 Euro an sich gerechnet wurde.
Die Frage ist ob man
a) eine Haushaltsersparnis von ca. 12% vom Netto wegen Zusammenlebens mit einem leistungsfähigen Dritten anrechnen kann. Wenn er mit seiner Freundin zusammenlebt und sie ein Kind unter 3 Jahren betreut sollte das nicht möglich sein. Wenn sie aber einen gutbezahlten Job hat und das Elterngeld (minus 300 Euro) um die 800 Euro liegt, wäre es denkbar, oder
b) einen fiktiven Nebenjob mit ca. 100 bis 200 Euro anrechnet.
Bei 2 Kindern im Alter von unter 5 und einem Kind zwischen 6 und 11 wäre der Gesamtmindestunterhalt 252 Euro + 304 Euro = 556 Euro.
Bei einem bereinigten Einkommen von 1400 Euro sind aber nur 1400 -1080 = 320 Euro für KU verfügbar.
Diese Summe wäre dann zu quoteln: Kind 1: 304*320/556 = 175 Euro, Kind 2: 252*320/556 = 145 Euro.
Das durchzusetzen wird nicht einfach, aber die Staatskasse möchte auch gern sparen, deshalb wäre ein Angebot von 205 Euro als statischem Betrag sinnvoll, da der Unterhaltsvorschuß für ein Kind zwischen 6 und 11 gerade 202 Euro beträgt.
Das hätte den Vorteil, dass man sich zwar nach wie vor mit der KM des 1. Kindes und dem JA auseinandersetzen muss, aber nicht mit der UHV-Kasse.
VG Susi
Hallo Susi,
man könnte ihm aber auch ein fiktives Gehalt eines Gartenlandschaftsbauers anrechnen, dann wäre er wohl leistungsfähig für den doppelten Kindesunterhalt. Man verlangt dann zwar nicht direkt von ihm diesen Job anzunehmen, zwingt ihn aber trotzdem dazu etwas an seiner Einkommenssituation zu ändern.
Natürlich kann man das, denn es geht schließlich um den MINDESTunterhalt für sein Kind. Wer ein Kind in die Welt setzt, muss halt auch mit den Konsequenzen leben.
Du bekommst von mir den ersten Preis für die dümmste Aussage der letzten Monate!
Fiktiven Gehältern sind Grenzen gesetzt. Weithin hat sich durchgesetzt, dass es zwar immer ein Druckmittel gibt, aber mit PKH kann man nett auf Staatskosten prozessieren und so das System bekämpfen. Im Umkehrschluss könnte man als Konsequenz auf der KM anbieten, dass Du das Kind betreust ... die Antwort kenn ich zwar schon, aber machen kann man das ja mal.
Mit der Geburt des neuen Kindes musst Du einen Änderungsklage führen, damit der Titel aufgehoben und neu berechnet wird.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Max Mustermann , welcher Landschaftsgärtner verdient 1400 Euro netto, der müsste mindestens 2000 Euro brutto verdienen, utopisch.
Ich kenne einige, die in diesem Beruf arbeiten und nicht auf 1400Euro netto kommen
Hallo Herzebubbel,
das Problem ist, dass nicht das Gehalt deiner Freunde angesetzt wird, sondern ein Durschnittslohn. Bspw. gibt es bei uns die Firma von Hrn. Peter Jahnke, da zahlt man schon Geld, wenn man sich seinen Mustergarten ansehen will, eine Vor-Ort-Beratung etwa 150€/Stunde. Und sowas geht alles mit in die Statistik.
Laut Hans-Böckler-Stiftung verdient ein Gartenlandschaftsbauer ohne Berufserfahrung in einem Bertrieb mit weniger als 100 Mitarbeitern und einer 40-Stunden-Woche in NRW im Durchschnitt 2135€ brutto im Monat. Man sollte also vorsichtig sein, wenn man Gehälter von Bekannten als Durschnittslöhne ansetzt.
Hallo,
ihr dreht euch doch im Kreis. Die Annahme ist ein Netto von 1400 Euro, was in etwas dem durchschnittlichen Brutto entspricht.
Das bereinigte Netto, von dem hier auszugehen ist, wird nicht unbedingt größer, wenn die berufsbedingten Aufwendungen steigen. Das wäre aber die logische Folge, wenn eine weiter entfernte Arbeitsstelle angenommen wird. Deshalb liegt allen Betrachtungen eben auch der Einzelfall zu grunde und Durchschnittwerte geben nur eine Orientierung. Es gibt mit Sicherheit auch innerhalb von NRW regionale Unterschiede.
VG Susi
Kann man von ihm verlangen einen anderen Job anzunehmen, wo er mehr verdient? Oder gar einen Nebenjob?? Um MU für beide Kinder leisten zu können???
Das war die Frage. Meine Antwort wäre: nein, zwingen kann man ihn nicht, aber man kann ihm fiktiv das Gehalt eines höheren Jobs unterstellen, weil er eine Ausbildung in einem Job hat, wo die Möglichkeit besteht mehr zu verdienen. Auf Bequemlichkeit wird da keiner Rücksicht drauf nehmen. Passieren muss das natürlich nicht.
Hallo Max Mustermann1234, nicht jeder arbeitet bei Peter Jahnke und selbst wenn man dort 2135 Euro brutto verdient
Bei diesem Gehalt bleiben ca 1500 Euro netto,da genen auch noch Aufwendungen ab. Bei 2 Kindern ,da MU zahlen, schwierig
Hallo herzebubbel,
es war nicht die Frage, ob er zum Mangelfall wird. Die Frage ist, ob man ihn zwingen kann einen Job anzunehmen in dem er mehr verdient. Die Antwort ist: Nein, aber man kann auf dem Papier so tun als würde er es.
Die 2135€ sind der Lohn in einem kleinen Betrieb ohne Berufserfahrung. Wenn er 3 Jahre hätte, wären es schon 200€ mehr. Ist der Betrieb größer, wird es auch mehr. Am Ende kommt es auf den Richter an, aber nach meiner Kenntnis orientieren sich Gerichte bei der Festlegung fiktiver Einkünfte gerne an der Hans-Böckler-Stiftung (und natürlich nicht an Peer Jahnke), um DURCHSCHNITTSGEHÄLTER zu ermitteln. Dann verdienen halt die Landschaftsgärtner, die herzbubbel kennt, unterm Durchschnitt oder arbeiten nicht in NRW, oder oder oder...
Hallo Max Mustermann1234, ich weiss, dass besoners Amtsgerichte ,seltsame Vorstellungen haben von Einkommen, das man erreichen könnte.
Ich habe mich schon,öfter gefragt, ob die im gleichen Land leben als ich. Viele sogenannte fiktive Einkommen werden bei Beschwerden von den OLgs wieder abgeschmolzen.
Richter sind Staatsbeamte und manchmal denke ich, das sie jegliche Vorstellungen ,was von nicht studierten Arbeitnehmern verdient wird. verloren gegangen ist lg Herzebubbel
Hallo Herzebubbel,
ich stimmt dir zu, das ist ein großes Problem, aber auch schwer zu lösen. Aber dies ist halt auch das Problem, welches dem Bruder des TO ggf. bevorsteht. Sobald das zweite Kind geboren ist, wird er zum Mangelfall und wird sicher begehren wollen den bestehenden Titel abzusenken. Das wird die Mutter des ersten Kindes auch sicher nicht mitmachen, wieso denn auch, sie hat ja keine Prozessrisiko. Und ob der Richter am Ende Verständnis hat oder mit Zwangsmitteln reagiert (fiktives Einkommen) weiß keiner.
An Vater1982 gerichtet würde ich sagen, dass er sich das zweite Kind leider nicht leisten kann. Es wäre wahrscheinlich das klügste, wenn er proaktiv versucht seine Einkommenssituation zu verbessern anstatt am Ende ein Gericht urteilen zu lassen. Du schreibst ja selbst, dass es besser bezahlte Jobs gibt, die halt mit Unannehmlichkeiten verbunden sind. Aber am Ende ist es vielleicht besser diese in Kauf zu nehmen anstatt in der unangenehmen Situation zu sein kein Geld mehr zu haben, denn auch vom Selbstbehalt zu leben ist schon nicht einfach. Und seine Kinder müssen auch versorgt werden, das Geld wird also auch tatsächlich benötigt.
Und seine Kinder müssen auch versorgt werden, das Geld wird also auch tatsächlich benötigt.
Hierzu zitiere ich gerne den Familienrichter in meinem Fall, da ging es u.a. um den Unterhalt den die KM zu zahlen hatte .... "wenn sie nichts hat muss man (der BET) halt ALG II beantragen, dafür seih es schließlich da!".
Daher sehe ich die finanzielle Verantwortung nicht mehr beim UET. Es gibt Sozialsysteme die dieses auffangen und genau dafür da sind und daher sollte man alles versuchen um seine Zahllast zu reduzieren. Fiktive Einkommen gelten ebenfalls im überwiegenden Maße nur für Väter.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.