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Gesuch um Verfahrenskostenhilfe/Klageerhebung UH, wie Stellung nehmen

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(@anfree72)
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Hallo,

LG hatte ja bei Gericht wegen der Anreisekosten zur Verhandlung angefragt. Ob er diese vorher oder rückwirkend beantragen muss.

Diese wurden ihm ja verweigert da ihm eine Entschädigung nach dem JVEG nicht zusteht und das eine die Bewilligung von VKH keinen Ansprüch auf Reisekostenerstattung begründet.  Dabei ging man ja von einem falschen Nettogehalt von 1666.37 € aus. VKH wurde mit Ratenzahlung bewilligt. Dagegen wurde ja Einspruch erhoben.

In der Verhandlung gab die Richterin an einen Fehler gemacht zu haben, VKH ist Ratenfrei.

LG rief heute die Rechtspflegerin an, wies auf die Verhandlung hin mit der Frage wie er nun die Kosten geltend machen kann.

Im wurde gesagt dass er das gar nicht kann. Er hätte höchstens die andere Partei dazu heranziehen können aber da die Kosten gegeneinander aufgehoben wurden muss er die nun selbst tragen. Er hätte dies mit der Richterin besprechen müssen.

Bislang war das noch nie ein Problem er gab an bedürftig zu sein bzw. VKH zu bekommen. Beim OLG wurde ihm der Betrag einmal sofort ausbezahlt, ein andern mal hieß es er solle die Fahrkarten einreichen und bekam es zurückerstattet.

Sind die nur inkompetent oder was läuft falsch?

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Themenstarter Geschrieben : 13.03.2015 17:09
(@psoidonuem)
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Es gibt ja hier ja Leute, die haben echte Probleme. Ich glaube, die kommen sich bei diesen Diskussionen über 9,10 und 16,70 und Fahrtkosten zu einer Verhandlung die nicht mal beziffert werden leicht veräppelt vor.

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Geschrieben : 13.03.2015 17:47
(@anfree72)
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Hallo psoidonuem,

vertehe dich nicht ganz ? Wer veräppelt wen und wer soll sich veräppelt vorkommen?

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Themenstarter Geschrieben : 13.03.2015 18:01
(@howi64)
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Es gibt ja hier ja Leute, die haben echte Probleme.

Yepp. Das sind Leute für die € 9,10 oder € 16,70 keine Peanuts sind - sondern eine Kühlschrankfüllung.
Schönes WE 🙂 Horst

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Geschrieben : 13.03.2015 18:01
(@Inselreif)

Er hätte dies mit der Richterin besprechen müssen.

Genau das wäre es gewesen. Rückwirkend kann er ziemlich vergessen weil es eine Fahrkarte als Sachleistung und keine Kostenerstattung gibt.
Und ja, fair ist das nicht erst in der Verhandlung über die VKH zu reden. Nur ist es leider so üblich.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 13.03.2015 18:19
(@anfree72)
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Genau das wäre es gewesen. Rückwirkend kann er ziemlich vergessen weil es eine Fahrkarte als Sachleistung und keine Kostenerstattung gibt.
Und ja, fair ist das nicht erst in der Verhandlung über die VKH zu reden. Nur ist es leider so üblich.

Gruss von der Insel

ne oder????  :exclam:

Bislang war das wie gesagt noch nie Thema in einer Verhandlung aber auch noch nie ein Problem.

Wir werden es auf alle Fälle nochmals schriftlich versuchen, Fahrkarte im voraus gabs ja nicht  Aufgrund der falschen Berechnung. War ja aber beantragt.

Und ja es ist ein Problem wenn LG 106 € Fahrtkosten + 1 Tag Arbeitsausfall (12 Std Fahrzeit) zu tragen hat. Nur weil die Gegenseite meinte mehr bekommen zu müssen. Zum einen gehts ums Geld, das andere ist der Ärger und der Frust über das Ganze .

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Themenstarter Geschrieben : 13.03.2015 18:48
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