Hi VV4,
ich habe Dir bereits am 27.08. geraten, genau aus der Problematik wie sie jetzt Dir erscheint, bei einem guten Fachanwalt vorstellig zu werden, die Erstberatung zu machen und Dich zu rüsten. Wie Du mit den Tipps der User hier umgehst, bleibt natürlich allein Dir überlassen. Wenn Du aber nicht aufpasst, kann bald die große Welle kommen. Deine Exe nimmt durch ihr Tun das Steuer in der Hand. Kann Dir nur raten, nicht in Passivität zu verfallen. Gruß Ingo
Moin VV4,
b) Welche der o.a. Forderungen muß/soll ich wie nachkommen?
Letzte 12 Gehaltsabrechnungen sind in jedem Falle gerechtfertigt.
Solange Du auf Basis Deines 80%-Jobs gegenüber der Kinder nicht zum Mangelfall wirst und Dein AG so flexibel ist, solltest Du diese Regelung in meinen Augen verlängern ...
"Entweder ich nutze (nur für die Kinderbetreuung) die Infrastruktur (= Küche/Esszimmer) "Deiner" Wohnung oder Du suchst Dir jemand anderes"
Mit solchen Ideen verkehrst Du einen Deiner Vorteile ins Gegenteil !
Du hast einen Teilzeitjob, der die Ehe prägt. Deshalb: Du willst auch weiterhin einen Großteil der Betreuung gewährleisten und machst deshalb weiterhin Teilzeit.
Wenn Du anfängst, Exilein zu erpressen, wird sie ihre Arbeitszeit reduzieren und Dir wird Vollzeit auferlegt ... die Argumente hast DU geliefert.
c) Wie soll ich die Verbindlichkeiten darlegen (reicht Kontoauszug über die Annuitätsraten?)
Z.B. Jahreskontoauszug der Bank (sind Zins und Tilgung in Deinen Einzelauszügen separat dargestellt, dann reichen evtl. auch diese).
Zusätzlich Nebenkosten des Grundbesitzes (Versicherungen, Grundsteuer und was Du sonst noch zahlst).
d) Warum werden keine Aufwände für Altersvorsorge nachgefragt?
Wieso sollte er ausführlich auf abzugsfähige Posten hinweisen ? Diese darfst Du auch ungefragt belegen.
d) Da keine Angaben zu berufsbedingten Aufwendungen verlangt werden, gehe ich mal davon aus dass 5% angesetzt werden.
Hast Du tatsächlich mehr, gibst Du es an.
Weiterhin ist ein Teil meines Gehaltes variabel, wie wird das gewertet, soll ich das mit dazu schreiben?
Ich gehe davon aus, dass dieser Anteil in Deinen Abrechnungen aufgeführt wird. Hat das in den letzten drei Jahren stark geschwankt ? Wenn letztes Jahr besonders gut war, kannst Du darauf hinweisen (und ggf. für die schlechteren Vorjahre belegen).
Außerdem hat sie wie schonmal beschrieben nochmal deutlich gemacht, dass sie auf Zuweisung der Ehewohnung klagen wird
Kannst Du die wohnlichen Gegebenheiten nochmal klarstellen ? Ich hatte es so verstanden, dass sie in der ehelichen Wohnung wohnt, worauf will sie klagen (wie überschneidet sich diese mit der Einliegerwohnung - separate Eingänge ?)
Unabhängig davon, ob Du selbst oder via Anwalt antwortest, würde ich Ex ebenfalls auffordern, ihr Gehalt offen zu legen und ferner ab 1.9. eine Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Miete verlangen.
Ob Du Dir jetzt einen Anwalt nimmst oder erst später, obliegt einzig Deiner Entscheidung.
Einserseits kannst Du damit warten, bis die Forderungen der Gegenseite auf dem Tisch liegen (und schauen, ob Gesprächs-/Verhandlungsbereitschaft existiert).
Wenn Du allerdings meinst, schon jetzt zu sehen, dass Deine Ex "lediglich" fordert, was ihr zusteht - ist es nun an der Zeit für einen Anwaltsbesuch ...
Besten Gruß
United
ich habe Dir bereits am 27.08. geraten, genau aus der Problematik wie sie jetzt Dir erscheint, bei einem guten Fachanwalt vorstellig zu werden, die Erstberatung zu machen und Dich zu rüsten.
Hallo Ingo,
den Tipp hatte ich schon ernst genommen, wenn man aber versucht, gleich den "richtigen" Anwalt zu haben, um seine Geschichte nicht dreimal erzählen zu müssen, dauert das ein/zwei Tage und dann wartet die Anwältin meines Vertrauens auch nicht gleich, bis ich um die Ecke komme 🙂
Ich habe morgen eine telefonischen Termin erhalten, bis dahin kann ich die Infos hier aus dem Forum in konzentrierter Form rüberbringen
Hallo United
Du hast einen Teilzeitjob, der die Ehe prägt. Deshalb: Du willst auch weiterhin einen Großteil der Betreuung gewährleisten und machst deshalb weiterhin Teilzeit.
Heißt das, ich soll gleich dazu schreiben, dass die Arbeitszeit ab 1.1.2012 voraussichtlich bei 80% bleibt?
Wenn Du anfängst, Exilein zu erpressen, wird sie ihre Arbeitszeit reduzieren...
Ok, habe ich verstanden, habe mich nur "etwas" meinen Gefühlen hingegeben. Weiter reduzieren kann sie übrigens nicht, bei 30% ist Schluß beim AG.
Zusätzlich Nebenkosten des Grundbesitzes (Versicherungen, Grundsteuer und was Du sonst noch zahlst).
Wieso sollte er ausführlich auf abzugsfähige Posten hinweisen ? Diese darfst Du auch ungefragt belegen.
...
Ich fand es halt nur komisch, dass auf Verbindlichkeiten hingewiesen wird und auf Berufsbedingte Kosten nicht.
Im Moment zahle ich ALLE Nebenkosten (neben den von Dir genannten z.B. Strom, Wasser, Abfall, GEZ, Telefon.... + Pacht für einen Garten, den wir als Familie nutzen). Kann ich die alle aufführen, bzw. wie werden diese angerechnet?
Hast Du tatsächlich mehr, gibst Du es an.
...
Eher nicht, was fällt denn da alles darunter?
Ich gehe davon aus, dass dieser Anteil in Deinen Abrechnungen aufgeführt wird. Hat das in den letzten drei Jahren stark geschwankt ? Wenn letztes Jahr besonders gut war, kannst Du darauf hinweisen (und ggf. für die schlechteren Vorjahre belegen).
...
Die Schwankungen waren eher weniger, aber das waren halt variable Anteile von 100% Arbeitszeit, die dieses Jahr entsprechend niedriger ausfallen. Reicht das als Begründung?
Kannst Du die wohnlichen Gegebenheiten nochmal klarstellen ? Ich hatte es so verstanden, dass sie in der ehelichen Wohnung wohnt, worauf will sie klagen (wie überschneidet sich diese mit der Einliegerwohnung - separate Eingänge ?)
...
Gern, also das Haus hat quasi 3 Wohnungen mit separatem Treppenhaus.
- In der Mitte ist der Eingang zum Treppenhaus dort geht es zur Wohnung der Kinder mit Bad/WC und drei Kinderzimmern (eines war mal die Küche)
- Nach oben geht man zur Hauptwohnung, vor der Wohnungstür die Garderobe, dann in der Wohnung im OG Küche und großes Wohn/Eßzimmer. Dann geht man noch eine TReppe innerhalb der Wohnung hoch (Maisonette) zum Arbeitszimmer, Schlafzimmer, Bad/Toilette im Dachgeschoß
- Nach unten geht es dann zu 2 Kellerräumen/Heizraum und eben der ELW, die ich bewohne (1-Zi mit Küchenzeile, WC/Dusche, Fenster/Zugang zum Garten.
Jede Wohnung hat ihren separaten Eingang, die Kinder, bzw. meine Frau müssen halt durchs Treppenhaus um außerhalb der jeweiligen Wohnungen zueinander zu kommen, weshalb dort immer der Schlüssel steckt, aber meine Frau wohnt quasi oben allein
-> ich hoffe, es ist jetzt klar.
Im Moment benutze ich vom Gemeinschaftseigentum einen Keller, der meine Werkstatt beinhaltet, die Garage, die Waschmaschine und den Gefrierschrank
Unabhängig davon, ob Du selbst oder via Anwalt antwortest, würde ich Ex ebenfalls auffordern, ihr Gehalt offen zu legen und ferner ab 1.9. eine Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Miete verlangen.
...
Kann ich das mit dem TU/KU verrechnen, ich dachte ortsübliche Miete ist erst nach Scheidung (oder meinst Du man muß auch Streichposten anbieten?)
Wären das wieder Einnahmen, die mein Gehalt für TU/KU erhöhen?
Einserseits kannst Du damit warten, bis die Forderungen der Gegenseite auf dem Tisch liegen (und schauen, ob Gesprächs-/Verhandlungsbereitschaft existiert)....
Hatte ich erstmal so vor, aber iich informiere morgen meine Anwältin mal fernmündlich (s.o.) und bereite sie vor, falls das
dass Deine Ex "lediglich" fordert, was ihr zusteht
eintritt. Ich sage ihr auch gleich, dass ich erstmal soweit klarkomme und sie im Moment nicht benötige.
Danke für Euer bisheriges und weiteres Feedback, ich halte Euch auf dem Laufenden
Gruß VV4
Kann mich Ingo nur anschließen.
Wer Frieden will, rüste zum Krieg.
Deine Fragen lassen (verzeih, wenn ich so direkt bin) z.T. eine erschreckende Ahnungslosigkeit Deinerseits vermuten, vtl. tue ich Dir aber Unrecht (ich will Dir nicht zu nahe treten). Ahnungslosigkeit ist etwas, was Du Dir auf keinen Fall leisten kannst. Dir ist ja hoffentlich klar, dass hier gerade die Artillerie gegen Dich in Stellung gebracht wird und bald losfeuern wird. Du musst Dir klar sein darüber, dass der Exen-Anwalt von Dir das Maximum fordern wird. Also musst Du auch für Dich das Maximum fordern. UNd Dir ist hoffentlcih kalr, dass Deine Ex Dir um einige Schritte voraus ist. HAt Sie Deinen Arbeitsvertrag, Deine Mails und Deine Gehaltszettel schon kopiert?
Sätze wie
"Da keine Angaben zu berufsbedingten Aufwendungen verlangt werden, gehe ich mal davon aus dass 5% angesetzt werden." zeigen, dass Du wohl etwas nach Informationspunkten zurückliegst.
Du MUSST soviel wie möglich als berufsbedingt angeben können und Dich bereit dazu machen. Wenn Du nämlich konkret nachweisen kannst, dass Du mehr als 5 % brauchst, hast Du auch die Chance, mehr als 5 % berücksichtigt zu bekommen. Du kannst doch jetzt nicht ernsthaft glauben, dass der gegnerische Anwalt Dir aus irgendeinem Grund ein finanzielles Zugeständnis macht.
Aufwendungen für Altervorsorge werden wohl nicht nachgefragt, weil die Gegenseite sie (oh wie konnte das passieen) sie Dir am Ende nicht zugestehen will.
Du musst und brauchst ihm gar nichts davon zu erzählen, dass hier irgendwelche Arbeitszeiten voraussichtlich bis dann und dann bie 80% liegen. Das geht ihn einen Dreck an. Du arbeitest 80%, das ist eheprägend und Punkt.
Ob Du davon ausgehen kannst, dass Dir der Exenanwalt dies oder jenes anrechnen und unterstellen wird, bekommst DU spätestens dann mit, wenn die entsprechenen Granaten bei Dir einschlagen. Du solltest ihn aber dafür nicht auch noch unnötigerweise mit Munition versorgen.
Mein Rat an Dich: Geh rasch zu einem Anwalt und lass Dir helfen. Und informier Dich hier vorher gut im Forum, damit Du auf Augenhöhe mit ihm sprechen kannst und eine Gespür dafür bekommst, ob er gut oder eine Flasche ist.
Aber mach Dir eine Sache klar: Deine Ex hat Dir den Krieg erklärt und es ist die Pflicht des Exenanwaltes, iher Interessen Dir gegenüber RÜCKSICHTLOS zu vertreten. Du solltest vlt. das Schreiben vom Anwalt (auch wenns Geld kostet) von Deinem Anwalt beantworten lassen, nur mit einem Minimum an Informationen gespickt.
Gruß, PP
Deine Fragen lassen (verzeih, wenn ich so direkt bin) z.T. eine erschreckende Ahnungslosigkeit Deinerseits vermuten, vtl. tue ich Dir aber Unrecht (ich will Dir nicht zu nahe treten). Ahnungslosigkeit ist etwas, was Du Dir auf keinen Fall leisten kannst.
UNd Dir ist hoffentlcih kalr, dass Deine Ex Dir um einige Schritte voraus ist. HAt Sie Deinen Arbeitsvertrag, Deine Mails und Deine Gehaltszettel schon kopiert?
Lieber PaulPeter,
Du trittst mir nicht zu nahe und was die Ahnungslosigkeit angeht, hatte ich mal versucht mich hier im Forum schlau zu machen und alle möglichen Eventualitäten erfragt.
Im Tenor hieß es: "Lies und befolge die TFAQ (was ich auch gemacht habe, wichtige Unterlagen hat meine DEF nie gesehen, geschweige denn kopiert) und mehr kannst Du nicht tun, weil die Komplexität (Was wäre wenn...) zu groß ist. Wenn es konkret wird, melde Dich nochmal..."
War ja auch ok, ich sehe ein, dass das Forum eher bei konkreten Fragestellungen helfen kann als bei "Was wäre wenn...."
Also das habe ich gemacht, hier stehe ich nun und stelle m.E. konkrete Fragen, u.a. z.B. was zählt alles zu berufsbedingten Kosten, bzw. wie muß man was nachweisen können.
Wenn Du den Thread verfolgt hast, stand da auch .... Schreiben abwarten ...
Ok ich hätte gestern posten können, aber der eine Tag reißt es auch nicht raus.
Werde nun die gewünschte Aufstellung machen mich parallel mit meiner Anwältin beraten und dann entscheiden ob sie oder ich antworten soll, die Meinungen hier sind ja wohl auch unterschiedlich.
Meine DEF hat mir nur den Schritt voraus, dass sie nun ihre "Forderungen" über den Anwalt geltend macht, worüber bis vor kurzem nie die Rede wahr.
Also was hätte ich wann tun sollen? Ok, ich hätte alle Unterlagen schon jetzt gesammelt da haben können, aber die 12 Kopien habe ich auch schnell beisammen, es geht ja mehr um die "Interpretation" von einigen Fakten.
Ob Du davon ausgehen kannst, dass Dir der Exenanwalt dies oder jenes anrechnen und unterstellen wird, bekommst DU spätestens dann mit, wenn die entsprechenen Granaten bei Dir einschlagen. Du solltest ihn aber dafür nicht auch noch unnötigerweise mit Munition versorgen.
Deshalb hatte ich ja gefragt, was ich dem RA zusenden MUSS, bzw. worauf er "Anspruch" hat.
Wenn er konkret nach der Vereinbarung meines Arbeitgebers fragt, ich ihm die zusende und dort steht "....die REgelung ist bis 31.12.2011 befristet...." dann ist das so.
Aber: Muß ich ihm die zusenden? -> Wenn ich es zurückhalte und ihm quasi sage "Das geht Sie nichts an, gehen Sie weiterhin von 80% aus, da eheprägend", wird er nochmals schreiben, dann schreibt meine Anwältin zurück etc. pp kostet auch Geld um am Ende vielleicht dann doch den Wisch herausrücken zu müssen, der dann wieder hinfällig ist, weil ich mit meinem AG eine andere Vereinbarung getroffen habe (die ich auch erst mal anleiern muß)?
Du solltest vlt. das Schreiben vom Anwalt (auch wenns Geld kostet) von Deinem Anwalt beantworten lassen, nur mit einem Minimum an Informationen gespickt.
Genau, ich warte mal das Telefongespräch morgen ab.
Gruß VV4
Hallo vv4,
nochmal konkret zu den berufsbedingten Kosten, d.h.:
d) Da keine Angaben zu berufsbedingten Aufwendungen verlangt werden, gehe ich mal davon aus dass 5% angesetzt werden.
Ich weiß nicht, ob du irgendwo schon geschrieben hast, welches OLG am Wohnort des Kindes zuständig ist, aber als allererstes solltest du überprüfen, ob die zugehörigen Unterhaltsrechtlichen Leitlinien einen Pauschalabzug von 5% überhaupt erlauben. Wenn ja, und wenn du außerdem mit Einzelnachweisen auch auf keinen höheren Betrag kämest, dann kannst du dich beruhigt zurücklehnen. Wenn die Berechnung des gegnerischen Anwalts kommt, musst du halt (unter anderem) kontrollieren, ob der die 5% korrekt abgezogen hat; wenn ja, dann ist die Welt in Ordnung, wenn nein, dann haust du ihm die Berechnung um die Ohren, d.h. du bittest ihn um eine Korrektur, da er diese Pauschale ja wohl versehentlich übersehen habe ...
Wenn du an ein OLG geraten bist, das grundsätzlich den Einzelnachweis will, oder wenn du glaubst, höhere berufsbedingte Kosten nachweisen zu können als diese 5%, dann heißt es Belege sammeln, und dem Anwalt eine Aufstellung über die tatsächlichen berufsbedingten Kosten zu liefern. Wenn ihm was nicht passt, kann er ja versuchen, es wieder rauszustreichen.
Der dickste Posten sind üblicherweise die Fahrtkosten zur Arbeit. Fährst du mit dem Auto, dann gibt es eine verhältnismäßig günstige Regelung mit einer Kilometerpauschale (jedenfalls ist's günstiger als die steuerliche Regelung). Es gibt von OLG zu OLG wohl ein paar kleinere Unterschiede, aber i.d.R. kann man bis zu einer einfachen Entfernung von 20 Kilometern pro gefahrenem (!) Kilometer 0,30 Euro pro Kilometer geltend machen kann, für die darüberhinausgehenden Kilometer dann noch 0,20 Euro pro gefahrenem Kilometer. Die Details stehen in den bereits erwähnten Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des jeweiligen OLGs.
Ansonsten: Wenn es irgendetwas gibt, was auch nur im Entferntesten nach berufsbedingten Ausgaben riecht, dann frag' einfach hier nach, wie gut oder schlecht die Chancen sind, damit durchzukommen. Und gib' eine Sache im Zweifelsfall lieber an statt sie in vorauseilendem Gehorsam aus deiner Liste zu streichen; soll doch die Gegenseite begründen, warum's keine berufsbedingten Kosten sind 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo vv4,
Das da:
"Meine DEF hat mir nur den Schritt voraus, dass sie nun ihre "Forderungen" über den Anwalt geltend macht, worüber bis vor kurzem nie die Rede wahr.
Also was hätte ich wann tun sollen? Ok, ich hätte alle Unterlagen schon jetzt gesammelt da haben können, aber die 12 Kopien habe ich auch schnell beisammen, es geht ja mehr um die "Interpretation" von einigen Fakten."
meine ich gar nicht mit Vorsprung. Was ich meinte, ist was anderes:
In vielen Ehekrisen ist die Frau dem Mann in allen Dingen einen Schritt voraus und hat sich längst informiert (und informieren lassen), wenn es ans Eingemachte geht. Das sieht man schon dann, wenn die Post vom Anwalt kommt. Einen Anwalt einzuschalten und damit die ehe für beendet zu erklären, setzt (auch für eine Ex) eine Entscheidung voraus, die lange durchdacht und wohl auch lange geplant wurde. Und es impliziert meist die Ansicht, dass eine friedliche Trennung nicht mehr möglich ist oder von vornherein (falsche Ratgeber?) nicht durchgeführt werden soll. Häufig ist es so, dass die Männer von den Geschehnissen überrascht werden und quasi den Ereignissen "hinterherhinken". Und während Deine Frau sich professionellen Rechtsbeistand geholt hat hat und die Angelegenheit damit "professionalisiert" hat, hinkt der Mann dann hinterher, weil er die Schreiben der Gegenseite irgendwie beantworten muss und meist eine Frist gesetzt bekommt, die einzuhalten ist. Nicht selten können hier unverzeihliche Fehler passieren, weil man seine Rechte und Pflichten nicht kennt. Fehler, die der Ex nicht so leicht passieren, weil sie jemanden hat, der das alles für sie durchzieht. Quasi bist Du jetzt der Getriebene.
Du musst Dich schnell mit dem Gedanken anfreunden, dass Fehler für Dich im übetragenen Sinne tödlich sein können. Denn der gegnerische Anwalt wird Dir gegenüber keine Gnade kennen, dass verbietet sein Mandat.
Es wird von Deinen Gegnern sehr viel taktiert werden, und Du wirst hier im Forum feststellen, dass häufig Informationen, die die Gegenseite von einem haben will, von dieser erkauft werden müssen/sollen (mit anderen Informationen, die Du brauchst), bzw. dass es manchmal klug sein kann, einer Aufforderung, Informationen heruaszurücken (auch wenn sie berechtigt ist) erst später nachzukommen.
Der Exenanwalt wird auch versuchen, Dich einzuschüchtern und in die Enge zu treiben und wird mit hochoffiziellem Ton und Drohungen versuchen, Informationen von Dir zu bekommen, die Du ihm gar nicht geben musst.
Bedenke: Der gegnerische Anwalt hat keine hoheitlichen Rechte, Du bist zwar zu vielen Auskünften, was Dein Gehalt etc. angeht verpflichtet, aber nicht einfach nur, weil der Anwalt das so sagt. Du hast das Recht, alle Briefe von ihm zu ignorieren und ihm den Stinkefinger zu zeigen, Du musst im Grunde gar nichts, nur weil ein Anwalt das so will. Ob das klug ist, steht auf einem anderen Papier, denn er wird Dich dann verklagen, und Du wirst Deine Pflichten erfüllen müssen. Was ich damit sagen will: Ein Anwalt sieht in Unterhose genauso aus wie Du, und Du brauchst (und sollst) keine Angst vor ihm zu habe und nichts machen, nur weil er das so will. Du musst nur Deiner gesetzlichen Pflicht nachkommen. Deshalb war mein dringender Rat an Dich, Deine Schachfiguren von einem Profi aufstellen zu lassen, dass Dir hier keine Nachteile durch vorauseilenden Gehorsam entstehen.
Und (auch diese Lektion habe ich hier gelernt): Es lohnt sich nicht, heute dieses und jenes zu tun (z.B. Arbeitgebervereinbarungen rauszurücken), weil es sein könnte, dass in Zukunft dieses und jenes vielleicht unter Umständen eventuell mit Glück oder Pech eintreten könnte.
Nun die Antwort zu Deiner Frage:
Was sind berufsbedingte Kosten:
Im Streitfalle wird die Sache irgendwann vor dem OLG Deines Gerichtsbezirkes landen. Auf der Homepage Deines zuständigen OLG wirst Du Leitlinien finden, aus denen hervorgeht, was alles als berufsbedingte Kosten geltend gemacht werden kann. Wenn Du mir sagst (gerne auch per PN) wo Du wohnst, bzw (Du musst Dich hier ja nicht outen) die ersten 3 Zahlen Deiner PLZ preis gibst, kann ich Dir den Link auch senden.
Ähnlich verhält es sich mit den Altersvorsorgekosten.
Gerade der Punkt mit der Vereinbarung ist so eine Sache, wo Du evtl. durch unbedachtes Taktieren enorme Nachteile erleiden kannst.
Wenn Dein Ziel ist, dass Du der Kinderbetreuung halber nur bei 80% bleiben möchtest, behalte das für Dich. Und besprich das mit Deiner Anwältin. Der gegnerische Anwalt wird sonst versuchen, darauf abzuheben, dass die Vereinbarung befristet war, und diese Befristung in der Ehe schon angelegt war, und daher eheprägend ist. Dann wirst du wohl auf 100 % aufstocken müssen. Er darf aber den Unterhalt nur für die letzten 12 monate berechnen, und nicht in die Zukunft hinein. Wenn die Gegenseite aber weiß, dass die Vereinbarung nur befristet war, kommst auf keinen Fall mehr aus der Nummer raus. Du musst ihm auch nichts die Zukunft betreffend mitteilen. Ich glaube nicht, dass er einen Anspruch darauf hat, hier Informationen zu bekommen, denn das ist für die Unterhaltsberechnung irrelevant (meine Ansicht). Aber bitte besprich das mit Deiner Anwältin.
Dennoch kann es durchaus sein, dass Du den einen oder anderen Euro kaputt machst und Geld in einen Anwalt investierts, ohne dafür was zurückzubekommen. Aber vlt. gewinnt man an anderer Stelle etwas.
Gruß, PP.
p.S. wenn Du magst, kann ich Dir per PN ein paar Seiten über das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen schicken.
p.pS: Falls der Faden zu deiner Ex nicht gerissen ist, ein Tip von mir:
Meine Ex hat mir auch gesagt, ihr Anwalt benötige meine Unterlagen. Ich habe sie dann rundgemacht und sie gefragt, ob sie jetzt schon Kreig will. ICh habe dann den Vorschlag gemacht, gemeinsam zu einem Anwalt zu gehen und den Unterhalt ausrechnen zu lassen, die machen das auch ohne Mandat als kostenpflichtige Dienstleistung. Es war zwar gefährlcih für mich, hat sich aber gelohnt, da beide Seiten zufreiden sind mit dem was rauskommt und wir Streit und Geld gespart haben. Evtl gibt es ja noch diesen Weg für Dich?
Noch eine Sache (vlt. können die Profis ihre Meinung dazu abgeben:)
Wenn es verhandelbar mit Deinem AG ist, versuch doch, auf 90% zu kommen. Denn wenn Du den Unterhalt zahlen können wirst, wird man Dich ja nicht zu überobligatorischer Arbeit verpflichten können oder Dich zwingen können, 100% zu arbeiten, wenn Du schon in der Ehe keine 100 % gearbeitet hast. Vlt. hast Du auch einen guten Draht zum AG und er gibt Dir erst mal schriftlich (in einfacher Ausfertigung nur für Dich), dass er Dich b.a.w. nur zu 80% beschäftigen kann (für den EX-Anwalt), und wenn der Unterhalt berechnet ist, erhöhst Du auf 90%.
90% bedeutet nämlich: alle 14 Tage einen Tag frei, und denn nutzt Du dann für einen Tag mehr Umgang?
Gruß, PP
Hi,
mal ne andere Frage... Hastu Du schon mal Ihre Gehaltsunterlagen gefordert? Wie sollst Du denn Ihre Bedürftigkeit feststellen?
Sie wohnt umsonst? Hat sie dann keinen Wohnvorteil? Du musst alles bringen, was Deine Unterhaltszahlungen mindern (Altersvorsorge, Berufsbedingte Kosten). Den Kredit auch, der war ja in der Ehe angelegt. Kosten für das Haus auch erstmal. Eine Frage an die Profis hier. Wird das Gehalt zunächst genommen und dann gesiebtelt und anschließend die Kredite hälftig abgezogen? Oder erst Abzug der Kredite und Siebtelung des Restes? Das Haus wird sie sich nicht leisten können, das solltest Du Ihr klar machen. Geh zu einem Anwalt, nicht dass du sie beim Kampf um das Haus geschlagen hast oder auf einmal die Tür zu ist. Mach Ihr auch klar, das sie verliert, wenn sie das Haus bekommt. Kredite, Wohnvorteil, Kosten (Wenn an einem Haus was kaputt geht, kostet das gleich richtig) und Auszahlung des Zugewinns....
Gerade beginnt die nächste Wirtschaftskrise, schon über Kurzarbeit nachgedacht?
mfg
Hi Vv4,
offenbar hat deine Frau nun die Initiative ergriffen.
Habt ihr eure Kinder schon informiert, dass eine Scheidung ins Haus steht?
Vermutlich werden die Älteren so wenig überrascht sein, wie wir hier.
Wenn in einer so langen Ehe ein Partner so intensiv und abschließend über die Trennung bzw. Scheidung nachdenkt, wie du es hier kürzlich gemacht hast, ist der andere gewöhnlich auch im Bilde.
Es besteht die Möglichkeit, dass du mit deiner Frau und ihrem Anwalt ein Gespräch zu dritt führst, in dem du dem Anwalt die fette Mohrübe "Vergleich" vor die Nase hälst. Und dich im Übrigen als Verhandlungspartner für eine "Außergerichtliche Streitbeilegung über Folgesachen" nach §135 FamFG anbietest.
Vor Gericht musst du zwar zwingend einen Anwalt haben. Auch wenn du die Scheidung einreichen willst. Aber das kanst du eh erst ca. 10 Monate nach der offiziellen Trennung. Im Hinblick auf den gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsausgleich solltest du als der besserverdienende Ehepartner das nicht allzusehr auf die lange Bank schieben. Also kannst du erstmal - zur vermeidung von Klagen und unnötigen Missverständnissen dem RA deiner gattin mitteilen, dass du gerne mit ihm verhandeln wirst.
Im Hinblick auf das Vorhandensein von vier gemeinsamen Kindern - von denen das Jüngste gerade vier ist - solltest während der Verhandlungen darauf hinweisen, dass ihr auch nach einer Trennung bzw. Scheidung noch ca. 15-20 Jahre als Eltern kooperieren müsst, bis das Jüngste auf eigenen Beinen steht. Wenn der Anwalt diese Marschrichtung (auf den § 135 FamFG) in deinem Beisein von seiner Mandantin vorgegeben bekommt, habt ihr Zeit, bis zur Einreichung der Scheidung schiedlich-friedlich alles zu klären, was zu klären ist. Ohne Anträge bei Gericht. Ohne nervenaufreibende Schriftwechsel.
Mit Hilfe der für eure Region passenden Unterhaltsleitlinien und einer Tabellenkalkulation kannst du eine möglichst magere, aber durchaus korrekte Unterhaltsberechnung machen.
Die Faustformel dazu ist einfach:
Ihr stehen drei siebtel deines bereinigten Nettos zu.
Abzüge nach den Richtlinen eures zuständigen OLGs.
Dir stehen drei siebtel ihres bereinigten Nettos zu.
Abzüge nach den Richtlinen eures zuständigen OLGs.
Oder man verkürzt auf
Höheres Einkommen
minus niedrigeres Einkommen
Differenz geteilt durch 7 mal 3
=> Zahlbetrag an den Einkommenschwächeren.
Der Knackpunkt wird sein, wo bzw. bei wem die Kinder leben.
Eure Wohnsituation ist eigentlich ideal für das Nestmodell.
Es ist in Deutschland wenig verbreitet, ich kenne aber wenigsten eien Familie, wo das funktioniert hat bis die Kinder erwachsen waren:
Dieses Ehepaar hatte sich sein Traumhaus gegönnt und dazu drei Kinder.
Vor lauter Arbeit sind sie einander als Liebespartner überdrüssig geworden.
Also haben sich beide Eltern je ein kleines, billiges Appartement gemietet, wo sie abwechselnd gewohnt haben. Die drei Kinder sind in dem Haus gebleiben und wurden abwechselnd von ihren Eltern in ihrer gewohnten Umgebung betreut. So wie es beruflich und privat gepasst hat.
Keins der drei Kinder musste umziehen, die Schule oder den Freundeskreis wechseln.
Beide Eltern hatten - nach Absprache - abwechselnd die Verantwortung für Kind&Kegel samt Haus&Hof. Sie bedienten gemeinsam weiter die Hypotheken und haben da Anwesen erst verkauft, als die Kinder aus dem Haus waren und sie selbst das Haus als zu groß und zu leer wahrgenommen haben. Als "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" sind sie auch nach der Scheidung beide Eigentümer gewesen.
Kein Elternteil brauchte eine Riesenwohnung mit vier Kinderzimmern - zusätzlich zum Haus oder anstelle des Hauses.
Beide Umzüge waren vergleichsweise preiswert und überschaubar. Jeder hatte seine Privatsphäre und sein eigenes Einkommen. Beide haben Kindesunterhalt auf ein Drittkonto gezahlt, von dem in erster Linie die Wohnkosten und darüber hinaus alle weiteren Kosten für die Kinder bezahlt wurden.
In den ersten Jahren war das "Kindernest" tabu für Nexts. Bis die Wunden der gescheiterten Ehe bei beiden Ex-Gatten verheilt waren. Bei der Abiturfeier des ältesten Kindes saßen beide Eltern mit den jeweils neuen Partner an einem Tisch und alle vier Erwachsenen ebenso wie die Kinder wirkten sehr entspannt im Umgang miteinander.
Da weder das Haus noch ein Zugewinnausgleich angefallen ist, und es weder um Unterhalt noch um Sorge- bzw. Besuchsrechte gerichtliche Auseinandersetzungen gegeben hatte, war es eine außerordentlich kostengünstige Scheidung, bei der nur der gesetzlich vorgeschriebene Versorgungsausgleich sowie die Scheidung selbst auf der Anwaltsrechnung erschienen ist. Umso höher war die Notarrechnung ...
An diese Familie musste ich denken, als ich gelesen habe, wie gut ihr euch bislang gegenseitige Unterstützung bei der Kinderbetreuung gewährt, wenn der eine oder andere Elternteil beruflich abwesen ist.
Wenn ihr beide ohne die Kinder auszieht (1. Wohnsitz wo auch immer in der Nähe) und beide den zweiten Wohnsitz bei den Kindern habt, müsst ihr euch nur noch einigen, auf wessen Konto das Kindergeld gezahlt werden soll. Idealerweise bekommt jeder Elternteil mindestens ein Kind an seine Meldeadresse sowie folglich Steuerklasse 2 auf seine Lohnsteuerkarte.
Vor dem Hintergrund maximaler Schadensbegrenzung fand ich das "Nestmodell" dieser Familie die zweitbeste Lösung nach dem Zusammenbleiben. Für die Kinder und finanziell.
Wenn ihr beide euch darüber einig seid, müsst ihr nur noch den Richter und das Jugendamt davon überzeugen. Da das Jugendamt automatisch eingeschaltet wird, wenn für eine Ehe mit Kindern der Scheidungsantrag gestellt wird, haben die Bürokraten sich seinerzeit ganz schön die Haare gerauft. Weil es in den 1980er Jahren eigentlich weder ein gemeinsames Sorgerecht noch ein Wechselmodell im Familienrecht gab. Da werdet ihr es heute wahrscheinlich einfacher haben.
Nur so 'ne Idee von mir.
Zugleich kannst du nicht pessimistisch genug sein, bei der Abwehr möglicher Worst-Case-Szenarien. Du wärst nicht der erste, der von einer Dienstreise heimkommt und feststellt, dass sein Hausschlüssel nicht mehr passt. Oder dass die Hütte leergeräumt ist.
Deshalb finde ich es wichtig, dass deine Frau sehr realistisch erkennt, was sie bekommt,
wenn sie verlangt, "was ihr zusteht":
+ Trennungsunterhalt 3/7 der Differenz zwischen ihrem und dienem bereinigten Netto
ggf. auch minus 3/7 der Differenz, wenn dein Netto ohne KU geringer ist als ihres ...
+ Kindesunterhalt
- Miete für eine sehr große Wohnung
- Hypotheken für das Haus, wo sie Miteigentümerin ist
+ Wohnungssuche mit vier Kindern
+ ggf. Schulwechsel etc.
+ ein Riesenumzug
+ vier verstörte Kinder
+ Stress im Job wg. schwieriger Kinderbetreuung
+ ggf. Arbeitslosigkeit
+ anschließend Probleme beim Wiedereinstieg mit vier Kindern
oder ggf. Altersarmut nach langer Arbeitslosigkeit
+ ggf. Schulden wg. der Hauses, falls es nicht günstig verkauft werden kann.
+ ggf. Stress mit unentschlossenen Teenagern, die nicht wissen, ob sie lieber bei Papa oder bei Mama sein wollen
Und was die Alternative sein könnte:
Haus mit vier Kindern und Garten ohne den ungeliebten DEM sooft sie Zeit dafür hat.
+ optimale, langjährig erprobte Kinderbetreuung während sie arbeitet
+ Privatsphäre ohne Kinder und ohne DEM in ihrer schnuckeligen kleinen Wohnung
+ Kaum noch Kontakt mit dir direkt
außer wenn die Kinderbetreuung ein paar Worte beim "Wachwechsel" notwendig macht
+ Der Hausverkauf wird entkoppelt vom Scheidungsverfahren und der Preis des Hauses fließt nicht in den Streitwert der Scheidung mit ein. D. h. deutlich geringere Anwaltskosten als sonst.
+ kein Schulwechsel, kein Verlust des vertrauten Zuhauses, keine Trennung von Freunden, Haustieren o.ä. für die Kinder.
+ geringeres Konfliktpotential um Umgang o.ä., da niemand "besucht werden muss", sondern im Gegenteil die Eltern abwechselnd zu den Kindern heimkommen.
Mehr als "NEIN" sagen kann sie nicht.
Im Übrigen denke ich, dass Beppos bewährtes, lebenskluges Motto vermutlich auch für deine Gattin gilt:
"Getreu dem Motto:
Wenn mich jemand um etwas bittet, prüfe ich wohlwollend, ob ich die Bitte erfüllen kann.
Wenn jemand etwas fordert, lehne ich es ab.
Und wenn ein RA etwas verlangt, tue ich das Gegenteil."
Was immer der RA dir vorschlägt ... bitte dir Bedenkzeit aus und entscheide nie etwas spontan. Wir brainstormen hier gerne mit dir. Entscheiden musst du selbst.
Auch wann es Zeit ist, einen eigenen RA hinzuzuziehen, kannst nur du selbst wissen.
Im Moment sehe ich euch noch im Vorfeld eines zivilen Scheidungsverfahren - noch nicht im Krieg mit allen Mitteln.
Die besten Wünsche für eure Familie von
Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hallo Biggi,
vielen Dank für Deinen konstruktiven und ausführlichen Beitrag.
Ich hoffe, dass ich Deinen Vorschlag bezüglich des Nestmodells
"Getreu dem Motto:
Wenn mich jemand um etwas bittet, prüfe ich wohlwollend, ob ich die Bitte erfüllen kann.
Wenn jemand etwas fordert, lehne ich es ab.
Und wenn ein RA etwas verlangt, tue ich das Gegenteil."
im gleichen Tonfall wie ich ihn höre an meine Frau bringen kann und sie noch nicht zu sehr "ferngesteuert" ist.
OT: Man könnte ja fast meinen, Du bist als Mediatorin unterwegs, auf jeden Fall würde ich mal tippen, dass Du beruflich in Richtung Pädagogik/Psychologie unterwegs bist. Nur so am Rande, tut aber nix zur Sache.
Hallo,
was für ein super Vorschlag von Biggi.
Und VV4, jetzt liegt es an dir. Lass dich nicht davon beeindrucken, dass man für den Krieg rüsten muss. Das lenkt die Energie in die falsche Richtung. Du kennst deine Ex und deine Kinder. Richte alle Aufmerksamkeit und Gedanken an die für eure geeigneste Lösung die für ALLE Vorteile bringt und das größte Mass an Auskommen.
Da ich dich ebenfalls für einen reifen, intelligenten Menschen halte wird das dann auch funktionieren. Es gibt sicher die ELternteile, die das Letzte aus ihren Expartner auspressen wollen. Aber dies sind max. 6% der Trenungswilligen. In der ersten Trennungsphase sind es, wegen der üblichen Verletzungen, sicher ein paar Prozent mehr die sich im weiteren Verlauf der Trennug aber relativiert. Aber nicht nur diese 6% landen hier bei VS.
Es lohnt sich in jedem Fall für die gute Lösung zu kämpfen. Du hast kaum was zu verlieren. Biggi hat es quantitativ dargestellt.
Du fühltest dich durch die Äußerungen deiner Ex verletzt. Nimm es hin und schreibe es der Situation zu. Deine Ex steht vor den Trümmern ihrer Ehe, die du verlassen möchtest. Sie hat um ihre Zukunft Angst und hat kein Vertrauen mehr zu dir. Da sie sicher ist, dass du ihr keine Geschenke machen möchtest suchst sie Unterstützung. Mit ihren Aussagen möchte sie Stärke zeigen.
Du kennst deine langjährige Frau und weißt wie du ihr die Ängste nehmen kannst. Schaffe eine neue Basis und neues Vertrauen. Setze dir das zum Ziel und fühle dich durch ihre bisherigen Äußerungen geschmeichelt. Wie du sicher schon festgestellt gibt es auch andere Aussagen bis hin zu schlimmsten Vorwürfen.
Ich für meinen Teil arbeite daran, dass ich meiner Ex wieder einmal ohne Vorwurf oder Missachtung in die Augen schauen kann. Ich weiß es ist zu schaffen und mein Anspron sind die Kinder die ihre Eltern, Mutter und Vater lieben und so offensichtlich aufleben wenn die Eltern miteinander können.
Ich wünsche dir diese Protion Mut für den richtigen Weg, Kraft und die Mutter dazu. Da ihr 14 Jahre miteinander verheiratet wart bin ich optimistisch.
Auch von mir alle Gute
Loge
Servus,
bei aller Begeisterung für den Vorschlag eines "Nestmodelles" möchte ich aber trotzdem einwerfen, dass ich mir dieses nicht um jeden Preis erkaufen würde.
Hier
Es besteht die Möglichkeit, dass du mit deiner Frau und ihrem Anwalt ein Gespräch zu dritt führst, in dem du dem Anwalt die fette Mohrübe "Vergleich" vor die Nase hälst. Und dich im Übrigen als Verhandlungspartner für eine "Außergerichtliche Streitbeilegung über Folgesachen" nach §135 FamFG anbietest.
wäre ich äußerst vorsichtig.
Nicht ohne Grund wird hier vor Vergleichen immer deutlich gewarnt.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi,
Vergleich gut und schön - aber niemals etwas unterschreiben ohne es hier noch einmal genau prüfen zu lassen!
Die Gefahr beim Vergleich ist sich etwas unter Umständen zu teuer zu erkaufen.
Da gehört gutes Verhandeln mit zu einer guten Lösung. Aber es kann natürlich auch klappen, ist aber halt auch, wie alles andere, mit vorsicht zu genießen.
Viel Glück
Nadda
Moin VV4,
Kriegserklärung hin oder her, Mobilmachen hin oder her ...
Um hier Vergleichsmöglichkeiten zu diskutieren, liegen nach meinem Dafürhalten noch zu wenig Fakten auf dem Tisch.
Fakt ist, dass in D Einzelfallherrlichkeit herrscht ... was eheprägend (80% Tätigkeit oder 100%), welcher Wohnwert (angemessen oder objektiv, wobei ein Antrag auf Ehewohnung m.E. schon beweist, dass DEF die Wohnung für angemessen hält), welche Erwerbsobliegenheit (für DEF) anzusetzen ist, kann nur ein Richter bestimmen ...
... gedanklich kannst Du für Dich rumrechnen und streichen, was Du willst, als Verhandlungsbasis setzt Du aber das Maximum an.
Hinsichtlich irgendwelcher Unterhaltsforderungen könntest Du bei Eurer Wohnungssituation auch argumentieren:
Die Kinderzimmer gehören zur Kellerwohnung, d.h. Kinder wohnen bei Dir.
Betreuung/Versorgung der Kinder sind geteilt.
Wofür sollst Du Unterhalt zahlen ?
Klar ist eine einvernehmliche Einigung erstrebenswert.
Ein Kompromiss (den Ihr derzeit ja habt) liegt irgendwo in der Mitte und diese Mitte solltest Du nicht einseitig zugunsten Deiner Ex verschieben (wenn sie eben diesen Kompromiss kündigt) ...
@Loge:
Es gibt sicher die ELternteile, die das Letzte aus ihren Expartner auspressen wollen. Aber dies sind max. 6% der Trenungswilligen.
Magst Du die empirische Untersuchung, die diese 6% belegt, bitte einmal verlinken ?
Besten Gruß
United
Moin,
Kriegserklärung hin oder her, Mobilmachen hin oder her ...
dieser Rat kommt ja nicht aus den hohlen Bauch. Wir sind zwar alle in einer Diskutanten-Gesellschaft ("...es ist gut, dass wir darüber geredet haben...") grossgeworden; vergessen aber in Trennungssituationen leicht (mindestens) drei Dinge:
1. Der Mensch, von dem Du Dich trennst, ist nicht mehr der Mensch, in den Du Dich mal verliebt hast;
2. Genau die Mechanismen, mit denen sich in der Vergangenheit (!) Alltagsprobleme vertrauens- und respektvoll lösen liessen, funktionieren bei Trennungen meist nicht mehr;
3. So toll und kindgerecht man(n) selbst die eigenen Vorschläge für die Gestaltung der Trennung und der Zukunft aller Beteiligten finden mag, so kurz ist der Satz, mit dem eine Mutter vor dem Background des deutschen Familienrechts sie sämtlich abbügeln kann. Der Satz heisst "Will ich nicht!"
Daraus erklärt sich das Postulat, den Frieden zu wollen, aber für den Krieg gerüstet zu sein.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Mahlzeit,
ich gebe mir ja alle Mühe es im Guten zu versuchen, werde weiter dran bleiben und Eure Ratschläge beherzigen
Meine Anwältin hat mich erstmal gefragt, was ich denn für die Zukunft wolle: 80% oder 100% ?
Wir sind dann im Gespräch übereingekommen, erstmal bei den 80% zu bleiben und der anderen Seite keine Vereinbarung zu geben sondern lediglich mitzuteilen, dass meine Arbeitszeit 80% beträgt und damit basta.
Bezüglich der Wohnsituation war sie auch der Meinung, dass mit der Gegenrechnung Wohnwert + Nebenkosten + evtl. hälftige Tilgung sich DEF ein Eigentor schießt, ich glaube das ist ihr so gar nicht bewußt.
Ich werde jedenfalls freundlich im Gespräch ankündigen, ob sie sich im Klaren ist, was es bedeutet, wenn sie weiter die harte Linie fährt.
Aber was anderes (ist mir beim Zusammenstellen der Unterlagen gekommen):
Letztes Jahr war ich noch privat krankenversichert, die Beitragshöhe ergibt sich aber aus meiner Gehaltsabrechnung nicht, da ja dort nur der AG-Zuschuß auftaucht. Spielt das eine Rolle bei der Berechnung des unterhaltspflichtigen Einkommens, da ja in die Zukunft geblickt wird und ich seit 1.1.2011 gesetzlich versichert bin (Unterschreitung BBG wegen der Teilzeit)?
-> Vielleicht sollte man den Thread jetzt doch auftrennen/überführen in das Forum Unterhalt??
Hallo, ich bins nochmal.
So jetzt habe ich auch einen [glow=red,2,300]Vorschlag[/glow] für das Schreiben an den RA meiner Frau aufgesetzt.
Wäre nett, wenn ihr mal drüberschauen könnten (bitte schlachtet mich nicht gleich, ist mein erstes Schreiben an einen Anwalt).
Sehr geehrte..... ,
anbei erhalten Sie wie gewünscht, Kopien meiner Entgeltabrechnungen der letzten 12 Monate vom .... 2010 bis zum .... 2011 sowie einen Auszug der aktuellen Verbindlichkeiten.
Sollte es für eine Berechnung relevant sein, beachten Sie bei den Verbindlichkeiten bitte, dass für 2011 eine Tilgungsaussetzung für einen Kredit vereinbart wurde. Es ist geplant, in 2012 die Tilgung wie vorher aufzunehmen, dazu habe ich Ihnen eine entsprechende Kopie beigefügt.
Ich habe mir erlaubt, zu der Abrechnung einen Anhang mit Bemerkungen beizufügen, u.a. damit Sie ersehen können, welche Anteile einmalige Sonderzahlungen waren und nicht als regelmäßiges Einkommen betrachtet werden können.
Bezüglich meines Beschäftigungsgrades teile ich Ihnen mit, dass ich zum xx.xx.2011 einen Beschäftigungsgrad von 80% mit meinem Arbeitgeber vereinbart habe. Diese Vereinbarung gilt bis auf weiteres.
Da unsere Wohnsituation so ist, dass eine eindeutige Zuordnung des jeweiligen Wohnraums inkl. Nebenkosten etc. möglich ist, weise ich Sie bereits jetzt darauf hin, dass ich Ihre Mandantin auffordern werde, Ihre entsprechenden Anteile zu tragen.
Darüber hinaus bin ich gern bereit, Unklarheiten bei Fragen zur Abrechnung zu beseitigen.
Mit freundlichen Grüßen
Generell stellt sich für mich die Frage, ob ich schon jetzt auf weitere Umstände hinweisen soll, wie z.B. ich gedenke, den unterhaltsrechtlichen Vorteile meines Firmenwagens zu berechnen .... oder soll ich das Ganze erstmal auf mich zukommen lassen?
Meine RAin hat gemeint, ich solle noch nichts davon schreiben, dass ich auch die Einkünfte meiner DEF einfordere, das würde dann reichen, wenn die Berechnung vorliegt.
Habe natürlich bereits angefangen mein Excel zu füttern, deshalb wäre die Beantwortung der Frage nach der PKV von oben
schon von Interesse.
Die Frage ist, ob ich jetzt schon anfange, auch technische Trennungen herzustellen (Strom, Telefon,...)?
Hatte ich eigentlich nicht vor, um nicht zusätzlich Öl ins Feuer zu gießen, was meint Ihr?
Soweit mal. Ab Donnerstag bin ich 2 Tage offline, also nicht wundern, wenn mal keine Antwort kommt, aber ich bitte trotzdem um Eure kompetenten Beiträge.
Grüßle aus Süddeutschland VV4
Moin vv,
Verständnisfrage: Wenn Du denn schon eine Anwältin hast - warum antwortest Du der Gegenseite selbst?
Einen Blinddarm operiert man ja auch nicht selbst; auch nicht, wenn man Nadel und faden zur Hand hat. Du kannst persönliche Schreiben Deiner Ex persönlich beantworten - aber wenn die Gegenseite Anwälte ins Spiel bringt, solltest Du auf Augenhöhe durch einen Anwalt antworten (lassen). Für Amateur-Antworten bekommst Du keine Bonuspunkte; Du erklärst Dich damit eher zum ahnungslosen Opfer.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi VV,
Martin hats wieder auf den Punkt getroffen. Was beschäftigst Du Dich damit? Das ist die Baustelle Deiner Anwältin und nicht Deiner. Guter Tipp: Der Anwalt ist eine Entlastung für Dich und gibt Dir Ressourcen frei, die Du noch bitter brauchen wirst. Dazu gehört auch, Dinge die nicht mehr in Deinem Haushalt zum Einsatz kommen (Festnetzanschlüsse der Ex) entweder zu kündigen wenn sie auf Deinen Namen laufen. Genau wie die ADAC-Familienkarte, Versicherungen etc. Das darf Exilein in Zukunft selber bezahlen, wenn sie das möchte.
Dazu hälst Du über die Bezahlung von Kommunikationsmitteln Deiner Ex ihre Einflüsterer bei der Stange. Auch das wirst Du in ein paar Wochen merken, was dies bedeutet. Wir drängeln hier bei bestimmten Sachen nicht ohne Grund. Weil viele genau die Erfahrungen gemacht haben: Alles sieht von außen zäh und langsam aus - dahinter machen sich aber schon die Flüstertruppen bereit. Nimm Dir die Profilunterschrift eines Users hier zu herzen: "Nicht morgen, nicht später - Jetzt!" Gruß Ing