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Gibt es was neues beim KU!?

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(@tanja77)
Rege dabei Registriert

Hallo!
Mein getrennt lebender Mann kann keinen Ku zahlen,da er die ehelichen Schulden tilgt.
Soweit so gut...
Aber nun hat er mir erzählt.das seine Anwältin meinte,das er trotzdem den KU seit der Trennung später nachzahlen muß!
Hat er das falsch verstanden?
Weil wie soll er denn den KU für 8-10 jahre nachzahlen?Das wäre ja der Hammer für ihn...

Es besteht kein Titel!

Und wegen den Unterhaltsvorschuß...
Muß er den,obwohl er nicht zahlen kann,den zurückzahlen?
Meine Anwältin sagt nein,aber ich hört nur von Fällen,wo das so gemacht wurde!!!

VLG
Tanja

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2007 01:34
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es kommt darauf an....  :rofl2: :rofl2: :rofl2:

(Der Witz ist darin versteckt, dass ich mit deinen Infos genau so viel anfangen kann, wie Du mit meiner. Hol doch mal ein wenig weiter aus. Besteht Titel...)

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2007 01:43
(@tanja77)
Rege dabei Registriert

@Weisnicht:
Hab ich geschrieben...das kein Titel besteht...grins
Was willst du denn noch wissen?
Nicht das ich mir hier die Finger wund schreibe...das kann ich nämlich gut! 😉

Und eine Frage ist mir noch eingefallen...
Ich war bisher immer der Meinung,das man einen Titel nur beantragen kann,wenn der Vater KU zahlen kann...Meine Nachbarin meinte nun,das das auch geht,wenn er keinen KU zahlt...???
Was ich mir aber nicht vorstellen kann...grübel

VLG
Tanja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2007 01:48
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wurde Kohle von Ex gefordert? Besteht UVG? Haben die sich schon mal gemeldet? Wer hat die Verwendung der Gelder festgelegt?

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2007 01:57
(@tanja77)
Rege dabei Registriert

Hallo!

Dann muß ich doch etwas ausholen... 🙂

Es wurde einmal Unterhalt berechnet,was im Okt.05 war..aber dadurch das mein Ex noch im gemeinsamen Haus gewohnt hat,und dadurch halt die zahlungen weiterführte,war er nicht Unterhaltsfähig!
Wir sollten es nochmal neu berechnen lassen wenn das Haus verkauft ist!
Was nun geschehen ist!
Nun brauchte mein Ex eine KU Berechnung,damit geprüft werden kann,ob er den kredit für die Ehelichen-Schulden bekommt!
Aber den KU kann man ja erst berechnen,wenn die Ratenhöhe feststeht...
Wurde nun berechnet...
Laut der Berechnung meiner Anwältin ,müßte er ab August 280€ KU zahlen.
Seine Anwältin hat dem gleich wiedersprochen..mit merkwürdigen Gründen,die teilweise gar nicht der Wahrheit entsprachen...Aber meine Anwältin hat ohne mich weiter zu fragen dem gleich zugestimmt...so das er keinen KU zahlen muß!
Auch gut...

UVG=Unterhaltsvorschuß..oder?Nein,der wurde noch nicht beantragt...Ich habe seit der Trennung im Sep.05 ALG2 bekommen...und bekomme nun seit März 07 ALG1 mit anteilmäßig ALG2...
Ich habe beim Jobcenter bei der ersten Antragsabgabe gefragt,wie das mit dem Unterhaltsvorschuß aussehe...da hat man nur gesagt,das das egal sei,da es nur von einer anderen Stelle gezahlt wird...Was ich leider naiv so geglaubt habe...
Nunja...ich habe dann gehört,das es wohl Probleme geben kann deswegen,weil ich es nicht beantrag habe..Habe dann meiner Berechnerin beim Jobcenter nochmal drauf hingewiesen,und gefragt,ob ich Probleme bekommen kann.Sie wollte sich mal schlau machen...hat sie nie wieder gemeldet!

Die Verwendung der Gelder festgelegt??? Welche Gelder....verstehe ich noch nicht so ganz...

VLG
Tanja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2007 02:17
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Tanja,

dein Ex braucht eine Bescheinigung, dass er leistungsunfähig für KU ist. Hat er diese nicht und alles wurde auf Kullanzbasis geregelt, dann kann es sein, dass er später mal den gesamten KU nachzahlen muss.

Dies ist eine der Regelungen, die Unterhaltszahler in die Pfändung treiben.

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2007 02:27
(@tanja77)
Rege dabei Registriert

@Eskima:
Die Bescheinigung,das er Leistungsunfähig ist,ist doch die Berechnung der Anwälte...oder?
Also müßte er den gesamten KU zurückzahlen??? Ich war immer bisher der Meinung,das er nur den Unterhaltsvorschuß zurückzahlen muß...oder ist das was anders?

Also wenn ich das nun richtig verstehe,dann meinte seine Anwältin nur,das wenn er sich nicht als Mangelfall berechnen lassen würde(was ja so ist,wenn er keinen KU zahlen muß,oder?)...er den KU voll zurückzahlen muß?

Mein Ex drückt sich leider immer etwas doof aus,daher versteht man ihn oft falsch..oder er versteht es auch falsch..daher wollte ich das mal wissen!Weil er schon Schiß hat davor...das er vielleicht in 8 Jahren den kompletten KU nachzahlen muß...

VLG
Tanja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2007 02:34
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Tanja,

ich kann dir nur sagen, wie es bei meinem Mann war, als die Kinder UVG erhalten haben. Das Jugendamt hat den Beitrag UVG minus x errechnet und diesen Beitrag musste mein Mann zahlen. Die UVG-Zahlungen waren höher und er zahlte seinen Beitrag an die UVG-Kasse.

Die UVG-Kasse hat es so auf die Kinder aufgerechnet, wie es ihnen grad passte. Am Ende kam für ein Kind eine Überzahlung heraus und für ein anderes Kind zuwenig.  Auf Nachfrage wurde uns gesagt, dass es der UVG-Kasse überlassen ist, wie sie das Geld verbucht. Aber sie zeigten sich kulant und haben die KM nicht direkt darauf hingewiesen (harhar)

Es ist immer eine gewissen Ungewissheit, wenn Anwälte und das JA beteiligt sind. Dein Ex kann nur dann auf der sicheren Seite sein, wenn er was Schriftliches vom JA hat. Oder ein Urteil. Alles andere scheint mir unsicher.

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2007 02:42
(@tanja77)
Rege dabei Registriert

@Eskima:
Es tut mir leid,aber den esten Teil deiner Antwort habe ich wirklich nciht verstanden...schäm!
Also kann sich mein EX was vom JA holen,wo drin steht ds er nicht zahlungsfähig ist?Aber das haben doch beide Anwälte schon geschrieben,oder reicht das nicht?

Aber mal eine Frage...hat das Nachteile für die Kids?
Falls sich bei ihm beruflich oder Finanziell was ändert?Kann man dann gleich was neues beantragen?Oder ist das dann fest?

Ich steh vor dem ganzen Thema wie ein Ochs vorm Scheunentor!!!
Ich will ihn ja nicht das Geld aus der Tasche ziehen...die Schulden haben wir ja nun mal zusammen gemacht...Aber ich habe Angst,das ich irgendwas übersehe..

VLG
Tanja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2007 00:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tanja,

ganz verstanden habe ich deinen Fall nicht aber es kommt mir doch etwas komisch vor.

Wenn du mit deinem Ex vereinbarst, dass der KU mit der Schuldentilgung verrechnet werden soll ist das eine Sache.

Wenn du dann aber zusätzlich Unterhaltsvorschuss vom JA kassierst ist dass schon ein bisschen heikel, weil doppelt kassiert.
Dass das JA dann etwas wieder haben will ist ganz natürlich.

Oder habe ich da was falsch verstanden?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2007 00:21




(@tanja77)
Rege dabei Registriert

@Beppo:
Also wir haben uns nicht so geeinigt,sondern es wurde von meiner Anwältin so ausgerechnet,das er nicht zahlen kann!

Also meinst du,das ich doppelt kassiere?Obwohl es die Anwälte ausgerechnet haben?

VLG
Tanja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2007 00:26
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

grundsätzlich wird UVG in Vorkasse gezahlt, das heißt, der KV muss das Geld zurückzahlen. Es gibt eben nur eine mir bekannte Ausnahme: es wird festgestellt, dass der KV leistungsunfähig ist (oder nur begrenzt leistungsfähig). Ich glaube kaum, dass dort die Feststellung von Anwälten relevant ist und gehe eher davon aus, dass das JA diese Feststellung selber treffen muss. Oder aber das Gericht mit einem Beschluss/Vergleich. Alles andere wäre unsicher für den KV.

Widersprecht mir, wenn ich Unrecht habe.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2007 00:29
(@tanja77)
Rege dabei Registriert

@Eskima:
Genau so hat es uns meine Anwältin auch gesagt.
Wenn er nich tzahlen will,dann muß er es zurückzahlen.Aber wenn er nicht zahlen kann,dann nicht!
Aber ich kenne soviele Fälle,wo der Vater Arbeitslos war,oder nur gering verdient hat.Nun muß er doch zurückzahlen!

Und da wissen wir beide nicht mehr was nun stimmt.Weil jeder was anderes erzählt.Oder wir hören immer unterschiedliche Sachen...

VLG
Tanja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2007 00:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich sehe das auch so wie Eskima.

Das JA tritt in Vorleistung wenn er nicht zahlt/nicht zahlen kann.

Mit der Rückforderung warten sie eben solange, bis er zahlen kann.
Wenn nicht jetzt, dann eben später.

Die Meinung des RA spielt dabei keine Rolle.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2007 00:40
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

rehi,

und wenn der KV klug ist, dann holt er sich jetzt eine Bescheinigung vom JA, dass er nicht oder nur begrenzt leistungsfähig ist. Oder er erzielt einen Beschluss/Vergleich vor Gericht, damit er eben nicht nach Abzahlung der Schulden auch noch den aufgelaufenen KU zurückzahlen muss.

Mal ehrlich: die Schulden haben Vater und Mutter gemacht und auf diese Art muss der Vater zuerst die Schulden und dann den KU bezahlen. Ich finde das nicht gerecht.

LG

eskima

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AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2007 00:46
(@tanja77)
Rege dabei Registriert

@Eskima:
Daher frage ich ja,weil wir keine Fehler machen wollen!
Also wäre es das klügste das mein Ex zum JA geht und sich ausrechnen läßt,das er nicht Leistungsfähig ist!?
Muß ich da mit?

Müßte er den angesammelten KU zahlen oder den Unterhaltsvorschuß?Da steige ich immer noch nicht durch..oder ist das das selbe nur von woanderst gezahlt!?

Wie lange darf das JA denn den gezahlten Vorschuß wieder zurückverlangen? Gibt es da Zeitliche Fristen?
Nur mal so zur Info.
Bisher brauchten wir uns dadrum keinen Kopf zumachen..Aber die Scheiung läuft jetzt,und wir wollen nix falsch machen!

VLG
Tanja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2007 00:51
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Tanja,

als du UVG für die Kinder beantragt hast, da muss der KV eine Benachrichtigung vom JA bekommen haben. Bitte schaut dort mal rein und lest, was dort steht. Vielleicht hilft das weiter, bei uns ist es schon so lange her  :redhead:

In jedem Fall sollte dein Ex sich auf den Weg zum Jugendamt machen, seine Verdienstabrechnungen mitnehmen und erklären, dass er nicht leistungsfähig/begrenzt leistungsfähig ist. Er sollte versuchen, darüber auch eine schriftliche Bestätigung zu bekommen.

Natürlich wird man ihm erstmal nahelegen, die monatlichen Raten für den Kredit zu reduzieren, bzw. einzufrieren. Dies muss er auch nachweisen, dass er es versucht hat. Es wird nicht einfach werden und nur mit Durchsetzungsvermögen wird er was erreichen.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2007 01:09
(@tanja77)
Rege dabei Registriert

@Eskima:
Ich habe ja noch gar keinen UVG beantragt!!!!
Und die Kreditrate ist ja auch noch nicht aktuell...denn den Kredit schließt er erst noch die Tage ab!

Habe ich wohl vergessen zu erwähnen...

Die Raten einfrieren?Das können die wirklich verlangen?

Oh man,da kommt ja noch genügend auf einen zu...

VLG
Tanja

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2007 01:23
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Tanja,

das ist ja eine wirklich verzwickte Situation. Du kannst nicht die Hälfte der Schulden zurückzahlen, weil das beim ALG II nicht berücksichtigt würde. Dein Ex muss die Rückzahlungsrate der Schulden im Prinzip so gering halten, dass er zusätzlich den KU zahlen kann. Die Arge hat dich nicht aufgefordert, UVG zu beantragen.

Da die Anwälte dies bereits regeln, hast du auch keine Möglichkeit, das JA einzuschalten. Aber dein Ex braucht irgendwie eine Rechtssicherheit, die er durch Schreiben der Anwälte nicht erhalten kann.

Sorry, ich bin mit meinem Latein am Ende. Es sei denn, du beantragst UVG, in Absprache mit deinem Ex, damit er sich beim JA den Stempel "leistungsunfähig" oder "nur begrenzt leistungsfähig" abholen kann.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2007 02:15
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also an Stelle Deines Ex hätte ich eine gute Idee. Ich weiß nur nicht, ob Du diese Idee gut finden würdest.

Im Augenblick zieht er die A-Karte. Er trägt die finanzielle Belastung und das Risiko und das völlig unnötig.

Schicke ihn doch mal vorbei!  :rofl2: :rofl2:

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2007 06:34




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