Nur einmal zur Klarstellung - weil Tanja ganz am Anfang auch was davon geschrieben hat, dass ggf. der KV den KU für "8 -10 Jahre" nachzahlen müsste....
UVG ist Unterhaltsvorschuss - wie der Name schon sagt, eigentlich keine Unterhaltsersatzleistung, sondern ein staatlicher Vorschuss auf das, was eigentlich der Unterhaltspflichtige zu leisten hat.
UVG wird maximal für 72 Monate (= 6 Jahre) und maximal bis zum Erreichen des 12. Lebensjahr geleistet.
UVG ist darüberhinaus von einer ganzen Anzahl weiterer Faktoren abhängig (KEIN Zusammenleben mit dem KV, KEINE Heirat eines anderen Partners, etc.)
Bei der Leistung von UVG wird das hälftige KiGe abgezogen - genau wie bei einer (ausreichenden) KU-Leistung.
Und das wichtigste: der Anspruch auf Ersatz durch den Unterhaltspflichtigen geht auf das jeweilige Bundesland über, dass versuchen wird, diese Beträge erstattet zu bekommen. Die Grenze ist tatsächlich ausschließlich die fehlende Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen - und zwar nur die von Amts wegen Festgestellte! Was die Anwälte da berechnet haben, mag ja inhaltlich zutreffend sein, aber erst wenn das JA auch gegenüber dem Unterhaltspflichtigen dessen Leistungsunfähigkeit feststellt, wird daraus ein Schuh!
Ein Punkt könnte nämlich tatsächlich sein, dass durch die alleinige Abtragung der ehelichen Schulden zu Lasten der Solidargemeinschaft der eigentlich vorrangige KU verschoben wird. Und dann sind die JA schnell dabei, zumindestens einen Titel zur Erstattung der UVG-Leistungen zu erwirken, der tatsächlich erst nach Jahren vollstreckt wird....oder es wird versucht, gleich eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Erst mit kleinen Beträgen, aber inhaltlich unter Anerkennung der gesamten Schuld.
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Ach ja...noch ein Nachtrag:
Eher kein UVG beantragt wird, berechnet das JA auch keine Leistungsfähigkeit oder bescheinigt die Leistungsunfähigkeit des Unterhaltspflichtigen.
Nach Eingang des Antrages wird der Unterhaltspflichtige davon in Kenntnis gesetzt (schön mit PZU) und ab diesem Zeitpunkt gilt grundsätzlich der Erstattungsanspruch. Das JA fordert dann den Pflichtigen zur Darlegung seiner finanziellen Verhältnisse auf und stellt dessen Leistungsfähigkeit fest.
Das UVG wird ja z.B. auch dafür genutzt, zahlungsfähige aber -unwillige Pflichtige mit der gesamten Macht des staatlichen Handels zur Zahlung zu bewegen; der alleinerziehende Elternteil soll nämlich zumindestens in den ersten Jahren nicht auch noch gerichtlich die Unterhaltspflicht durchsetzen müssen.
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Hallo!
@Weisnich:
Du,im Moment habe ich eh nix...auch die nächsten Jahre nix...also daher...
Und die Schulden haben wir nunmal zusammen gemacht...er genauso wie ich...die Kids bekommen dafür keinen KU...und er zahlt die Schulden...ich finde,da haben wir beide gleiche in die Scheiße gegriffen..oder habe ich einen Denkfehler...dann korrigiere mich bitte! 🙂
Und einige Sachen haben wir sogar gemeinsam beschlossen,so das er besser da steht..ich bin ja nicht so eine "Ex" die dem Mann alles aus der Tasche zieht...
Und das könnte ich,wenn ich wollte....was ich aber auf keinen Fall will.
@Weserfrosch:
Was meinst du mt "zu lasten er Solidargemeinschaft"?
Das ich UVG bekomme,weil er die Schulden abbezahlt,und das ja von den Steuerzahlern finanziert wird?
Oder was anderes?
Also wenn die Anwälte es richtig gerechnet haben,dann hat er grad mal nach abzug aller anrechnenbaren Kosten grad mal knapp 900€ über....Rechnet das JA denn anderst als die Anwälte?
Was ist "PZU"?`
Bisher habe ich ja kein UVG beantragt...
Und bis ich kein Beantragt habe,ist er ja auch nicht zahlungsverpflichtet oder?
Auch nicht dne normalen KU?
Das ist nämlich das,was seine Anwältin ihm gesagt hat,und ein Freund auch...der uß wohl den kompletten KU nachzahlen,wenn er wieder zahlen kann...und das habe ich ihm nicht geglaubt..
daher meine ursprungsfrage!
Also wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe,dann kann es trotzdem sein,das er den UVG zurückzahlen muß,auch wenn das JA eine Zahlungsunfähigkeit festgestellt hat?
Boah,hätte mir einer vorher gesagt,das das alles so kompliziert ist...damit man wenigstens einen vernünftigen Kopmpromiss finden kan...puh!
Ich habe ja am meisten Angst,das ich irgendwie Ärger bekommen kann,weil ich kein UVG beantragt habe.Was ich ja nciht gemacht habe,damit mein Ex das nicht mal zurückzahlen muß!
Vielleicht naiv...
VLG
Tanja