Gild die Düsseldorf...
 
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Gild die Düsseldorfer Tabelle auch wenn man an seinem Wonort keine Miete Zahlt??

 
(@pikasso)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ,

folgender Fall:

Vater Zahlt keine Miete bei Verwanten, hat aber einen Mietvertrag.

Darf das Jugendamt bei der Berechnung von Kindesunterhalt von der Düsseldorfer tabelle abweichen?

Also unter den Mindestbedarf 1080.- netto Zahlungen anordnen??

Freue mich auf viele Richtige Antworten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2015 22:24
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

das Jugendamt kann viel wollen aber nichts bestimmen. Wenn der Vater damit nicht einverstanden ist, müssen sie die Mutter überzeugen Klage einzureichen.

Freiwillige Zuwendungen dritter Personen sind idR nur dann Unterhalt, wenn der Zuwendende das ausdrücklich will.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2015 23:09
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Pikasso,

Freue mich auf viele Richtige Antworten

Eine final richtige Antwort gibt es im Familienrecht nur von einem Richter.

Also unter den Mindestbedarf 1080.- netto Zahlungen anordnen??

Wie von LBM korrekt dargestellt, kann das JA gar nichts anordnen.
Es kann zur Zahlung auffordern und mit Klage drohen.

... und ob man das Risko eingehen sollte, sich verklagen zu lassen, hängt von mehr Faktoren ab als dem vermeintlich mietfreien Wohnen.

Gerade wenn der Mindestunterhalt nicht gewährleistet ist, ist die Rechtsprechung durchaus von fantasievollen Einfällen geprägt.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2015 10:34
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Vater Zahlt keine Miete bei Verwanten, hat aber einen Mietvertrag.

Und wenn? Man nehme ein Stück Papier. Erstellt eine Liste mit Hilfe von Excell mit den Spalten "Zweck/Betrag/Datum/Unterschrift-Betrag dankend erhalten" und schon bezahlt der Vater die Miete. Genauso geeignet sind Quittungsblöcke.
Alles auch rückwirkend möglich nach dem Motto, das war schon immer so!

Die Miete muss nicht zwingend überwiesen werden und kann persönlich überreicht werden. Eine andere Lösung ist das Geld zu überweisen und es sich von den Verwandten in bar zurück geben zu lassen.

Da ein Mietvertrag besteht wird da keiner detektivische Leistungen rein stecken.

Klage fast aussichtslos! Umgekehrt interessiert es auch keinen wenn man für eine Wohnung kalt 600,-€ bezahlt, in einer teuren Stadt wohnt, in der ohnehin ein Wohnungsmangel besteht, und das vom Selbsterhalt zu finanzieren ist!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2015 15:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dabei sollte aber beachtet werden, dass die Verwandten die Mieteinahmen beim FA angeben müssen

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2015 15:28