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Güteverhandlung Unterhalt im Dezember trotz Änderung der DDT im Januar

 
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

So, es ist amtlich, Gerichtsverhandlung bzgl. Unterhalt noch im Dezember :/

Meint ihr, man könnte mit der Änderung der DDT ab Januar argumentieren?

Ich habe 2 Kinder. Es geht um das Kleinere. Derzeit sind 105% tituliert. Gegenseite fordert 110%. Mit der Berechnung der Anwältin kämen wir auf 1875€/mtl, also 105%. Mit der Ehefrau als zusätzliche Berechtigte würden wir somit sogar auf theoretische 100% kommen. Wir würden die 105% belassen auch wenn sich ab Januar die Einstufungen ändern und haben deswegen keinen Gegenantrag gestellt.

Die Frage ist halt, ob der Richter einen nun schlimmstenfalls wissentlich verdonnert, wenn er weiß, dass sich ab Januar die Grundlage ändert. Der Richter ist mir bekannt. Haben schon Verhandlungen bezgl Umgang vor 2Monaten mit gleicher KM geführt und die nächste deswegen ist am selben Tag nur etwas später. Er ist eigentlich total okay und "pro Vater", so mein Empfinden.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2017 17:57
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kann man da nicht "krank" oder verhindert sein, um das in den Januar zu schieben?  :phantom:

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2017 09:29
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Kann man da nicht "krank" oder verhindert sein, um das in den Januar zu schieben?  :phantom:

LG LBM

Das Problem ist, dass ich am selben Tag mit dem selben Richter und der selben KM 4h später mal wieder eine Verhandlung wegen Umgang habe. Dort soll nun endgültig alles geregelt werden, auch in Hinblick auf Weihnachten.

Naja mir bleibt wohl nix anderes übrig als auf die Kulanz des Richters zu hoffen, da es ja um den Unterhalt ab Januar2018 geht, denn am 7.12. ist der für 2017  ja schon beglichen, es muss nur entschieden werden ob das ausreichend war.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2017 11:58
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

da sollte dein Rechtsanwalt klarstellen, dass ab Januar ja neu gerechnet werden muss und die Berechnung gleich vorlegen. Dann kann der Richter das in dem Urteil/Vergleich gleich entsprechend aufnehmen.
Und idealerweise auch die neue Düsseldorfer Tabelle beifügen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2017 13:08
(@inselreif)
Moderator

Das Problem ist, dass es es im Dezember keine Rechtsgrundlage für so einen Beschluss gäbe.
Wenn das Gericht Rückgrat hat, schiebt es die Entscheidung in den Januar. Oder dann Beschwerde einlegen, macht die Sache leider teurer.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2017 13:39
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Ich wollte euch nur über das Ergebnis der heutigen Verhandlung Rückmeldung geben.

Der Richter errechnete 1920€, es wurde keine Altersvorsorge anerkannt, da kein Riestersparen und jederzeit kündbar. Man einigte sich auf eine Nachzahlung von 270€ und auf beibehalten des Titels über 105% ab Januar 2018. Die Kosten wurden gegeneinander aufgehoben.

Es war also ein Teilerfolg und meine Frau hat es genau so voraus gesagt.

Lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2017 23:01
(@inselreif)
Moderator

es wurde keine Altersvorsorge anerkannt, da kein Riestersparen und jederzeit kündbar.

Naaaaa ja. Diese Auffassung hätte das OLG aber einkassiert.
Durch das vergleichsweise Anerkenntnis ist das jetzt erstmal zementiert.

Ich hoffe, die Umgangssache lief besser.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2017 00:45
(@psoidonuem)
Registriert

Schwachsinn, auch Riester ist schließlich jederzeit kündbar.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2017 14:07
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Schwachsinn, auch Riester ist schließlich jederzeit kündbar.

Das habe ich auch gesagt, aber dann erklärte der Richter irgendwas mit pfändbar. Keine Ahnung. Ich war auch von meiner Anwältin enttäuscht. Keinen Biss die Frau. Naja, es ist wie es ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2017 16:21
(@vater1982)
Rege dabei Registriert

Ich hoffe, die Umgangssache lief besser.

Für mich ein voller Erfolg. Alles so wie ich es wollte und das ganz ohne ANwalt ;). Ordnungsgeld von 25000€ bzw. Ordnungshaft wurde zudem festgelegt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2017 16:23